Musikdirektor
Der Musikdirektor (MD), Kirchenmusikdirektor (KMD), Generalmusikdirektor (GMD) oder Chordirektor ist der künstlerische Leiter eines Orchesters, eines Chores oder einer Institution. Die Bezeichnung kann auch als Ehrentitel für langjährige herausragende Leistungen auf dem Gebiet der Musik verliehen werden.
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Musikdirektoren
Der Musikdirektor (lat. director musices) oder Chefdirigent war ursprünglich der Titel des leitenden beamteten Musikers einer Stadt in Deutschland und Österreich. So war beispielsweise Johann Sebastian Bach Musikdirektor in Leipzig, Georg Philipp Telemann und Carl Philipp Emanuel Bach in Hamburg, Robert Schumann in Düsseldorf. In früheren Zeiten verliehen Fürsten, Herzöge oder Könige diesen Titel, heutzutage dagegen wird er von Behörden, Universitäten oder kirchlichen Institutionen vergeben.
Seit dem 19. Jahrhundert wird der Titel auch an die Leiter musikalischer Einrichtungen wie beispielsweise Städtische Blasorchester oder Gesangvereine verliehen. Spezielle Titel sind etwa Städtischer Musikdirektor oder Stadtmusikdirektor, Landesmusikdirektor (LMD) und Universitätsmusikdirektor (UMD).
Kirchenmusikdirektor
Im kirchlichen Bereich gibt es den Kirchenmusikdirektor (KMD), Diözesankirchenmusikdirektor (DKMD) oder Landeskirchenmusikdirektor (LKMD). Der Titel wird in der Regel an hauptamtliche Kirchenmusiker für bestimmte Leitungsaufgaben innerhalb der kirchenmusikalischen Arbeit vergeben.
Regionale und konfessionelle Besonderheiten
Im verschiedenen katholischen Diözesen ist die Verleihung des Titels an besondere Aufgabenstellungen und Funktionen wie etwa Glockensachverständiger, Orgelsachverständiger oder Leiter des Referates Kirchenmusik gebunden. Die Leiter der Ämter und Referate für Kirchenmusik führen auch den Titel Diözesankirchenmusikdirektor (DKMD) oder Diözesanmusikdirektor (DMD). Der DMD hat die Fachaufsicht über alle Kantoren seines Bistums und trägt in besonderer Weise Verantwortung für das kirchenmusikalische Geschehen innerhalb der Diözese. Er hält engen Kontakt zu den Dekanats- und Regionalkantoren und ist ihr fachlicher Ansprechpartner. Er ist in der Regel bei den kirchenmusikalischen Abschlussprüfungen anwesend. Ferner hält er Kontakt zu den kirchenmusikalischen Ausbildungsstätten. Die Urkunde stellt der jeweilige Ortsbischof aus.
Der Allgemeine Cäcilien-Verband, Dachverband der katholischen Kirchenmusik deutscher Diözesen, verleiht den Titel Musikdirektor ACV. Über die Vergabe entscheidet das Präsidium, die Überreichung der Urkunde erfolgt durch den Präsidenten (derzeit Msgr. Prof. Dr. Wolfgang Bretschneider).
Der führende Kirchenmusiker einer evangelischen Landeskirche heißt für gewöhnlich Landeskirchenmusikdirektor (LKMD), je nach Kirche auch Landeskantor oder Landeskirchenmusikwart. Er hat die Fachaufsicht über alle Kantoren seiner Landeskirche und trägt in besonderer Weise Verantwortung für das kirchenmusikalische Geschehen. Er hält engen Kontakt zu den Bezirks- oder Kreiskantoren und ist ihr fachlicher Ansprechpartner. Er ist in der Regel bei den kirchenmusikalischen Abschlussprüfungen anwesend. Ferner hält er Kontakt zu den kirchenmusikalischen Ausbildungsstätten. In den Evangelischen Landeskirchen wird der Titel in der Regel am Sonntag Kantate verliehen. Die Urkunde stellt der Landesbischof aus.
Generalmusikdirektoren
In größeren Städten erhält der Musikdirektor häufig den Titel Generalmusikdirektor, insbesondere wenn er als Chefdirigent für das Symphonieorchester und das Theater/die Oper verantwortlich ist. Der Titel Generalmusikdirektor wurde erstmals 1819 in Berlin für vergeben.
In Österreich wurde am 28. Juni 1930 mit Entschließung von Bundespräsident Wilhelm Miklas (1872–1956) für Musiker, die in der internationalen Musikwelt einen ganz hervorragenden Ruf genießen, als Berufsdirigenten an einem der Pflege der Musik gewidmeten österreichischen Kunstinstitute von überragender Bedeutung durch mindestens zehn Jahre ununterbrochen gewirkt und als solche hochwertige künstlerische Leistungen aufzuweisen haben, der Berufstitel Generalmusikdirektor geschaffen.
Chordirektoren
Der Fachverband Deutscher Berufschorleiter verleiht bei der Aufnahme neuer Mitglieder auf Antrag den Titel Chordirektor FDB. Der Titel Musikdirektor FDB erfordert in der Regel eine Ausbildung an einer Musikhochschule sowie eine herausragende Konzerttätigkeit. Der Titel kann bei nachlassenden Leitungen wieder aberkannt werden.
Die Bundesvereinigung Deutscher Chorverbände verleiht auf Antrag den Titel Chordirektor BDC für hervorragende künstlerische Leistungen. Über den Antrag entscheidet eine Prüfungskommission aus sieben Fachleuten. Der Titel gilt nach Angaben des Verbandes als Alternative zu anderen musikalischen Ausbildungsabschlüssen und Diplomen.