Ehebruch: Unterschied zwischen den Versionen
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Das [[Konzil von Trient]] schloss in seiner 24. Sitzung im Jahr 1563 diejenigen aus der Kirche aus, die die Möglichkeit der [[Wiederverheiratung]] im Falle eines Ehebruchs ablehnten. | Das [[Konzil von Trient]] schloss in seiner 24. Sitzung im Jahr 1563 diejenigen aus der Kirche aus, die die Möglichkeit der [[Wiederverheiratung]] im Falle eines Ehebruchs ablehnten. | ||
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+ | *[http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_14091994_rec-holy-comm-by-divorced_ge.html Über den Kommunionempfang von wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen - Kongregation für die Glaubenslehre am 14. September 1994] | ||
[[Kategorie:Kirche]] | [[Kategorie:Kirche]] |
Version vom 10. März 2008, 10:01 Uhr
Unter Ehebruch versteht die Kirche den ehelichen Akt, der außerhalb der gültigen Ehe vollzogen wird. Es handelt sich dabei um eine schwere Sünde, die mit Apostasie und Mord gleichzusetzen ist (vgl. Lk 16,18).
Das Konzil von Trient schloss in seiner 24. Sitzung im Jahr 1563 diejenigen aus der Kirche aus, die die Möglichkeit der Wiederverheiratung im Falle eines Ehebruchs ablehnten.