Professionis ritus

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Dekret (und Ordnung)
Professionis ritus

Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute
unseres Heiligen Vaters
Paul VI.
über den Ritus Ordensprofess
2. Februar 1970

(Offizieller lateinischer Text AAS 62 [1970] Dekret: 553)

(Quelle: Dokumente zur Erneuerung der Liturgie, Band 1, S. 886-894; Randnummern 2029-2049. Anmerkungen wurden teils in Klammern wiedergegeben oder weggelassen)

Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


Dekret

Quelle: Offizieller lateinischer Text: AAS 62 (1970) 553; Deutscher Text: Offizielle deutsche Ausgabe, 7 f.

2029 Der Ritus der Ordensprofess, in der sich die Ordensleute Gott weihen und sich zur Beobachtung der evangelischen Räte verpflichten, wurde im Sinne der "Konstitution über die heilige Liturgie" neu bearbeitet. Die Kirche hat das gottgeweihte Leben der Ordensleute immer geschätzt und die Ordensprofess von Anfang an mit besonderen Riten umgeben. In der "Konstitution über die heilige Liturgie" gaben die Väter des Zweiten Vatikanischen Konzils den Auftrag, einen Ritus für die Ordensprofess und die Erneuerung der Gelübde auszuarbeiten, der sich durch größere innere Geschlossenheit, Nüchternheit und Würde auszeichnet und, soweit nicht Sonderrecht vorliegt, von den Gemeinschaften übernommen werden soll, die innerhalb der Eucharistiefeier die Gelübde ablegen oder erneuern (Art. 80).

Deshalb hat der "Rat zur Ausführung der Konstitution über die heilige Liturgie" die vorliegende "Ordnung der Ordensprofess" verfasst. Papst Paul VI. hat sie kraft seiner apostolischen Vollmacht gutgeheißen und ihre Aufnahme in das Römische Rituale und ihre Veröffentlichung angeordnet. Entsprechend diesem besonderen Auftrag des Papstes promulgiert die "Kongregation für den Gottesdienst" hiermit diese "Ordnung der Ordensprofess".

2030 Die Bischofskonferenzen sollen von dieser "Ordnung der Ordensprofess" - gegebenenfalls durch gemischte Kommissionen gleichsprachiger Länder - in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ordensoberenvereinigungen sorgfältige volkssprachliche Fassungen anfertigen lassen.

Da der Professritus die besondere Eigenart und die Spiritualität der jeweiligen Ordensgemeinschaft zum Ausdruck bringen muss, sollen die einzelnen Institute diesen Ritus so adaptieren, dass er ihre Besonderheiten deutlich werden lässt, und diese Anpassung baldigst der "Kongregation für den Gottesdienst" zur Bestätigung vorlegen.

Neue liturgische Ordnung der Ordensprofess

Quelle: Offizielle deutsche Ausgabe: Die Feier der Ordensprofess in den katholischen Bistümern des deutschen Sprachgebietes, hrsg. im Auftrag der Bischofskonferenzen Deutschlands, Österreichs und der Schweiz und der Bischöfe von Bozen-Brixen und von Luxemburg. Einsiedeln u.a.1974. (Die Vorbemerkungen und die Allgemeinen Richtlinien zum Ritus des Versprechens werden hier auf Grundlage des verbesserten Neudrucks der offiziellen lateinischen Ausgabe wiedergegeben).

I. WESEN UND BEDEUTUNG DER ORDENS PROFESS

2031 1. Von Gott berufen, weihen sich viele Christen dem Dienste Gottes und dem Wohl der Menschen, indem sie im Ordensstand ein Leben nach den evangelischen Räten führen und so Christus enger nachfolgen (LG 43; PC 1). Dadurch trägt in ihnen die Taufgnade besonders reiche Frucht (LG 43).

2032 2. Die Kirche schätzte immer das Ordensleben in seinen verschiedenen Formen, zu denen es sich im Lauf der Jahrhunderte unter der Leitung des Heiligen Geistes entfaltete (LG 43; PC 1). Sie hat es zu einem kirchenrechtlich umschriebenen Stand gemacht, sie hat zahlreiche Ordensfamilien bestätigt und sich ihrer in einer klugen Gesetzgebung angenommen (LG 45; PC 1).

Die Kirche nimmt auch selbst die Ordensgelübde entgegen, sie ruft auf die, welche die Gelübde ablegen, in öffentlicher Fürbitte Gottes Gnade und Beistand herab, empfiehlt sie Gott und vermittelt ihnen seine Gnade, indem sie ihre Hingabe in der Profess mit dem eucharistischen Opfer verbindet (LG 45).

II. DIE DEN STUFEN DER EINFÜHRUNG INS ORDENSLEBEN ZUGEORDNETEN RITEN

2033 3. Die Stufen, über welche die Ordensleute sich schrittweise Gott und der Kirche weihen, sind: das Noviziat; die erste Profess oder eine Bindung ähnlicher Art; die ewige Profess; außerdem noch, je nach den Konstitutionen der einzelnen Institute, die Erneuerung der Gelübde.

2034 4. Das Ordensleben beginnt mit dem Noviziat (Renovationis causam 13), einer Zeit der Erprobung für den Novizen und die betreffende Ordensgemeinschaft. Zum Noviziatsbeginn ist eine Feier angebracht, in deren Mitte das Gebet um Gottes Hilfe für die Verwirklichung der besonderen Aufgabe des Noviziates steht. Diese Feier muss nüchtern und kurz sein, wie es sich aus der Natur der Sache ergibt. Sie soll nur im Kreis der Mitglieder der Ordensgemeinschaft und darf nur außerhalb der Eucharistiefeier gehalten werden.

2035 5. In der auf das Noviziat folgenden ersten Profess verpflichtet sich der Novize durch zeitliche Gelübde vor Gott und der Kirche, den Weg der evangelischen Räte zu gehen. Diese zeitlichen Gelübde können - allerdings ohne besondere Feierlichkeit - innerhalb der Eucharistiefeier abgelegt werden. Der Ritus der ersten Profess sieht neben der Übergabe anderer äusserer Zeichen des Ordenslebens auch die Überreichung des Ordensgewandes vor. Er knüpft damit an eine sehr alte Gewohnheit an, das Ordensgewand als Zeichen der Professweihe erst nach Beendigung der Probezeit zu überreichen (PC 17).

Wenn an die Stelle der ersten Profess ein Versprechen oder Bindungen anderer Art treten, so wird deren Ablegung sinnvollerweise in eine entsprechende liturgische Handlung, etwa in einen Wortgottesdienst oder in das Stundengebet, eingebaut; dafür eignen sich besonders Laudes und Vesper. Wenn es die Umstände erfordern, kann diese Feier auch in die Eucharistiefeier einbezogen werden (LG 44; Renovationis causam 2.7).

2036 6. Nach Ablauf der kirchenrechtlich vorgeschriebenen Zeit wird die ewige Profess abgelegt. Durch sie wird die Ordensperson auf Lebenszeit für Gott und die Kirche in Dienst genommen. Sie stellt die unauflösliche Verbindung Christi mit seiner Braut, der Kirche, dar (LG 44).

Die ewige Profess wird sinnvollerweise mit gebührender Feierlichkeit innerhalb der Eucharistiefeier und unter Beteiligung der gesamten Kommunität und des gläubigen Volkes abgelegt (SC 80). Zum Ritus der ewigen Profess gehören folgende Teile:

a) Aufruf der Professkandidaten oder Bitte um Zulassung zu den Gelübden (was je nach den Umständen auch unterbleiben kann);

b) Homilie oder Ansprache über Sinn und Bedeutung des OrdensIebens;

c) Befragung der Professkandidaten durch den Zelebranten oder den Oberen, um festzustellen, ob sie bereit sind, sich an Gott zu binden und sich um vollkommene Liebe zu bemühen gemäß der Regel ihrer Ordensgemeinschaft;

d) Litaneigebet, das sich an Gott, den Vater, richtet und die Fürbitte Mariens und aller Heiligen anruft;

e) die eigentliche Profess in der Öffentlichkeit der Kirche, vor dem zuständigen Oberen der Gemeinschaft, Vor Zeugen und dem gläubigen Volk;

1) feierliche Segnung oder Konsekration der Professen, wodurch die Mutter Kirche das religiöse Versprechen durch eine liturgische Konsekration bekräftigt und den himmlischen Vater bittet, dass er die Gaben des Heiligen Geistes überreich auf die Professen ausgieße;

g) Überreichung der äußeren Professzeichen als Ausdruck der bleibenden Hingabe an Gott, soweit das in der Ordensgemeinschaft Brauch ist.

2037 7. In manchen Ordensgemeinschaften werden gemäß den Konstitutionen zu bestimmten Zeiten die Gelübde erneuert. Das kann innerhalb der Messe geschehen, jedoch ohne besondere Feierlichkeit, vor allem wenn die Gelübde öfters oder jährlich erneuert werden.

Der liturgische Ritus gilt nur für jene Erneuerung der Gelübde, die kirchenrechtlich bedeutsam ist. Darüber hinaus besteht in vielen Ordensgemeinschaften der Brauch, die Gelübde aus bloßen Gründen der Frömmigkeit zu erneuern. Das kann auf vielfältige Weise geschehen. Allerdings ist es nicht zu empfehlen, diesen Akt privater Frömmigkeit innerhalb der Messe öffentlich zu vollziehen. Wenn es aber an besonderen Jahrtagen, z. B. zum fünfundzwanzig- oder fünfzigjährigen Professjubiläum, angebracht erscheint, die Gelübde öffentlich zu erneuern, kann der Ritus der Gelübdeerneuerung mit den notwendigen Anpassungen verwendet werden.

2038 8. Die vorliegenden verschiedenen Riten mit ihrem unterschiedlichen Charakter erfordern einen jeweils gesonderten Vollzug. Deshalb ist eine Häufung von Riten in der gleichen liturgischen Feier auf jeden Fall zu vermeiden.

III. DAS MESSFORMULAR BEI DER ORDENSPROFESS

2039 9. Wenn die Ordensprofess - das gilt vor allem von der ewigen Profess - innerhalb der Messe abgelegt wird, ist es angebracht, ein Formular aus den "Messen am Tag der Profess von Ordensleuten" im Römischen Missale oder aus den approbierten "Eigenmessen" zu nehmen. An einem Sonntag der Advents-, Fasten- oder Osterzeit, an einem Hochfest, am Aschermittwoch oder in der ganzen Heiligen Woche wird das Messformular vom Tag genommen; wenn es angebracht ist, werden die besonderen Formeln für das Eucharistische Hochgebet und den Schlusssegen verwendet.

2040 10. Dem auf die Profess ausgerichteten Wortgottesdienst kommt große Bedeutung für die Darstellung des Wesens und der Aufgaben des Ordenslebens zu. Darum darf auch dann einer der in der besonderen Leseordnung angegebenen Schrifttexte genommen werden, wenn die "Messe am Tag der Profess von Ordensleuten" nicht genommen werden kann. Ausgenommen bleiben die Drei Österlichen Tage, die Hochfeste Weihnachten, Epiphanie, Himmelfahrt, Pfingsten, Fronleichnam und die anderen gebotenen Feiertage.

2041 11. Bei der "Messe am Tag der Profess von Ordensleuten" werden weiße Paramente gebraucht.

IV. DIE DEN EINZELNEN ORDENSGEMEINSCHAFTEN ZUSTEHENDEN ANPASSUNGEN

2042 12. Die Normen für die Feier zum Noviziatsbeginn (Nr. 1-13) sind nur verpflichtend, insoweit das ausdrücklich gesagt wird (z. B. Nr. 2, nach der die Feier immer außerhalb der Eucharistiefeier stattfinden muss) oder sich aus der Natur der Sache ergibt (z. B. Nr. 3, nach der die Feier schlicht und einfach sein muss).

2043 13. Die Riten für die zeitliche Profess, die ewige Profess und die Gelübdeerneuerung sind - falls kein Sonderrecht vorliegt - für alle verpflichtend, welche die Gelübde innerhalb der Messe ablegen oder erneuern (SC 80).

2044 14. Es empfiehlt sich, dass die Ordensgemeinschaften die einzelnen Riten so anpassen, dass in ihnen die besondere Eigenart und die eigene Spiritualität deutlich zum Ausdruck kommen. Die entsprechende Vollmacht wird hiermit erteilt. Die so erarbeiteten Formulare sind dem Apostolischen Stuhl zur Approbation vorzulegen.

Bei der Anpassung des Professritus ist auf folgendes besonders zu achten:

a) Die Ableugne der Gelübde soll sich unmittelbar an das Evangelium anschließen.

b) Die Reihenfolge der einzelnen Elemente darf nicht umgestellt werden. Es ist jedoch möglich, einige Elemente auszulassen oder durch andere ähnlicher Art zu ersetzen.

c) Der liturgische Unterschied zwischen der Feier der ewigen Profess, der zeitlichen Profess und der Gelübdeerneuerung muss gewahrt bleiben; charakteristische Elemente der einen Feier dürfen nicht in eine andere übernommen werden.

d) Viele Texte des Professritus können und sollen - wie es jeweils an den entsprechenden Stellen gesagt wird - so angepasst werden, dass sie die besondere Eigenart und Spiritualität der einzelnen Gemeinschaft zum Ausdruck bringen. Soweit das Römische Rituale mehrere Texte zur Auswahl anbietet, können die Eigenritualien der Ordensgemeinschaften andere Texte der gleichen Art hinzufügen.

2045 15. Die Ablegung der Profess vor dem Kommunionempfang "angesichts des allerheiligsten Sakramentes" entspricht dem echten Sinn der Liturgie weniger. Dieser Brauch darf von neu zu gründenden Ordensgemeinschaften nicht übernommen werden. Soweit Ordensgemeinschaften diesen Brauch kraft partikularen Rechts praktizieren, wird ihnen angeraten, ihn aufzugeben.

Die Ordensgemeinschaften, die einen anderen Sonderritus verwenden, werden hiermit aufgefordert, all das aus ihrem Ritus zu streichen, was direkt im Gegensatz zu den Grundlinien einer erneuerten Liturgie steht, und sinnvolle liturgische Formen zu übernehmen. So wird man Riten erhalten, die die empfohlenen Eigenschaften besitzen: Einfachheit, Würde und größere innere Geschlossenheit (SC 80).

Allgemeine Richtlinien zum Ritus des Versprechens

(Quelle: Lateinischer Text: Offizielle lateinische Ausgabe, 97; EV III, 1248. Deutscher Text: Offizielle deutsche Ausgabe, 89.)

2046 1. Einige Ordensgemeinschaften halten es für angemessen, dass die Novizen nach Abschluss des kirchenrechtlich vorgeschriebenen Noviziates keine zeitlichen Gelübde ablegen, sondern sich durch ein "Versprechen" oder zeitliche Bindungen anderer Art für einige Jahre oder bis zur ewigen Profess der Gemeinschaft anschließen (Renovationis causam 2.7.34).

2047 2. Auch wenn sich das "Versprechen" oder die zeitlichen Bindungen anderer Art ihrer Natur nach von den Ordensgelübden unterscheiden, beziehen sie sich dennoch auf die drei evangelischen Räte und bereiten irgendwie die Profess vor (Renovationis causam 7.35). Deshalb sollte auch die Ablegung eines "Versprechens" von Gebet begleitet werden. Nach Meinung der Kirche ist es deshalb sinnvoll, das "Versprechen" in einer liturgischen Feier z. B. im Rahmen eines Wortgottesdienstes, der Laudes oder der Vesper oder, wenn es sich als notwendig erweist, auch in der Eucharistiefeier - abzulegen.

2048 3. Bei der Zusammenstellung dieser Feier soll sorgfältig darauf geachtet werden, dass deren besonderer Charakter gewahrt bleibt. Dem Ritus sollen keine Elemente eingefügt werden, die sich auf die Ordensprofess beziehen.

Deshalb ist bei der Abfassung von Versprechensformeln, bei der Auswahl der Lesungen und bei der Wahl bestimmter liturgischer Zeichen alles zu vermeiden, was aufgrund liturgischer Vorschriften oder alter Tradition zum Ritus der Ordensprofess gehört.

2049 4. Die Feier des "Versprechens" soll im Kreis der Mitbrüder oder Mitschwestern stattfinden. Ziel des "Versprechens" ist es nämlich vor allem, dass der Kandidat oder die Kandidatin durch längere Zeit hindurch Erfahrungen im Ordensleben sammelt und von der Ordensgemeinschaft geprüft wird. Daher ist die Feier entsprechend einfach zu gestalten.