Erstes Vatikanisches Konzil: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Erste Vatikanische Konzil''' ist das zwanzigste Ökumenisches [[Konzil]], dessen Hauptgegenstand der Beratungen die Abwehr der das Christentum ablehnenden philosophischen Systeme der Neuzeit gewesen ist. Es entstanden daraus zwei Dogmatische Konstitutionen. In einer wurde das Dogma der [[Unfehlbarkeit]] des [[Papst]]es definiert, die andere äußert sich über den katholischen Glauben im Verhältnis zur Vernunft. Zur Vorbereitung des Konzils, wurden Fragen an Bischöfe versandt. Es gingen 500 Antworten ein. Das Konzil wurde wegen politischer Verhältnisse abgebrochen. Außerdem wurde der Heilige [[Josef von Nazareth|Joseph]] nach der Suspendierung des Konzils durch die Ritenkongregation am 8. Dezmber 1870 zum [[Patron]] der [[Kirche]] erklärt.
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Das '''Erste Vatikanische Konzil''' ist das zwanzigste Ökumenisches [[Konzil]], dessen Hauptgegenstand der Beratungen die Abwehr der das Christentum ablehnenden philosophischen Systeme der Neuzeit gewesen ist. Es entstanden daraus zwei Dogmatische Konstitutionen. In einer wurde das Dogma der [[Unfehlbarkeit]] des [[Papst]]es definiert, die andere äußert sich über den katholischen Glauben im Verhältnis zur Vernunft. Zur Vorbereitung des Konzils, wurden Fragen an Bischöfe versandt. Es gingen 500 Antworten ein. Das Konzil wurde wegen politischer Verhältnisse abgebrochen. Außerdem wurde der Heilige [[Josef von Nazareth|Joseph]] auf Bitten von über 300 Konzilsteilnehmern nach der Suspendierung des Konzils durch die Ritenkongregation am 8. Dezember 1870 zum [[Patron]] der [[Kirche]] erklärt.<ref>Dekret der Ritenkongregation Quemadmodum Deus vom 8. Dezember 1870.</ref>
  
 
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Papst [[Johannes XXIII.]]  hatte mit dem folgendem II. Vatikanischen Konzil die Absicht: „zur Anpassung des kirchlichen Rechtsbuches an die heutigen Erfordernisse und der Herausgabe eines neuen Rechtsbuches für die Kirche des orientalischen Ritus ... (zu) heilsamer Erneuerung christlicher Sitten und zur Wiederherstellung der Einheit, der Eintracht und des Friedens ..." ([[Antrittsenzyklika]], [[Ad petri cathedram]] vom [[29. Juni]] [[1959]]). Er entschied bewusst, dass das [[II. Vatikanum]] als eigenes Konzil zu gelten habe.
 
Papst [[Johannes XXIII.]]  hatte mit dem folgendem II. Vatikanischen Konzil die Absicht: „zur Anpassung des kirchlichen Rechtsbuches an die heutigen Erfordernisse und der Herausgabe eines neuen Rechtsbuches für die Kirche des orientalischen Ritus ... (zu) heilsamer Erneuerung christlicher Sitten und zur Wiederherstellung der Einheit, der Eintracht und des Friedens ..." ([[Antrittsenzyklika]], [[Ad petri cathedram]] vom [[29. Juni]] [[1959]]). Er entschied bewusst, dass das [[II. Vatikanum]] als eigenes Konzil zu gelten habe.
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== Literatur ==
 
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Version vom 25. November 2008, 21:48 Uhr

Die ökumenischen Konzilien
  1. I. Konzil von Nizäa (325)
  2. I. Konzil von Konstantinopel (381)
  3. Konzil von Ephesos (431)
  4. Konzil von Chalcedon (451)
  5. II. Konzil von Konstantinopel (553)
  6. III. Konzil von Konstantinopel (680-681)
  7. II. Konzil von Nizäa (787)
  8. IV. Konzil von Konstantinopel (869-870)
  9. I. Laterankonzil (1123)
  10. II. Laterankonzil (1139)
  11. III. Laterankonzil (1179)
  12. IV. Laterankonzil (1215)
  13. I. Konzil von Lyon (1245)
  14. II. Konzil von Lyon (1274)
  15. Konzil von Vienne (1311-1312)
  16. Konzil von Konstanz (1414-1418)
  17. Konzil von Basel-Ferrara-Florenz (1431-1449)
  18. V. Laterankonzil (1512-1517)
  19. Konzil von Trient (1545-1563)
  20. I. Vatikanisches Konzil (1869-1870)
  21. II. Vatikanisches Konzil (1962-1965)

Das Erste Vatikanische Konzil ist das zwanzigste Ökumenisches Konzil, dessen Hauptgegenstand der Beratungen die Abwehr der das Christentum ablehnenden philosophischen Systeme der Neuzeit gewesen ist. Es entstanden daraus zwei Dogmatische Konstitutionen. In einer wurde das Dogma der Unfehlbarkeit des Papstes definiert, die andere äußert sich über den katholischen Glauben im Verhältnis zur Vernunft. Zur Vorbereitung des Konzils, wurden Fragen an Bischöfe versandt. Es gingen 500 Antworten ein. Das Konzil wurde wegen politischer Verhältnisse abgebrochen. Außerdem wurde der Heilige Joseph auf Bitten von über 300 Konzilsteilnehmern nach der Suspendierung des Konzils durch die Ritenkongregation am 8. Dezember 1870 zum Patron der Kirche erklärt.<ref>Dekret der Ritenkongregation Quemadmodum Deus vom 8. Dezember 1870.</ref>

Teilnehmer

Um 770 Konzilsväter waren anwesend, etwa drei Viertel der Berechtigten; 20.000 Gläubige waren Augenzeugen. Die Bischöfe kamen aus der ganzen katholischen Welt, 200 waren Italiener, 70 Franzosen, 40 Österreicher und Ungarn, 36 Spanier, 19 Iren, 18 Deutsche, 12 Engländer und 19 kamen aus anderen europäischen Ländern. Die orientalischen Riten entsandten 50 Bischöfe; 40 stammten aus den Vereinigten Staaten, 30 aus Lateinamerika, 9 aus Kanada, und 100 kamen aus Missionsgebieten. Das Konzil beriet in 89 Generalkongregationen und vier feierlich öffentlichen Sitzungen.

Das Konzil selbst

Papst Pius IX. eröffnete die Versammlung am 8. Dezember 1869 im Petersdom. Am 24. April 1870 wurde die Dogmatische Konstitution Dei filius über den katholischen Glauben (De fide catholica) verabschiedet und am 18. Juli 1870 die Dogmatische Konstitution über die Kirche Christi Pastor aeternus vom Papste unterschrieben. Das in dieser Konstitution enthaltene Dogma von der Unfehlbarkeit des Papstes löste heftige Diskussionen, Befürwortung und Widerspruch unter den Konzilsvätern aus. In der Generalkongregation am 13. Juli 1870 stimmten 451 mit Ja, 62 mit bedingtem Ja und 88 Teilnehmer dagegen. 55 Konzilsväter reisten danach ab, um nicht mit Nein stimmen zu müssen. In der öffentlichen Abstimmung standen 535 Ja-Stimmen gegen nur noch 2 Nein-Stimmen.

Auch die abgereisten Opponenten unterwarfen sich später der Entscheidung. In dem Augenblick der definitiven Abstimmung erhob sich ein Sturm. Eineinhalb Stunden lang wüteten Blitz und Donner. Eine Lampe musste zum päpstlichen Thron gebracht werden, damit Papst Pius IX. die Ergebnisse der Abstimmung und den Text des Dekrets vorlesen konnte.

Drei Monate nach dem Ausbruch des deutsch-französischen Krieges, am 18. Juli 1870, wurde das I. Vatikanische Konzil am 20. Oktober 1870 unterbrochen, da das italienische Heer den Kirchenstaat kontrollierte und am 21. Oktober in Rom einzog. Am Vorabend hatte der Papst das Konzil entlassen, in der (unerfüllbaren) Absicht, es nach Weihnachten zu einer neuen Session zusammenzurufen. Es wurde nicht wieder aufgenommen

Papst Pius XI. schreibt in seiner ersten Enzyklika Ubi arcano dei consilio vom 23. Dezember 1922, Nr. 51: „Wir wagen es jedoch nicht, sofort die Wiederaufnahme des ökumenischen Konzils anzuordnen, das, wie Uns noch aus Unserer Kindheit erinnerlich ist, durch den seligen Papst Pius IX. eröffnet wurde, aber nur einen, wenn auch bedeutenden, Teil seines Programms erledigt hat. Wir möchten lieber noch zuwarten und, wie der berühmte Führer der Israeliten, beten, dass der gütige und barmherzige Gott Uns seinen Willen klarer zu erkennen gebe" (vgl. Ri 6,17).

Papst Johannes XXIII. hatte mit dem folgendem II. Vatikanischen Konzil die Absicht: „zur Anpassung des kirchlichen Rechtsbuches an die heutigen Erfordernisse und der Herausgabe eines neuen Rechtsbuches für die Kirche des orientalischen Ritus ... (zu) heilsamer Erneuerung christlicher Sitten und zur Wiederherstellung der Einheit, der Eintracht und des Friedens ..." (Antrittsenzyklika, Ad petri cathedram vom 29. Juni 1959). Er entschied bewusst, dass das II. Vatikanum als eigenes Konzil zu gelten habe.

Einzelnachweise

<references />

Literatur

  • I. Vatikanisches Konzil: GANDERATH, Theod., Geschichte des Vatikanischen Konzils von seiner ersten Ankündigung bis zu seiner Vertagung. Nach authentischen Dokumenten. Herder Verlag Freiburg 1903, drei Bände.
  • I: Vorgeschichte,
  • II: Von der Eröffnung des Konzils bis zum Schluß der 3. Öffentlichen Sitzung,
  • III: Schlussband.