Leutpriester
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Leutpriester (lateinisch: plebánus) war im Mittelalter die Bezeichnung für einen Priester, der die Seelsorge an einer Kirche mit pfarrlichen Rechten ausübte. Er konnte selbst der Inhaber der Pfarrpfründe sein oder im Auftrage des Inhabers amtieren, wenn dieser selbst kein Priester oder amtsunfähig war. Meist waren Leutpriester Diözesanpriester. Die Bezeichnung "Leutpriester" war vereinzelt noch im 19. Jahrhundert in Gebrauch.
Literatur
- Karl-Heinz Selge: Art. Leutpriester in: Lexikon für Theologie und Kirche, 3. Auflage, Bd. 6. Sp. 862.