Kardinal
Inhaltsverzeichnis
Ernennung
Die Kardinäle werden vom Papst ernannt und in einem Konsistorium offiziell zum Kardinal erhoben. Der Kardinalsrang ist eine Ehrenbezeugung an einen Kleriker. Auch gibt es traditionelle Bischofssitze, die mit der Kardinalswürde verbunden sind, obwohl der Heilige Vater nicht daran gebunden wäre.
Bedingungen zur Ernennung
Bedingung zur Ernennung eines Kardinals ist der Empfang wenigstens der Priesterweihe. In der Regel ist ein Kardinal bereits Bischof. Wer noch nicht Bischof ist, muß die Bischofsweihe empfangen. Auch wenn das Kirchenrecht hier keine Ausnahmen kennt, so hat es dennoch auch schon Ausnahmen gegeben (z.B. Leo Kardinal Scheffczyk). Über die tatsächlichen Gründe für diese Ausnahme ist nichts bekannt, es kann jedoch vermutet werden, dass es am hohen Alter des neuen Kardinals gelegen hat, der, wenn er zum Bischof geweiht worden wäre, noch am gleichen Tag um seine Entpflichtung aufgrund des Alters hätte bitten müssen.
Zeichen des Kardinalsranges
Als Zeichen der Würde und Ehre des Kardinals trägt er ein Purpurornat.
Das Wappen eines Kardinals wird timbriert mit dem roten Prälatehut, an dem beidseitig je 15 rote Quasten ("fiocchi") herabhängen. Im Jahr 1832 wurde die Zahl endgültig festgelegt.
Weblinks
- Papst ernennt 15 neue Kardinäle - Kath.net-Artikel über das jüngste Konsistorium.