Musicae sacrae disciplina (Wortlaut)

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Version vom 7. Juni 2012, 10:45 Uhr von T. E. Ryen (Diskussion | Beiträge) (Orgel und Musikinstrumente - Fortschritt der Tonkunst - Rechte Grenzen: Link)
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Enzyklika
Musicae sacrae disciplina
unseres Heiligen Vaters
Pius XII.
Anweisung über die Kirchenmusik
25. Dezember 1955
(Lateinischer Text: AAS XLVIII [1956] 5-25)

(Quelle: Kirchenmusikalische Gesetzgebung, Die Erlasse Pius X. Pius XI. und Pius XII. über Liturgie und Kirchenmusik, S. 50-73, Verlag Friedrich Pustet Regensburg 19565, S. 7-18; Imprimatur Regensburg, 12. November 1956 Joh. Bapt. Baldauf Generalvikar, Die Nummerierung folgt der englischen Fassung [1] )

Allgemeiner Hinweis: Die in der Kathpedia veröffentlichen Lehramstexte, dürfen nicht als offizielle Übersetzungen betrachtet werden, selbst wenn die Quellangaben dies vermuten ließen. Nur die Texte auf der Vatikanseite [2] können als offiziell angesehen werden (Schreiben der Libreria Editrice Vaticana vom 21. Januar 2008).


Ehrwürdige Brüder und geliebte Söhne
Gruß und apostolischen Segen !


Inhaltsverzeichnis

Einleitung: Berechtigte Anliegen der Zeitanpassung

1 Der gute Stand der Kirchenmusik lag Uns immer sehr am Herzen; deshalb schien es uns angebracht, den sie betreffenden Stoff in dem vorliegenden Rundschreiben der Ordnung nach durchzugehen und zugleich mehrere in den letzten Jahrzehnten gestellte und erörterte Fragen etwas ausführlicher zu behandeln, auf dass diese hohe und echte Kunst immer mehr beitrage zur glanzvollen Feier des Gottesdienstes und zur wirksamen Förderung des geistlichen Lebens der Gläubigen.

2 Gleichzeitig, wünschten Wir auch den Anträgen Rechnung zu tragen, die nicht wenige von Euch, Ehrwürdige Brüder, in klugem Ermessen vorgelegt, die auch ausgezeichnete Tonkünstler und hervorragende Fachleute der Kirchenmusik auf musikalischen Kongressen gefasst und die schließlich die Erfahrung der Seelsorge oder das fortschreitende Studium dieser Kunst und ihrer Theorie nahegelegt haben.

3 So hoffen wir, dass das, was der hl. Pius X. in seinem von ihm ganz zurecht als ”Rechtsbuch der Kirchenmusik” bezeichneten Handschreiben (1) weise bestimmte, von neuem bekräftigt und eingeschärft, neu beleuchtet und durch neue Gründe empfohlen werde, damit die edle Kunst der Kirchenmusik, den heutigen Verhältnissen angepasst und in etwa bereichert, ihrer erhabenen Aufgabe immer mehr entspreche.

I. Zur Geschichte der sakralen Musik in der Kirche

4 Zu den vielen und großen Gaben der Natur, mit welchen Gott, in dem der Einklang vollkommenster Übereinstimmung und innerster Verbundenheit herrscht, die nach seinem ”Bild und Gleichnis” geschaffenen Menschen (2) ausstattete, gehört durchaus die Musik, die ja zusammen mit den übrigen freien Künsten der geistigen Freude und der seelischen Wonne dient.

5 Von ihr sagt mit Fug und Recht Augustinus: „Die Musik, das Wissen um, beziehungsweise der Sinn für gute Melodie ist aus Gottes Freigebigkeit auch den vernunftbegabte Seelen besitzenden Sterblichen zur Vorstellung einer großen Sache verliehen worden (3).

Sakrale Musik der Heiden - der Juden - der Frühkirche

6 Es wird also niemanden wundernehmen, dass der sakrale Gesang und die Tonkunst, wie aus vielen alten und neueren Zeugnissen bekannt ist, immer und überall, selbst bei den heidnischen Völkern, zur Verschönerung und Ausschmückung der religiösen Feiern verwendet wurden, und dass zumal die Verehrung des wahren und höchsten Gottes schon seit den ältesten Zeiten sich dieser Künste bedient hat. Durch das Wunder der göttlichen Macht heil aus dem Roten Meer gerettet, sang das Volk Gottes dem Herrn ein Siegeslied, und Maria, die Schwester des Führers Moses, sang, von prophetischem Geiste erfüllt, zur Pauke, zusammen mit dem jubilierenden Volk (4).

7 Als später die Bundeslade Gottes aus dem Hause des Obededom in die Stadt Davids übergeführt wurde, tanzten der König selbst „und ganz Israel vor dem Herrn mit Begleitung von aller Art holzgefertigten Instrumenten, Zithern, Harfen, Pauken, Schellen und Zimbeln (5). König David selbst bestimmte die Ordnung der beim heiligen Kult zu verwenden Musik und des Gesangs (6), und diese Ordnung wurde nach der Rückkehr des Volkes aus der Verbannung wiedereingeführt und bis zur Ankunft des göttlichen Erlösers treu eingehalten.

8 Dass in der vom göttlichen Erlöser gegründeten Kirche von Anfang an der religiöse Gesang in Übung war und in Ehren gehalten wurde, gibt sehr deutlich der hl. Apostel Paulus zu verstehen, wenn er an die Epheser schreibt: „Werdet voll des Heiligen Geistes und stimmt miteinander Psalmen an, Lobgesänge und geistliche Lieder (7)!” Dass dieser Brauch des Psallierens auch bei den Zusammenkünften der Christen in Übung war, gibt er mit folgenden Worten an: „Wenn ihr zusammenkommt, so hat jeder einen Lobgesang (8)...”

9 Dass dasselbe nach dem Zeitalter der Apostel geschah, bezeugt Plinius, der den vom Glauben Abgefallenen die Aussage in den Mund legt: „Dies sei der Inbegriff ihrer Schuld oder ihres Irrtums gewesen, dass sie an einem bestimmten Tag vor Sonnenaufgang zusammenzukommen und Christus als Gott ein Lied zu singen pflegten (9).” Diese Worte des römischen Prokonsuls in Bithynien zeigen klar, dass nicht einmal zur Zeit der Verfolgungen die Stimme der singenden Kirche ganz zum Schweigen kam.

10 Auch Tertullian bestätigt dies, wenn er berichtet, bei den Zusammenkünften der Christen „würden die Schriften gelesen, Psalmen gesungen, Aussprachen gehalten (10)”.

Kirchengeschichtliche Entfaltung: Sängerschulen - Gregorianischer Choral

11 Aus der Zeit nach Wiederherstellung der Freiheit und der Friedens der Kirche gibt es viele Zeugnisse von Kirchenvätern und Kirchenschriftstellern, die bestätigen, dass die Psalmen und Hymnen des liturgischen Kultes fast täglich gebraucht wurden. Allmählich wurden sogar neue Formen des Kirchengesangs geschaffen, neue Arten von Gesängen gefunden, die von Sängerschulen, besonders in der Stadt Rom, immer mehr gepflegt wurden.

12 Unser Vorgänger verehrlichten Andenkens, der hl. Gregor der Große hat, wie berichtet wird, alles von den Vorfahren Überlieferte eifrig gesammelt und weise gesichtet, und er hat durch zweckmäßige Gesetze und Richtlinien die unversehrte Reinheit des kirchlichen Gesangs geschützt.

13 Aus der Ewigen Stadt wurde die römische Gesangsweise allmählich auch in die anderen Teile des Abendlands gebracht, und sie wurde nicht nur durch neue Formen und Weisen vermehrt, sondern es wurde auch eine neue Art des Kirchengesangs, nämlich das religiöse Lied, zuweilen in der Volkssprache abgefasst, in den Gebrauch eingeführt.

14 In fast allen Ländern Europas war es seit dem 8. oder 9. Jahrhundert nicht allein der Choralgesang, der nach seinem Erneuerer, dem hl. Gregor, mit der Zeit ”gregorianisch” genannt wurde, der der Liturgie Glanz verlieh, da ja in den Kirchen auch ein Instrument, das man ”Orgel” nannte, benutzt wurde.

Mehrstimmiger Gesang

Vom 9. Jahrhundert an kam zum Choral allmählich auch der mehrstimmige (polyphone) Gesang, dessen Theorie und Praxis in den folgenden Jahrhunderten immer mehr ausgebildet wurden; und der zumal im 15. und 16. Jahrhundert unter der Führung großer Meister zu wunderbarer Vollkommenheit emporstieg.

15 Auch diesen mehrstimmigen Gesang hielt die Kirche immer in hohen Ehren und ließ ihn zur feierlicheren Gestaltung der heiligen Riten auch selbst in den römischen Basiliken und bei den Pontifikalzeremonien gerne zu. Seine eindrucksvolle Schönheit wurde noch dadurch gesteigert, dass zu den Sängerstimmen außer der Orgel noch der Klang anderer Musikinstrumente hinzutrat.

Orgel und Musikinstrumente - Fortschritt der Tonkunst - Rechte Grenzen

16 So hat also die Pflege der Kirchenmusik unter Förderung und Leitung durch die Kirche im Lauf der Jahrhunderte einen weiten Weg zurückgelegt auf dem sie, wenn auch zuweilen langsam und mit Mühe, doch allmählich zu Vollkommenerem sich erhob: von den einfachen und reinen aber in ihrer Art äußerst vollkommenen Gregorianischen Weisen bis hin zu den großartigen und herrlichen Kunstwerken, denen nicht bloß die menschliche Stimme, sondern auch die Orgel und die übrigen Musikinstrumente Zierde und Pracht verleihen und die sie fast ins Ungemessene ausweiten.

17 Und wenn solcher Fortschritt der Tonkunst klar zeigt, wie sehr der Kirche daran lag, den Gottesdienst immer herrlicher und für das christliche Volk erhebender zu gestalten, so tut er auch kund, warum die Kirche Gleicherweise wiederholt verhindern musste, dass die rechten Grenzen überschritten würden und zugleich mit dem wahren Fortschritt sich etwas Weltliches und dem sakralen Kult Fremdes in die Kirchenmusik einniste und sie verderbe.

Kirchliche Gesetzgebung - Wache Sorge der Päpste

18 Dieser Aufgabe wacher Sorge sind die Päpste jederzeit eifrig nachgekommen. Auch das Trienter Konzil verpönte weise „jene Musikstücke, in denen der Orgel oder dem Gesang etwas Sinnliches oder Unreines beigemischt ist (11)”. Um nicht wenige andere Päpste zu übergehen, hat Unser Vorgänger seligen Andenkens Benedikt XIV. durch das Rundschreiben, das er am 19. Februar 1749 beim Herannahen des großen Jubiläums erließ, und das sich durch beredtes Wissen und durch die Fülle des Stoffes auszeichnet, die Bischöfe besonders ermahnt, es solle den in die Kirchenmusik eingedrungenen maßlosen Missbräuchen mit allen Mitteln gewehrt werden (12).

19 Den gleichen Weg haben Unsere Vorgänger Leo XII., Pius VIII. (13), Gregor XVI., Pius IX. (14) und Leo XIII. beschritten.

20 Doch mit vollem Recht kann man sagen, dass Unser Vorgänger unsterblichen Andenkens, der hl. Pius X. gleichsam den Inbegriff einer Wiederherstellung und Erneuerung der Kirchenmusik gegeben hat, indem er die von den Vorfahren überkommenen Grundsätze und Richtlinien von neuem einschärfte und sie zweckmäßig und einheitlich, wie es die Umstände der neueren Zeit verlangten, zusammenfasste (15). Wie endlich Unser nächster Vorgänger verehrlichten Andenkens, Pius Xl., durch die Apostolische Konstitution Divini cultus sanctitatem vom 20. Dezember 1928 (16), so haben Wir selbst durch das Rundschreiben vom 20. November 1947, das mit den Worten Mediator Dei beginnt, die Weisungen der vorausgehenden Päpste bereichert und bestätigt (17).

II. Wesen der Kirchenmusik

Die Kunst und das göttliche Gesetz

21 Es wird sicher niemanden befremden, dass die Kirche so wachsam für die Kirchenmusik besorgt ist. Handelt es sich doch dabei nicht darum, ästhetische oder technische, das edle Fach der Musik betreffende Gesetze aufzustellen; die Absicht der Kirche ist vielmehr, sie gegen alles zu schützen, wodurch sie weniger würdig gemacht werden könnte, zum Dienst für etwas so Wichtiges, wie es die Gottesverehrung ist, herangezogen zu werden.

22 Die Kirchenmusik untersteht hierin keinen anderen Gesetzen und Richtlinien als denen, die für jede religiöse Kunst, ja für die Kunst überhaupt vorgeschrieben sind. Nun ist es Uns nicht unbekannt, dass gewisse Vertreter der Kunst in den letzten Jahren, zum großen Anstoß für die christliche Frömmigkeit, es gewagt haben, in die heiligen Stätten von ihnen geschaffene Werke einzuführen, die jedes religiösen Hauches bar sind und auch den rechten Grundsätzen der Kunst durchaus widerstreben. Solch bedauerliches Vorgehen suchen sie mit fadenscheinigen Gründen zu rechtfertigen, die sich, wie sie behaupten, aus der der Kunst eigenen Natur und Anlage ergäben. Sie sagen, jener Antrieb, von dem der Geist des Künstlers berührt wird, sei frei und es gehe nicht an, ihm religiöse oder sittliche, der Kunst selbst fremde Gesetze und Richtlinien aufzuerlegen, da durch solche die Würde der Kunst schwer verletzt würde und dem von geheimnisvollem Hauch getriebenen Wirken des Künstlers gleichsam Fesseln und Ketten angelegt würden.

Sinn der Kunst im allgemeinen - Kunst nicht Selbstzweck - sie steht unter göttlichem Gesetz

23 Mit solchen Gründen wird aber eine schwierige und schwerwiegende Frage aufgeworfen, die jede Kunst und jeden Künstler angeht und die nicht durch Erwägungen der Kunst und der Ästhetik zu lösen ist, die vielmehr zu entscheiden ist nach dem obersten Grundgesetz des letzten Zieles, von dem jeder Mensch und jede menschliche Handlung unverbrüchlich und endgültig geleitet wird.

24 Die Hinordnung und Hinleitung des Menschen auf sein letztes Ziel - das Gott ist - wird durch ein unbedingtes und notwendiges, in der Natur und der unendlichen Vollkommenheit Gottes selbst begründetes Gesetz so festgelegt, dass nicht einmal Gott jemanden davon ausnehmen kann. Durch dieses ewige und unveränderliche Gesetz wird vorgeschrieben, dass sowohl der Mensch selbst wie auch alle seine Handlungen die unendliche Vollkommenheit Gottes, zum Lob und zur Verherrlichung des Schöpfers, offenbaren und nach Kräften nachahmen. Da also der Mensch zur Errechung dieses höchsten Zieles geboren ist, muss er sich dem göttlichen Urbild angleichen und alle seine Fähigkeiten, die des Leibes wie der Seele, gegenseitig richtig geordnet und dem zu erreichenden Ziele gebührend unterstellt, in seinem Handeln auf dasselbe hinlenken. Nach ihrer vollen Übereinstimmung mit dem letzten Ziel des Menschen sind also auch die Kunst und ihre Werke zu beurteilen.

25 Sicher ist die Kunst unter die vornehmsten Betätigungen des menschlichen Geistes zu zählen, da sie darauf ausgeht, die unendlichen Schönheit Gottes in menschlichen Werken zum Ausdruck au bringen, und da sie gleichsam deren Abbild ist. Das bekannte Schlagwort ”Die Kunst um der Kunst willen”, womit man unter gänzlicher Vernachlässigung jenes Zieles, das jedem Geschöpf zutiefst eingeprägt ist, törichterweise sagen will, dass die Kunst gänzlich auszunehmen sei von irgendwelchen Gesetzen, die sich nicht aus der Kunst selbst allein ergeben, dieses Schlagwort entbehrt jeder Kraft oder es fügt Gott selbst, dem Schöpfer und letzten Ziele, eine schwere Schmähung zu.

26 Die Freiheit des Künstlers aber - die nicht ein blinder, von der eigenen Willkür oder von einer gewissen Sucht nach Neuem geführter Antrieb zum Handeln ist - wird durch ihre Unterordnung unter das göttliche Gesetz in keiner Weise eingeengt oder aufgehoben, vielmehr geadelt und vervollkommnet.

Wesen der kirchlichen Kunst - Religiöse Kunst nur von gläubigen Künstlern

27 Wie das Gesagte von allen Werken jeglicher Kunst gilt, so trifft es offensichtlich auch auf die religiöse und kirchliche Kunst zu. Ja die religiöse Kunst ist noch mehr auf Gott, seinen Lobpreis und seine Verherrlichung gerichtet, da sie nur das eine Ziel verfolgt, durch ihre dem Auge oder dem Ohr dargebotenen Werke den Gläubigen wirksam zu helfen, ihren Geist fromm zu Gott hinzuwenden. Der Künstler also, der sich nicht zu den Wahrheiten des Glaubens bekennen wollte oder im Herzen und in der Lebenshaltung fern von Gott stünde, soll sich ja nicht an religiöse Kunst heranmachen: es fehlt ihm gleichsam jenes innere Auge, mit dem er sehen würde, was die Majestät Gottes und die Gottesverehrung verlangen, und er darf nicht hoffen, dass seine unreligiösen Werke, selbst wenn sie vielleicht einen in der Kunst bewanderten und mit einer gewissen äußeren Geschicklichkeit begabten Menschen zeigen, wirklich die dem Tempel Gottes und seiner Heiligkeit geziemende, gläubige Frömmigkeit atmen und deshalb würdig wären, von der Kirche, der Hüterin und Schiedsrichterin der religiösen Lebens, zu den heiligen Stätten zugelassen werden.

28 Jener Künstler aber, der am Glauben festhält und ein des christlichen Namens würdiges Leben führt, von der Gottesliebe angetrieben und die ihm vom Schöpfer verliehenen Kräfte gottesfürchtig einsetzend, wird mit aller Kraft bestrebt sein, die Wahrheiten, an die er glaubt, und die Frömmigkeit, die ihn beseelt, so reif, so formschön und anziehend in Farbe oder Linie oder Ton und Akkord zum Ausdruck zu bringen und vorzulegen, dass die Betätigung in kirchlicher Kunst für ihn selbst eine Anbetung und Dienst Gottes sei und das Volk zum Bekenntnis des Glaubens und zur Übung der Frömmigkeit mächtig anrege und entflamme.

29 Solche Künstler hat die Kirche immer in Ehren gehalten und wird sie in Ehren halten; ihnen öffnet sie weit die Tore ihrer Heiligtümer, da ihr die nicht gering anzuschlagende Hilfe willkommen ist, die diese Künstler mit ihrem Kunstsinn und ihrem Eifer zur wirksameren Durchführung der apostolischen Arbeit der Kirche leisten.

Sonderstellung der Kirchenmusik - Anbetung und Dienst Gottes

30 Auf diese Richtlinien und Gesetze religiöser Kunst ist die Kirchenmusik noch durch eine engere und höhere Bindung verpflichtet, insofern sie an die Kulthandlung näher herantritt als die meisten anderen freien Künste, zum Beispiel die Baukunst, ihre Malerei und Bildhauerei: während nämlich diese Künste den heiligen Riten einen würdigen Ort zu bereiten sich bemühen, nimmt sie in der Ausführung der heiligen Zeremonien und Riten selbst einen bevorzugten Platz ein. Deshalb muss die Kirche mit größter Sorgfalt darauf sehen, dass von ihr, die sozusagen eine Mitverwalterin der heiligen Liturgie sein soll, achtsam alles ferngehalten werden, was dem heiligen Kult weniger geziemend wäre oder den anwesenden Gläubigen ein Hindernis bei der Erhebung ihres Herzens zu Gott sein könnte.

Würde der Kirchenmusik - Mitverwalterin der heiligen Liturgie - Befruchtung der Seelsorge

31 Darin nämlich liegt die Würde der Kirchenmusik, darin ihre erhabene Aufgabe, dass sie die Stimme des opfernden Priesters und des christlichen, Gott den Allerhöchsten lobpreisenden Volkes mit ihren schönen Melodien und mit ihrer Würde ziere und schmücke, die Herzen der anwesenden Gläubigen mit der ihr eigenen Kraft zu Gott erhebe und die liturgischen Gebete der christlichen Gemeinde lebendiger und ergriffener gestalte, auf dass alle den Einen Dreieinigen Gott inbrünstiger und wirksamer lobpreisen und anflehen können.

32 Es wird also durch die Kirchenmusik die Ehre gemehrt, die Gott von der mit Christus dem Haupte vereinten Kirche erwiesen wird; gemehrt wird auch die Frucht, welche die Gläubigen, durch die frommen Gesänge bewegt, aus der Liturgie sammeln und in ihrem, eines Christen würdigen, sittlichen Leben offenbaren, wie die tägliche Erfahrung lehrt und viele schriftliche Zeugnisse aus alter und neuer Zeit bestätigen.

33 Von den ”mit reiner klarer Stimme sowie ganz geziemender Melodie” vorgetragenen Gesängen bekennt der hl. Augustinus: ”Durch die heiligen Worte, wenn sie so gesungen werden, fühle ich unsere Herzen frömmer und inniger hingezogen zur Glut der Andacht, als wenn sie nicht so gesungen würden, und ich fühle, wie alle unseren inneren Affekte je nach ihrer Verschiedenheit ihre eigenen Ausdrucksweisen in Stimme und Gesang haben, durch deren, Gott weiß welcher Art, geheime Wahlverwandtschaft sie angeregt werden (18).”

Höchster Dienst im Kult bei Opferfeier und Chorgebet

34 Daraus lässt sich leicht folgern, dass Würde und Wirkungskraft der Kirchenmusik um so großer sind, je näher diese an das heiligste Geschehen des christlichen Kultes herankommt, an das eucharistische Opfer des Altares. Sie kann darum nichts Höheres und Erhabeneres tun, als die Stimme des Priesters, der das göttliche Opfer darbringt, mit zartem Klange begleiten, auf seine Anrufungen freudig mit dem umstehenden Volke antworten und die ganze heilige Handlung durch ihre edle Kunst erhellen. An diesen hohen Dienst reicht jener nahe heran, den die sakrale Musik auch ausübt, wenn sie die anderen liturgischen Verrichtungen, besonders das Chorgebet, begleitet und verschönert. So ist also dieser ”liturgischen” Tonkunst höchste Ehre und größtes Lob zu zollen.

Außerliturgische ”religiöse” Musik und kirchlicher Volksgesang - Katechese und Apostolat des Liedes

35 Indes ist auch jene Tonkunst hoch zu achten, die zwar nicht hauptsächlich der heiligen Liturgie dient, die jedoch nach Gegenstand und Zweck der Religion sehr zugute kommt und deshalb mit Recht „religiöse” Musik genannt wird.

36 Auch jene Art Kirchenmusik, die „Volksgesang” genannt wird, von der Kirche ausging und unter ihrem Schutz sich glücklich entwickelte, kann nach dem Zeugnis der Erfahrung eine große und heilsame Macht auf die Herzen der Gläubigen ausüben, ob sie nun innerhalb der Gotteshäuser bei nichtliturgischen heiligen Handlungen gebraucht wird oder ob sie außerhalb des Gotteshauses bei mannigfachen Feiern und Festlichkeiten Verwendung findet.

37 Die Melodien solcher Gesänge, die meist in der Volkssprache abgefasst sind, prägen sich fast mühelos und unvermerkt aus dem Gedächtnis ein, und zugleich mit den Melodien bleiben auch Worte und Sätze im Geiste haften, werden oft wiederholt und dadurch tiefer erfasst. So geschieht es, dass auch Knaben und Mädchen, die im zarten Alter solche religiösen Gesänge erlernen, darin eine starke Hilfe finden, um die Wahrheiten unseres Glaubens kennen zu lernen, sie zu kosten und im Gedächtnis zu behalten zu nicht geringem Nutzen der katechetischen Arbeit. Der heranwachsenden Jugend und den Erwachsenen bieten jene religiösen Gesänge in den Stunden der Erholung reine und unschuldige Freude; feierlicheren Treffen und Zusammenkünften verleihen sie eine gewisse religiöse Weihe und Würde, ja sie bringen auch den christlichen Familien fromme Freude, Herzenstrost und geistlichen Fortschritt Deshalb sind die religiösen Volksgesänge auch dem katholischen Apostolat eine wertvolle Hilfe: sie sind mit Sorgfalt zu pflegen und zu fördern.

Kirchenmusiker als Apostel !

38 Wenn Wir also den vielfachen Wert und die apostolische Wirkkraft der Kirchenmusik betonen, weisen Wir auf etwas hin, das allen irgendwie ihrer Pflege und Ausübung Beflissenen sehr zu Freude und Trost gereichen kann. Denn alle, die entweder selbst die Kunst des Tondichtens ausüben, oder als musikalische Leiter, als Sänger, als Spieler eines Instrumentes sie zur Ausführung bringen, sie alle üben zweifellos, wenn auch in verschiedener Form, ein wahres und echtes Apostolat aus und werden, je nach der Treue eines jeden, in der Erfüllung seiner Aufgabe, von Christus dem Herrn Belohnung und Ehre der Apostel in reichem Maße empfangen.

39 Sie sollen daher ihre Aufgabe hoch anschlagen, durch die sie nicht nur Künstler und Lehrer der Kunst, sondern auch; Diener Christi des Herrn und Mitarbeiter im Apostolat sind, und sie sollen der Würde ihres Amtes auch durch ihr sittliches Leben Ausdruck verleihen.

IIL Die drei Eigenschaften der Kirchenmusik: Heiligkeit - Güte der Form - Allgemeinheit

Vorbild des gregorianischen Chorals

40 Da die Kirchenmusik und der religiöse Gesang, wie Wir soeben dargelegt haben, eine so große Würde und Wirksamkeit besitzen, ist es durchaus notwendig, sie in allen ihren Teilen durch ernstes und eifriges Bemühen so zu gestalten, dass sie ihre heilsamen Früchte segensvoll bringen kann.

41 Zunächst sollen jener Gesang und jene Kirchenmusik, die mit dem liturgischen Gottesdienst der Kirche aufs engste verbunden sind, zu ihrem hohen Ziele, das ihnen gesetzt ist, führen. Diese Musik - so hat weise schon Unser Vorgänger, der hl. Pius X. gemahnt - ”muss notwendig die der Liturgie zukommenden Eigenschaften besitzen, an erster Stelle die Heiligkeit und Güte der Form; daraus ergibt sich von selbst als weiteres Kennzeichen die Allgemeinheit19”.

Heiligkeit des Gregorianischen Chorals

42 Heilig soll sie sein: Nichts, was weltliches Gepräge verrät, soll sie in sich aufnehmen noch in die Art und Weise ihres Vortrags sich einschleichen lassen. Durch seine Heiligkeit zeichnet sich jener Gregorianische Gesang aus, der seit vielen Jahrhunderten in der Kirche Verwendung findet und gleichsam ihr Erbgut genannt werden kann.

43 Denn dieser Gesang passt sich wegen der inneren Harmonie der Weisen mit den Worten des heiligen Textes den letzteren nicht nur sehr eng an, sondern überträgt sozusagen auch ihre starke Wirkung und lässt ihre Anmut sich in die Herzen der Zuhörer senken; und dies tut er in gewiss einfachen und klaren, aber doch von so hehrer und heiliger Kunst erfüllten Melodien, dass diese in allen aufrichtige Bewunderung wecken und den Kennern der Kirchenmusik wie den Tonkünstlern selbst ein unerschöpflicher Quell geworden sind, aus dem sie neue Kompositionen schöpften.

44 Den kostbaren Schatz des Gregorianischen Kirchengesangs sorgfältig zu hüten und dem christlichen Volk in reicher Fülle mitzuteilen, ist die Aufgabe aller derer, denen Christus der Herr die Reichtümer seiner Kirche zur Wahrung und Austeilung anvertraut hat. Was darum Unsere Vorgänger, der hl. Pius X., der mit Recht der Erneuerer des Gregorianischen Gesangs genannt wird (20), und Pius Xl. (21) weise angeordnet und eingeschärft haben, wünschen gleichfalls und schreiben auch Wir vor in Würdigung der überragenden Vorzüge des echten Gregorianischen Gesangs: dass nämlich bei der Ausübung der liturgischen Handlungen dieser Kirchengesang weiteste Verwendung finde und alle Vorsorge getroffen werde für seine richtige, würdige und andächtige Ausführung. Wenn wegen der neueingeführten Feste neue Weisen zu verfassen sind, möge dies von den wirklich erfahrenen Meistern dieser Kunst so geschehen, lass die Eigengesetze des echten Gregorianischen Gesangs treu innegehalten werden und die neuen Weisen mit den alten an Kraft und Reinheit wetteifern.

Künstlerischer Wert und Allgemeinheit des Chorals

45 Wenn dies wirklich in jeder Beziehung beachtet wird, so wird auch jener anderen Eigenschaft der Kirchenmusik gebührend Genüge getan, dass sie nämlich ein Musterbild wahrer Kunst darbiete; und wenn in den katholischen Kirchen der ganzen Welt der Gregorianische Gesang unverfälscht und rein erklingt, dann trägt er auch wie die heilige Römische Liturgie das Zeichen der Allgemeinheit an sich, so dass die Christgläubigen, wo immer sie auf der Erde weilen, die ihnen vertrauten und beinahe heimischen Weisen vernehmen und die wunderbare Einheit der Kirche mit tiefem Trost an sich erfahren.

Lateinische Kultsprache und Umgangssprache

Das aber ist einer der Hauptgründe, warum die Kirche so sehr wünscht, dass mit den lateinischen Worten der heiligen Liturgie deren Gregorianischer Gesang zu einer Einheit verbunden bleibe.

Geduldete Ausnahmen nicht ausdehnen

46 Es ist Uns freilich sehr wohl bekannt, dass vom Apostolischen Stuhle selbst aus schwerwiegenden Gründen gewisse, doch genau umschriebene Ausnahmen in dieser Angelegenheit gestattet worden sind. Ausnahmen, die Wir jedoch keineswegs erweitert oder ausgedehnt, noch auch ohne die gebührende Erlaubnis, immer des Heiligen Stuhles, in andere Gebiete übertragen wissen wollen. Ja auch dort, wo man sich dieser Zugeständnisse bedienen darf, sollen die Ortsbischöfe und die übrigen Seelsorger eifrig darauf bedacht sein, dass die Christgläubigen von Jugend auf wenigstens die leichteren und gebräuchlicheren Gregorianischen Gesänge lernen und sie auch beim liturgischen Gottesdienst zu gebrauchen wissen, damit auch die Einheit und Allgemeinheit der Kirche von Tag zu Tag mehr aufleuchte.

Amt in der Volkssprache in strengen Grenzen

47 Wo es aber eine jahrhundertealte und unvordenkliche Gewohnheit mit sich bringt, dass beim feierlichen eucharistischen Opfer nach dem lateinischen Gesang der liturgischen Texte Volksgesänge in der Umgangssprache eingefügt werden, können die zuständigen Oberhirten dies geschehen lassen, „wenn sie der Meinung sind, dass sie (die Gewohnheit) mit Rücksicht auf die Verhältnisse von Ort und Menschen klugerweise nicht beseitigt werden könne (22), wobei aber das Gesetz in Geltung bleibt, gemäß dem die liturgischen Worte selbst nicht in der Umgangssprache gesungen werden dürfen, wie oben sichergestellt worden ist.

Unterweisung des Volkes - Liturgische Erziehung und Bildung

48 Damit aber die Sänger und das christliche Volk den Sinn der mit den Melodien verknüpften liturgischen Texte richtig verstehen, möchten Wir Uns die Mahnung der Väter des Trienter Konzils zu eigen machen, die besonders gerichtet ist „an die Hirten und alle einzelnen Seelsorger, sie sollten häufig bei der Feier des heiligen Opfers persönlich oder durch andere etwas aus dem Leben der heiligen Messe erläutern und neben den anderen das Geheimnis dieses heiligsten Opfer erklären, vor allem an den Sonn- und Festtagen (23).

49 Dies sollen sie vornehmlich bei der katechetischen Christenlehre tun. Dies kann heutzutage leichter und bequemer geschehen ab in den vergangenen Jahrhunderten, weil sich die in die Umgangssprache übersetzten liturgischen Texte und ihre Erklärungen in größeren und kleineren Handausgaben finden, die, in fast allen Ländern von Fachleuten verfasst, die Christgläubigen wirksam unterweisen können, dass sie auch das verstehen und gleichsam an dem Anteil nehmen, was vom Priester in lateinischer Sprache vorgetragen wird.

Liturgischer Gesang anderer Riten – Sinngemäße Anwendung der Vorschriften

50 Es versteht sich, dass Unsere kurzen Ausführungen über den Gregorianischen Gesang in erster Linie auf den lateinischen römischen Ritus der Kirche gehen, dass sie aber entsprechend auch Anwendung finden können auf die liturgischen Gesänge der anderen Riten, solcher bei westlichen Völkern, wie des Ambrosianischen, Gallikanischen und Mozarabischen, oder der verschiedenen orientalischen Riten.

51 Denn wie sie alle den wunderbaren Reichtum der Kirche in den liturgischen Handlungen und in den Gebetsformen belegen, so bewahren sie auch alle in ihren liturgischen Gesängen kostbare Schätze, die nicht nur vor Untergang, sondern auch vor jeglicher Minderung und Entstellung sorgsam zu schützen sind.

52 Unter den ältesten und vorzüglichsten Denkmälern der Kirchenmusik haben ohne Zweifel einen besonderen Platz die liturgischen Gesänge der verschiedenen orientalischen Riten, deren Weisen viel Einfluss hatten auf die Schaffung jener der westlichen Kirche selbst, immer mit Rücksichtnahme auf die Eigenart der lateinischen Liturgie. Es ist Unser Wunsch, dass die Auswahl der Kirchengesänge orientalischer Riten - an der das Päpstliche Institut der Kirchenmusik eifrig arbeitet - in Theorie und Praxis gute Fortschritte mache; und zwar so, dass die Theologiestudierenden der orientalischen Riten der Kirche, im Kirchengesang gleichfalls bestens ausgebildet, nach ihrer Priesterweihe auch unter dieser Rücksicht zur Erhöhung der Pracht des Hauses Gottes wirksam beizutragen vermögen.

Der mehrstimmige Kirchengesang

53 Es ist nicht Unsere Absicht, durch Unsere Ausführungen zum Lobe und zur Empfehlung des Gregorianischen Gesangs den vielstimmigen Kirchengesang vom Gottesdienst fernzuhalten, da er, wenn gebührend getätigt, zum Glanz des Gottesdienstes und zur Weckung der Andacht in den Christgläubigen hervorragend beitragen kann. Es ist ja allgemein bekannt, dass zahlreiche polyphone Kompositionen, vor allem aus dem 16. Jahrhundert, sich durch solche Reinheit der Kunst und solche Fülle der Melodien auszeichnen, dass sie unter jeder Rücksicht für würdig zu erachten sind, die heiligen Handlungen der Kirche zu begleiten und gleichsam zu verklären.

54 Wenn die echte polyphone Kunst auch im Laufe der Jahrhunderte allmählich in Verfall geriet und nicht selten weltliche Weisen in sie eindrangen, so hat sie doch während der letzten Jahrzehnte durch unermüdlichen Eifer von fachkundigen Lehrern eine glückliche Erneuerung erfahren, da die Werke der alten Meister eifrig erforscht wie auch den heutigen Komponisten zur Nachahmung und zum Ansporn vor Augen gestellt werden.

Alte und neue Meister - Gültige Maßstäbe

55 So kam es, dass in Basiliken und Kathedralen wie in Ordenskirchen die herrlichen Werke der alten Meister wie auch die mehrstimmigen Kompositionen der neueren Autoren zu höchster Zierde des Gottesdienstes aufgeführt werden können, ja Wir wissen; dass auch in kleineren Kirchen nicht selten einfachere, aber mit echter Kunst würdig komponierte polyphone Weisen vorgetragen werden.

56 Die Kirche begleitet all diese Bestrebungen mit ihrem Wohlwollen; denn sie hat selbst, wie Unser Vorgänger verehrlichten Andenkens, der hl. Pius X., sagt, „den Fortschritt der Künste unablässig gepflegt und gefördert, und sie ließ zum Dienst der Gottesverehrung alles zu, was der Menschengeist im Laufe der Jahrhunderte erfand, immer unter Beachtung der Gesetze der Liturgie (24)”.

57 Diese Gesetze aber mahnen, in so ernster Angelegenheit alle Klugheit und Sorge anzuwenden, dass nicht solche mehrstimmige Kompositionen in den Kirchen Eingang finden, die ob maßlos schwülstiger Art der Melodien die heiligen Texte der Liturgie durch ihre Überspannung verdunkeln, die Handlung des Gottesdienstes unterbrechen oder endlich das Können der Sänger verbilden, wobei die Würde des Gottesdienstes leidet.

Orgel- und Instrumentalmusik

58 Diese Regeln sind auch auf die Verwendung der anderen Musikinstrumente zu übertragen. Nun hat unter denen, die für die Kirche zugelassen sind, die Orgel mit vollem Recht den ersten Platz, da sie sich dem kirchlichen Gesang und den heiligen Handlungen ausgezeichnet anpasst und den kirchlichen Zeremonien wundersamen Glanz und eigenartige Hoheit verleiht, die Herzen der Gläubigen aber durch die Erhabenheit und den Zauber der Töne rührt, ihr Gemüt wie mit himmlischer Freude überströmt und mit Macht zu Gott und den himmlischen Dingen erhebt.

Nichts Weltliches, Schreiendes, Lärmendes - Lob der Streichinstrumente

59 Außer der Orgel gibt es aber noch andere Instrumente, die mit Erfolg zur Erreichung des hohen Zieles der kirchlichen Musik zu Hilfe genommen werden können, wenn sie nur nichts Weltliches, Schreiendes und Lärmendes an sich haben, das sich für die heilige Handlung und die Würde des Ortes nicht passte. Es ragen hier aber an erster Stelle die Streichinstrumente hervor, die allein oder zusammen mit anderen Instrumenten oder der Orgel die traurigen oder frohen Regungen der Seele mit geheimnisvoller Macht zum Ausdruck bringen.

Zulassung des guten Neuen - Grenzen der Chöre

Übrigens haben Wir Uns über die Arten der Tonkunst, die aus dem katholischen Gottesdienst kaum auszuschalten sind, in dem Rundschreiben „Mediator Dei” ausführlich und klar geäußert.

60 „Im Gegenteil! Findet sich in ihnen nichts, was der Heiligkeit des Gotteshauses und der liturgischen Handlung unwürdig wäre, und entspringen sie nicht eitlem Streben nach Gesuchtem und Ungewohntem, so mögen ihnen unsere Kirchen ruhig offen stehen; denn nicht gering kann alsdann ihr Beitrag sein zur Zierde der heiligen Handlungen, zur Erhebung der Herzen und gleichzeitig zur Pflege wahrer Andacht (25).”

61 Es bedarf wohl kaum der Mahnung, sich dort, wo Kräfte und Können für große Werke nicht hineichen, lieber solcher Versuche zu enthalten, als dass ein Stück zu einem Vortrag käme, der dem Gottesdienst und den religiösen Versammlungen weniger angemessen ist.

Kirchlicher Volksgesang - Das Kirchenlied in der Landessprache

62 Zu dem, was enger mit der heiligen Liturgie der Kirche zusammenhängt, kommen, wie Wir oben sagten, noch die meist in der Landessprache verfassten religiösen Volksgesänge; sie leiten ihren Ursprung zwar aus dem liturgischen Gesang her; da sie aber dem Denken und Fühlen der einzelnen Völker mehr angepasst sind, unterscheiden sie sich nicht wenig voneinander, entsprechend dem verschiedenen Charakter der Völker und Gebiete.

Geist und Form

63 Damit solche religiöse Lieder dem christlichen Volk geistliche Frucht und Nutzen bringen, müssen sie sich der katholischen Glaubenslehre vollständig anpassen, sie richtig darstellen und erläutern, sich einer klaren Sprache und einfachen Melodie bedienen, sich vom schwülstigen und leeren Strom der Worte frei halten und endlich, wenn auch kurz und leicht, doch religiöse Würde und religiösen Ernst verraten.

Wert und Bedeutung

So geartet erfassen die religiösen Lieder, wie aus dem Innersten der Volksseele geboren, mächtig Sinn und Herz und wecken fromme Empfindungen; und wenn sie bei religiösen Feierlichkeiten von der versammelten Menge wie mit einer Stimme gesungen werden, führen sie die Herzen der Gläubigen mit großer Kraft zur Höhe.

Nicht beim Hochamt ohne besondere Erlaubnis – Gestaltung der Singmesse

64 Wenn sie darum, wie Wir oben geschrieben haben, zwar beim feierlich gesungenen Hochamt ohne besondere Erlaubnis des Heiligen Stuhles nicht verwendet werden dürfen, so können sie bei der nicht feierlichen Messe erstaunlich gut mithelfen, dass die Christgläubigen dem heiligen Opfer nicht nur wie stumme und fast untätige Zuschauer beiwohnen, sondern die heilige Handlung mit Herz und Mund begleiten ihre Andacht mit den Gebeten des Priesters vereinen, wenn jene Gesänge nur den einzelnen Teilen des Opfers richtig angepasst sind, wie Wir es mit großer Freude in vielen Gebieten der katholischen Welt bereits gehandhabt wissen.

Vielgestaltige Verwendung und Wirksamkeit der religiösen Gesänge

65 In dem nicht streng liturgischen Gottesdienst können solche religiöse Gesänge, vorausgesetzt, dass ihnen die oben erwähnten Eigenschaften zukommen, hervorragend dazu beitragen, das christliche Volk für das Religiöse zu gewinnen, es darin zu bilden, mit echter Frömmigkeit zu durchdringen und endlich mit heiliger Freude zu erfüllen; und dies innerhalb wie außerhalb der Kirche, zumal bei religiösen Prozessionen und Wallfahrten zu Heiligtümern, gleichwie für die religiösen nationalen wie internationalen Tagungen. Von besonderem Nutzen können sie sein, wenn es sich um den Unterricht von Jungen und Mädchen im katholischen Glauben handelt, oder um Jugendverbände und um die Versammlungen frommer Vereinigungen, wie die Erfahrung so oft handgreiflich zeigt

Pflege des Liedguts und Volksgesangs

66 Darum können wir nicht umhin, Euch, Ehrwürdige Brüder, nachhaltig zu mahnen, Ihr möget diesen religiösen Volksgesang in den Euch anvertrauten Diözesen mit aller Sorge und allem Fleiß pflegen und fördern. Es wird Euch nicht an Kräften mit Erfahrung auf diesem Gebiet fehlen, die solches Liedgut, wo das nicht bereits geschehen ist, kundig sammeln und systematisch ordnen, damit es um so leichter von allen Gläubigen gelernt, mühelos gesungen und dem Gedächtnis fest eingeprägt werden kann.

67 Wem die Leitung der religiösen Erziehung von Jungen und Mädchen obliegt, darf es nicht versäumen, von diesen wirksamen Hilfsmitteln gebührend Gebrauch zu machen, und die Führer der katholischen Jugend sollen sie in dem ihnen anvertrauten, so verantwortungsvollen Amt klug benützen. So besteht Hoffnung, dass das, was alle wünschen, glücklich erreicht werde, dass nämlich jene weltlichen Lieder, die wegen ihrer sinnlichen Melodie oder ihres häufig schwülen und unsittlichen Textes für Christen, besonders für jüngere, eine Gefahr zu sein pflegen, ausgeschieden werden, um denen Platz zu machen, die saubere und reine Freude wecken, zugleich aber den Glauben und die Frömmigkeit pflegen und nähren.

68 Das christliche Volk möge schon hier auf Erden jenes Loblied zu singen beginnen, das es in Ewigkeit im Himmel singen wird: „Dem, der auf dem Throne sitzt, und dem Lamme gebührt Lob, Ehre, Ruhm und Macht von Ewigkeit zu Ewigkeit (26).”

Kirchenmusik in den Missionsländern

69 Was Wir bisher in Unserem Schreiben auseinander setzten, gilt vor allem für die Völker der Kirche, in denen die katholische Religion bereits festen Stand hat. In den Missionsgebieten aber wird es nicht möglich sein, dies bis ins einzelne durchzuführen, bevor nicht die Zahl der Christen genugsam gewachsen ist, größere Kirchen gebaut und Schulen von der Kirche eingerichtet sind, die von christlichen Kindern regelrecht besucht werden, und bis endlich eine den Bedürfnissen entsprechende Zahl von Priestern da ist. Doch ermahnen Wir die in jenen weiten Gebieten des Weinbergs unseres Herrn eifrig tätigen apostolischen Arbeiter, sie mögen trotz der schweren Sorgen ihres Berufes ihre Aufmerksamkeit nach dieser Aufgabe zuwenden.

70 Viele der den Missionaren anvertrauten Völker haben eine überraschende Freude an rhythmischer Musik und schmücken die Zeremonien zu Ehren ihrer Götzen mit religiösem Gesang. Es wäre also kein Zeichen von Klugheit, wenn dieses wirksame Hilfsmittel des Apostolates von den Herolden Christi, des wahren Gottes, geringgeschätzt oder gar vernachlässigt würde. Darum sollen die Verkünder der Frohbotschaft in den Heidenländern ihre Freude der ihnen Anbefohlenen am religiösen Lied in ihrer Missionspraxis gern fördern, und zwar so, dass diese Völker ihren religiösen Gesängen, die nicht selten auch bei den Kulturvölkern Bewunderung erregen, ähnliche christliche religiöse Gesänge entgegenstellen, durch welche die Glaubenswahrheiten, das Leben Christi des Herrn sowie das Lob der Allerseligsten Jungfrau Maria und der Heiligen in der Sprache und den Weisen verherrlicht werden, wie sie diesen Völkern vertraut sind.

71 Die Missionare sollen ebenfalls eingedenk sein, dass die katholische Kirche von alter Zeit her, als sie die Künder des Evangeliums in die vom Licht des Glaubens noch nicht erhellten Gebiete sandte, darauf bestand, dass sie, zusammen mit den heiligen Riten auch die liturgischen Singweisen, unter ihnen den Gregorischen Gesang, einführten, und dies in der Absicht, die dem Glauben zu gewinnenden Völker durch die sanfte Gewalt der Töne an sich zu ziehen und so leichter zur Annahme der christlichen Glaubenswahrheiten zu bewegen.

IV. Hilfsmittel zur Pflege der Kirchenmusik

Letzte Richtlinien

72 Damit, was Wir in diesem Rundschreiben, die Linie Unserer Vorgänger einhaltend, empfohlen und vorgeschrieben haben, zum gewünschten Erfolg gelange, bedient Euch, Ehrwürdige Brüder, weise aller der Hilfsmittel, die das hohe, Euch von Christus dem Herrn anvertraute und von der Kirche übertragene Amt bietet, und die erfahrungsgemäß in vielen Kirchen der christlichen Welt mit Nutzen gehandhabt werden.

Schola und Chor

73 Sorgt zunächst dafür, dass in der Kathedralkirche selbst und auch, soweit es die Verhältnisse gestatten, in den anderen größeren Kirchen Eures Sprengels eine ausgewählte Schola cantorum bestehe, die anderen Vorbild und Ansporn sei, den Kirchengesang eifrig zu pflegen und zu vervollkommnen.

74 Wo aber solche Schola cantorum nicht eingerichtet werden können oder sich die entsprechende Zahl von Sängerknaben nicht findet, ist gestattet, dass ”ein Chor von Männern und Frauen oder Mädchen an einem nur für ihn bestimmten Platz außerhalb des Altarraumes im feierlichen Hochamt die liturgischen Texte singen könne, vorausgesetzt, dass die Männer von den Frauen und Mädchen ganz getrennt sind, unter Vermeidung alles Unpassenden, wobei die Verantwortung dafür die Oberhirten trifft (27).”

Ausbildung des Klerus in den Seminarien

75 Mit großer Umsicht ist dafür zu sorgen, dass diejenigen, die sich in Euren Seminarien sowie in Missions- und Ordensanstalten auf die heiligen Weihen vorbereiten, in Theorie und Praxis der Kirchenmusik und des Gregorianischen Gesangs gehörig unterwiesen werden von den Fachlehrern dieser Disziplinen, welche Brauch und Herkommen hochschätzen und den Vorschriften des Heiligen Stuhles in allem gehorchen.

Kirchenmusikschulen - Ausbildung geistlicher Kirchenmusiker

76 Wenn sich unter den Schülern eines Seminars oder einer Ordensanstalt einer findet, der mit einer besonderen Anlage und Vorliebe für dieses Fach begabt ist, so sollen die Seminar- oder Kollegoberen es nicht unterlassen, Euch darauf aufmerksam zu machen, damit Ihr ihm Gelegenheit geben könnt, seine Anlagen weiter auszubilden, und ihn in das Päpstliche Institut für Kirchenmusik hier in Rom oder in eine Hochschule des gleichen Faches sendet, sofern er nur die sittlichen Eigenschaften besitzt, durch die er einmal ein guter Priester zu sein hoffen lässt.

Bischöfliche Beauftragte – Diözesanbeirat

77 Darauf ist deshalb auch zu achten, damit die Diözesanbischöfe und Ordensoberen jemanden haben, auf dessen Hilfe sie sich für eine so wichtige Aufgabe stützen können, eine Aufgabe, der sie sich selbst unter der Last ihrer vielen und schweren Obliegenheiten nicht leicht entsprechend werden widmen können.

78 Eine sicher gute Lösung ist es, wenn sich im Diözesanbeirat für Christliche Kunst jemand findet, der, guter Fachmann in Kirchenmusik und Kirchengesang, umsichtig darüber wachen könnte, was in der Diözese geschieht, der den Oberhirten über das Getane und das zu Tuende auf dem laufenden hielte, und der dessen Weisungen entgegennähme und durchführte. Sollte es in der Diözese eine von den Vereinigungen geben, die zur Pflege der Kirchenmusik weise gegründet und von den Päpsten mit Lob und Empfehlungen bedacht worden sind, so kann der Oberhirte nach seinem klugen Ermessen sich, dieser in der Erfüllung seines Amtes bedienen.

Verbandswesen - Vereinigungen und Lehrer

79-80 Solche fromme Vereinigungen, die zur Bildung des Volkes in der Kirchenmusik oder zu deren weiterer Pflege gegründet wurden und durch Wort und Beispiel viel zur Förderung des Kirchengesanges beitragen können, unterstützt und fördert, Ehrwürdige Brüder, mit Eurer Gunst, und zwar so, dass sie blühen und wirken, gute und geeignete Lehrer einstellen und in der ganzen Diözese die Kenntnis der Kirchenmusik und des religiösen Gesangs, die Liebe zu ihnen und ihre Handhabung eifrig fördern in gebührender Unterordnung unter die Gesetze der Kirche und im Gehorsam gegen Uns selbst.

Schlusswort: Besondere Sorge der Bischöfe für die Kirchenmusik

81 Nachdem Wir in väterlicher Sorge dies alles etwas ausführlicher behandelt haben, hegen Wir die Zuversicht, dass Ihr, Ehrwürdige Brüder, dieser heiligen Aufgabe, die so viel beiträgt zu einer würdigeren und prächtigeren Feier des Gottesdienstes, geflissentlich alle Eure Hirtensorge weiht.

82 Von allen aber, die unter Eurer Führung die Leitung der Kirchenmusik innehaben, hoffen Wir, sie werden sich durch dieses unser Rundschreiben angespornt fühlen, eine so hochwertige Form des Apostolates mit neuer Begeisterung und neuem Eifer großzügig, nachhaltig und rege zu fördern.

83-84 Dann sprechen alle Zeichen dafür, dass diese edle Kunst, zu echtem Glanz der Heiligkeit und Schönheit geführt, gepflegt und mehr und mehr vervollkommnet werde, ja, soweit es auf sie ankommt, erreiche, dass die Söhne der Kirche fester im Glauben, lebendiger in der Hoffnung, brennender in der Liebe Gott dem Einen und Dreieinen in den Kirchen ihr Lob in würdigen Weisen und lieblichen Melodien darbringen, ja dass sie auch außerhalb des Kirchenraumes in den christlichen Familien und Vereinen das Wirklichkeit werden lasse, was schon der hl. Cyprian in einer treffenden Mahnung an Donatus ausspricht: „Es widerhalle von Psalmengesang das einfache Mahl: und da du ein gutes Gedächtnis hast und eine klangvolle Stimme, übernimm diese Aufgabe in gewohnter Weise: besser speisest du liebe Gäste, wenn wir geistliche Gesänge hören, liebliche religiöse Laute das Ohr erfreuen (28).

85 In der Hoffnung auf die reicheren und erfreulicheren Früchte, die Wir als Ergebnis Unserer mahnenden Worte vertrauensvoll erwarten, erteilen Wir als Zeugen unseres Wohlwollens und als Unterpfand himmlischer Gnaden Euch, Ehrwürdige Brüder, jedem und allen, wie auch der jedem von Euch anvertrauten Herde, namentlich denen, die in Erfüllung Unserer Wünsche um die Förderung der Kirchenmusik bemüht sind, aus der Fülle des Herzens den Apostolischen Segen.

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Gegeben zu Rom, am Grab des heiligen Petrus, am 25. Dezember,
dem Fest der Geburt unseres Herrn Jesus Christus, im Jahre 1955,
im siebzehnten Unseres Pontifikates.
Papst Pius XII.

Anmerkungen

(1) Motu Proprio Tra le sollecitudini dell’ufficio pastorale: Acta Pii X, vol. I, p. 77.

(2) Cfr. Gen, 1, 26.

(3) Epist. 161, De origine animae hominis,1, 2: P. L, XXXlII, 725.

(4) Cfr. Ex. 15,1-20.

(5) 2 Sam. 6,5.

(6) Cfr.. I Paral. 23, 5; 25, 2-31.

(7) Eph 5,18 s.; cf. Col. 3,16.

(8) 1 Cor. 14,26.

(9) Plin., Epist. X, 96,7.

(10) Cfr. Tertull., de anima, c. 9 : P.L., II, 701 ; et Apol. 39 : P.L., I, 54o.

(11) Conc. Trid., Sess. XXII : Decretum de observandis et evitandis in celebratione Missae.

(12) Cfr. Benedicti XIV Litt. Enc. Annus qui : Opera omnia (ed. Prati, Vol. 17,1, p. 16).

(13) Cfr. Litt. Apost. Bonum est confiteri Domino, d. d. 2. Aug. 1828. Cfr. Bullarium Romanum, ed. Prati, ex Typ. Aldina, t. IX, p. 139 sg.

(14) Cfr. Acta Leonis XIII, vol XIV (1895), p. 237-247 ; cfr. Acta S. Sed., vol. XXVII (1894), p. 42-49.

(15) Cfr. Acta Pii X. vol. I, p. 75-87; Acta S. S. XXXVI (1903-4), 329-339; 387-395.

(16) Cfr. A.A.S., vol. XXI, 1929, p. 33 sq.

(17) Cfr. A.A.S., vol. XXXIX, 1947, p. 521-595.

(18) S. Augustin., Confess., lib. X. c. 33, P.L. XXXII, 799 s.

(19) Acta Pii X, I. c. p. 78.

(20) Lettera al Card. Respighi, Acta Pii X, I.c. 68-74; v. p. 73 sq.; Acta S. Sedis, vol. XXXVI (1903-04), pp. 325-329; 395-398; v. 398.

(21) Pius XI, Const. Apost. Divini cultus: A.A.S., vol. XXI (1929), p. 33 sg.

(22) Codex iuris canonici, can. 5.

(23) Conc. Trid., Sess. XXII, De sacrificio Missae, c. VIII.

(24) Acta Pii X, I. c. p. 80.

(25) A.A.S., vol. XXXIX (1947), p. 590.

(26) Apoc. 5,13.

(27) Decr. S. Rit. Congr. N. 3964; 4201; 4231.

(28) S. Cypriani Epist. Das Donatum (Epist. 1. n. XVI): P.L., 4, 227