Mater Christi
Mater christi |
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Apostolische Pönitentiarie
unseres Heiligen Vaters
Paul VI.
Vollkommener Ablass bei Rezitation des Hymnus "Akathistos"
31. Mai 1991
(Quelle: Dokumente zur Erneuerung der Liturgie, Band 3, Dokumente des Apostolischen Stuhls 4.12.1983 – 3.12.1993, Mit Supplementum zu Band 1 und 2; Übersetzt, bearbeitet und herausgegeben von Martin Klöckener unter Mitarbeit von Guido Muff OSB, S. 857-858, Randnummern 6620a-6620c (nach dem „Enchiridion Documentorum Instaurationis Liturgicae“; Butzon & Bercker Verlag Kevelaer 2001, [ISBN 3-7666-0078-8] und Universitätsverlag Freiburg Schweiz [ISBN 3-7278-1144-7]. Eigene Übersetzung).
Die Mutter Christi und der Kirche, die selige Jungfrau Maria, "vereinigt, da sie zuinnerst in die Heilsgeschichte eingegangen ist, gewissermaßen die größten Glaubensgeheimnisse in sich und strahlt sie wider. Daher ruft ihre Verkündigung und Verehrung die Gläubigen hin zu ihrem Sohn und seinem Opfer und zur Liebe des Vaters" (Zweites Ökumenisches Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution "Lumen gentium", Art. 65).
Die Kirche hat diese wunderbare Tugend der Gottesgebärerin, durch die der Glaube erleuchtet und gestärkt und die Frömmigkeit angeregt wird, gewissermaßen immer und überall erfahren und gemäß der Verschiedenheit und den Reichtümern der Völker, Sprachen und kulturellen Empfindungen in Gebetstexten und Riten zur Verehrung Mariens zum Ausdruck gebracht.
Nun ragt unter den so zahlreichen Zeugnissen der christlichen Weisheit, die zugleich ansehnliche Kunstwerke des Schönen sind, der erhabene so genannte Hymnus ,,Akathistos" aus der Byzantinischen Liturgie hervor. In ihm verbinden sich mit der gleichsam wunderbaren, literarisch vollkommenen Form der Eifer des Herzens und die Tiefe der mystischen Betrachtung.
Kraft ihrer Katholizität aber "bringen die einzelnen Teile ihre eigenen Gaben den übrigen Teilen und der ganzen Kirche hinzu, so dass das Ganze und die einzelnen Teile zunehmen" (ebd., Art. 13); dies gilt für alle geistlichen Gaben, die Gottes Freigebigkeit entspringen. So kam es, dass der ehrwürdige Hymnus "Akathistos" auch bei den Gläubigen des lateinischen Ritus, vor allem in den letzten Jahren, Verbreitung fand und mit nicht geringen Früchten für die Frömmigkeit beim privaten und öffentlichen Gebet verwendet wurde.
Dieser lobenswerterweise neu eingeführte Brauch verdient es, bekräftigt und ausgeweitet zu werden; Papst Johannes Paul II. hat ihn durch sein Beispiel gefördert, als er am Hochfest der Verkündigung des Herrn im Marianischen Jahr 1988 diese Gebetsform öffentlich verwendete. Seitdem wächst die kindliche Zuwendung der Gläubigen zur seligen "Theotokos"; das Band der katholischen Gemeinschaft unter den Brüdern und Schwestern, die zu verschiedenen Riten, aber zu der einen und selben Kirche gehören, wird gestärkt; die Möglichkeit wird sogar gesteigert, die geistliche Schönheit zu empfangen, die den Weg zu Gott, der Höchsten Schönheit, ebnet. Deshalb hielt es die Apostolische Pönitentiarie für angebracht, das andächtige Gebet dieses Hymnus aus demselben Grund mit einem vollkommenen Ablass zu verbinden, aus dem heraus der marianische Rosenkranz mit dem vollkommenen Ablass verbunden ist. So wird dieser einem Christgläubigen eines jeden Ritus gewährt, der unter den gewohnten Bedingungen, das heißt der sakramentalen Beichte, der eucharistischen Kommunion und dem Gebet nach der Meinung des Heiligen Vaters, den Hymnus ,,Akathistos" in einer Kirche oder Kapelle oder in der Familie, einer geistlichen Gemeinschaft oder Genossenschaft andächtig betet. Einen Teilablass erlangen jene, die dies unter anderen Umständen tun (vgl. Enchiridion indulgentiarum, Gewährungen, Nr. 48).
Papst Johannes Paul II. hat in einer dem unterzeichneten Kardinal Großpönitentiar gewährten Audienz am 25. Mai 1991 kraft seiner höchsten Autorität diesen Beschluss der Apostolischen Pönitentiarie gebilligt und seine rechtskräftige Veröffentlichung angeordnet.
Großpönitentiar
Luigi De Magistris,