Dignitatis humanae: Unterschied zwischen den Versionen

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''' Dignitatis humanae ''' sind die lateinischen Anfangsworte der [[Erklärung]] des [[Zweites Vatikanisches Konzil|Zweiten Vatikanischen Konzils]] über die [[Religionsfreiheit]] vom [[7. Dezember]] [[1965]], das mit der nötigen Gutheißung des [[Papst]]es [[Paul VI.]] erlassen wurde.
 
''' Dignitatis humanae ''' sind die lateinischen Anfangsworte der [[Erklärung]] des [[Zweites Vatikanisches Konzil|Zweiten Vatikanischen Konzils]] über die [[Religionsfreiheit]] vom [[7. Dezember]] [[1965]], das mit der nötigen Gutheißung des [[Papst]]es [[Paul VI.]] erlassen wurde.
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Dieses Dokument wurde vom damaligen Erzbischof und Konzilsteilnehmer [[Marcel Lefebvre]] nicht unterschrieben. Er beschuldigt das Konzil, einem Irrtum erlegen zu sein.
  
 
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Version vom 12. April 2008, 08:41 Uhr

Dignitatis humanae sind die lateinischen Anfangsworte der Erklärung des Zweiten Vatikanischen Konzils über die Religionsfreiheit vom 7. Dezember 1965, das mit der nötigen Gutheißung des Papstes Paul VI. erlassen wurde.

Kritik

Dieses Dokument wurde vom damaligen Erzbischof und Konzilsteilnehmer Marcel Lefebvre nicht unterschrieben. Er beschuldigt das Konzil, einem Irrtum erlegen zu sein.

Inhalt

Das Recht der Person und der Gemeinschaft auf gesellschaftliche und bürgerliche Freiheit in religiösen Belangen (1)

I. Allgemeine Grundlegung der Religionsfreiheit (2)

II. Die Religionsfreiheit im Licht der Offenbarung (9)

Siehe auch: Liste von Lehramtstexten

Weblinks