Priesterbruderschaft St. Pius: Unterschied zwischen den Versionen

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(kein Unterschied)

Version vom 2. Juni 2010, 21:46 Uhr

Die Priesterbruderschaft St. Pius X (lat.:Fraternitas Sacerdotalis St. Pii X; FSSPX) ist eine von der Kirche nicht anerkannte "Priestervereinigung mit Gemeinschaftsleben ohne Gelübde" nach dem Vorbild der Missionsgesellschaften. Derzeitiger Generaloberer ist Bernard Fellay, Oberer des deutschen Distrikts Franz Schmidberger.

Geschichte

Marcel Lefebvre war Gründer und erster Generalobere der 1970 gegründeten und sich seit 1974 in offenem Konflikt mit Rom befindenden „Priesterbruderschaft St. Pius X.“, die zunächst vor allem als Trägerin eines Priesterseminars (traditioneller Prägung) in Ecône (Schweiz) wirkte. Anlaß des Konflikts der Bruderschaft zunächst mit vielen Diözesanbischöfen, dann auch mit Rom, waren einige Lehrpunkte des II. Vatikanum sowie verschiedene nachkonziliare Reformen, die von Erzbischof Lefebvre als mit der gesamten kirchlichen Tradition unvereinbar verurteilt wurden. Bekannt wurde Lefebvre vor allem durch seine massive Ablehnung der Liturgiereform. In seiner Grundsatzerklärung vom 21. November 1974 stellte er die These auf, dass kein Katholik, wenn ihm an seinem Seelenheil liege, diese Reform billigen könne, da sie nicht-katholische [vor allem protestantisierende] Tendenzen hätte. Die "neue Messe" sei häretisch. Rom reagierte darauf mit der umso strengeren Durchsetzung des Missale Romanum von 1970, um ein Schisma entlang der liturgischen Frage zu verhindern (mit Erfolg). Papst Paul VI. sah sich 1976 wegen unerlaubter Priesterweihen dazu gezwungen, Lefebvre von seinen Ämtern zu suspendieren. Dieser leistete keinen Gehorsam, obwohl ihn der Papst abermals im September 1976 in Privataudienz empfing.

Mit Schreiben vom 11. Oktober 1976 stellte der Papst definitiv fest, dass sich Lefebvre angesichts des von ihm erachteteb Traditionsbegriffs im Irrtum befinde. Durch vier gegen den ausdrücklichen Willen des Papstes vollzogene und damit unerlaubte Bischofsweihen im Jahr 1988 zog sich Lefebvre gemäß einer Erklärung der Kongregation für die Bischöfe vom 1. Juli 1988 als Tatstrafe die Exkommunikation zu. Papst Johannes Paul II. hat am 2. Juli im Apostolischen Schreiben Ecclesia Dei die Bischofsweihen als schismatischen Akt verurteilt und die Exkommunikation Lefebvres offiziell festgestellt.

Da die Feier der so gen. tridentinischen Liturgie bereits seit 1984 im Falle eines pastoralen Bedürfnisses gestattet wird, also ihre Zelebration nur von 1974 bis 1984 auf persönlich begründete Ausnahmen beschränkt war, ist längst nicht mehr die "alte Messe" der zentrale Streitpunkt zwischen dem Heiligen Stuhl und den über 500 Priestern der Lefebvre-Bruderschaft (vgl. auch das Motu proprio Summorum Pontificum). Diese sieht das II. Vatikanum als historischen Bruch an und verlangt die "Rückkehr" Roms zur einer postulierten vorkonziliaren Tradition und die Revision des 2. Vatikanums im Sinne dieser Tradition.

Dem halten Vertreter der Priesterbruderschaft wie der 1988 illegal zum Bischof geweihte Antisemit Richard Williamson entgegen, dass eine Anerkennung des II. Vatikanischen Konzils im Sinne gerade der "richtig verstandenen" Tradition nicht möglich sei, zumindest nicht bezüglich aller Dokumente.

Als Beispiele für die angebliche Unvereinbarkeit des Konzils mit der "Tradition" werden einige, nach Ansicht der Piusbrüder, zweideutige Aussagen über die Ökumene und Religionsfreiheit in den entsprechenden Konzilsdokumenten genannt. Der "logische Bruch", dass es nicht Tradition sein kann, sondern Innovation sein muss, sich im Namen eines durch ein (subjektiv geprägtes) Vorurteil "gefilterten" Papsttums gegen den Papst zu stellen, ist vielen Anhängern der Lefebvre-Bewegung nicht bewusst, da sie die stark politischen Motive auf Seiten ihres Gründers ignorieren. Sie schaffen damit eine pseudo-tridentinische "Freikirche" nach Maßgabe bestimmter altfranzösischer Ressentiments, die teils in die Zeit des Ancien régime, aber auch des Gallikanismus und Jansenismus zurückreichen. Für deutsche Anhänger ist der antiprorestantische Affekt motivbildend. In Großbritannien und den USA geben uralte Minderwertigkeitskomplexe gegenüber der dortigen "Zivilreligion", vermengt insbesondere mit antisemitischen Tendenzen, den Nährboden der "Pius-Anhänger" her. In den übrigen Weltgegenden ist die "SSPX" (engl.: Society of Saint Pius X.) nur marginal vertreten. Die Zahl der ihr ernstlich zugewandten katholischen Laien dürfte weltweit deutlich unter 100.000 liegen. Die Bruderschaft rechnet allerdings alle Freunde der "alten Messe" zu ihrem Lager und kommt in dieser Optik auf höhere Zahlen. Da es sich um eine Priesterbruderschaft handelt, ist Laien der formelle Beitritt nicht möglich.

Päpstliche Schreiben

Ältere kirchliche Stellungnahme zur Piusbruderschaft

Dekret der Bischofskongregation und Kardinal Gantin vom 1. Juli 1988, veröffentlicht am 3. Juli im Osservatore Romano:

Msgr. Marcel Lefebvre, ermeritierter Erzbischof von Tulle, hat - trotz des ausdrücklichen Monitums vom 17. Juni und der wiederholten Bitten, er möge von seinem Vorhaben absehen - durch die Bischofsweihen von vier Priestern ohne päpstlichen Auftrag und gegen den Willen des Papstes einen Akt schismatischer Natur gesetzt und sich damit die von can. 1364 par. 1 und can. 1382 des Codex des kanonischen Rechtes vorgesehene Strafe zugezogen.

Ich erkläre mit allen rechtlichen Folgen, dass sowohl der obengenannte Msgr. Marcel Lefebvre als auch Bernard Fellay, Bernard Tissier de Mallerais, Richard Williamson und Alfonso de Galarreta "ipso facto" sich die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe zugezogen haben.

Weiter erkläre ich, dass Msgr. Antonio de Castro Mayer, emeritierter Bischof von Campos, indem er direkt an der Liturgiefeier als Konzelebrant teilnahm und öffentlich dem schismatischen Akt zustimmte, sich die von ca. 1364 par. 1 vorgesehene Exkommunikation als Tatstrafe zugezogen hat.

Die Priester und Gläubigen werden ermahnt, dem Schisma von Msgr. Lefebvre nicht zuzustimmen, weil sie sich "ipso facto" die schwere Strafe der Exkommunikation zuziehen würden.

Gegeben von der Kongregation für die Bischöfe, am 1. Juli 1988

gez. Kardinal Bernardin Gantin Präfekt der Kongregation für die Bischöfe

(Orig. lat. in O.R. 3.7.88)

Im Jahr 2008 hat Kardinal Castrillón Hoyos (leitete bis 2009 die Kommission Ecclesia Dei) bei einem Interview gemeint, dass die Priesterbruderschaft St. Pius X zwar einen kanonisch irregulären Status habe, nicht aber schismatisch sei, so z.B. auf einer Pressekonferenz am 30. Mai 2008.<ref>abrufbar auf: Quelle</ref> Im Gegensatz dazu gibt es auch etliche Stellungnahmen, die klar von einem Schisma sprechen. Unter anderem hat die Erzdiözese Salzburg festgestellt, dass die Priesterbruderschaft Pius X. sich 1988 durch die Bischofsweihe definitiv von der römisch-katholischen Kirche getrennt habe.<ref>kath.net: 'Definitiv von der römisch-katholischen Kirche getrennt', Meldung vom 16. August 2005.</ref>

Neue Zuständigkeit

Mit Motu proprio Ecclesiae unitatem wurde die für den "Lefebvrianismus" zuständige Kommission Ecclesia Dei der Glaubenskongregation zugeordnet; deren Präfekt leitet seit 2. Juli 2009 die Kommission.

Weblinks

Einzelnachweise

<references />

Vgl auch: Karl Heinz MENKE: Die traditionalistischen Wurzeln der Piusbruderschaft. In: Internationale katholische Zeitschrift (Communio) 38 (2009), S. 297-318.