Konstitution
Eine Konstitution ist nach allgemeiner Rechtssprache eine Verfassungsurkunde. Im kirchlichen Sprachgebrauch werden damit grundlegende, rechtlich verbindliche Dokumente bezeichnet, die den höchsten Verbindlichkeitsgrad beanspruchen. Vom Papst erlassene Konstitutionen heißen regelmäßig apostolisch, und werden für bedeutendere Akte benutzt. etwa Munificentissimus Deus von Pius XII. (1950).
Werden lehrhaft verbindliche Aussagegen durch ein Konzil getroffen, so wurde beim I. Vatikanum wie beim II. Vatikanum von Dogmatischer Konstitution gesprochen (z.B. Pastor aeternus (1870), Dei Verbum, Lumen gentium (1965/1964)).
Neuartig war die pastorale Konzils-Konstitution Gaudium et spes von 1965, die bewusst ein Wort an die damalige Gegenwart formulieren wollte. Manche Dokumente, die heute als Konstitution eingeordnet werden, sind in der altmodischen Form der Bulle (unter dem Bleisiegel, ital. Bolla) erschienen.
In manchen Ordensgemeinschaften werden die näheren Erklärungen der Satzungen Konstitutionen genannt.
Weblinks
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