Ex opere operato
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Der lateinische Ausdruck ex opere operato bedeutet auf Deutsch wörtlich "aus dem Werk bewirkt". Damit ist die selbsttätige Wirksamkeit der Sakramente gemeint, die immer dann eintritt, wenn der Empfänger dem Sakrament nicht entgegenwirkt. Unwürdiger Sakramentenempfang ist nicht wirkungslos. Die sakramentalen Wirkungen leben nach Wiederherstellung des Gnadenstandes, insb. durch die Beichte, wieder auf.