Anneliese Michel
Anneliese Michel (*21. September 1952; † 1. Juli 1976 in Klingenberg, Bistum Würzburg) war Pädagogikstudentin und litt unter einer sühnenden Besessenheit. Sie trug angeblich die Stigmata und ist unverwest. Sie starb auf rätselhafte Weise (lag tot im Bett), ca. einen Monat vor dem dem Heimgang des früheren Würzburger Bischofs, Kardinal Julius Döpfner.
Anneliese Michel war seit 1968 wegen lungentuberkulösen Prozessen in ärztlicher Behandlung. Das blieb sie bis zu ihrem Heimgang. Seit 1973 suchte die Studentin zudem Hilfe und Beistand beim damaligen Kaplan von St. Agatha, Aschaffenburg, Ernst Alt. Als Pfarrer von Ettleben unterrichtete Pfarrer Alt seinen Bischof Josef Stangl von diesem besonderen Fall der Seelsorge. Pfarrer Alt erwirkte 1975 die Einsetzung von P. Arnold Renz als Exorzist und stand als Seelsorger und Priester, bzw. als Exorzist zur Verfügung. Sie starb an den Folgen von Medikamentenvergiftung (Zentropil, Tegretal).
Inhaltsverzeichnis
Der Aschaffenburger Schauprozess
Als Anneliese Michel gestorben war, gab es einen Gerichtsprozess. Die Angeklagten waren der Salvatorianer Pater Arnold Renz, Pfarrer Ernst Alt, die Eltern der Anneliese Michel: Josef Michel und seine Frau Anna. Das Gericht, welches den Neurologen und Psychotherapeuten folgte, war der Fall ein immenser pathologischer Vorgang. Anneliese war für sie krank, zuerst epilepsiekrank, dann geisteskrank. Anneliese hätte in den letzten Wochen durch Entmündigung in die Klinik eingewiesen werden müssen. Die Angeklagten waren der unterlassenen Hilfeleistung und der fahrlässigen Tötung angeklagt, weil sie nach Meinung des Gerichtes keinen Arzt hinzugezogen hätten. Sie wurden zu sechs Monaten Freiheitsstrafe mit auf drei Jahre ausgesetzter Bewährung verurteilt. Den sensationeller Prozess verfolgten Fünfzig Millionen Fernsehzuschauer 1978 mit.
Prof. Dr. F. Goodman zu Anneliese Michel
Eine deutschamerikanische Wissenschaftlerin, Frau Prof. Dr. F. Goodman von der Universität Ohio, hat die Ereignisse von "Klingenber" genau untersucht. Frau Goodman hat bei verschiedenen Völkern die religiösen Ausnahmezustände erforscht, und sie kam nach einer wissenschaftlichen Analyse der Tonbänder im Fall Anneliese Michel zum Schluss, dass hier eine echte Besessenheit vorliegt und dass die These einer «Epilepsie» oder einer «psychogenen Geisteskrankheit» nicht haltbar ist. Goodman verweist in diesem Zusammenhang auf den Zustand der Leiche, die atypische Zeichen des Verhungerns, aber alle Anzeichen einer medikamentösen Vergiftung durch Tegretal aufgewiesen habe (S. 294). Nach Veröffentlichung ihres Buches meldete sich am 1.9.1981 der Schweizer Wissenschaftler Dr. Theo Weber-Arm, Bern, in einem Brief an Goodman:
« ... Es unterliegt keinem Zweifel, dass das Aschaffenburger Urteil ein Fehlentscheid war ... Grundsätzlich stimme ich mit Ihnen überein, dass
1. es sich bei den Manifestationen von Anneliese Michel um einen Fall echter [[Besessenheit] gehandelt hat;
2. die Anwendung von Antiepileptika in ihrem Fall völlig falsch war, ja gefährlich war, weil
2. 1. Anneliese Michel gar keine Epilepsie hatte, Antiepileptika deshalb schädliche Auswirkungen haben mußten, zumal ihre Anwendung gar nie kontrolliert wurde.
2. 2. Anneliese noch sehr jung, kaum ausgewachsen war, als man mit der Behandlung mit Antiepileptika begann.
Richtigerweise hätte man also die Ärzte, die die Medikamente verschrieben, vor Gericht zitieren müssen, nicht die Exorzisten... Beim näheren Studium der Angelegenheit komme ich zum Schluss, dass sich Ihre Argumentation mit Bezug auf die Antiepileptika noch um einiges untermauern ließe.»
Unverwest
Ein Bestatter erklärte: "Anneliese Michel war bei der Exhumierung 1978 unverwest".
Nachdem einer Nonne aus dem Allgäu die Unverwestheit Annelieses offenbart wurde, wurde die Exhumierung vorgenommen. Bei der Umbettung von Anneliese Michel waren ausschließlich Vertreter der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg zugelassen. Allen anderen Beteiligten wurde der Zugang verwehrt.Die Äußerungen der Bestatter lauteten: Die Leiche befinde sich in einem normalen Verwesungsprozess. Es offenbarte sich, dass einer der damaligen Bestatter sich kurz vor seinem Tod zu Frau Michel begab, um ihr mitzuteilen, dass er diese Lüge nicht mehr länger ertragen könne. Die Staatsanwaltschaft habe ihn gezwungen, die Unwahrheit zu sagen. Anneliese sei unverwest. [1]
Literatur
- Felicitas Goodman: Anneliese Michel und ihre Dämonen, Der Fall Klingenberg in wissenschaftlicher Sicht, Vorwort von Ferdinand Holböck, Nachwort von Georg Siegmund Christiana Verlag Stein am Rhein 1987 (306 Seiten; ISBN 371710781X; mit Tatsachen- und Bildmaterial; 5. Auflage 2006 mit einem Vorwort des Exorzisten Pfr. Alt).
- Georg Siegmund: Von Wendling nach Klingenberg, Vier Fälle von Teufelsaustreibungen Christiana Verlag Stein am Rhein 1987 (2. Auflage; 177 Seiten; 1 Auflage 1985).
- Winfried Zentgraf: Das Sühneleiden von Anneliese Michel Ruhland Verlag Altötting (32 Seiten).
- Kaspar Bullinger: Das Leben und Sterben der Anneliese Michel und die Aussagen der Dämonen. Ruhland Verlag Altötting o. Jahr (124 Seiten).
- Kaspar Bullinger: Unschuldig verurteilt. Ein Laie sagt seine Meinung im Aschaffenburger "Exorzistenprozeß". Ruhland Verlag Altötting 1979 (2. verbesserte Auflage, 63 Seiten).
- Uwe Wolff: Der Teufel ist in mir (aus psychoanalytischer Sicht). Heyne Verlag München 2006.
- Kaspar Bullinger: Das Leben und Sterben der Anneliese Michel und die Aussagen der Dämonen, Ruhland Verlag Altötting 1983 (2. Auflage).