Priesterbruderschaft St. Pius: Unterschied zwischen den Versionen
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== Kirchliche Stellungnahme zur Piusbruderschaft == | == Kirchliche Stellungnahme zur Piusbruderschaft == |
Version vom 19. Juli 2008, 14:03 Uhr
Die Piusbruderschaft (Priesterbruderschaft St. Pius X.; FSSPX) ist eine von Rom abgespaltene Gruppierung, die vom (1988 exkommunizierten) Erzbischof Marcel Lefebvre gegründet wurde. P. Franz Schmidberger ist der Leiter des deutschen Distriktes der Piusbruderschaft.
Geschichte und Bewertung
Marcel Lefebvre war Gründer und Generaloberer der 1970 gegründeten, 1974 kirchenrechtlich aufgehobenen, seit 1988 schismatischen „Priesterbruderschaft St. Pius X.“, die zunächst vor allem als Trägerin eines Priesterseminars tridentinischer Prägung in Ecône (Schweiz) wirkte. Bekannt wurde Lefebvre durch seine massive Ablehnung der Liturgiereform. In seiner Grundsatzerklärung vom 21. November 1974 stellte er die These auf, dass kein Katholik, wenn ihm an seinem Seelenheil liege, diese Reform billigen könne. Diese Position zwang den Hl. Stuhl zu einer forcierten Durchsetzung des Missale Romanum von 1970. Papst Paul VI. sah sich 1976 wegen unerlaubter Priesterweihen dazu gezwungen, Lefebvre von seinen Ämtern zu suspendieren. Dieser leistete keinen Gehorsam, obwohl ihn der Papst abermals im September 1976 in Privataudienz empfing.
Mit Schreiben vom 11. Oktober 1976 stellte der Papst definitiv fest, dass sich Lefebvre angesichts des von ihm neu eingeführten, absolut falschen Traditionsbegriffs im Irrtum befinde. Durch vier gegen den ausdrücklichen Willen des Papstes vollzogene und damit unerlaubte Bischofsweihen im Jahr 1988 zog sich Lefebvre als Tatstrafe die Exkommunikation zu. Papst Johannes Paul II. hat am 2. Juli im Apostolischen Schreiben Ecclesia Dei die Bischofsweihen als schismatischen Akt verurteilt und die Exkommunikation Lefebvres offiziell festgestellt.
Da die Feier der so gen. tridentinischen Liturgie bereits seit 1984 im Falle eines pastoralen Bedürfnisses gestattet wird, also ihre Zelebration nur von 1974 bis 1984 auf persönlich begründete Ausnahmen beschränkt war, ist längst nicht mehr die "alte Messe" der zentrale Streitpunkt zwischen dem Heiligen Stuhl und den fast 500 Priestern der Lefebvre-Bruderschaft (vgl. auch das Motu proprio Summorum Pontificum). Diese verlangt vielmehr die "Rückkehr" Roms zu einer vom Integralismus geprägten Identität. Da Rom aber nie im vollen Sinn des Begriffs "integralistisch" orientiert war, kann der Vatikan auf diese Forderung nicht eingehen, zumal sie die Erfüllung des kirchlichen Auftrags unmöglich machen würde. Aus römischer Sicht verbreitete Lefebvre eine Lesart der katholischen Tradition, die nicht dem kirchlichen Selbstverständnis entspricht und diesem auch in früheren Zeiten nicht entsprochen hätte.
Eine Anerkennung des II. Vatikanischen Konzils sei aber nach Worten des FSSPX-Weihbischofs Richard Williamson im Sinne der Tradition nicht möglich.
Als Beispiele für die Unvereinbarkeit mit der Tradition werden gewisse zumindest zweideutige Aussagen über die Ökumene und Religionsfreiheit in den Konzilsdokumenten genannt.
Kirchliche Stellungnahme zur Piusbruderschaft
Dekret der Bischofskongregation und Kardinal Gantin vom 1. Juli 1988, veröffentlicht am 3. Juli im Osservatore Romano:
Msgr. Marcel Lefebvre, ermeritierter Erzbischof von Tulle, hat - trotz des ausdrücklichen Monitums vom 17. Juni und der wiederholten Bitten, er möge von seinem Vorhaben absehen - durch die Bischofsweihen von vier Priestern ohne päpstlichen Auftrag und gegen den Willen des Papstes einen Akt schismatischer Natur gesetzt und sich damit die von can. 1364 par. 1 und can. 1382 des Codex des kanonischen Rechtes vorgesehene Strafe zugezogen.
Ich erkläre mit allen rechtlichen Folgen, daß sowohl der obengenannte Msgr. Marcel Lefebvre als auch Bernard Fellay, Bernard Tissier de Mallerais, Richard Williamson und Alfonso de Galarreta "ipso facto" sich die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe zugezogen haben.
Weiter erkläre ich, daß Msgr. Antonio de Castro Mayer, emeritierter Bischof von Campos, indem er direkt an der Liturgiefeier als Konzelebrant teilnahm und öffentlich dem schismatischen Akt zustimmte, sich die von ca. 1364 par. 1 vorgesehene Exkommunikation als Tatstrafe zugezogen hat.
Die Priester und Gläubigen werden ermahnt, dem Schisma von Msgr. Lefebvre nicht zuzustimmen, weil sie sich "ipso facto" die schwere Strafe der Exkommunikation zuziehen würden.
Gegeben von der Kongregation für die Bischöfe, am 1. Juli 1988
gez. Kardinal Bernardin Gantin Präfekt der Kongregation für die Bischöfe
(Orig. lat. in O.R. 3.7.88)
Jüngst hat Kardinal Castrillón Hoyos (Kommision Ecclesia Dei) mehrfach bekräftigt, daß die Priesterbruderschaft St. Pius X zwar einen kanonisch irregulären Status habe, nicht aber schismatisch sei, so z.B. auf einer Pressekonferenz am 30.Mai 2008. Diese ist abrufbar auf http://media.journalstar.com/podcast/?mid=M4840b17287666.
Dort fragte Michael J. Matt, Herausgeber der Zeitschrift "The Remnant", wie er es auf seiner eigenen homegage (http://www.remnantnewspaper.com/Archives/archive-2008-0630-hoyos.htm) wiedergibt: “As a journalist seeking accuracy in terminology,” I asked him, “is ‘schism’ the correct word to describe the standing of the SSPX?” “No, there isn't a schism! They have an ‘irregular standing.’” The Cardinal then proceeded to explain why the SSPX is not in schism (see interview below). (Original-Interview, wie gesagt, bei media.journalstar.com abrufbar.)
Dies korrespondiert mit der Aussage von Kard Cassidy, seinerzeit Präsident des päpstlichen Rates für die Einheit der Christen, die er bereits am 1994 schriftlich tätigte: "... Die Situation der Mitglieder dieser Bruderschaft ist eine interne Angelegenheit der katholischen Kirche. Die Bruderschaft ist nicht eine andere Kirche oder kirchliche Kommunität in der in dem Direktorium gebrauchten Bedeutung..." [Antwortschreiben vom 3. Mai 1994 auf eine Anfrage zum Status der Bruderschaft]