Irrtum des Papstes
Ein Irrtum des Papstes in einer wichtigen Entscheidung ist in der Kirchengeschichte noch nicht vorgekommen, weit über den Anspruch auf Unfehlbarkeit in endgültigen Lehrdefinitionen hinaus.
Grenzfälle
Von insgesamt drei Päpsten sind Schwankungen in wichtigen Fragen bekannt:
- Liberius im Konflikt um den Arianismus
- Honorius I. angesichts des Monotheletismus
- Johannes XXII. vertrat frühmoderne Auffassungen zur visio beatifica, widerrief aber auf dem Sterbebett (1334)
Die beiden kritischen Vorgänge aus der Frühzeit der Kirche sind eher als strategische Fehlleistungen der Kirchenpolitik einmzuordnen. Als solche muss auch die Entscheidung im Fall Galileo Galilei (überdies nicht eine Entscheidung des Papstes Urban VIII. selbst) angesehen werden, die überaus komplex ist, aber nicht einfach "schlicht falsch". Auch das Hl. Offizium (die "Inquisition") hat seither keine Kompetenzüberschreitungen wider die Wissenschaft begangen, auch nicht die Päpstliche Bibelkommission, obzwar deren frühe Entscheidungen nicht allesamt entscheidendes Gewicht behalten haben.
Wesentlich dürftiger sieht eine Betrachtung der Leistungen der Indexkongregation aus; doch sind deren Entscheidungen zwischen 1571 und 1917 nur noch von moralischem Interesse und wurden auch von Katholiken seit dem 18. Jh. immer weniger respektiert.
Keine Fehlentscheidungen
Auch aus heutiger Sicht waren, jedenfalls in den tragenden Gründen, nicht fehlerhaft:
- Benedictus Deus 1336 zur visio beatifica
- Exsurge Domine 1520 gegen Martin Luther
- Cum occasione 1653 gegen den Jansenismus
- Auctorem fidei 1794 gegen die Synode von Pistoia (1786)
- Quanta cura 1864 gegen den totalen Staat
- Rerum novarum 1891 zur Soziallehre
- Pascendi 1907 gegen den Modernismus
- Mit brennender Sorge 1937 gegen den Totalitarismus
- Humani generis 1950 gegen unhaltbare Philosophien
- Das Credo des Gottesvolkes, 1968
- Humanae vitae 1968 zur Ehelehre
- Evangelium vitae 1995 zum Lebensrecht.
Zur Frauenordination siehe auch unter Ex cathedra.