Hierarchie: Unterschied zwischen den Versionen

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*Die Einheit der Priester und Gemeinden, sonstigen Gemeinschaften und ihrer Oberen unter einem ''Bischof'' (bei [[Orden]]: einem höheren Oberen).
 
*Die Einheit der Priester und Gemeinden, sonstigen Gemeinschaften und ihrer Oberen unter einem ''Bischof'' (bei [[Orden]]: einem höheren Oberen).
  
*Die Einheit der [[Ortskirche]]n in legitimer Vielfalt, durch ihre Bischöfe, mit der Weltkirche unter dem [[Papst]]. Auch die geistlichen Gemeinschaften und Orden haben diese Gemeinschaft zu wahren.  
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*Die Einheit der [[Ortskirche]]n in legitimer Vielfalt, durch ihre Bischöfe, mit der Weltkirche unter dem [[Papst]]. Auch die geistlichen Gemeinschaften und Orden haben diese Gemeinschaft zu wahren.
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Wegen des im [[Sakrament]] wurzelnden Aufbaus der Kirche als ''mystischer Leib Christi'' sind, in gewisser Hinsicht, alle Getauften, auch die Laienmitglieder von Orden oder Movimenti, auch Theologieprofessoren, je einem Priester/Bischof als ''alter Christus'' (anderer Christus) zugeordnet. Bei der Wahl des Sakramentenspenders, insb. des [[Beichtvater]]s besteht immer volle Freiheit. Die Zugehörigkeit zur [[Diözese]] richtet sich nach dem Territorium (Wohnsitz), die Zugehörigkeit zu einem besonderen [[Charisma]] (Orden, Gemeinschaft etc.) folgt der frei gegebenen Antwort auf einen besonderen Ruf Christi.
 
Wegen des im [[Sakrament]] wurzelnden Aufbaus der Kirche als ''mystischer Leib Christi'' sind, in gewisser Hinsicht, alle Getauften, auch die Laienmitglieder von Orden oder Movimenti, auch Theologieprofessoren, je einem Priester/Bischof als ''alter Christus'' (anderer Christus) zugeordnet. Bei der Wahl des Sakramentenspenders, insb. des [[Beichtvater]]s besteht immer volle Freiheit. Die Zugehörigkeit zur [[Diözese]] richtet sich nach dem Territorium (Wohnsitz), die Zugehörigkeit zu einem besonderen [[Charisma]] (Orden, Gemeinschaft etc.) folgt der frei gegebenen Antwort auf einen besonderen Ruf Christi.
  
Die Mitgliedschaft in Vereinigungen, die nicht die "Autorität" eines besonderen Charismas haben, ist völlig frei, ändert aber im Wesenbtlichen nichts an der kirchenrechtlichen Zuordnung zum [[Bischof]] (oder sonstigen Oberen). Kein [[Kleriker]] und kein [[Laie]] ist, außer in der Diözese Rom, ''unmittelbar'' dem Papst untergeben.
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Die Mitgliedschaft in Vereinigungen, die nicht die "Autorität" eines besonderen Charismas haben, ist völlig frei, ändert aber im Wesentlichen nichts an der kirchenrechtlichen Zuordnung zum [[Bischof]] (oder sonstigen Oberen). Kein [[Kleriker]] und kein [[Laie]] ist, außer in der Diözese Rom, ''unmittelbar'' dem Papst untergeben.
  
 
[[Kategorie:Kirchenrecht]]
 
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Version vom 22. Juni 2008, 19:44 Uhr

Unter Hierarchie (griech.: heiliger Ursprung) versteht die Kirche ihre von Gott gewollte, wesentliche Ordnung. Jesus Christus hat die Kirche auf die Apostel gegründet (die Zwölf, deren fester Kreis so wichtig war, dass für Judas, den Verräter, ein neuer zwölfter Apostel einrücken musste, Matthias). Der Kreis der Apostel formierte sich von Anfang an mit und unter Petrus, dem Jesus besondere Autorität verlieh.

Der heilige Ursprung heutiger Über- und Unterordnung in der Kirche in geistlichen Dingen besteht darin, dass die Vollmacht der Apostel in nachapostolischer Zeit von den Bischöfen der jungen Kirche wahrgenommen wurde. Wie der Katholizismus bekennt, unter Führung des Heiligen Geistes, klärte sich das verbindliche Profil des geistliche Amtes im Laufe der Geschichte immer präziser und leistungsfähiger.

Den vorläufigen Abschluss erreichte die Lehrentwicklung im Dokument Lumen gentium des II. Vatikanums, das, unter Einschluss der Entscheidungen des I. Vatikanums, eine verbindliche Gesamtschau von der gestuften Ordnung der Kirche bietet. Mit und unter Petrus und den Bischöfen vereint feiert die Kirche die Mysterien Christi zum Heil der Welt.

Unverzichtbare Elemente

Nach katholischer Auffassung sind für christliche Kirchlichkeit im Vollsinn unverzichtbar:

  • Die Einheit der kleinsten geistlichen Gemeinschaft (Pfarrei, Kloster, etc.) unter einem Priester oder Oberen.
  • Die Einheit der Priester und Gemeinden, sonstigen Gemeinschaften und ihrer Oberen unter einem Bischof (bei Orden: einem höheren Oberen).
  • Die Einheit der Ortskirchen in legitimer Vielfalt, durch ihre Bischöfe, mit der Weltkirche unter dem Papst. Auch die geistlichen Gemeinschaften und Orden haben diese Gemeinschaft zu wahren.

allgemeiner Gehorsam

Wegen des im Sakrament wurzelnden Aufbaus der Kirche als mystischer Leib Christi sind, in gewisser Hinsicht, alle Getauften, auch die Laienmitglieder von Orden oder Movimenti, auch Theologieprofessoren, je einem Priester/Bischof als alter Christus (anderer Christus) zugeordnet. Bei der Wahl des Sakramentenspenders, insb. des Beichtvaters besteht immer volle Freiheit. Die Zugehörigkeit zur Diözese richtet sich nach dem Territorium (Wohnsitz), die Zugehörigkeit zu einem besonderen Charisma (Orden, Gemeinschaft etc.) folgt der frei gegebenen Antwort auf einen besonderen Ruf Christi.

Die Mitgliedschaft in Vereinigungen, die nicht die "Autorität" eines besonderen Charismas haben, ist völlig frei, ändert aber im Wesentlichen nichts an der kirchenrechtlichen Zuordnung zum Bischof (oder sonstigen Oberen). Kein Kleriker und kein Laie ist, außer in der Diözese Rom, unmittelbar dem Papst untergeben.