Dekanat: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Ein '''Dekanat''' ist ein Zusammenschluss mehrerer [[Pfarrei]]en zwecks Förderung der [[Seelsorge]] "durch gemeinsames Handeln".<ref>vgl. [[CIC]] Can. 374 §2.</ref> Die Leitung des Dekanats übernimmt ein [[Dekan]], auch Dechant oder Erzpriester genannt.<ref>vgl. [[CIC]] Can. 553ff.</ref> Als Dekan wird vom Bischof ein Priester ernannt, falls gemäß [[Partikularrecht]] keine andere Regelung getroffen ist. Dieser hat in seinem Dekanat für ein ordnungsgemäßes Leben der Kleriker und die Beachtung der liturgischen Normen zu sorgen. Desweiteren beruft er Konferenzen für die Kleriker des Dekanats (mitunter Konveniat genannt) ein und hilft bei geistlichen und materiellen Problemen der Kleriker. Auch die Beerdigung verstorbener Priester leitet er in der Regel in die Wege. | + | Ein '''Dekanat''' ist ein Zusammenschluss mehrerer [[Pfarrei]]en zwecks Förderung der [[Seelsorge]] "durch gemeinsames Handeln".<ref>vgl. [[CIC]] Can. 374 §2.</ref> Die Leitung des Dekanats übernimmt ein [[Dekan]], auch Dechant oder Erzpriester genannt.<ref>vgl. [[CIC]] Can. 553ff.</ref> Als Dekan wird vom [[Bischof]] ein Priester ernannt, falls gemäß [[Partikularrecht]] keine andere Regelung getroffen ist. Dieser hat in seinem Dekanat für ein ordnungsgemäßes Leben der Kleriker und die Beachtung der liturgischen Normen zu sorgen. Desweiteren beruft er Konferenzen für die Kleriker des Dekanats (mitunter Konveniat genannt) ein und hilft bei geistlichen und materiellen Problemen der Kleriker. Auch die Beerdigung verstorbener Priester leitet er in der Regel in die Wege. |
− | In manchen Diözesen waren größere Dekanate in Definitionen unterteilt. | + | In manchen Diözesen waren größere Dekanate in ''Definitionen'' unterteilt. |
== Einzelnachweise == | == Einzelnachweise == |
Version vom 11. September 2009, 09:15 Uhr
Ein Dekanat ist ein Zusammenschluss mehrerer Pfarreien zwecks Förderung der Seelsorge "durch gemeinsames Handeln".<ref>vgl. CIC Can. 374 §2.</ref> Die Leitung des Dekanats übernimmt ein Dekan, auch Dechant oder Erzpriester genannt.<ref>vgl. CIC Can. 553ff.</ref> Als Dekan wird vom Bischof ein Priester ernannt, falls gemäß Partikularrecht keine andere Regelung getroffen ist. Dieser hat in seinem Dekanat für ein ordnungsgemäßes Leben der Kleriker und die Beachtung der liturgischen Normen zu sorgen. Desweiteren beruft er Konferenzen für die Kleriker des Dekanats (mitunter Konveniat genannt) ein und hilft bei geistlichen und materiellen Problemen der Kleriker. Auch die Beerdigung verstorbener Priester leitet er in der Regel in die Wege.
In manchen Diözesen waren größere Dekanate in Definitionen unterteilt.
Einzelnachweise
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