Geistlicher Rat
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Version vom 30. Oktober 2007, 15:03 Uhr von Otterbeck (Diskussion | Beiträge)
Geistlicher Rat ist die Bezeichnung
a) eines Domkapitulars als Mitglied des Domkapitels
oder
b) eines Priesters, der vom Bischof diesen Ehrentitel verliehen bekommt.
Des weiteren wird die geistliche Beratung durch einen Geistlichen auch oftmals als geistlicher Rat (mit kleinem g) bezeichnet.