Opus Dei: Unterschied zwischen den Versionen

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Mitarbeiter des Opus Dei sind Frauen und Männer, die der Prälatur nicht angehören, sich aber zusammen mit Mitgliedern des Opus Dei an Unternehmungen auf den Gebieten Bildung, Kultur, Sozialhilfe sowie Zusammenarbeit im Entwicklungsbereich beteiligen. Mit der Approbation von 1950 unter [[Pius XII.]] wurde die Vereinigung der Mitarbeiter anerkannt, der auch Nichtchristen angehören können. Dies bedeutete damals eine ökumenische Neuerung, die es bis dahin in der katholischen Kirche nicht gegeben hatte.  
 
Mitarbeiter des Opus Dei sind Frauen und Männer, die der Prälatur nicht angehören, sich aber zusammen mit Mitgliedern des Opus Dei an Unternehmungen auf den Gebieten Bildung, Kultur, Sozialhilfe sowie Zusammenarbeit im Entwicklungsbereich beteiligen. Mit der Approbation von 1950 unter [[Pius XII.]] wurde die Vereinigung der Mitarbeiter anerkannt, der auch Nichtchristen angehören können. Dies bedeutete damals eine ökumenische Neuerung, die es bis dahin in der katholischen Kirche nicht gegeben hatte.  
  
=== Rechte und Pflichten der Mitarbeiter ===   
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Die Mitarbeiter sollen die Initiativen des Opus Dei in erster Linie durch ihr Gebet unterstützen, dann auch durch ihre Mitarbeit oder durch finanzielle Beiträge. Die katholische Kirche gewährt den Mitarbeitern des Opus Dei bestimmte geistliche Güter, namentlich den Gewinn von Ablässen an bestimmten Tagen des Jahres, sofern sie ihr Engagement als katholische Mitarbeiter innerlich verstehen und die Bedingungen erfüllen, die die Kirche dafür vorsieht. Sie profitieren gemäß Selbstverständnis des Opus Dei vom Gebet der Mitglieder und können das Bildungsangebot der Prälatur (Einkehrabende, Kreise usw.) in Anspruch nehmen.
 
Die Mitarbeiter sollen die Initiativen des Opus Dei in erster Linie durch ihr Gebet unterstützen, dann auch durch ihre Mitarbeit oder durch finanzielle Beiträge. Die katholische Kirche gewährt den Mitarbeitern des Opus Dei bestimmte geistliche Güter, namentlich den Gewinn von Ablässen an bestimmten Tagen des Jahres, sofern sie ihr Engagement als katholische Mitarbeiter innerlich verstehen und die Bedingungen erfüllen, die die Kirche dafür vorsieht. Sie profitieren gemäß Selbstverständnis des Opus Dei vom Gebet der Mitglieder und können das Bildungsangebot der Prälatur (Einkehrabende, Kreise usw.) in Anspruch nehmen.
  
=== Unterschied zur Mitgliedschaft ===   
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Wichtigster Unterschied zur Mitgliedschaft: Es bedarf nach eigenem Selbstverständnis keiner spezifischen Berufung, um Mitarbeiter zu sein. Es werden keine so weitreichenden Verpflichtungen übernommen, wie dies die Mitglieder tun. Die Mitarbeiter stammen in der Regel aus dem Kreis der Freunde, Kollegen und Nachbarn von Opus-Dei-Mitgliedern. Andere sind mit der Prälatur in Kontakt gekommen, weil sie den heiligen [[Josemaría Escrivá|Josefmaria]] verehren, in den Apostolaten der Prälatur mithelfen oder sich für die Bildungs- und Sozialarbeit in apostolischen Werken interessieren, die von Angehörigen des Opus Dei betrieben werden.
 
Wichtigster Unterschied zur Mitgliedschaft: Es bedarf nach eigenem Selbstverständnis keiner spezifischen Berufung, um Mitarbeiter zu sein. Es werden keine so weitreichenden Verpflichtungen übernommen, wie dies die Mitglieder tun. Die Mitarbeiter stammen in der Regel aus dem Kreis der Freunde, Kollegen und Nachbarn von Opus-Dei-Mitgliedern. Andere sind mit der Prälatur in Kontakt gekommen, weil sie den heiligen [[Josemaría Escrivá|Josefmaria]] verehren, in den Apostolaten der Prälatur mithelfen oder sich für die Bildungs- und Sozialarbeit in apostolischen Werken interessieren, die von Angehörigen des Opus Dei betrieben werden.
  
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Die Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen ernennt der Vikar des Prälaten im jeweiligen Land auf Vorschlag eines Opus-Dei-Mitglieds. Unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gibt es Katholiken, Christen anderer Konfessionen und Angehörige anderer Religionen. Auch Konfessionslose und Nichtglaubende können Mitarbeiter sein. Sie alle verbindet der Umstand, dass sie an den verschiedenen Initiativen teilhaben und mitwirken, die Angehörige der Prälatur zusammen mit anderen Menschen zum Nutzen der Gesellschaft betreiben.   
 
Die Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen ernennt der Vikar des Prälaten im jeweiligen Land auf Vorschlag eines Opus-Dei-Mitglieds. Unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gibt es Katholiken, Christen anderer Konfessionen und Angehörige anderer Religionen. Auch Konfessionslose und Nichtglaubende können Mitarbeiter sein. Sie alle verbindet der Umstand, dass sie an den verschiedenen Initiativen teilhaben und mitwirken, die Angehörige der Prälatur zusammen mit anderen Menschen zum Nutzen der Gesellschaft betreiben.   
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Ordenskonvente können ebenfalls zu Mitarbeitern des Opus Dei ernannt werden. Etwa 500 solche Gemeinschaften weltweit beten für das Opus Dei.   
 
Ordenskonvente können ebenfalls zu Mitarbeitern des Opus Dei ernannt werden. Etwa 500 solche Gemeinschaften weltweit beten für das Opus Dei.   
 
      
 
      
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Die Zahl der Mitarbeiter des Opus Dei liegt derzeit (2006) in Deutschland bei 400 Personen.   
 
Die Zahl der Mitarbeiter des Opus Dei liegt derzeit (2006) in Deutschland bei 400 Personen.   

Version vom 6. Juni 2006, 22:05 Uhr

Das Opus Dei (lateinisch für Werk Gottes) ist eine internationale Seelsorge-Einrichtung der katholischen Kirche. Es ist eine Vereinigung von Laien und Priestern, die 1928 von dem spanischen Priester Josemaría Escrivá de Balaguer gegründet worden ist. Der Heilige Josefmaria wurde am 9. Januar 1902 in Barbastro geboren. Gestorben ist er am 26. Juni 1975 in Rom. Seine Heiligsprechung erfolgte am 6. Oktober 2002 durch Papst Johannes Paul II. Das Grab des Heiligen Gründers befindet sich in der Prälaturkirche des Opus Dei "Santa Maria della Pace" in Rom. Sein liturgisches Fest ist der 26. Juni.


Ziele des Opus Dei

Die Ziele des Opus Dei haben einen spirituellen und apostolischen Charakter: Es will überall bekannt machen, dass die Arbeit und die gewöhnlichen Lebensumstände für den einzelnen Christen Gelegenheiten sind, Gott zu begegnen, den anderen Menschen zu dienen und zur Verbesserung der gesellschaftlichen Verhältnisse beizutragen („Heiligung der Arbeit“, „Christ-Sein aus einem Guß“, „Kontemplativ mitten in der Welt“).

Was heißt Opus Dei ist eine Seelsorge-Einrichtung?

Formal bedeutet Seelsorge, die in Häusern des Opus Dei erfolgt: Monatliche Einkehrtage, wöchentliche Bibelkreise, Einzelgespräche der Besucher in den Häusern des Opus Dei mit dem Priester, Beichtgespräche, Einzelgespräche der Laien vom Opus Dei (die ein abgeschlossenes Theologie-Zweitstudium haben) über geistliche und persönliche Themen des geistlichen Lebens. Das ist teilweise eine Ergänzung der Seelsorge in den Pfarreien, in denen diese Aspekte eher zurückstehen zu Gunsten von: Gottesdiensten, Taufen, Hochzeiten, Beerdigungen, Pfarrgemeinderat, Kirchenvorstand, Caritas, Vincenz-Konferenz, Konveniat, Jugendarbeit, Seniorenarbeit, Messdienerstunden, Kommunionunterricht, Firmunterricht, etc. Auch das alles ist Seelsorge, aber eben Pfarrei-typische Seelsorge, die es im Opus Dei so nicht gibt und auch nicht geben soll.

Juristische Struktur

Im Kirchenrecht ist das Opus Dei seit 1982 als Personalprälatur der katholischen Kirche verankert. Die Personalprälatur ist eine neue Struktur kirchlicher Seelsorge, die auf das Zweite Vatikanische Konzil zurückgeht. Personalprälaturen werden vom Heiligen Stuhl für spezifische seelsorgliche oder organisatorische Zwecke errichtet und unterstehen der vatikanischen Kongregation für die Bischöfe. Es können ihnen sowohl Priester als auch Laien angehören. Eine Personalprälatur ist analog zu einer Diözese strukturiert, mit einem eigenen Oberhirten (dem Prälaten als ordinarius proprius), einer eigenen Priesterschaft (presbyterium) und – im Falle des Opus Dei – einer Mehrheit von Laien. Eine Personalprälatur ist aber kein Bistum, sondern eine Seelsorge-Einrichtung, welche die Pastoral der jeweiligen Diözese voraussetzt und spezifisch ergänzt. Die Laien einer Personalprälatur gehören unverändert ihrem Bistum an. Der Ausdruck „personal“ steht im Unterschied zu „territorial“: Während die Zugehörigkeit zu einem Bistum (Ortskirche), einer Territorialprälatur oder einer Pfarrei durch den Wohnsitz des jeweiligen Gläubigen bestimmt wird, basiert die Zugehörigkeit zur Personalprälatur auf einer Eigenschaft der jeweiligen Person, im Falle des Opus Dei auf einer Vereinbarung zwischen dem einzelnen und der Prälatur.

Mitgliedschaft im Opus Dei

Dem Opus Dei können erwachsene Katholiken angehören, und zwar Männer und Frauen jeglichen Alters, Berufes und Bildungsstandes, die sich von Gott dazu gerufen wissen, ihren Alltag nach dem spezifischen Geist des Opus Dei zu heiligen und seine Botschaft von der Heiligkeit mitten in der Welt auch anderen nahe zu bringen. („Berufung zum Opus Dei“). Die meisten Gläubigen der Prälatur sind verheiratet (Supernumerarier). Einige leben zölibatär gemeinsam in Zentren (Numerarier) oder unter anderen Umständen (Assoziierte). Die verheirateten Mitglieder bemühen sich, Jesus Christus in den gewöhnlichen Umständen ihres Lebens nachzufolgen. Der Beitritt geschieht durch eine formelle Erklärung der Prälatur und der oder dem Betreffenden. Er gründet auf dem gegebenen Wort und der christlichen Ehrenhaftigkeit der beitretenden Person. Sein Gegenstand ist es, ein Leben lang gemäß dem Geist des Opus Dei um Wachstum in der Heiligkeit zu ringen. Dazu ist eine freie, überlegte und reife Entscheidung erforderlich. Deshalb müssen nach Angaben des Opus Dei die neuen Mitglieder volljährig sein, umfassend über alle Konsequenzen des Beitritt informiert sein und eine angemessene Zeit der Vorbereitung verbracht haben.

Mitarbeiter des Opus Dei

Mitarbeiter des Opus Dei sind Frauen und Männer, die der Prälatur nicht angehören, sich aber zusammen mit Mitgliedern des Opus Dei an Unternehmungen auf den Gebieten Bildung, Kultur, Sozialhilfe sowie Zusammenarbeit im Entwicklungsbereich beteiligen. Mit der Approbation von 1950 unter Pius XII. wurde die Vereinigung der Mitarbeiter anerkannt, der auch Nichtchristen angehören können. Dies bedeutete damals eine ökumenische Neuerung, die es bis dahin in der katholischen Kirche nicht gegeben hatte.

Rechte und Pflichten der Mitarbeiter

Die Mitarbeiter sollen die Initiativen des Opus Dei in erster Linie durch ihr Gebet unterstützen, dann auch durch ihre Mitarbeit oder durch finanzielle Beiträge. Die katholische Kirche gewährt den Mitarbeitern des Opus Dei bestimmte geistliche Güter, namentlich den Gewinn von Ablässen an bestimmten Tagen des Jahres, sofern sie ihr Engagement als katholische Mitarbeiter innerlich verstehen und die Bedingungen erfüllen, die die Kirche dafür vorsieht. Sie profitieren gemäß Selbstverständnis des Opus Dei vom Gebet der Mitglieder und können das Bildungsangebot der Prälatur (Einkehrabende, Kreise usw.) in Anspruch nehmen.

Unterschied zur Mitgliedschaft

Wichtigster Unterschied zur Mitgliedschaft: Es bedarf nach eigenem Selbstverständnis keiner spezifischen Berufung, um Mitarbeiter zu sein. Es werden keine so weitreichenden Verpflichtungen übernommen, wie dies die Mitglieder tun. Die Mitarbeiter stammen in der Regel aus dem Kreis der Freunde, Kollegen und Nachbarn von Opus-Dei-Mitgliedern. Andere sind mit der Prälatur in Kontakt gekommen, weil sie den heiligen Josefmaria verehren, in den Apostolaten der Prälatur mithelfen oder sich für die Bildungs- und Sozialarbeit in apostolischen Werken interessieren, die von Angehörigen des Opus Dei betrieben werden.

Ernennung von Mitarbeitern

Die Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen ernennt der Vikar des Prälaten im jeweiligen Land auf Vorschlag eines Opus-Dei-Mitglieds. Unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gibt es Katholiken, Christen anderer Konfessionen und Angehörige anderer Religionen. Auch Konfessionslose und Nichtglaubende können Mitarbeiter sein. Sie alle verbindet der Umstand, dass sie an den verschiedenen Initiativen teilhaben und mitwirken, die Angehörige der Prälatur zusammen mit anderen Menschen zum Nutzen der Gesellschaft betreiben.

Auch Priester können das Apostolat des Opus Dei als Mitarbeiter durch Gebet und finanzielle Hilfe mittragen, ohne Mitglied zu werden. Es werden für sie Fortbildungskreise und -tagungen, Beisammensein und Einkehrtage organisiert. Ordenskonvente können ebenfalls zu Mitarbeitern des Opus Dei ernannt werden. Etwa 500 solche Gemeinschaften weltweit beten für das Opus Dei.

Mitarbeiter in Deutschland

Die Zahl der Mitarbeiter des Opus Dei liegt derzeit (2006) in Deutschland bei 400 Personen. Dem Gründer schwebte vor, dass die Mitarbeiter die weitaus größte Zahl der mit dem Opus Dei verbundenen Personen ausmachen sollte.

Opus Dei und katholische Kirche

Die Seelsorge des Opus Dei steht gemäß den Statuten (Codex iuris peculiaris) in organischem Einklang mit der Pastoral der Diözesanbischöfe, deren Vollmachten gegenüber den Laienmitgliedern des Opus Dei in ihrer Diözese nicht tangiert werden. Das Opus Dei informiert den jeweiligen Bischof regelmäßig über die Tätigkeiten der Prälatur und errichtet neue Zentren nur mit der Genehmigung des jeweiligen Ortsbischofs. Die Priester der Prälatur Opus Dei unterstehen kirchenrechtlich ihrem Prälaten. Wenn einer von ihnen jedoch eine pastorale Tätigkeit im Zuständigkeitsbereich eines Bistums ausübt, befolgt er in dieser Aufgabe ausschließlich die Richtlinien und Weisungen der zuständigen Vorgesetzten im Bistum.

Spirituelle Literatur vom Hl. Josemaría Escrivá, dem Gründer des Opus Dei

Josemaria Escriva Opus Dei.jpg

  • Josemaría Escrivá: Der Weg. Adamas Verlag, Köln 1982, ISBN 3-920007-67-0
  • Ders.: Gespräche mit Msgr. Escrivá de Balaguer. (Interviewband) Adamas Verlag, Köln 1992, ISBN 3-925746-00-5
  • Ders.: Christus begegnen. Adamas Verlag, Köln 1975, ISBN 3-920007-23-9
  • Ders.: Freunde Gottes. Adamas Verlag, Köln 1979, ISBN 3-920007-57-3

Literatur von Mitgliedern des Opus Dei

  • Peter Berglar: Opus Dei - Leben und Werk des Gründers Josemaria Escriva. (3. Auflage) Adamas Verlag, Köln 1992, ISBN 3-925746-15-3 [1]
  • César Ortiz (Hrsg.): Josemaria Escriva - Profile einer Gründergestalt. Adamas Verlag, Köln 2002, ISBN 3-925746-89-7 [2]
  • Andrés Vázquez de Prada: Der Gründer des Opus Dei, Band 1 Die frühen Jahre[3]; Band 2 Die mittleren Jahre [4]; Band 3 (in Vorbereitung). Adamas Verlag, Köln 2001 bzw. 2004, ISBN 3-925746-90-0
  • Johannes Grohe: Josemaria Escrivá de Balaguer. In: Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon. Band XXIII (2004), Spalten 325-3 [5]

Sachbücher über das Opus Dei

  • John L. Allen: Opus Dei: Mythos und Realität - Ein Blick hinter die Kulissen. Gütersloher Verlagshaus, Gütersloh 2006, ISBN 3-579-06936-5.
  • Vittorio Messori: Der 'Fall' Opus Dei. MM-Verlag, Aachen 1995, ISBN 3-928272-42-X

Weiterführende Literatur

  • Dominique Le Tourneau: Das Opus Dei. Christiana-Verlag, Stein am Rhein 1988, ISBN 3-7171-0900-6.
  • Amadeo de Fuenmayor, u. a.: Die Prälatur Opus Dei. Zur Rechtsgeschichte eines Charismas. Darstellung, Dokumente, Statuten. Ludgerus Verlag, Essen 1994, ISBN 3-87497-0198-8. (Codex iuris particularis Operis Dei)
  • Vittorio Messori: Der „Fall“ Opus Dei. MM-Verlag, Aachen 1995, ISBN 3-928272-42-X.
  • Beat L. Müller: Die Personalprälatur Opus Dei im Überblick. Zürich 1998
  • Martin Rhonheimer: Verwandlung der Welt. Zur Aktualität des Opus Dei. Adamas Verlag, Köln 2006, ISBN 3-937626-04-2
  • Pedro Rodriguez; Fernando Ocariz; Jose Luis Illanes: Das Opus Dei in der Kirche. Ekklesiologische Einführung in das Leben und das Apostolat des Opus Dei. Bonifatius-Verlag, Paderborn 1997, ISBN 3-87088-998-5.

Weblinks