Index librorum prohibitorum
Index (lat. Zeiger) bezeichnet einen Anzeiger oder ein Verzeichnis. Im konfessionellen Raum wird damit insbesondere der Index verbotener Bücher bezeichnet, der 1559 erstmals von der Inquisition bzw. seit 1571 (bis 1917) der schwächer strukturierten Indexkongregation herausgegeben wurde (siehe dort). Die gesamten Ausgaben des mehrfach reformierten Index umfassten zusammen rd. 4.000 Titel aus vier Jahrhunderten.
Der letzte Index erschien 1948, mit einer letzten Nachfolge-Ergänzung von 1954. Seit 1966 steht fest, dass kein neues Verzeichnis verbotener Bücher mehr erscheinen wird. Der Katholik war verpflichtet, sich für das Lesen verbotener Bücher eine besondere Genehmigung zu verschaffen. Vom Verstoß gegen das Bücherverbot und der entsprechenden Exkommunikation konnte jeder Beichtvater lossprechen.
Auch nach Abschaffung dieser rechtlichen Einschränkungen bleibt für den katholischen Christen die moralische Pflicht aufrecht, in seiner Lektüre sowie in der Nutzung auch anderer Medien die nötige Vorsicht walten zu lassen, um nicht unnötigen Gefahren für Glaube und Sitte ausgesetzt zu sein (14. Juni 1966: Kongregation für die Glaubenslehre, Bekanntmachung „Post litteras apostolicas").