Apostolische Konstitution: Unterschied zwischen den Versionen
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Eine '''Apostolische Konstitution''' ist ein Gesetzeswerk des Papstes, das meist eine umfassendere, systematische Rechtsregelung bezweckt. | Eine '''Apostolische Konstitution''' ist ein Gesetzeswerk des Papstes, das meist eine umfassendere, systematische Rechtsregelung bezweckt. | ||
− | Päpstliche Lehrschreiben, insbesondere eine [[Enzyklika]], bezwecken regelmäßig keine kirchenrechtlichen Folgen. Für einzelne rechtliche Regelungen veröffentlicht der Papst häufiger ein apostolisches Schreiben in der Form des [[Motu proprio]] oder eine amtliche [[Bulle]] (heute selten). | + | Päpstliche Lehrschreiben, insbesondere eine [[Enzyklika]], bezwecken regelmäßig keine unmittelbar kirchenrechtlichen Folgen. Für einzelne rechtliche Regelungen veröffentlicht der Papst häufiger ein apostolisches Schreiben in der Form des [[Motu proprio]] oder eine amtliche [[Bulle]] (heute selten; mitunter ergingen auch Konstitutionen ''in Form'' einer Bulle). |
Der [[Codex iuris canonici]] von 1983 und das [[Missale Romanum]] von 1970 wurden jeweils durch apostolische Konstitutionen in Kraft gesetzt. | Der [[Codex iuris canonici]] von 1983 und das [[Missale Romanum]] von 1970 wurden jeweils durch apostolische Konstitutionen in Kraft gesetzt. | ||
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Version vom 31. Juli 2008, 09:12 Uhr
Eine Apostolische Konstitution ist ein Gesetzeswerk des Papstes, das meist eine umfassendere, systematische Rechtsregelung bezweckt.
Päpstliche Lehrschreiben, insbesondere eine Enzyklika, bezwecken regelmäßig keine unmittelbar kirchenrechtlichen Folgen. Für einzelne rechtliche Regelungen veröffentlicht der Papst häufiger ein apostolisches Schreiben in der Form des Motu proprio oder eine amtliche Bulle (heute selten; mitunter ergingen auch Konstitutionen in Form einer Bulle).
Der Codex iuris canonici von 1983 und das Missale Romanum von 1970 wurden jeweils durch apostolische Konstitutionen in Kraft gesetzt.
Siehe auch: Liste von Lehramtstexten