Catechismus Romanus: II. Teil: 5 Kapitel
Catechismus Romanus Fünftes Kapitel: Vom Bußsakrament (mit Überschriften) |
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Inhaltsverzeichnis
- 1 I. Notwendigkeit eingehender Behandlung
- 2 II. Verschiedene Arten der Buße
- 3 III. Die Tugend der Buße
- 4 IV. Das Sakrament der Buße (äußere Buße)
- 5 V. Materie und Form
- 6 VI. Wirkungen
- 7 VII. Die drei Stücke des Bußsakraments
- 8 VIII. Die Reue
- 9 IX. Die Beichte
- 9.1 1. Der große Nutzen
- 9.2 a) Verzeihung der Sünden
- 9.3 b) Lebensbesserung
- 9.4 c) zur Hebung der öffentlichen Sittlichkeit
- 9.5 2. Begriff der Beichte
- 9.6 3. Einigung durch Christus
- 9.7 4. Beichtpflicht
- 9.8 5. Eigenschaft der Beichte muss sein
- 9.8.1 a) vollständig: alle schweren Sünden, nicht aber die lässlichen Sünden muss man beichten
- 9.8.2 ebenso die Umstände, die Sünden erheblich verändern
- 9.8.3 Was bei freiwilliger
- 9.8.4 und bei unfreiwilliger Unvollständigkeit zu tun ist
- 9.8.5 b) einfach und bescheiden
- 9.8.6 c) geheim
- 9.8.7 d) häufig
- 10 X. Der Beichtvater, d. h. der Priester
- 11 XI. Die Gemugtuung
- 12 Erklärung Über das heilige Sakrament der Buße von Dr. Michael Gatterer
I. Notwendigkeit eingehender Behandlung
1 Wie schwach und dem Fall ausgesetzt der Mensch von Natur ist, weiß jeder und kann es nur zu leicht an sich selbst erfahren; damit ist aber auch für jedermann verständlich, wie notwendig das Sakrament der Buße ist. Wenn also, wie es doch sein muss, die Wichtigkeit und Bedeutung des zu behandelnden Gegenstands den Gradmesser bildet für die Sorgfalt der Darbietung, die der Seelsorger dem betreffenden Gegenstand zu widmen hat, so kann er sicher bei der Erklärung dieses Sakraments gar nie genug Mühe aufwenden. Ja er muss es sogar noch eingehender besprechen als die Taufe, aus dem einfachen Grund, weil die Taufe nur einmal gespendet und nicht wiederholt werden kann, die Verpflichtung zum Bußsakrament aber dem Christen jedes Mal neu obliegt, sooft er nach der Taufe in Sünde fallen sollte. Denn so hat es das Konzil von Trient ausgesprochen: Wie für die noch nicht Wiedergebornen die Taufe zum Heil notwendig ist, so das Sakrament der Buße für jene, die nach der Taufe in Sünde gefallen sind (Conc. Trid. XIV de poenit. c. 2; can. 1. 6; vgl. VI. c. 14). Bekannt ist das Wort des hl. Hieronymus (In Isai 3, 8), das in der Folge die volle Zustimmung aller Gottesgelehrten fand: die Buße ist die zweite Rettungsplanke. Denn wie es beim Schiffbruch nur eine Möglichkeit gibt, sein Leben zu retten, dass man nämlich durch einen glücklichen Zufall irgend eine Planke des Wracks an sich zu bringen vermag, so ist einer nach Verlust der Taufunschuld ganz sicher verloren, wenn er sich nicht an die Rettungsplanke der Buße anklammert.
Diese Gedanken sollen nicht nur für den Seelsorger, sondern ganz allgemein für das christliche Volk ein Mahnruf sein, sich in einer so hochwichtigen Sache nicht etwa tadelnswerte Gleichgültigkeit zuschulden kommen zu lassen. Muss es ja, eben aus dem Bewusstsein der allgemein menschlichen Schwäche heraus, ein innigstes Herzensanliegen aller sein, dass es ihnen doch unter dem Beistand der göttlichen Gnade gelingen möge, auf dem Weg des Herrn ohne Fall oder Straucheln voranzuschreiten. Sollten sie aber doch hie und da einen Fehltritt tun, so soll ihnen im Aufblick zur unendlichen Güte Gottes, der wie ein guter Hirt so gern die Wunden seiner Schäflein verbindet und heilt, keinen Augenblick der Gedanke kommen, dieses überaus heilkräftige Mittel der Buße auf spätere Zeiten hinauszuschieben.
II. Verschiedene Arten der Buße
2 Nun zur Sache selbst. Man erkläre zunächst die verschiedenen Bedeutungen des Wortes Buße, damit nicht infolge einer Unklarheit darüber bei irgend einem ein Irrtum entsteht. Einige nehmen Buße für Genugtuung (vgl. Bußgeld, »die Buße beten«). Andere wollen unter Buße nichts anderes verstehen als ein neues Leben, wobei sie sich freilich durch ihre Voraussetzung, die Buße habe die Vergangenheit nicht zu berücksichtigen, vollständig von der katholischen Glaubenslehre entfernen. Man sage also, das Wort Buße (Das lateinische Wort poenitentia (poenitere) bedeutet ebenso wohl Buße wie Reue) könne verschiedenes bezeichnen. Erstens wird der Ausdruck von einem Menschen gebraucht, dem etwas missfällt, was ihm vorher gefiel; wobei man ganz davon absieht, ob es sich um etwas Gutes oder Böses handelt. Das ist die Bußgesinnung (Reue) all derer, die betrübt sind nach den Begriffen der Welt, aber nicht nach Gottes Sinn. Ihre Buße führt nicht zum Heil, sondern zum Tod (2 Kor 7,10). Eine andere Art von Bußgesinnung (Reue) ist es, wenn einem eine begangene Sünde, die ihm vorher recht war, nunmehr leid tut, aber seinetwegen, nicht Gottes wegen. - Die dritte Art von Bußgesinnung (Reue) haben wir, wenn uns die begangene Sünde nicht nur aus innerstem Herzensgrund schmerzt oder wir diesen Schmerz irgendwie zum Ausdruck bringen, sondern wenn einzig Gott der eigentliche Grund ist, warum es uns so leid tut. - (All den genannten Arten kommt die Benennung Buße [Reue] im eigentlichen Sinn zu. Im übertragenen Sinn ist es offenbar gemeint, wenn wir in der Heiligen Schrift von einer »Reue Gottes« (vgl. Ps 105,45; Jer 26, 3. 13) lesen. Die Heilige Schrift will sich mit diesem Sprachgebrauch der menschlichen Auffassungsweise anpassen, um auszudrücken, Gott habe eine Änderung in irgend einer Sache beschlossen - eben aus unsrer Vorstellung heraus, Gott mache es wie die Menschen, die, wenn sie etwas reut, in dem betreffenden Punkt unbedingt eine Änderung herbeizuführen suchen. In diesem Sinn heißt es einmal: »Es reute Gott, dass er den Menschen erschaffen hatte«(Gen 6, 6). Und an einer andern Stelle: » [Es reute Gott], dass er Saul zum König gemacht hatte« (1 Kön 15, 11).
3 Nun ist aber zwischen den oben beschriebenen drei Arten von Buße (Reue) ein großer Unterschied zu beobachten. Die erste nämlich muss als sündhaft bewertet werden; die zweite ist eine natürliche Seelenverfassung, wie sie sich bei Aufregung und Verwirrung einstellt; die dritte jedoch ist, so behaupten wir, sowohl eine Tugend wie ein [Bestandteil des] Sakraments. Und das ist der hier gemeinte Begriff von Buße.
III. Die Tugend der Buße
Zunächst soll nun von der Buße als Tugend gehandelt werden, nicht nur, weil das christliche Volk vom Seelsorger in jeder Art von Tugend unterwiesen werden soll, sondern auch deshalb, weil die einzelnen Betätigungen dieser Tugend gleichsam die Materie für das Bußsakrament bieten. Außerdem kann man auch das Wesen des Sakraments unmöglich richtig verstehen, wenn man sich nicht zunächst klar gemacht hat, worin die Tugend der Buße besteht.
1. die innere Buße der Reue
4 So mahne man denn die Christen zunächst, sich eifrig und nachhaltig um jene tiefe innere Bußgesinnung zu bemühen, die wir als Tugend bezeichnen; denn ohne sie wird die äußere Buße sehr wenig Nutzen bringen.
a) Begriff
Die innere Buße aber haben wir dann, wenn wir uns von Herzensgrund zu Gott bekehren, unsre Sünden verabscheuen und hassen und zugleich den bestimmten Vorsatz fassen, den schlechten Lebenswandel sowie die sittliche Verderbnis in uns zu bessern, in der festen Hoffnung, von Gottes Barmherzigkeit Verzeihung zu erlangen. Ergebnis dieser Bußgesinnung und Begleiterscheinung des Abscheus über die Sünde ist dann der Schmerz und die Betrübnis, die eine Regung des Gefühlslebens ist und von vielen als Leidenschaft [im Sinn einer passiven Regung im Gegensatz zur aktiven des Willens] bezeichnet wird. Manche der heiligen Väter suchen daher den Begriff der Buße durch diesen seelischen Schmerz klarzumachen. -
5 Übrigens muss in dem reuigen Sünder der Glaube notwendig der Buße vorangehen. Es kann sich ja niemand zu Gott bekehren, wenn er nicht den Glauben hat. Das ist auch der Grund, warum man den Glauben unmöglich als Bestandteil der Buße bezeichnen kann (Conc. Trid. XIV. de poenit. c. 3; can. 4).
b) eine wahre Tugend
6 Dass aber diese innere Buße, wie oben gesagt, eine Tugend ist, das zeigen ganz klar die mannigfachen Aufforderungen zur Buße, wie die Überlieferung sie enthält. Das Gesetz befiehlt nämlich nur tugendliche Handlungen. Außerdem ist es ganz bestimmt ein Tugendakt, zur rechten Zeit, in der rechten Weise und aus berechtigtem Grund sich dem Schmerz hinzugeben; die Buße aber bewirkt gerade, dass dies in eben der rechten Weise geschieht. Manchmal haben nämlich Menschen gar nicht jenen Schmerz über begangene Untaten, wie es sich eigentlich gehörte; ja es gibt nach einem Wort Salomons (Spr 2, 14) so manchen, der sich über seine Freveltat sogar noch freut; wie denn umgekehrt andere sich so stark der seelischen Trauer und dem innern Harm überlassen, dass sie geradezu an ihrem Heil verzweifeln. Zu dieser Klasse mag wohl Kain gehört haben, wenn er sprach: »Meine Untat ist zu groß, als dass sie Verzeihung verdiente« (Gen 4, 13) sicher gehörte Judas zu ihr, wo er von Reue getrieben sich erhängte (Mt 27, 3) und auf diese Weise Leben und Seele verlor. So ist es also gerade die Tugend der Buße, die uns hilft, im Schmerz das rechte Maß einzuhalten. - 7 Das Tugendliche der Buße ergibt sich übrigens auch aus dem Ziel, das sich der wahrhaft reuige Sünder stellt. Seine nächste Absicht ist, die Sünde aus der Welt zu schaffen und alle Schuld und Makel von seiner Seele zu tilgen. Sein zweites Ziel ist, Gott für seine Sünden Genugtuung zu leisten, was sich offenbar auf die Gerechtigkeit zurückführen lässt; denn kann auch zwischen Gott und dem Menschen wegen des gegenseitigen unendlichen Abstands ein eigentliches Verhältnis der Gerechtigkeit nicht bestehen, so doch sicher eine Art von Gerechtigkeit wie etwa zwischen Vater und Sohn, Herrn und Knecht. Drittens will der Mensch wieder in Gnaden kommen bei Gott, dessen Unwillen und Abscheu er wegen der Abscheulichkeit seiner Sünden sich zugezogen hat. All dies aber zeigt reichlich klar, dass die Buße zu den Tugenden gehört.
c) ihre Stufen
8 Weiterhin sind die Stufen darzulegen, auf denen sich der Aufstieg zu dieser übernatürlichen Tugend vollzieht. Das erste ist, dass Gottes Barmherzigkeit uns zuvorkommt und unsre Herzen zu sich bekehrt. Das erfleht der Prophet, wenn er spricht: »Bekehre uns, o Herr, zu dir, und wir werden uns bekehren« (Klgl 5, 21). - Durch solches Licht erleuchtet streben wir dann innerlich durch den Glauben hin zu Gott. Denn »wer sich Gott nahen will, muss (nach dem Wort des Apostels) glauben, dass er ist und denen, die ihn suchen, ein Vergelter ist« (Hebr 11,6). - Nun folgt die Regung der Furcht, und im Gedanken an die Schrecklichkeit der Strafen sagt sich das Herz von der Sünde los. Hierauf beziehen sich anscheinend jene Worte bei Isaias: »Wie eine Schwangere, wenn ihre Stunde da ist, sich windet und aufschreit in ihren Wehen, so ist es uns nun ergangen« (Is 26, 17). - Dazu gesellt sich nun die Hoffnung von Gott Barmherzigkeit zu erlangen, und durch diese Hoffnung gestärkt nehmen wir uns vor, Leben und Wandel auf bessere Bahn zu bringen. - Endlich glüht in unsrem Herzen die Liebe auf, aus der dann jene edle Furcht entspringt, wie sie guter und echter Kinder würdig ist. Und nur noch von der einen Furcht beseelt, Gottes Majestät doch ja in keiner Weise mehr zu nahe zu treten, geben wir nunmehr die Anhänglichkeit an die Sünde vollständig auf. Das also sind gleichsam die Stufen, auf denen man zu dieser unschätzbaren Tugend der Buße gelangt.
d) ihr großer Wert
9 Sie muss in der Tat als eine göttlich himmlische Tugend gewertet werden; verheißt ihr doch die Heilige Schrift geradezu das Himmelreich. Denn beim hl. Matthäus steht geschrieben: »Tut Buße, denn das Himmelreich hat sich genaht« (Mt 4, 17). Und bei Ezechiel: »Wenn der Gottlose Buße tut von allen seinen Sünden, die er getan, und all meine Gebote hält und Recht und Gerechtigkeit übt, so soll er das Leben haben« (Ez 18, 21). Und an andrer Stelle: »Ich will nicht den Tod des Sünders, sondern dass er sich von seinem Weg bekehre und lebe« (Ez 33, 11) - Worte, die sicher vom ewigen, seligen Leben verstanden werden müssen.
IV. Das Sakrament der Buße (äußere Buße)
1. warum Sakrament?
10 Die äußere Buße nun, so lehre man, ist jene, die das Wesen des Sakraments ausmacht; sie hat einige sinnfällig hervortretende Stücke, die zum Ausdruck bringen, was in der Seele drinnen vor sich geht. Zuerst jedoch erscheint es angebracht den Gläubigen auseinanderzusetzen, was denn der Grund ist, weshalb Christus der Herr die Buße unter die Zahl der Sakramente aufnehmen wollte. Der Grund dafür ist gewiss der: es sollte uns möglichst jeder Zweifel genommen werden wegen der Nachlassung der Sünden, die Gott in den Worten verhieß: »Wenn der Gottlose Buße tut« usw. Wir befänden uns nämlich sonst in quälender Ungewissheit über unsre innere Bußgesinnung, da man ja mit Recht seinem eigenen Urteil bei seinen Handlungen nicht trauen kann. Um also solchen Besorgnissen abzuhelfen, hat der Herr das Sakrament der Buße eingesetzt, damit wir das Vertrauen haben dürfen, dass uns durch die Lossprechung des Priesters unsre Sünden vergeben werden, und damit unser Gewissen ganz zur Ruhe kommt auf Grund des Glaubens an die Wirksamkeit der Sakramente, den wir mit vollem Recht haben dürfen. Ist doch das Priesterwort, das uns rechtmäßig unsre Sünden vergibt, genau so aufzunehmen wie das Wort Christi des Herrn, das Er zum Gelähmten sprach: »Hab Vertrauen, Kind, deine Sünden sind dir vergeben« (Mt 9, 2). - Ferner: da niemand das Heil erlangen kann außer durch Christus und kraft seines Leidens, so war es ganz entsprechend und für uns von größtem Wert, dass ein Sakrament eingesetzt wurde, kraft dessen Wirksamkeit das Blut Christi gleichsam auf uns niederrinnt und die nach der Taufe begangenen Sünden abwäscht; so sollten wir [durch den Empfang dieses Sakraments] bekennen, dass wir die Gnade der Wiederversöhnung einzig Ihm, unserm Erlöser, verdanken.
2. ein wirkliches
11 Dass die Buße ein Sakrament ist, kann der Seelsorger leicht nachweisen. Wie nämlich die Taufe ein Sakrament ist, weil sie alle Sünden, vor allem die Erbsünde tilgt, genau so ist die Buße, die alle nach der Taufe in der Absicht oder im Werk begangenen Sünden wegnimmt, wahrhaft und im eigentlichen Sinn als ein Sakrament zu bezeichnen. Da außerdem (und das ist der Hauptbeweis) das, was der Pönitent wie der Priester äußerlich tut, ein Zeichen ist für das, was innerlich in der Seele bewirkt wird, wer könnte da in Abrede stellen, dass die Buße das wahre, eigentliche Wesen eines Sakraments besitzt? Ist doch jedes Sakrament »Zeichen einer heiligen Sache«; hier aber bringt der reuige Sünder in Tat und Wort klar zum Ausdruck, dass er sich innerlich von der Bosheit der Sünde lossagt, und ebenso offenbart sich uns in dem, was der Priester tut und spricht, die Erbarmung Gottes, der eben die Sünde vergibt. - Übrigens zeigen das auch ganz klar die Worte des Heilands: »Dir gebe ich die Schlüssel des Himmelreichs ... was immer du auf Erden lösen wirst, wird auch im Himmel gelöst sein«(Mt 16, 19; vgl. Conc. Trid. XIV de poenit. c. 1; can. 1). Die durch den Mund des Priesters ausgesprochene Lösung [von den Sündenbanden, die Lossprechung] bezeichnet eben jene Sündennachlassung, die sie in der Seele auch bewirkt [die »auch im Himmel« gültig ist].
3. und wiederholbares Sakrament
12 Die Buße gehört also, so sage man den Christen, zu den sieben Sakramenten und zwar näherhin zu jenen, die wiederholt werden können. Der Herr hat Petrus auf seine Frage, ob man eine Sünde etwa siebenmal verzeihen müsse, die Antwort gegeben: »Ich sage dir, nicht siebenmal, sondern siebzigmal siebenmal« (Mt 18, 22). Hat man es also mit jemand zu tun, der den Eindruck macht, als habe er das Vertrauen auf Gottes unendliche Güte und Milde verloren, so spreche man ihm Mut zu und richte ihn auf, dass er wieder auf Gottes Gnade hofft. Das lässt sich unschwer erreichen durch Eingehen auf diese und andere Stellen, wie sie uns in der Heiligen Schrift in großer Zahl begegnen; dann aber auch durch Gründe und Gedanken, wie man sie etwa dem Buch des hl. Chrysostomus über die Gefallenen und den Büchern des hl. Ambrosius über die Buße entnehmen kann.
V. Materie und Form
1. Materie
13 Nun muss das christliche Volk vor allem wohl unterrichtet sein über die Materie dieses Sakraments; deshalb weise man darauf hin, dass die Buße sich in diesem Punkt stark von den übrigen Sakramenten unterscheidet: bei diesen besteht die Materie nämlich in einem von Natur gegebenen oder künstlich zubereiteten Gegenstand, beim Bußsakrament jedoch besteht nach der Erklärung des Trienter Konzils (Conc. Trid. XIV c. 3; can. 4) das, was man Materie nennen kann [quasi materia], in den Akten des Beichtkinds, nämlich der Reue, der Beichte und Genugtuung; soweit diese Akte beim Beichtkind nach göttlicher Anordnung zur Vollständigkeit des Sakraments und zur vollkommenen Nachlassung der Sünden erforderlich sind, heißen sie Teile der Buße (,Quasi materia' nennt die heilige Synode diese Akte, nicht etwa, weil sie nicht die Bedeutung einer wirklichen Materie hätten, sondern weil sie keine solche Materie sind, die sich äußerlich anwenden lässt, wie etwa das Wasser bei der Taufe und das Chrisam bei der Firmung. Anm. des Cat. Rom.). Wenn andere behaupten, die Sünden bildeten die Materie dieses Sakraments, so wollen sie damit, wie sich bei näherem Zusehen zeigt, offenbar doch das gleiche sagen. Denn wie wir das Holz, das vom Feuer verzehrt wird, Materie des Feuers nennen, so kann man auch die Sünden, die durch die Beichte getilgt werden, sinngemäß als Materie dieses Sakraments bezeichnen (Man denke an die Unterscheidung der Theologen: materia ex qua und materia circa quam; letzteres sind die Sünden, ersteres die Akte des Pönitenten).
2. Form
14 Der Seelsorger möge auch die Erklärung der Form nicht übergehen; denn das wird für die Gläubigen ein Ansporn sein. die Gnade dieses Sakraments mit recht großer Ehrfurcht zu empfangen. Die Form lautet: »Ich spreche dich los« [wörtlich: »Ich löse dich los.«] Sie kann schon aus den bekannten Worten abgeleitet werden: » Was immer ihr auf Erden lösen werdet, wird auch im Himmel gelöst sein«(Mt 18, 18). Aber wir haben sie auch auf Grund der Lehre Christi des Herrn aus apostolischer Überlieferung in dieser Fassung übermittelt erhalten. Da die Sakramente anzeigen, was sie bewirken, jene Worte »Ich spreche dich los« aber anzeigen, dass durch die Spendung dieses Sakraments die Nachlassung der Sünden bewirkt wird, so bilden sie offenbar die volle und vollkommene Form der Buße. Es sind nämlich die Sünden wie Bande, die die Seele umstrickt halten und aus denen sie durch das Bußsakrament losgelöst wird. Was übrigens auch dann seine Richtigkeit hat, wenn der Priester die Worte über ein Beichtkind spricht, das kraft einer glühend innigen Reue, jedoch unter Einschluss des Willens zur Beichte [votum] schon vorher von Gott Verzeihung für seine Sünden erlangt hat.
15 Außerdem werden noch einige Gebete beigefügt; diese sind für die Form nicht wesentlich, sondern sollen nur etwaige Hindernisse beseitigen, die durch die Schuld des Empfängers der vollen Wirksamkeit des Sakraments im Weg stehen könnten.
16 All das ist für jeden Sünder Grund genug, Gott innigst dafür zu danken, dass Er den Priestern in der Kirche eine solch umfassende Gewalt verliehen hat. Es ist ja nicht wie einst im Alten Bund, wo die Priester bei einem schon geheilten Aussätzigen durch ihre Aussage nur feststellen konnten, dass die Heilung eingetreten war (Lev 13, 9). Nunmehr hat der Priester in der Kirche nicht nur die Vollmacht, die Erklärung abzugeben, dass jemand von seinen Sünden frei ist, nein, er spricht ihn als Gottes Diener tatsächlich davon frei, wobei Gott selbst, der Urheber und Spender der Gnade und Rechtfertigung, die Befreiung bewirkt.
3. die Zeremonien
17 Die Gläubigen sollen weiterhin auch genau die äußern Gebräuche bei diesem Sakrament beobachten. Denn dadurch prägt es sich ihnen nachhaltiger ein, was sie durch dieses Sakrament erlangen: dass sie nämlich nun wieder mit Gott ausgesöhnt sind, wie Knechte mit ihrem mildreichsten Herrn, oder richtiger noch, wie Kinder mit ihrem besten Vater. Zugleich lernen sie auch besser verstehen, was jener tun muss, der den Willen hat (und diesen Willen muss jeder haben), sich für ein so großes Gnadengeschenk dankbar und erkenntlich zu zeigen. Wem seine Sünden leid sind, der muss sich demütig ergebenen Herzens dem Priester zu Füßen werfen, damit ihm schon durch diese äußere Gebärde der Demut zum Bewusstsein kommt, dass zumal der Stolz mit der Wurzel ausgerottet werden muss, in dem alle die Sünden, die er beweint, ihren Ursprung und Nährboden haben. Im Priester aber, der als zuständiger Richter über ihn zu Gericht sitzt, verehrt er Person und Vollmacht Christi des Herrn. Denn der Priester versieht, wie bei allen andern Sakramenten, so auch in der Verwaltung des Bußsakraments nur Christi Amt. Dann zählt das Beichtkind seine Sünden auf, gesteht dabei ganz offen ein, dass es schwere und empfindliche Strafe verdient, und bittet endlich demütig um Vergebung seiner Sünden. All diese Riten haben Zeugen ihres hohen Alters in den Schriften des hl. Dionysius (ep. 8, 1)
VI. Wirkungen
1. Gnade und Freundschaft Gottes
18 Vor allem aber wird es den Gläubigen von Nutzen sein und ihnen den Empfang des Bußsakraments zur Herzenssache machen, wenn der Seelsorger wiederholt auseinandersetzt, welche Vorteile wir davon haben. Werden sie doch daraus ersehen, wie wahr das Wort von der Buße ist, ihre Wurzeln seien zwar bitter, gar süß aber ihre Frucht. Die ganze Bedeutung der Buße besteht kurz gesagt darin, dass sie uns Gottes Gnade wieder verleiht und uns mit Ihm in inniger Freundschaft vereint. Diese Aussöhnung mit Gott hat bei frommen Beichtkindern nach heiligem, gewissenhaftem Empfang des Sakraments nicht selten tiefen Seelenfrieden und innere Ruhe im Gefolge, verbunden mit innigster geistlicher Freude.
2. daher Nachlass aller, auch Schwerer Sünden
Es ist ja auch kein Verbrechen so schwer, so entsetzlich, dass es nicht durch das Bußsakrament getilgt werden könnte, und das nicht nur einmal, sondern auch ein zweites Mal und noch öfter. Davon sprach der Herr durch den Propheten: » Wenn der Sünder Buße tut über all seine Sünden, die er getan, und meine Gebote bewahrt und Recht und Gerechtigkeit übt: er soll leben und nicht sterben; all seiner Übeltaten, die er getan, will ich nicht mehr gedenken« (Ez 18, 21 f ). Und der hl. Johannes sagt: »Wenn wir unsre Sünden bekennen - er ist getreu und gerecht, uns unsre Sünden zu verzeihen« und kurz darauf: » Wenn jemand sündigt,« (Johannes nimmt also keine Art von Sünden aus!) »so haben wir einen Fürsprecher beim Vater, Jesus Christus, den Gerechten. Er ist das Sühnopfer für unsre Sünden, doch nicht nur für unsre Sünden, sondern für die der ganzen Welt« (1 Joh 1, 9; 2, 1 f).
wahrhaft bereut werden
19 Wenn wir in der Heiligen Schrift von dem einen oder andern lesen, er habe vom Herrn keine Verzeihung erlangt, obwohl er mächtig darum bat, so kam das nur daher, weil er seine Sünden nicht wahrhaft und aufrichtig bereute. Wenn also in der Heiligen Schrift oder bei den heiligen Vätern Sätze vorkommen, die scheinbar die Behauptung aufstellen, es gebe Sünden, die nicht verziehen werden können, so muss man diese Sätze dahin verstehen, es sei eben sehr schwer, dafür Verzeihung zu erlangen. Denn wie man eine Krankheit als unheilbar bezeichnen kann, wenn der Kranke die Anwendung der heilkräftigen Arznei nicht haben will, so gibt es auch bestimmte Sünden, die nicht nachgelassen und verziehen werden, weil sie das eigentliche Heilmittel, die Gnade Gottes, zurückweisen. In diesem Sinn sagt der hl. Augustin: (Nach Aug. de serm. Dom. in monte 1 c. 22 [73]) »Wenn einer durch die Gnade Christi zur Erkenntnis Gottes gelangte, dann aber seine Glaubensbrüder bekämpft und vom Neid gestachelt gegen die Gnade selbst sich zu Umtrieben fortreißen lässt, dann gibt das einen so schlimmen Sündenzustand, dass er die Demut zur Abbitte nicht mehr aufbringt, auch wenn ihn sein schlechtes Gewissen zwingt, die Sünde anzuerkennen und zu bekennen.«
denn ohne Reue kein Sündennachlass
20 Doch nun zurück zur Buße selbst. Ihr ist die sündentilgende Kraft so sehr eigen, dass es ohne Buße überhaupt ausgeschlossen ist, Nachlassung der Sünden zu erlangen, ja sich auch nur Hoffnung darauf machen zu dürfen. Denn es steht geschrieben : »Wenn ihr nicht Buße tut, werdet ihr alle auf die gleiche Weise umkommen«(Lk 13, 3). Bei diesem Wort meinte der Herr allerdings die schweren, die Todsünden, obgleich auch die leichteren, so genannten lässlichen Sünden irgendwelche Art von Buße brauchen. Denn so sagt schon der hl. Augustin(Ep. 265; vgL serm. 351, 6. poenitentia) »Da es eine Buße gibt, die jeden Tag in der Kirche für die lässlichen Sünden verrichtet wird, so wäre dies ja gegenstandslos, wenn die lässlichen Sünden ohne Buße vergeben werden könnten.«
VII. Die drei Stücke des Bußsakraments
21 Nun genügt es aber nicht, über Dinge, die praktisch geübt werden müssen, nur allgemeine Anweisungen zu geben, und darum behandle der Seelsorger genau die einzelnen Stücke, die notwendig sind, damit die Christen so den richtigen Begriff von wahrer, heilsamer Buße bekommen. Es gehört zur Eigenart dieses Sakraments, dass es außer Materie und Form, was alle Sakramente haben, auch noch jene oben genannten Teile besitzt, die zusammen erst ganz und voll die Buße ausmachen: Reue, Beichte und Genugtuung. Über diese drei Stücke spricht sich der hl. Chrysostomus (Serm. 1 de poenitentia) folgendermaßen aus: »Die Buße drängt den Sünder dazu, alles bereitwillig auf sich zu nehmen: im Herzen die Reue, im Mund das Bekenntnis, im Werk die Demütigung und heilsame Genugtuung.« Es sind dies, wie man sich auszudrücken pflegt, solche Teile, wie sie zur Bildung eines Ganzen notwendig sind. Wie z. B. der menschliche Leib mehrere Glieder als Bestandteile hat, Hände, Füße, Augen usw., bei deren teilweisem Fehlen der Leib berechtigterweise als unvollkommen, bei Vollzähligkeit dagegen als vollkommen gilt, so setzt sich auch die Buße aus diesen drei Teilen zusammen. Allerdings genügen davon zum Wesen des Sakraments Reue und Bekenntnis, durch die der Mensch die Rechtfertigung erlangt; aber es fehlt ihm unbedingt die letzte Vollendung, wem nicht auch der dritte Teil, die Genugtuung, sich dazu gesellt. Diese Teile stehen also miteinander in innerem Zusammenhang: Die Reue schließt in sich Absicht und Vorsatz zu Bekenntnis und Genugtuung ein, das Bekenntnis hat als Voraussetzung die Reue und den Willen zur Genugtuung, die Genugtuung endlich die beiden andern Teile.
2. Begründung
22 Eine Begründung für diese Dreizahl können wir darin erblicken, dass eben Gedanken, Worte und Werke es sind, worin man sich gegen Gott versündigt. So ist es denn, wenn wir im Begriff stehen, uns der Schlüsselgewalt der Kirche zu unterwerfen, ganz recht und billig, dass wir Gottes Zorn zu besänftigen und Verzeihung der Sünden von Ihm zu erlangen suchen mit eben denselben Mitteln, mit denen wir uns an seiner heiligsten Majestät vergriffen haben. - Doch lässt sich dafür auch noch ein anderer Grund angeben. Es ist die Buße gleichsam eine Wiedergutmachung, die aus dem freien Entschluss des Sünders entspringt und von Gott, gegen den ja die Sünde begangen wurde, nach seinem Ermessen festgesetzt wird. So braucht es denn einmal diesen Willen zur Wiedergutmachung, was vor allem dem Wesen der Reue entspricht; dann muss der Pönitent sich dem Urteilsspruch des Priesters unterwerfen, der Gottes Stelle vertritt, damit dieser je nach der Größe der Sünden das Strafmaß für ihn festsetzen kann - woraus sich Wesen und Notwendigkeit von Beichte und Genugtuung von selbst ergibt.
VIII. Die Reue
23 Es muss nun den Christen Bedeutung und Wesen dieser drei Stücke auseinandergesetzt werden. So beginne man denn mit der Reue und erkläre sie eingehend; soll doch die Reue sich stets unverzüglich in unsrem Herzen einstellen, sobald wir uns an frühere Sünden erinnern oder uns eben auf einem Fehler ertappen. Die Begriffsbestimmung, die die Väter des Trienter Konzils hierüber gaben, ist diese:
1. Begriff
»Die Reue ist ein Schmerz und Abscheu der Seele über die begangenen Sünden verbunden mit dem Vorsatz, in Zukunft nicht mehr zu sündigen«(Conc. Trid. XIV c. 4). Und kurz darauf heißt es von der Reue: »So bereitet sie endlich auf die Nachlassung der Sünden vor, falls sie verbunden ist mit dem Vertrauen auf Gottes Barmherzigkeit und dem Willen alles zu tun, was zum gültigen Empfang dieses Sakraments erforderlich ist.« Das Wesen der Reue, das sehen die Gläubigen aus dieser Begriffsbestimmung, besteht also nicht etwa nur darin, dass einer zu sündigen aufhört, oder den Vorsatz fasst, ein neues Leben anzufangen oder es auch tatsächlich gleich anfängt. Was vielmehr vor allem geleistet werden muss, ist, dass man das frühere schlechte Leben verabscheut und sühnt. Die beste Bestätigung dafür sind jene oft und oft wiederholten lauten Ergüsse der heiligen Altväter, von denen wir in der Heiligen Schrift lesen. So klagt David: »Erschöpft bin ich von meinem Seufzen; die ganze Nacht netz' ich mein Lager«; und dann wieder: »Der Herr hat mein lautes Weinen gehört« (Ps 6, 7. 9). Und ein anderer: «Vor dir will ich all meine Jahre überdenken in bitterer Betrübnis meiner Seele« (Is 38, 15). Was diese und ähnliche Schmerzensrufe auspresste, war ganz bestimmt ein erschütternder Ausbruch von Hass und Abscheu vor den Sünden des vergangenen Lebens.
a) Erklärung des Schmerzes
24 Wenn die Reue in der Definition als ein »Schmerz« bezeichnet wurde, so sollen die Gläubigen (worauf man sie aufmerksam mache) sich nicht die Meinung bilden, es handle sich dabei um einen sinnlich wahrnehmbaren Schmerz. Denn die Reue ist eine Tat des Willens. Der sinnliche Schmerz ist nach einem Wort des hl. Augustin (Sermo 351, 1) nur ein Begleiter der Reue, nicht die Reue selbst. Freilich haben die Väter Hass und Abscheu vor der Sünde mit dem Ausdruck Schmerz bezeichnet, einmal weil auch die Heilige Schrift das Wort gebraucht (so David: »Wie lang noch soll ich Sorgen hegen in meiner Seele, Schmerz im Herzen tragen Tag für Tag ?« (Ps 12, 2) , dann auch, weil der Schmerz im Begehrungsvermögen des niedern Teiles der Seele aus der Reue selbst entspringt. So konnte man ganz wohl die Reue als Schmerz definieren, weil sie eben den Schmerz verursacht. Zum Ausdruck dieses [Reue]-Schmerzes pflegten ja die Büßer sogar andere Kleider anzulegen, worauf der Herr beim hl. Matthäus anspielt : »Weh dir Corozain! Weh dir Bethsaida! Denn wären in Tyrus und Sidon die Wunder geschehen, die in euch geschahen, so hätten sie längst in Sack und Asche Buße getan« (Mt 11,21).
b) des Abscheus
25 Der Abscheu vor der Sünde, von dem hier die Rede ist, (Das Wort »Abscheu" gibt den lateinischen Ausdruck detestatio nur unvollkommen wieder und könnte ebenso wie »Schmerz" den Eindruck einer gefühlsmäßigen Stimmung wecken. Tatsächlich handelt es sich aber um eine willensmäßige Absage an die Sünde, um deren entschiedenes Von-sich-weisen) trägt treffend den Namen Zerknirschung [contritio] zum Ausdruck des hochgradigen Schmerzes. Das Bild ist von Dingen der Körperwelt genommen, die mit einem Stein oder sonst einem harten Gegenstand in ganz kleine Stücke zerstoßen werden. So sollte das Wort andeuten, wie unsre in Stolz verhärteten Herzen durch die Gewalt der Reue zerschlagen und ganz klein gemacht werden. Darum erhält auch keine andere Art von Schmerz diese charakteristische Bezeichnung, nicht die Trauer bei Todesfällen von Eltern oder Kindern noch bei irgend einem andern traurigen Anlass; vielmehr wird der genannte Ausdruck nur von jenem Schmerz gebraucht, den wir über den Verlust der göttlichen Gnade und die Einbuße der Unschuld empfinden.
c) andere Namen
26 Dasselbe wollen übrigens auch die andern Bezeichnungen für Reue besagen. Sie wird nämlich auch Zerknirschung des Herzens genannt, weil die Heilige Schrift häufig das Wort Herz für den Willen gebraucht. Denn wie das Herz Ausgangspunkt der körperlichen Regungen ist, so lenkt und leitet der Wille alle andern geistigen Fähigkeiten der Seele. - Die heiligen Väter sprechen auch von einem »Zerschneiden« [compunctio, wörtlich »Zerstechen«] des Herzens, ein Ausdruck, den sie mit Vorliebe ihren Werken über die Buße als Titel zu geben pflegten. Denn wie man eine eiternde Geschwulst mit dem Messer aufschneidet, damit das darin enthaltene Gift herauskommt, so wird unser Herz - durch die Reue wie mit einem Wundmesser zerschnitten, damit es das tödliche Gift der Sünde auszustoßen vermag. So hat der Prophet Joel die Reue auch ein Zerreißen des Herzens genannt: »Bekehrt euch zu mir aus eurem ganzen Herzen, in Fasten und Weinen und Klagen; und zerreißt eure Herzen« (Joel 2, 12 f ) !
2. Eigenschaften der Reue
a) über alles groß
27 Dass die begangenen Sünden uns tatsächlich der Anlass zu höchstem, innigstem Schmerz sein müssen, einem Schmerz, wie er sich stärker gar nicht denken lässt, das kann man unschwer mit folgenden Gründen dartun. Die vollkommene Reue ist ein Akt der Liebe, der aus der kindlichen Furcht entspringt; somit gilt offenbar für Liebe und Liebesreue ein und derselbe Gradmesser. Nun aber ist die Liebe, mit der wir Gott lieben, die vollkommenste Liebe, und so folgt, dass die Liebesreue mit dem heftigsten Seelenschmerz verbunden ist. Denn wie wir Gott über alles lieben müssen, so müssen wir auch alles, was uns Gott zum Feind macht, über alles verabscheuen. Man beachte auch, dass in der Heiligen Schrift die Größe der Liebe und der Reue mit ganz den gleichen Worten bezeichnet wird. Von der Liebe heißt es: »Du sollst den Herrn deinen Gott lieben aus deinem ganzen Herzen« (Dtn 6, 5). Zur Reue aber lässt der Herr durch den Propheten aufrufen mit den Worten: »Bekehrt euch aus eurem ganzen Herzen« (Joel 2, 12). Außerdem: Wie Gott unter allem Liebenswerten das höchste Gut ist, so ist die Sünde unter allem Hassenswerten das höchste Übel. Daraus ergibt sich: Derselbe Grund, weshalb wir Gott als über alles liebenswert bekennen, ist auch der Grund, warum unser Hass gegen die Sünde über alles groß sein muss. Dass wir aber der Liebe zu Gott vor allem andern den Vorzug geben müssen, so zwar, dass wir nicht einmal um unser Leben zu retten sündigen dürften, das zeigen uns klar die Worte des Herrn: »Wer Vater oder Mutter mehr liebt als mich, der ist meiner nicht wert« (Mt 10,37). Und das andere Wort: »Wer seine Seele retten will, wird sie verlieren« (Mt 16, 25). Dazu noch eine weitere Bemerkung: Wie der Liebe nach dem hl. Bernard (de diligendo Deo c. 1) keine Grenze und kein Maß gesetzt ist (denn das Maß der Gottesliebe ist nach Bernards Wort: Ihn lieben ohne Maß), so ist auch für den Abscheu vor der Sünde kein Maß bestimmt.
Weiterhin sei die Reue nicht nur über alles groß, sondern auch unbedingt wirksam und vollkommen, und mache Schluss mit aller trägen Saumseligkeit. Denn so heißt es im Deuteronomium: »Wenn du den Herrn deinen Gott suchst, wirst du ihn finden, wenn du ihn nur aus ganzem Herzen suchst und in der ganzen Trübsal deiner Seele« (Dtn 4, 29). Und bei Jeremias: »Sucht mich und ihr werdet mich finden, wenn ihr mich sucht aus eurem ganzen Herzen; dann will ich mich von euch finden lassen, spricht der Herr« (Jer 29, 13 f ).
b) aufrichtig
28 Sollte es nun auch unsern Bemühungen nicht gelingen, dass unsre Reue vollkommen ist, so kann sie deswegen doch aufrichtig und wirksam sein. Es kommt ja oft vor, dass sinnlich Wahrnehmbares auf uns einen stärkeren Eindruck macht als Geistiges, weshalb man nicht selten beim Tod eines Kindes größern sinnlichen Schmerz empfindet als über die Hässlichkeit der Sünde. Dasselbe gilt auch, wenn sich etwa trotz herben Schmerzes keine Tränen einstellen. Doch sind diese im übrigen bei der Buße außerordentlich Wünschens- und empfehlenswert. Denn wie der hl. Augustin (nach Serm. 41 de Sanctis) hierüber treffend sagt: »Es lebt in dir keine innig warme christliche Liebe, wenn du Tränen hast für einen Leib, von dem die Seele gewichen, aber keine Träne weinst über eine Seele, von der Gott gewichen.« Hierher gehören auch jene oben genannten Worte unsres Heilandes: » Weh dir Corozain! Weh dir Bethsaida! denn wären in Tyrus und Sidon die Wunder geschehen, die in euch geschahen, so hätten sie längst in Sack und Asche Buße getan« (Mt 11, 21 ) !
Übrigens genügen zum Beweis für den hohen Wert der Bußtränen vollauf die herrlichen Beispiele der Niniviten, Davids, der Sünderin, des Apostelfürsten, die alle unter einem Strom von Tränen Gott um Barmherzigkeit anflehten und so Verzeihung ihrer Sünden erlangten.
c) allgemein
29 Man ermahne die Christen auch recht eindringlich, über jede Todsünde im einzelnen nach Kräften einen besonderen Reueschmerz zu erwecken. So schildert ja schon Jesaias die Reue, wenn er spricht: » Vor dir will ich alle meine Jahre überdenken in bitterer Betrübnis meiner Seele«(Is 38, 15). Alle seine Jahre überdenken heißt eben die Sünden einzeln vornehmen, um sie von Herzen zu bereuen. Auch bei Ezechiel lesen wir das Wort: »Wenn der Gottlose Buße tut von allen seinen Sünden, so soll er leben.« (Ez 18, 21) In diesem Sinn gibt der hl. Augustin (De vera et falsa poenit. c. 14 [pseudoaugustinisch]) die Anweisung: »Der Sünder erwäge seine Sünde nach den Umständen des Ortes, der Zeit, der Gattung, der Person.« - 30 Doch soll der Christ bei dieser Anweisung nicht das Vertrauen auf Gottes unendliche Güte und Milde verlieren. Denn Gott hat das sehnlichste Verlangen nach unserm Heil; sobald daher der Sünder nur in sich geht, seine Sünden ganz allgemein verabscheut und sich zum Herrn bekehrt (er mag dann später, wenn sich Gelegenheit bietet, die Sünden einzeIn vornehmen und bereuen), schenkt uns Gott schon seine Verzeihung und umfängt den Sünder in väterlicher Liebe. So heißt Er selbst uns durch den Propheten vertrauensvoll erwarten, wenn Er spricht: »Die Gottlosigkeit des Gottlosen wird ihm nicht mehr zum Verderben sein am selben Tag, wo er sich bekehrt von seiner Gottlosigkeit.« (Ez 33, 12)
31 Aus dem Gesagten lässt sich entnehmen, was zu einer wahren Reue vor allem notwendig ist. Man muss das christliche Volk darüber eingehend unterweisen, damit ein jeder sieht, wie er zur wahren Reue kommen kann und auch einen Maßstab hat, an dem er zu beurteilen vermag, wie weit er noch von der Vollkommenheit in dieser Tugend entfernt ist. Erstes Gebot ist also, alle begangenen Sünden zu verabscheuen und zu bereuen, damit nicht etwa die Reue, falls uns nur die eine oder andere Sünde leid tut, unaufrichtig und erheuchelt und somit auch zwecklos für das Heil sei. Denn hier gilt das Wort des hl. Apostels Jakobus: »Es mag einer sonst das ganze Gesetz beobachten: vergeht er sich auch nur gegen Ein Gebot, so hat er sich damit gegen das ganze Gesetz vergangen« (Jak 2, 10).
d) verbunden mit dem ernstlichen Vorsatz, die Sünden zu meiden
Ein zweites ist: Die Reue muss den Willen zur Beichte und Genugtuung in sich einschließen, wovon unten noch die Rede sein wird. Das dritte: Der Bußfertige muss den bestimmten, unwiderruflichen Entschluss zur Lebensbesserung fassen. Das sagt der Prophet ganz klar mit den Worten: »Wenn der Gottlose Buße tut von allen seinen Sünden, die er begangen, und alle meine Gebote bewahrt und Recht und Gerechtigkeit übt, so soll er leben und nicht sterben. All seiner Übeltaten, die er getan, will ich nicht mehr gedenken« (Ez 18,21 f). Und gleich darauf: »Wenn der Gottlose sich bekehrt von seiner Gottlosigkeit, die er getan, und Recht und Gerechtigkeit übt, so wird er seine Seele zum Leben retten« (Ez 18, 27). Und wieder nach einigen Sätzen: »Bekehret euch und tut Buße von allen euren Übeltaten, und eure Verschuldungen sollen euch nicht zum Verderben werden. Werft von euch all eure Vergehungen, durch die ihr euch vergangen habt, und schafft euch ein neues Herz und einen neuen Geist« (Ez 18, 30 f ). Dasselbe gebot auch Christus der Herr jene Frau, die beim Ehebruch ertappt worden war: »Geh hin und sündige nicht mehr« (Joh 8, 11). Und ebenso bei jenem Gichtbrüchigen, den Er an Schafteich geheilt hatte: »Sieh, jetzt bist du gesund geworden; nun sündige nicht mehr« (Joh 5, 1).
32 Übrigens zeigt schon die Natur der Sache und eine vernünftige Überlegung, dass diese beiden Stücke - der Schmerz über die begangene Sünde und der vorbauende Entschluss, dass so etwas in Zukunft nicht mehr vorkomme soll - zur Reue vor allem notwendig sind. Wer sich etwa mit einem Freund, den er durch ein Unrecht beleidigt hat, wieder aussöhnen will, der muss sein Bedauern zeigen, dass er sich gegen ihn so ungerecht und beleidigend benahm; und für die Zukunft muss er wohl achtgeben, sich nicht noch einmal den Anschein einer Verletzung der Freundschaft zu geben.
und alle Pflichten zu erfüllen, besonders die Wiedergutmachung und
Zu diesen zwei Erfordernissen gesellt sich dann notwendig als drittes der Gehorsam. Denn es ist nicht mehr als recht und billig, dass der Mensch dem Gesetz gehorcht, sei es das Natur oder göttliche Gesetz, sei es das menschliche. Daher muss der Pönitent, wenn er einem andern gewaltsamer oder betrügerischerweise etwas weggenommen hat, es wieder zurückerstatten. Eben so muss er durch Entschädigung in Gestalt eine Hilfe oder Dienstleistung jenem Genugtuung verschaffen, den er in seinem Ansehen oder Leben durch Wort oder Tat geschädigt hat. Ist ja zur geflügelten Wort geworden, was wir beim heiligen Augustin (Ep, 153 c. 20) lesen: »Ohne Rückgabe des fremden Gutes keine Vergebung der Sünden.« -
Verzeihung
33 Als ein Haupterfordernis einer guten Reue sorge man unter anderm auch gewissenhaft und unbedingt dafür, dass man alles Unrecht, was man von andern erlitten hat, restlos nachlässt und vergibt, nach der dringenden Weisung unsres Herrn und Heilands: »Wenn ihr den Menschen ihre Sünden vergebt, wird der Vater im Himmel auch eure Sünden vergeben. Wenn aber ihr den Menschen nicht vergebt, wird euer Vater auch eure Sünden nicht vergeben« (Mt 6, 14f; Mk 11,26).
Das sind die Punkte, auf die der Christ bei der Reue achten muss. Anderes, was der Seelsorger ohne große Mühe zu diesem Thema noch beitragen kann, wird gewiss zu einer in ihrer Art noch vollkommeneren Reue verhelfen, ist aber wohl nicht so unerlässlich, dass wahre, zum Heil notwendige Reue wesentlich davon abhinge.
3. Bedeutung der Reue
34 Nun darf sich aber der Seelsorger nicht mit dem einfachen Vorlegen der heilsnotwendigen Wahrheiten begnügen, er muss vielmehr auch mit allem Nachdruck und Fleiß dahin arbeiten, dass die Christen ihr Leben und Tun nach den ihnen vorgezeichneten Richtlinien ordnen. Zu diesem Zweck wird es hier von besonderem Nutzen sein, die Wirkkraft und den Nutzen der Reue öfter zu behandeln. Manch andere Übung der Frömmigkeit, wie etwa Almosen, Fasten, Beten und ähnliche heilige, gute Werke mögen wohl nicht selten durch die Schuld jener, die sie verrichten, bei Gott keine Aufnahme finden; die hier geschilderte innere Zerknirschung aber ist Ihm sicher zu jeder Zeit angenehm und wohlgefällig. Denn so spricht der Prophet: »Ein zerknirschtes (zerschlagenes) und gedemütigtes Herz wirst du, Gott, nicht verschmähen« (Ps 50, 19). Im Gegenteil, im selben Augenblick, wo wir in unserm Herzen eine solche Reue aufkeimen lassen, wird uns von Gott auch schon Nachlassung der Sünden zuteil, wie die Worte desselben Propheten an anderer Stelle dartun: »Ich sprach: ,Bekennen will ich wider mich meine Missetat dem Herrn', und du vergabst mir meine Sündenschuld« (Ps 31, 5). Ein anschauliches Bild dafür sehen wir in den zehn Aussätzigen, die von unserm Heiland zu den Priestern geschickt und von ihrem Aussatz geheilt wurden, noch ehe sie bei diesen anlangten (Lk 17, 14). Aus alledem lässt sich ersehen, dass die oben beschriebene aufrichtige Reue die besondere Wirkung hat, uns auf der Stelle Nachlassung aller Sünden beim Herrn zu erlangen.
4. Weg der Reue
35 Um das Interesse der Gläubigen rege zu machen, wird es auch sehr dienlich sein, wenn der Seelsorger einen Weg angibt, wie der einzelne die Reue erwecken kann. Man sage also, es solle jeder sein Gewissen oft erforschen, um zu sehen, ob er die Gebote Gottes und der Kirche gehalten hat. Erkennt er, dass er sich eines Vergehens schuldig gemacht, so soll er sich gleich selbst darüber anklagen, Gott demütig um Verzeihung bitten und beten, dass ihm Zeit zur Beichte und Genugtuung gegeben werde; vor allem aber soll er sich die Gnade Gottes zu Schutz und Hilfe erbitten, damit er in Zukunft nicht wieder dieselbe Sünde begehe, die begangen zu haben er von Herzen bereut. - Weiterhin muss der Seelsorger auch dafür sorgen, dass ein starker Hass gegen die Sünde in den Christen lebendig werde, einmal weil die Sünde so unsagbar hässlich und abscheulich ist, und dann, weil sie so überaus schweren Schaden und Unglück über uns bringt. Raubt sie uns doch die Zuneigung Gottes, von dem wir so große Güter empfangen haben und noch weit größere uns hätten versprechen dürfen, und zieht uns stattdessen den ewigen Tod und damit zugleich nie endende unaussprechliche Qualen zu. - Soviel von der Reue. Nun zur Beichte, dem zweiten Teil der Buße.
IX. Die Beichte
1. Der große Nutzen
36 Was immer heutigen Tages in der Kirche an Heiligkeit, Frömmigkeit und religiösem Sinn, Gott sei Dank, noch erhalten geblieben ist, das muss - dies ist die Überzeugung wohl aller Guten - zum großen Teil der Beichte zugeschrieben werden. Kein Wunder daher, dass der Erbfeind des menschlichen Geschlechts in seinem Trachten, den katholischen Glauben bis in den Grund hinein zu vernichten, durch die Werkzeuge und Trabanten seiner Bosheit gerade gegen dieses Bollwerk christlicher Tugend mit Anspannung aller Kräfte Sturm läuft. Daraus ersieht der Seelsorger aber auch ohne weiteres, welche besondere Sorgfalt er der Erklärung gerade des Beichtinstitutes widmen muss.
a) Verzeihung der Sünden
Zuerst mache er also darauf aufmerksam, dass dieses für uns ungemein segensvoll, ja geradezu notwendig ist. Gewiss, die Reue tilgt die Sünden: aber weiß nicht jeder, dass diese Reue so stark, so heiß und innig sein sollte, dass der Reueschmerz im gleichen Verhältnis steht mit der Größe der Sünde? Sicher gelangen nur wenige zu einem solch hohen Grad von Reue und so wäre denn die Folge, dass nur ganz wenige sich auf diesem Weg Verzeihung ihrer Sünden versprechen dürften. 37 Da muss denn Gott in seiner unendlichen Milde für das Heil der Menschen in ihrer Allgemeinheit eine leichtere Möglichkeit schaffen. Und Er schuf diese in wunderbarem Ratschluss, indem Er die SchlüsseI des Himmelreiches der Kirche übertrug. Es muss nämlich nach katholischer Glaubenslehre jeder für wahr halten und als Dogma festhalten: Wer immer dem Priester ordnungsgemäß seine Sünden bekennt, dem werden sie kraft der Schlüsselgewalt der Kirche vollzählig nachgelassen und vergeben, vorausgesetzt, dass er der Gesinnung nach die begangenen Sünden bereut und zugleich den Vorsatz fasst, in Zukunft nicht mehr zu sündigen, sollte auch im übrigen der Reueschmerz in ihm zur Erlangung des Sündennachlasses nicht hinreichend sein. So versteht man, wie die Väter der Vorzeit, diese Männer voll Heiligkeit, das große Wort sprechen konnten, die Schlüssel der Kirche schlössen den Eingang zum Himmel auf. Das muss jedem als über allen Zweifel erhaben gelten, denn wir lesen in einem Dekret des Florentiner Konzils (Conc. Flor. decr. pro Armen), dass die Wirkung des Buß[sakraments] die Erlösung [Befreiung] von den Sünden ist.
b) Lebensbesserung
Ein weiteres, woraus man ersehen kann, welch großen Nutzen die Beichte bringt, ist dieses: Hat jemand sich ein schlechtes Leben angewöhnt, so gibt es erfahrungsgemäß kein geeigneteres Mittel der sittlichen Besserung für ihn, als wenn er dann und wann all seine geheimen Seelenvorgänge, seine Werke und Worte einem erfahrenen, zuverlässigen Freund eröffnet, der ihm mit Rat und Tat zu helfen vermag. Aus diesem Grund ist es also für jene, die vom Bewusstsein ihrer Sünden gequält werden, von unschätzbarem Segen, wenn sie dem Priester als dem Stellvertreter Christi des Herrn, der aufs strengste zu ewigem Schweigen verpflichtet ist, ihre Seelenkrankheiten und Wunden offenbaren. Hier werden sie nämlich unverzüglich Heilmittel finden, die nicht nur ihrem gegenwärtigen Krankheitszustand Gesundung zu bringen vermögen, sondern überdies mit himmlischer Kraft die Seele vorbeugend beeinflussen, dass sie in Zukunft nicht so leicht wieder in eine solche Krankheit oder Sünde zurückfallen wird.
c) zur Hebung der öffentlichen Sittlichkeit
Endlich vergesse man nicht den Hinweis auf die hohe soziale Bedeutung der Beichte. Streicht man die sakramentale Beichte aus der christlichen Lebensordnung, so wird bald alles von geheimen Verbrechen wimmeln; und sind die Menschen dann einmal an das Sündigen gewöhnt und dadurch entsittlicht, so werden sie bald diese und noch schlimmere Schandtaten ohne Scheu auch in aller Öffentlichkeit verüben. Es wirkt nämlich die geheime Scham, wieder beichten zu müssen, wie ein Zügel auf die schrankenlose Lust zu Sündigen und hält das Schlechte im Herzen nieder.
2. Begriff der Beichte
38 Nach diesen Ausführungen über den Wert der Beichte setze der Seelsorger nun ihr Wesen auseinander. Die Beichte ist, so lautet die Begriffsbestimmung, die sakramentale Anklage der Sünden, der man sich unterzieht, um durch die Schlüsselgewalt Verzeihung zu erlangen. Dass es »Anklage« heißt, ist ganz berechtigt; denn man darf von den Sünden nicht in einer Art sprechen, als wolle man mit ihnen großtun, wie das bei solchen vorkommt, die sich über ihre Übeltaten auch noch freuen; auch hat man sie nicht in solch ausführlicher Breite darzustellen, wie man wohl vor Zuhörern, die nichts zu tun haben, der Unterhaltung wegen eine Geschichte erzählt. Nein, mit der Gesinnung eines Anklägers muss man die einzelnen Sünden angeben, von der Absicht geleitet, sie auch an uns zu sühnen. Um Verzeihung zu erbitten, bekennen wir weiterhin die Sünden. Denn dieses Gericht ist so ganz anders als die sonst für Schwerverbrecher bestimmten Gerichtsverhandlungen, wo auf das Bekenntnis ein Strafmaß bis zur Hinrichtung, nicht aber Befreiung von Schuld und Erlass des Fehltritts gesetzt ist. Dem Sinn nach gleich, wenn auch mit andern Worten haben offenbar die heiligen Väter die Beichte erklärt. So sagt z. B. der hl. Augustin (Vgl. serm 8, 1 .de verb. Dom.): »Die Beichte [das Bekenntnis] ist es, in der die verborgene Krankheit aufgedeckt wird in der Hoffnung auf Vergebung«. Und der hl. Gregor (Moral. 10, 15): »Das Bekenntnis ist die Absage an die Sünde«. Beide Gedanken lassen sich leicht mit dem Inhalt der obigen Definition in Einklang bringen.
3. Einigung durch Christus
39 Nun aber ein Punkt, der von der allergrößten Bedeutung ist: der Seelsorger lehre und unterweise die Gläubigen mit voller Überzeugung dahin, dass gerade die unendliche Güte und Barmherzigkeit Christi unsres Herrn es war, die Ihn, der alles nur zu unserm Besten und einzig unsres Heiles willen tat, dieses Sakrament so einsetzen ließ. War es doch nach seiner Auferstehung, wo Er die gemeinsam an einem Ort versammelten Apostel anhauchte und sprach: »Empfanget den Heiligen Geist! Denen ihr die Sünden nachlassen werdet, denen sind sie nachgelassen; und denen ihr sie behalten werdet, denen sind sie behalten« (Joh 20, 22). 40 Dasselbe wollte anscheinend der Herr andeuten, als Er seinen Aposteln den Auftrag gab, den von den Toten erweckten Lazarus aus den Banden zu befreien, mit denen er umwickelt war (Joh 11, 44). Schon der hl. Augustin (De vera et falsa poenit. c.10; das Werk gehört ungefähr dem 11. Jahrhundert an [Bardenhewer, Geschichte der altchristlichen Literatur IV 502]. Doch vgl. etwa bei Augustin: sermo 8, 1 (al. 67, 3) de verb. Dom. und enarr. 2, 3 in psalm 101) erklärt die Stelle in diesem Sinn: »Die Priester können schon mehr erreichen (als einfache Laien), können auch milder mit dem Büßer verfahren, dem sie die Sünden nachlassen. Hat doch der Herr Lazarus, den er von den Toten erweckte, den Jüngern durch die Apostel zur Lösung der Bande überwiesen, um anzuzeigen, dass die Gewalt zu lösen den Priestern verliehen ist.« Hierher gehört auch das andere, dass Er jenen, die auf dem Weg von ihrem Aussatz geheilt wurden, den Auftrag gegeben hatte, sich den Priestern zu zeigen und sich von ihnen das entscheidende Urteil geben zu lassen (Lk 17, 14). 41 Wenn also der Herr den Priestern die Vollmacht gab, die Sünden nachzulassen und zu behalten, so sind sie damit offenbar zu Richtern hierüber aufgestellt. Nun aber lässt sich, wie das hl. Konzil von Trient weise bemerkt, (Conc. Trid. XIV de poen. c. 5) ein zutreffendes Urteil nicht fällen und ein gerechtes Strafausmaß über Vergehen nicht einhalten, wenn einem der Fall selbst nicht vollständig und restlos klar ist. Folglich müssen dem Priester alle Sünden einzeln vom Pönitenten in einem offenen Bekenntnis vorgelegt werden.
So lehre der Seelsorger, wie es auch das heilige Konzil von Trient ausgesprochen hat und jederzeit in der Katholischen Kirche überlieferte Lehre war. Begegnen uns doch bei aufmerksamem Lesen der heiligen Väter immer wieder die klarsten Stellen, die voraussetzen, das Christus der Herr dieses Sakrament eingesetzt hat und dass die Verpflichtung zur sakramentalen Beichte, die sie mit dem griechischen Wort Exhomologese und Exagoreuse bezeichnen, als eine im Evangelium selbst enthaltene zu gelten hat. Will man noch nach Vorbildern im Alten Testament suchen, so stehen mit dem Sündenbekenntnis wohl zweifellos in Verbindung die mannigfachen Arten von Opfern, die von den Priestern zur Sühnung der verschiedenen Gattungen von Sünden vorgenommen wurden.
von der Kirche hinzugefügte Zeremonien
42 Übrigens soll den Gläubigen nebst der Feststellung, dass die Beichte von unserm Herrn und Heiland eingesetzt wurde, auch weiterhin gesagt werden, dass die Kirche in eigener Machtvollkommenheit noch gewisse Riten und heilige Zeremonien hinzugefügt hat. Betreffen diese auch nicht das Wesen des Sakraments, so veranschaulichen sie uns doch noch besser deren Erhabenheit, erfüllen das Herz des Beichtkinds mit frommer Andacht und machen es dadurch bereit, der Gnade Gottes leichter zu erlangen. Wenn der Büßer mit unbedecktem Haupt, zu Füßen des Priesters kniend, das Antlitz zu Boden gebeugt, die Hände in demütig flehender Haltung, und solchen und ähnlichen Zeichen christlicher Demut (mögen diese auch an sich zur Gültigkeit des Sakramentes nicht notwendig sein) seine Sünden bekennt, so kommt uns damit klar zu Bewusstsein, dass wir im Sakrament eine übernatürliche Macht anzuerkennen haben, dass wir aber auch anderseits Gottes Barmherzigkeit mit Aufgebot aller Kräfte suchen und erflehen müssen.
4. Beichtpflicht
a) vom Heiland selbst ausgesprochen
43 Es gebe sich aber keiner der Meinung hin, der Herr habe zwar die Beichte eingesetzt, jedoch eine Verpflichtung zu ihrem Empfang nicht ausgesprochen. Es muss nämlich jeden Christen ausgemachte Tatsache sein: Wer ein Todsünde auf dem Gewissen hat, der kann nur durch die sakramentale Beichte zum übernatürlichen Leben erweckt werden. Das will der Herr ja offenbar durch den schönen Vergleich zum Ausdruck bringen, wenn Er die Vollmacht zur Spendung dieses Sakraments den Schlüssel des Himmelreichs nennt. Denn wie man nicht in einen Wohnraum kommen kann ohne Beihilfe dessen, dem die Schlüssel dazu anvertraut sind, so wird offensichtlich auch niemand in den Himmel eingelassen, wenn ihm nicht von den Priestern, denen der Herr die Schlüssel anvertraute, die Himmelstür aufgeschlossen wird. Sonst wäre ja auch die Ausübung der Schlüsselgewalt in der Kirche ganz zwecklos; vergeblich würde der, dem sie übertragen ist, jemand vom Eintritt in den Himmel abhalten, wenn es außerdem noch einen andern Weg gäbe um hineinzukommen. Das hat der hl. Augustin (Aug. Serm. 392, 3) sehr klar gesehen, wenn er sagt: »Niemand rede sich ein ,Ich tue im Verborgenen vor dem Herrn Buße; Gott weiß schon, wie mir's ums Herz ist, er mag mir verzeihen. So wäre also das Wort umsonst gesprochen: ,Was ihr auf Erden lösen werdet, wird auch im Himmel gelöst sein'? So wären also der Kirche Gottes die Schlüssel umsonst verliehen?« Im gleichen Sinn schreibt der hl. Ambrosius in seinem Buch über die Buße, (De poenit. 1, 2 [6]) worin er die Irrlehre der Novatianer bekämpft, die den Satz verfochten, nur Gott sei die Gewalt der Sündenvergebung vorzubehalten: »Ich möchte doch wissen, wer Gott die größere Ehre gibt: der sich seinen Anordnungen fügt oder der ihnen widersteht? Gott hat uns befohlen, seinen Dienern zu gehorchen; tun wir das, so geben wir damit nur Gott die Ehre«.
b) Beginn der Beichtpflicht
44 Ein Zweifel an der Festsetzung der Beichtverpflichtung durch den Herrn selbst ist also ganz ausgeschlossen. Doch sehen wir nun, für welche Personen, in welchem Alter und zu welcher Zeit im Jahr diese Verpflichtung eintritt. Zunächst ist, wie sich aus dem Kanon des Laterankonzils ergibt, der mit den Worten beginnt: »Alle Gläubigen beiderlei Geschlechts« (Conc. Later. IV. c. 21; CIC 906-7), niemand zur Beichte verpflichtet vor dem Alter, wo der Mensch den Gebrauch der Vernunft erlangt hat. Ein bestimmtes Lebensjahr ist dafür nicht festgesetzt, doch kann man als allgemeine Regel diese angeben: Das Kind ist von der Zeit an zur Beichte verpflichtet, wo es zwischen gut und Böse zu unterscheiden vermag und somit einer Sünde fähig ist. Ist nämlich das Kind in ein Alter gekommen, wo jeder selbst über sein ewiges Heil zu entscheiden hat, dann beginnt die Pflicht, seine Sünden dem Priester zu beichten, da niemand, der etwa schwere Sünden auf dem Gewissen hat, sich auf anderem Weg Hoffnung auf Rettung machen darf.
c) Jahresbeicht
Was so dann den Zeitraum der Verpflichtung zur Beichte betrifft, so hat die heilige Kirche auch diese in dem oben genannten Dekret bestimmt, durch die Vorschrift nämlich, dass die Gläubigen wenigstens einmal im Jahr ihre Sünden vollzählig beichten müssen.
d) Beichte in Todesgefahr
45 Außerdem ist aber die Beichte aus Rücksicht auf unser Seelenheil nicht zu unterlassen in Todesgefahr; oder auch, so oft man sich zu einer Handlung anschickt, deren man sich mit sündebeflecktem Herzen nicht unterfangen darf, wie z. B. die Spendung oder der Empfang der Sakramente. Dasselbe sollte man auch durchaus tun, wenn man befürchten muss, eine begangene Sünde könnte einem völlig in Vergessenheit geraten; man kann ja Sünden, an die man nicht mehr denkt, auch ganz unmöglich beichten, und wir erlangen vom Herrn keine Vergebung der Sünden, wenn sie nicht durch das Bußsakrament in der Beichte getilgt werden.
5. Eigenschaft der Beichte muss sein
46 Nun gibt es aber bei der Beichte vieles zu beachten, was sich zum Teil auf das Wesen des Sakraments bezieht, während anderes nicht in gleichem Maß notwendig ist. Darum müssen diese Fragen genau behandelt werden. Es gibt ja auch eine Reihe von kleinen Schriften und Erklärungen, aus denen man unschwer weitere Ausführungen über dies alles entnehmen kann.
a) vollständig: alle schweren Sünden, nicht aber die lässlichen Sünden muss man beichten
Das erste, worauf man bei der Beichte achten muss, so lehre der Seelsorger, ist, dass sie ganz und vollständig sei: man muss dem Priester nämlich alle schweren Sünden offen sagen. Wir beichten zwar, wie das die Gepflogenheit frommer Christen beweist, auch die lässlichen Sünden, die uns nicht von Gottes Gnade trennen und in die wir häufiger fallen, und wir tun recht und gut daran (Conc. Trid. XIV de poen. c. 5; can. 7; vgl. CIC 902); dennoch ist es keine Sünde, wenn man sie bei der Beichte übergeht, und es gibt noch viele andere Mittel und Wege, sie wieder gut zu machen. Die Todsünden aber müssen, wie schon gesagt, alle einzeln angegeben werden, auch wenn sie noch so geheim und nach außen unbekannt sein sollten oder zu jenen Sünden gehören, die durch die bei den letzten Gebote des Dekalogs untersagt sind. Diese Sünden schlagen nämlich der Seele nicht selten noch tiefere Wunden als jene, die man so frei und offen begeht. Übrigens wurde das vom heiligen Konzil von Trient (Conc. Trid. ebd.; vgl. CIC 1917 can. 901) lehramtlich ausgesprochen und gehört nach dem Zeugnis der heiligen Väter zur steten Überlieferung der Katholischen Kirche. So finden wir beim hl. Ambrosius (Lib. de paradis. c. 14) den Satz: »Es kann einer nicht von seiner Sünde freigesprochen werden, wenn er die Sünde nicht bekennt.« Der hl. Hieronymus (In Ecclesiasten c. 10, 11) bestätigt ganz ausdrücklich das Gleiche in seinem Kommentar zum Buch Ekklesiastes; dort sagt er: »Wenn der Teufel, diese Schlange, jemand im Verborgenen verwundet und ihm ohne Mitwisser das Gift der Sünde eingeträufelt hat, so kann dem Unglücklichen, falls er den Mund verschließt, falls er nicht Buße tun und seine Wunde dem Bruder oder Seelenführer nicht bekennen will, keine Hilfe durch den Führer werden, dem sonst das Wort zur Heilung zur Verfügung stünde.«Sehr klar lehrt weiterhin der hl. Cyprian (De lapsis c.28) in seiner Predigt über die Gefallenen die vorgetragene Lehre mit den Worten: »Wohl haben sie [ein Teil der Gefallenen] die große Sünde des Götzenopfers oder des Opferscheins [d. h. der Annahme einer schriftlichen Opferbescheinigung] nicht begangen, aber weil sie sich doch mit dem Gedanken daran trugen, so sollen sie dies reumütig vor den Priestern Gottes bekennen.« Schließlich ist das die übereinstimmende Lehre und Ansicht aller kirchlichen Lehrer.
ebenso die Umstände, die Sünden erheblich verändern
47 Man hat also bei der Beichte jenes hohe Maß gewissenhafter Sorgfalt aufzuwenden, wie wir es bei Angelegenheiten von großer Wichtigkeit zu tun gewohnt sind; und wir dürfen uns keine Mühe verdrießen lassen, die Seelenwunden zu heilen und die Wurzeln der Sünde aus dem Herzen zu reißen. Man muss darum nicht nur die schweren Sünden beim Bekenntnis angeben, sondern auch die Umstände der einzelnen Sünden, die deren Sündhaftigkeit bedeutend vergrößern oder verkleinern. Es sind nämlich gewisse Umstände so schwerwiegender Natur, dass man nur auf Grund dieser näheren Einzelheiten wissen kann, um welche Art von schwerer Sünde es sich handelt, weshalb denn auch solche Umstände immer gebeichtet werden müssen. Hat jemand z. B. einen umgebracht, so muss auch gesagt werden, ob der Ermordete die Weihen hatte oder ein Laie war. Ebenso muss einer, der sich mit einer Frau eingelassen hat, unbedingt angeben, ob die betreffende ledig oder eines andern Gattin, ob sie eine Verwandte oder etwa eine durch Gelübde Gott geweihte Person war. Denn das ergibt eine Verschiedenheit in der Art der Sünde selbst. So würde es sich hier nach theologischer Ausdrucksweise im ersten Fall um einfache Unzucht, im andern um Ehebruch, im dritten um Blutschande, im vierten um ein Sakrileg handeln. Weiter gehört z. B. auch der Diebstahl zu den schweren Sünden; stiehlt aber einer nur ein Goldstück, so sündigt er sicher nicht so schwer wie der, der hundert oder zweihundert oder gar eine gewaltige Summe Geld wegnimmt, zumal wenn es sich um Gott geweihte Geldbeträge handeln würde. Dasselbe gilt auch bezüglich Ort und Zeit: Beispiele dafür aus den Werken der verschiedenen Autoren sind zu bekannt, als dass sie hier eigens erwähnt werden müssten. Diese Umstände müssen also, wie bemerkt, angegeben werden. Was jedoch die besondere Schlechtigkeit einer Sünde nicht erheblich vergrößert, das auszulassen ist keine Sünde.
Was bei freiwilliger
48 Wie schon oben gesagt wurde, ist die Vollständigkeit für die Beichte unbedingt notwendig, so zwar, dass einer nicht nur von der Beichte keinen Nutzen hätte, sondern sich sogar einer neuen schweren Sünde schuldig machte, falls er absichtlich nur einen Teil dessen, was er sagen muss, beichten, das andere aber übergehen würde. Eine solche Angabe der Sünden könnte man auch nicht als sakramentale Beichte bezeichnen; im Gegenteil, der Pönitent müsste die Beichte noch einmal machen und sich selbst auch darüber anklagen, dass er die Heiligkeit des Sakraments durch Vortäuschung einer Beichte verletzte. -
und bei unfreiwilliger Unvollständigkeit zu tun ist
49 Anders ist es, wenn die Beichte aus sonst einem Grund nicht vollständig war, etwa weil das Beichtkind einige Sünden vergaß oder weil es sein Gewissen nicht so ganz eingehend bis in die letzten Winkel erforschte, während es immerhin die Absicht hatte, alle Sünden vollzählig zu beichten. In diesem Fall braucht man die Beichte nicht wiederholen, es genügt viel. mehr, wenn einem eine vergessene Sünde wieder einfallen sollte, diese dem Priester bei einer spätern Gelegenheit zu beichten. Dabei muss man freilich zusehen, ob nicht vielleicht die Gewissenerforschung allzu oberflächlich und nachlässig war, und ob man nicht etwa sein Erinnerungsvermögen hinsichtlich der begangenen Sünden so wenig anstrengte, dass es den begründeten Eindruck erweckt, man habe sich ihrer gar nicht erinnern wollen. In diesem Fall müsste die Beichte unbedingt wiederholt werden.
b) einfach und bescheiden
50 Dann sorge man, dass das Bekenntnis schlicht, einfach und klar sei, nicht romanhaft, wie manche beichten, die anscheinend mehr ihren Lebenslauf schildern als ihre Sünden bekennen. Die Beichte soll derart sein, dass sie uns dem Priester so darstellt, wie wir vor uns selbst dastehen. Sie soll Sicheres als sicher, Ungewisses als ungewiss hinstellen. Wenn Sünden unterschlagen oder Dinge eingeflochten werden, die nichts mit der Sache zu tun haben, so hat die Beichte offenbar die eben genannte Eigenschaft nicht. - 51 Besonderes Lob verdient es, wenn man bei der Darstellung der Sachlage auch Klugheit und Gefühl für Anstand mitsprechen lässt. Man soll nämlich nicht übermäßig viel Worte machen, sondern kurz und bescheiden angeben, was über Wesen und Art jeder Sünde zu sagen ist.
c) geheim
52 Vor allem aber muss sowohl das Beichtkind als der Beichtvater alles tun, damit ihre Worte in der Beichte geheim bleiben. Das ist auch der Grund, weshalb man die Sünden unter keinen Umständen durch eine Mittelsperson oder brieflich beichten darf, eben weil Verschwiegenheit in diesem Fall unmöglich ist.
d) häufig
53 Es sollte weiterhin den Gläubigen Herzenssache sein, ihre Seele recht oft durch das Bekenntnis ihrer Sünden zu reinigen. Hat jemand eine schwere Sünde auf dem Gewissen, so ist doch schon wegen der mancherlei Lebensgefahren für ihn nichts heilswichtiger, als seine Sünden umgehend zu beichten. Gesetzt aber auch, es könnte sich jemand noch eine längere Lebensfrist versprechen, so wäre es doch schmählich, wenn wir, die wir bei der Reinigung des Körpers oder der Kleider vom Schmutz so peinlich sind, nicht wenigstens mit der gleichen Genauigkeit dafür sorgen, dass die strahlende Schönheit unserer Seele nicht von Sündenschmutz entstellt wird.
X. Der Beichtvater, d. h. der Priester
54 Nun zum Spender dieses Sakraments. Dass dies der Priester ist, und zwar der mit zuständiger oder übertragener Absolutionsgewalt , ausgerüstete Priester, geht aus den kirchlichen, Bestimmungen klar hervor. Wer dieses Amt versehen soll, muss nämlich nicht nur die Weihe, sondern auch die Jurisdiktionsgewalt haben. Einen klaren Beleg für diese Vollmacht überhaupt bieten jene Worte des Herrn beim hl. Johannes: »Welchen ihr die Sünden nachlassen werdet, denen sind sie nachgelassen und welchen ihr sie behalten werdet, denen sind sie behalten« (Joh 20, 23). Wurden doch diese Worte, wie bekannt, nicht zu allen gesprochen, sondern nur zu den Aposteln, deren Nachfolger in diesem Amt die Priester sind. Es ist dies auch ganz entsprechend; denn da alle Gnade, die dieses Sakrament erteilt, von Christus dem Haupt auf seine Glieder übergeleitet wird, so ist es ganz in der Ordnung, dass eben jene dieses Sakrament dem mystischen Leib Christi, d. h. den Gläubigen, spenden, die allein die Gewalt haben, seinen wahren Leib zu konsekrieren; außerdem macht gerade das Bußsakrament die Gläubigen zum Empfang der heiligen Eucharistie bereit und geeignet.
1. Notwendigkeit der Jurisdiktion (Absolutionsgewalt),
entweder der zuständigen (ordinaria)
Wie gewissenhaft aber einst in der Urkirche die Rechte des zuständigen Priesters gewahrt wurden, ergibt sich ohne weiteres aus den Bestimmungen der Vorzeit, nach denen ein Bischof oder Priester im Pfarrsprengel eines anderen keine Amtshandlung vornehmen durfte ohne Erlaubnis des zuständigen Vorstehers, es sei denn im dringenden Notfall. Diese Anordnung wurde schon vom Apostel getroffen, wenn er Titus die Anweisung gibt, (Tit 1, 5) in den einzelnen Städten Priester aufzustellen, die mit der Himmelsspeise der Lehre und Sakramente den Gläubigen Nahrung und Führung bieten sollten.
oder der übertragenen (delegata)
55 Sollte jedoch bei Todesgefahr der zuständige Priester nicht zur Stelle sein, so darf, damit niemand etwa deswegen ins Verderben stürze, nach alter Überlieferung der Kirche Gottes, wie das Trienter Konzil (Conc. Trid. XIV de poen. 7) lehrt, jeder beliebige Priester nicht nur von allen Sünden jeder Art lossprechen, sondern auch die Bande der Exkommunikation lösen (Nach dem kirchlichen Gesetzbuch hat jeder Priester diese Vollmacht auch in Anwesenheit des zuständigen Priesters CIC 1917 can. 882).
2. Wissen und Klugheit
56 Außer der Weihe und Jurisdiktionsgewalt, die unerlässlich sind, muss der Spender dieses Sakraments vor allem Wissen, Erfahrung und Klugheit besitzen. Ist er doch Richter und Arzt in einer Person (Vgl. CIC 1917 can 888). Was den ersten Punkt betrifft, so braucht es sicher ein mehr als gewöhnliches Wissen, um die Sünden aufzuspüren und unter den verschiedenen Sünden je nach Stand und Eigenart des einzelnen entscheiden zu können, welche davon schwer, welche leicht sind. Als Arzt aber braucht der Beichtvater in hohem Maß die Klugheit. Er soll ja eifrig dafür sorgen, dass bei dem Kranken jene Heilmittel zur Anwendung kommen, die vor allem geeignet erscheinen, dessen Seele zu heilen und in Zukunft vor dem Anfall der Krankheit zu schützen.
Daraus können aber auch die Gläubigen ersehen, dass jeder sich eifrigst bemühen sollte, einen Priester zu wählen, der sich durch Unbescholtenheit des Wandels, durch Wissen und kluges Urteil auszeichnet. Einen Priester, der sich der überaus hohen Bedeutung seines Amtes bewusst ist, der die jeder Sünde gebührende Strafe wohl kennt und Bescheid weiß, wen er zu lösen, wen er zu binden hat.
3. Beichtsiegel
57 Nun hat begreiflicherweise jeder das größte Verlangen, dass seine Sünden und Blößen verborgen bleiben, und deshalb sage man den Gläubigen, es bestehe keinerlei Grund zur Besorgnis, der Priester möchte auch nur Einem Menschen mitteilen, was sie ihm in der Beichte eröffnen, oder es möchte ihnen aus dem Bekenntnis irgendwelche Gefahr erwachsen. Die kirchlichen Bestimmungen sehen nämlich die allerstrengsten Strafen vor, falls ein Priester über die Sünden, die ihm jemand gebeichtet hat, nicht samt und sonders zeitlebens gewissenhaft Stillschweigen bewahrt. Daher lesen wir im großen Laterankonzil den Satz: »Der Priester hüte sich unter allen Umständen, durch Wort oder Zeichen oder sonst irgendwie einen Sünder in irgend. welcher Beziehung bloßzustellen« (Conc. Lat. IV c. 21; vgl. CIC 1917 can 889-90. 2369.1757,3,2°).
4. Sorge um die Disposition des Beichtkindes und Zuspruch
58 Doch da nun vom Spender gesprochen wurde, fordert der Zusammenhang die Darstellung einiger Hauptpunkte, die für die Beichtpraxis von besonderer Bedeutung sind. Gibt es doch eine nicht geringe Zahl von Christen, für die gewöhnlich gar nichts langweiliger ist als die Tage, die das Kirchengebot für die Beichte bestimmt; weit entfernt von christlicher Vollkommenheit, denken sie kaum an ihre Sünden, die sie dem Priester bekennen sollten, geschweige, dass sie das übrige gewissenhaft tun wollen, was offenbar zur Erlangung der göttlichen Gnade von größter Bedeutung ist. Diesen muss man denn mit allem Eifer zum Heil verhelfen und deshalb soll der Priester zu allererst beim Beichtkind zusehen, ob es eine aufrichtige Reue über seine Sünden und den festen, wohlüberlegten Vorsatz hat, sich in Zukunft von der Sünde freizuhalten.
Sieht man, dass dies der Fall ist, so erinnere man und mahne eindringlich, für eine so große, einzigartige Gnade Gott doch recht von Herzen zu danken, und unablässig zu Ihm um den Beistand der himmlischen Gnade zu flehen, mit deren Hilfe und Schutz der Widerstand und die Gegenwehr gegen die verkehrten Leidenschaften leicht sein wird. Auch sage man dem Beichtenden, er solle keinen Tag vorübergehen lassen, ohne etwas aus den Leidensgeheimnissen unsres Herrn zu betrachten und sich dabei zu seiner Nachfolge und innigsten Liebe aufzumuntern, ja zu entflammen. Durch solche Betrachtung wird er es dahin bringen, dass er sich von Tag zu Tag vor allen Versuchungen des bösen Feindes sicherer fühlt. Das ist ja gerade der Grund, warum wir beim Angriff des Feindes so schnell und leicht Mut und Widerstandskraft verlieren, weil wir uns eben zu wenig bemühen, durch das Betrachten der übernatürlichen Welt uns mit dem Feuer der Gottesliebe zu erfüllen und dadurch unser Herz zu erquicken und zu stärken.
Sieht aber der Priester, dass das Beichtkind seine Sünden nicht genügend bereut, so dass man es nicht als wahrhaft zerknirscht ansprechen kann, so suche er ein recht großes Verlangen nach Herzenszerknirschung in ihm zu erwecken, damit es sich im Verlangen nach dieser herrlichen Gabe entschließt, sie von Gottes Barmherzigkeit inständig zu erflehen.
Vor allem jedoch unterdrücke man die Anwandlungen des Stolzes bei jenen, die ihre Sünden durch besondere Entschuldigungen verteidigen oder verkleinern wollen. So z. B., wenn jemand bekennt, er habe sich zu starkem Zorn hinreißen lassen, dann aber sofort einem andern die Schuld an dieser Erregung zuschreibt, der ihm zuerst das Unrecht zugefügt habe. Man mache einen solchen aufmerksam, es sei das nur ein Zeichen von Stolz und das Benehmen von solchen, die von der Größe ihrer Sünde entweder gering denken oder davon überhaupt keine Ahnung haben; ferner hätten solche Entschuldigungen eher die Wirkung, die Sünde größer statt kleiner zu machen. Wer seine Handlungsweise mit solchen Mitteln zu rechtfertigen sucht, scheint damit sagen zu wollen, er wolle geduldig bleiben für den Fall, dass ihm von niemand Unrecht geschehe. Das aber ist eine für einen Christen denkbar unwürdige Gesinnung. Denn wo er doch den Fehltritt dessen, der ihm unrecht tat, von Herzen bedauern sollte, rührt ihn die Bosheit der Sünde nicht, sondern er gerät über seinen Bruder in Zorn; und wo sich ihm eine prächtige Gelegenheit bietet, Gott durch seine Geduld zu verherrlichen und den Mitbruder durch seine Sanftmut auf bessere Bahn zu bringen, macht er aus einer Gelegenheit zum Heil eine solche zum Verderben.
Schlimmer noch ist aber sicher die Schuld derer, die aus einer törichten Scham heraus ihre Sünden nicht zu beichten wagen. Ihnen muss man durch Zureden Mut machen und ihnen sagen, es sei doch kein Grund, weshalb man sich schämen müsste, seine Sünden zu bekennen; es könne sich doch niemand wundern, wenn er erfährt, dass ein Mensch sündige; das sei eben eine Krankheit, an der wir alle zu tragen haben, eine Krankheit, die einfach auf die menschliche Schwäche zurückgehe.
Andere, die ihre Sünden selten beichten oder sich zur Erforschung ihrer Sünden keinerlei Mühe und Zeit zum Nachdenken nehmen, wissen deshalb auch nicht recht, wie sie die begangenen Fehltritte beichten, noch wie sie die ganze Sache anfangen sollen. Diese sollte man sicher schärfer anfassen und ihnen vor allem sagen, man habe, bevor man zum Priester geht, sich alle Mühe zu geben, dass man über seine Sünden Reue empfinde; das aber sei unmöglich, wenn man sich nicht bestrebe sie zu erforschen und einzeln zu überdenken. Sollte also der Priester solche ganz unvorbereitet finden, so wird er sie mit freundlichsten Worten fortschicken und ihnen den Rat geben, sie möchten sich zum Nachdenken über ihre Sünden etwas Zeit nehmen und dann wiederkommen. Geben sie aber darauf zur Antwort, sie hätten sich schon alle erdenkliche Mühe gegeben, so höre er ihre Beichte doch, denn es steht in solchem Fall sehr zu befürchten, dass sie, einmal fortgeschickt, überhaupt nicht wiederkommen. Er höre sie um so eher, wenn sie irgendwie den Willen zur Lebensbesserung zeigen und sich soweit bringen lassen, dass sie sich ihrer Gleichgültigkeit anklagen und diese das nächste Mal durch eine sorgfältige, eingehende Gewissenserforschung ersetzen zu wollen versprechen. Doch heißt es immerhin hier recht vorsichtig sein. Wenn sich auf Grund der Beichte urteilen lässt, dass bei der Aufzählung der Sünden die Genauigkeit und beim Abscheu über sie die Reue nicht ganz fehlte, so kann das Beichtkind losgesprochen werden. Fehlt es ihm aber sichtlich an beiden, so wird der Beichtvater ihm, wie oben bemerkt, erklären und zureden, sich mehr Mühe in der Gewissenserforschung zu geben, und wird dann einen solchen nach möglichst freundlicher Behandlung gehen lassen.
Weil es aber dann und wann vorkommt, dass Frauen, die in der vorhergehenden Beichte eine Sünde vergaßen, nicht wieder zum Priester zurückzukommen wagen aus Furcht, sie möchten bei den andern in den Verdacht großer Schlechtigkeit geraten oder aber den Anschein erwecken, als wollten sie in den Ruf eines besonders frommen Lebens kommen, so weise man oft öffentlich wie privat darauf hin, es habe doch niemand ein solches Gedächtnis, dass er sich an schlechthin alle seine Gedanken, Worte und Werke zu erinnern vermag; und deshalb solle sich auch der Christ durch nichts abschrecken lassen, noch einmal zum Priester zu kommen, wenn ihm eine vorher vergessene Sünde einfällt. Das und manch anderes dieser Art hat der Priester bei der Beichte zu beachten.
XI. Die Gemugtuung
Nun zum dritten Stück der Buße, der Genugtuung. 59 Zunächst lege man die Genugtuung dem Wort und Begriff nach dar. Denn die Gegner der Katholischen Kirche haben gerade dieses Kapitel reichlich zum Anlass von Streit und Zwietracht genommen, zum größten Schaden des christlichen Volkes.
1. Begriff und Grade
Die Genugtuung ist die volle Wiedererstattung einer Schuld; denn wenn etwas »genug« ist, so fehlt eben offenbar nichts mehr daran. Deshalb bedeutet genugtun, wenn wir von der Wiederherstellung eines guten Einvernehmens sprechen, ganz dasselbe wie: dem andern so viel leisten, als genug ist, dass ein Erzürnter das Unrecht als gesühnt betrachten kann. In diesem Sinn ist die Genugtuung nichts anderes als der Ersatz für die einem andern zugefügte Unbill. Was nun die Bedeutung hier an dieser Stelle angeht, so haben die Theologen das Wort Genugtuung gebraucht zur Bezeichnung für die Ersatzleistung die der Mensch für die begangenen Sünden Gott darbringt.
a) Die Genugtuung Christi
60 Da es nun hierin viele Grade geben kann, so gibt es auch verschiedene Bedeutungsmöglichkeiten von Genugtuung. Die erste und vornehmste Form der Genugtuung haben wir dann, wenn ganz und voll alles geleistet ist, was wir je nach der Art unsrer Sünden schuldig sind, auch wenn Gott mit uns nach strengstem Recht verfahren wollte. Diese Art der Genugtuung verdanken wir einzig und allein Christus dem Herrn, der am Kreuz den Preis für unsre Sünden bezahlte und auf diese Weise Gott die vollkommenste Genugtuung geleistet hat; von ihr sagt man darum mit Recht, dass sie uns Gott gnädig und versöhnlich stimmen musste. Ein Geschöpf hätte ja nimmermehr so viel wert sein und leisten können, dass es uns von so schwerer Schuldenlast befreite. Er aber ist, wie der hl. Johannes schreibt, »die Sühne für unsere Sünden; doch nicht nur für unsre Sünden, sondern auch für die der ganzen Welt« (1 Joh 2, 2). Das also ist die volle, überreiche Genugtuung, die der Schuldenlast aller Sünden, die auf dieser Welt begangen werden, voll und ganz entspricht. Ihrem Gewicht ist es zuzuschreiben, wenn menschliche Handlungen vor Gott einen überaus hohen Wert haben, wie sie umgekehrt ohne diese Genugtuung einer Beachtung überhaupt nicht wert wären. Auf diesen Sachverhalt beziehen sich anscheinend jene Worte Davids, wo er zuerst bei sich selbst überlegend spricht: »Was soll ich dem Herrn vergelten für alles was er mir getan?« und dann nichts zu finden weiß, was so vieler und großer Wohltaten würdig wäre, als diese eine Genugtuung, die er gleich darauf mit dem Wort ,Kelch' bezeichnet: »Den Kelch des Heils will ich ergreifen und den Namen des Herrn anrufen« (Ps 115, 12 f).
b) die kanonische
Eine zweite Art der Genugtuung ist jene, die auch den Namen »kanonische Genugtuung« führt und nach zeitlich festgesetzter Frist geleistet wird. Es kam nämlich schon in der Urkirche der Brauch auf, den Büßern bei der Lossprechung von ihren Sünden eine Strafe aufzuerlegen, deren Verbüßung gewöhnlich Genugtuung genannt wurde.
c) die private
Derselbe Ausdruck bezeichnet aber auch jede andere Art von Sühneleistung, die nicht der Priester für unsere Sünden uns zumisst, sondern die wir uns selber freiwillig auferlegen und verbüßen.
d) die sakramentale Genugtuung
Jedoch hat diese Art der Genugtuung mit der Buße als Sakrament nichts zu tun; die sakramentale Genugtuung wird vielmehr, wie bemerkt, nach des Priesters Entscheid für die Sünden Gott geleistet, unter der Nebenbedingung, dass wir innerlich fest entschlossen sind, die Sünde in Zukunft aus aller Kraft zu meiden. Einige haben nämlich den Begriff der Genugtuung auch so gefasst: Genugtun heißt Gott die schuldige Ehre erweisen. Natürlich kann aber niemand Gott die schuldige Ehre erweisen, wenn er sich nicht entschließt, die Sünde unter allen Umständen zu meiden. Genugtun besagt also auch, die Ursachen der Sünden entfernen und ihren Einflüsterungen kein Gehör mehr schenken. In diesem Sinn haben wieder andere die Meinung vertreten, Genugtuung sei ein Reinigungsprozess, durch den aus der Seele herausgewaschen wird, was sich infolge der Sündenmakel in ihr an Schmutz festgesetzt hat, und durch den wir frei werden von den zeitlichen Strafen, die für uns bestimmt waren.
[Fortsetzung folgt]