Privatoffenbarung: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Dokument wurde allen Bischöfen und Ordensoberen der Welt übermittelt, aber bisher nicht veröffentlicht. Der Präfekt der Kongregation für Selig- und Heiligsprechungen, Erzbischof [[Angelo Amato]], sagte gegenüber der Tageszeitung ‘Avvenire’: Das sei nicht notwendig gewesen, da die Inhalte vor allem die Bischöfe und Ordensoberen beträfen.
 
Das Dokument wurde allen Bischöfen und Ordensoberen der Welt übermittelt, aber bisher nicht veröffentlicht. Der Präfekt der Kongregation für Selig- und Heiligsprechungen, Erzbischof [[Angelo Amato]], sagte gegenüber der Tageszeitung ‘Avvenire’: Das sei nicht notwendig gewesen, da die Inhalte vor allem die Bischöfe und Ordensoberen beträfen.
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==Privatoffenbarung im [[Apostolisches Schreiben|Nachsyndodalen Apostolischen Schreiben]] [[Verbum domini]]==
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Diese »sind nicht dazu da, die endgültige Offenbarung Christi … zu „vervollständigen“, sondern sollen helfen, in einem bestimmten Zeitalter tiefer aus ihr zu leben«.<ref>Katechismus der Katholischen Kirche, 67. </ref> Der Wert der Privatoffenbarungen ist wesentlich unterschieden von der einer öffentlichen Offenbarung: Diese fordert unseren Glauben an, denn in ihr spricht durch Menschenworte und durch die Vermittlung der lebendigen Gemeinschaft der Kirche hindurch Gott selbst zu uns. Der Maßstab für die Wahrheit einer Privatoffenbarung ist ihre Hinordnung auf Christus selbst. Wenn sie uns von ihm wegführt, dann kommt sie sicher nicht vom Heiligen Geist, der uns in das Evangelium hinein- und nicht aus ihm herausführt. Die Privatoffenbarung ist eine Hilfe zu diesem Glauben, und sie erweist sich gerade dadurch als glaubwürdig, dass sie auf die eine öffentliche Offenbarung verweist. Die kirchliche Approbation einer Privatoffenbarung zeigt daher im wesentlichen an, dass die entsprechende Botschaft nichts enthält, was dem Glauben und den guten Sitten entgegensteht; es ist erlaubt, sie zu veröffentlichen, und den Gläubigen ist es gestattet, ihr in kluger Weise ihre Zustimmung zu schenken. Eine Privatoffenbarung kann neue Akzente setzen, neue Weisen der Frömmigkeit herausstellen oder alte vertiefen. Sie kann einen gewissen prophetischen Charakter besitzen (vgl. 1 Thess 5,19-21) und eine wertvolle Hilfe sein, das Evangelium in der jeweils gegenwärtigen Stunde besser zu verstehen und zu leben; deshalb soll man sie nicht achtlos beiseite schieben. Sie ist eine Hilfe, die angeboten wird, aber von der man nicht Gebrauch machen muß. Auf jeden Fall muß es darum gehen, dass sie Glaube, Hoffnung und Liebe nährt, die der bleibende Weg des Heils für alle sind.<ref> Vgl. KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE, Die Botschaft von Fatima (26. Juni 2000): Ench. Vat. 19, Nrn. 974-1021. </ref> [[Papst]] [[Benedikt XVI.]] [[Apostolisches Schreiben|Nachsyndodalen Apostolischen Schreiben]] [[Verbum domini]], Nr. 14.
  
 
== Kirchliche Prüfung und Kategorien ==
 
== Kirchliche Prüfung und Kategorien ==

Version vom 2. Dezember 2010, 12:39 Uhr

Eine Privatoffenbarung ist eine übernatürliche Offenbarung nach dem Tode des letzten Apostels an bestimmte Personen, z.B an die heilige Margareta Maria Alacoque bezüglich der Herz-Jesu-Verehrung. Gott hat sich im Alten Testament und seit Bestehen der Kirche immer wieder offenbart (vgl. Apostelgeschichte). Sie ist das Wirken des Heiligen Geistes in der Endzeit, nach der Aufzeichnung des Neuen Testamentes. Privatoffenbarungen dienen dazu, die (öffentliche, allgemeine) Offenbarung besser zu leben (Lebenshilfe) und zu verstehen. Sie müssen dienen, wie die Volksfrömmigkeit der Liturgie dient und wechselseitig fördert. Sie sind himmlische Wegweiser, die auch der theologischen Wissenschaft richtungszeigende Anregungen geben können.

Im weiteren Sinne kann jede übernatürliche Einwirkung Gottes als Privatoffenbarung verstanden werden. So etwa die Mystik, Stigmatisation, Biolokation, Wunder, Gaben des Heiligen Geistes und jede göttliche Eingebung (eingegossene Gnaden), die zum Guten Handeln führen sollen.

Die öffentliche Offenbarung ist mit dem Tod der Apostel abgeschlossen. Die Bischöfe mit dem Papst sind nicht Träger der Offenbarung, sondern ihrer Tradition und Weiterentwicklung verpflichtet.

Inhalt und Bedeutung

Inhalte von Privatoffenbarungen zählen nicht zum Depositum fidei (Glaubensgut), und werden deshalb nicht von der Kirche zum Glauben vorgelegt. Anderseits wäre es unvernünftig und ehrfurchtlos gegenüber dem offenbarendem Gott, von einer Privatoffenbarung, deren Echtheit die Kirche feststellt, nichts zu glauben.

Das Zweite Vatikanische Konzil sagt in der Konstitution Lumen gentium 12 über die besondern Gaben: "Derselbe Heilige Geist heiligt außerdem nicht nur das Gottesvolk durch die Sakramente und die Dienstleistungen, er führt es nicht nur und bereichert es mit Tugenden, sondern "teilt den Einzelnen, wie er will" (1 Kor 12,11), seine Gaben aus und verteilt unter den Gläubigen jeglichen Standes auch besondere Gnaden. Durch diese macht er sie geeignet und bereit, für die Erneuerung und den vollen Aufbau der Kirche verschiedene Werke und Dienste zu übernehmen gemäß dem Wort: "Jedem wird der Erweis des Geistes zum Nutzen gegeben" (1 Kor 12,7). Solche Gnadengaben, ob sie nun von besonderer Leuchtkraft oder aber schlichter und allgemeiner verbreitet sind, müssen mit Dank und Trost angenommen werden, da sie den Nöten der Kirche besonders angepaßt und nützlich sind. Außerordentliche Gaben soll man aber nicht leichthin erstreben. Man darf auch nicht vermessentlich Früchte für die apostolische Tätigkeit von ihnen erwarten. Das Urteil über ihre Echtheit und ihren geordneten Gebrauch steht bei jenen, die in der Kirche die Leitung haben und denen es in besonderer Weise zukommt, den Geist nicht auszulöschen, sondern alles zu prüfen und das Gute zu behalten (vgl. 1 Thess 5,12.19-21)."

Karl Rahner schreibt in seinem Buch über Visionen und Prophezeihungen: echte "Visionen usw. sind in ihrem Wesen ein Imperativ, wie in einer geschichtlichen Situation von der Christenheit gehandelt werden soll. Sie sind wesentlich keine neuen Behauptungen, sondern ein Befehl. Was in einer bestimmten Situation als Wille Gottes zu tun ist, das läßt sich logisch in eindeutiger Weise nicht ableiten aus den bloß allgemeinen Prinzipien des Dogmas und der Moral, auch nicht unter Zuhilfenahme der vorliegenden Situation. Diese Ableitungen können grundsätzlich nicht sagen, welche der verschiedenen innerhalb dieses Raumes immer noch möglichen Entscheidungen nun tatsächlich der Wille Gottes ist und wie sie getroffen werden soll. Darum erweckt Gott in der Kirche immer wieder charismatisch begabte Personen, durch welche er das Stichwort gibt, was jetzt zu geschehen habe." <ref>Karl Rahner in Visionen, Prophezeihungen usw.; Tyrolia 1952</ref>

Im Jahr 1974 verfaßte die Glaubenskongregation ein Dokument zur Beurteilung der Echtheit von Erscheinungen. Der damalige Präfekt der Glaubenskongregation war der kroatische Kurienkardinal Franjo Seper. Das lateinische Dokument ist von Papst Paul VI. im Jahr 1978 unterzeichnet worden. Es trägt den Titel Normen der Heiligen Kongregation für die Glaubenslehre über die Vorgangsweise bei der Beurteilung angeblicher Erscheinungen und Offenbarungen (Normae Sanctae Congregationis pro doctrina fidei de modo procedendi in diudicandis praesumptis apparitionibus ac revelationibus)<ref>Ein nicht offizielle englische Übersetzung findet bei theotokos.org.</ref>.

Das Dokument wurde allen Bischöfen und Ordensoberen der Welt übermittelt, aber bisher nicht veröffentlicht. Der Präfekt der Kongregation für Selig- und Heiligsprechungen, Erzbischof Angelo Amato, sagte gegenüber der Tageszeitung ‘Avvenire’: Das sei nicht notwendig gewesen, da die Inhalte vor allem die Bischöfe und Ordensoberen beträfen.

Privatoffenbarung im Nachsyndodalen Apostolischen Schreiben Verbum domini

Diese »sind nicht dazu da, die endgültige Offenbarung Christi … zu „vervollständigen“, sondern sollen helfen, in einem bestimmten Zeitalter tiefer aus ihr zu leben«.<ref>Katechismus der Katholischen Kirche, 67. </ref> Der Wert der Privatoffenbarungen ist wesentlich unterschieden von der einer öffentlichen Offenbarung: Diese fordert unseren Glauben an, denn in ihr spricht durch Menschenworte und durch die Vermittlung der lebendigen Gemeinschaft der Kirche hindurch Gott selbst zu uns. Der Maßstab für die Wahrheit einer Privatoffenbarung ist ihre Hinordnung auf Christus selbst. Wenn sie uns von ihm wegführt, dann kommt sie sicher nicht vom Heiligen Geist, der uns in das Evangelium hinein- und nicht aus ihm herausführt. Die Privatoffenbarung ist eine Hilfe zu diesem Glauben, und sie erweist sich gerade dadurch als glaubwürdig, dass sie auf die eine öffentliche Offenbarung verweist. Die kirchliche Approbation einer Privatoffenbarung zeigt daher im wesentlichen an, dass die entsprechende Botschaft nichts enthält, was dem Glauben und den guten Sitten entgegensteht; es ist erlaubt, sie zu veröffentlichen, und den Gläubigen ist es gestattet, ihr in kluger Weise ihre Zustimmung zu schenken. Eine Privatoffenbarung kann neue Akzente setzen, neue Weisen der Frömmigkeit herausstellen oder alte vertiefen. Sie kann einen gewissen prophetischen Charakter besitzen (vgl. 1 Thess 5,19-21) und eine wertvolle Hilfe sein, das Evangelium in der jeweils gegenwärtigen Stunde besser zu verstehen und zu leben; deshalb soll man sie nicht achtlos beiseite schieben. Sie ist eine Hilfe, die angeboten wird, aber von der man nicht Gebrauch machen muß. Auf jeden Fall muß es darum gehen, dass sie Glaube, Hoffnung und Liebe nährt, die der bleibende Weg des Heils für alle sind.<ref> Vgl. KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE, Die Botschaft von Fatima (26. Juni 2000): Ench. Vat. 19, Nrn. 974-1021. </ref> Papst Benedikt XVI. Nachsyndodalen Apostolischen Schreiben Verbum domini, Nr. 14.

Kirchliche Prüfung und Kategorien

Die katholische Kirche hat bei Berichten von Erscheinungen (z. B. der Muttergottes) die Möglichkeit, in einer Beurteilung ihre offizielle Meinung abzugeben.

Im kirchlichen Sprachgebrauch werden drei Begriffe verwandt:

  • Constat de supernaturalite: Es steht fest, dass es sich um Übernatürliches handelt. Damit wird eine Erscheinung oder ein Erscheinungsort offiziell bestätigt.
  • Constat de non supernaturalite: Es steht fest, dass es sich um nichts Übernatürliches handelt. Damit wird eine Erscheinung oder ein Erscheinungsort offiziell verurteilt.
  • Non constat de supernaturalite: Es steht nicht fest, ob es sich um Übernatürliches handelt. Damit wird eine Erscheinung oder ein Erscheinungsort weder verworfen nocht bestätigt. In einem gewissen Sinn ist dieses Urteil daher ein "neutrales" bzw. abwartendes Urteil. Das ablehnende Urteil zu akzeptieren ist den Gläubigen dringend empfohlen.

Es steht fest, dass die Ereignisse übernatürlich sind

  • Fatima (Pontevedra und Tuy - Portugal), Liturgischer Gedenktag: 13. Mai

Es steht nicht fest, dass die Ereignisse übernatürlich sind

  • Medjugorje (Bischöfliches Urteil)
  • Marpingen (Dekret des Bischofs von Trier vom 13. Dezember 2005, Deutschland)

Es steht fest, dass die Ereignisse nicht übernatürlich sind

Weitere Privatoffenbarungen (mit fehlender Zuordnung)

nicht anerkannt, d.h. keine formelle kirchliche Aussage

  • Albert Drexel (Der Glaube ist mehr als Gehorsam) (Österreich/Schweiz)

Literatur

  • Göttliche Anrufe, Aufgezeichnet von Marie Sevray auf Veranlassung ihres Seelenführers Parvis-Verlag 2004 (160 Seiten; Mit kirchlicher Druckerlaubnis; ISBN 9783907523216).

Siehe auch

Weblinks

Fussnoten

<references/>