Sacrorum antistitum (Wortlaut): Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 15. Februar 2008, 17:16 Uhr

Motu proprio
SACRORUM ANTISTITUM
Pius X.
zur Verfügung einiger Abwehrmaßregeln gegen die Modernistengefahr
1. Oktober 1910
(Quelle: Herdersche Verlagsbuchhandlung, Freiburg im Breisgau, lateinischer und deutscher Text. Autorisierte Ausgabe)

Allgemeiner Hinweis: Die in der Kathpedia veröffentlichen Lehramstexte, dürfen nicht als offizielle Übersetzungen betrachtet werden, selbst wenn die Quellangaben dies vermuten lassen. Nur die Texte auf der Vatikanseite [1] dürfen als offiziell angesehen werden (Schreiben der Libreria Editrice Vaticana vom 21. Januar 2008).

Einleitung

Die Modernisten

1 Seitdem Wir durch die Enzyklika „Pascendi dominici gregis“ (1) den Modernisten, diesen verschlagenen Menschen, die Maske herabgerissen haben, gaben dieselben, wie es Unserer Meinung nach keinem Bischof entgangen ist, ihre Umtriebe zur Störung des Friedens in der Kirche nicht auf. Denn sie haben nicht aufgehört, neue Bundesgenossen zu werben und solche in ihrem Geheimbund aufzunehmen und mit denselben das Gift ihrer Meinungen in die Adern der christlichen Gesellschaft einzuimpfen. Sie tun das in Büchern und Zeitschriften, welche sie teils ohne Namen des Verfassers, teils unter verdecktem Namen herausgeben. Groß und brennend ist der Schmerz, den das Ausreifen dieser Verwegenheit Uns zufügt. Wer Unser soeben erwähntes Rundschreiben gelesen hat und die Sache aufmerksam überlegt, dem wird es klar werden, dass Wir diese Leute ganz richtig beschrieben haben als Gegner, die man um so mehr fürchten muss, je näher sie sind. Unter Missbrauch ihres Amtes suchen sie ihre Angeln mit vergiftetem Köder zu versehen und Unvorsichtige zu fangen, während sie einer Lehrrichtung huldigen, in welcher alle Irrtümer sich zusammendrängen.

Pflicht der Verantwortlichen

2 Wo ein solcher Schlamm über einen Teil des Ackers des Herrn sich ergießt, auf dem freudigere Früchte zu erwarten gewesen wären, da müssen alle Bischöfe zur Verteidigung des Glaubens sich erheben und mit aller Sorgfalt wachen, dass das hinterlegte göttliche Gut unversehrt bleibe und keinen Schaden leide. Am allermeisten aber obliegt die Pflicht, die Befehle Christi des Erlösers zu vollführen, die es Petrus, dessen Primat Wir, obgleich unwürdig, innehaben, gab, da er sprach: Bestärke deine Brüder. In dieser Absicht, d.h. um die Herzen der Guten für den gegenwärtigen Kampf zu stärken, hielten Wir es für angemessen, die Sätze und Vorschriften Unserer erwähnten Kundgebung zu wiederholen, die also lauten:

3 Wir bitten und beschwören euch, in dieser wichtigen Angelegenheit es nicht im geringsten an Wachsamkeit, Eifer und Entschlossenheit bei euch fehlen zu lassen. Was Wir aber nun von euch erbitten und erwarten, das erbitten und erwarten Wir ebenso von allen andern Seelenhirten, von den Erziehern und Lehrern des theologischen Nachwuchses, ganz besonders aber auch von den obersten Vorstehern der Ordensgesellschaften


Was die Studien betrifft

Das philosophische Fundament

4 Was die Studien angeht, so ist es Unser Wille und Unsere gerechte Vorschrift, dass mit der scholastischen Philosophie die Grundlage des theologischen Studiums gelegt werde, so zwar, „dass Wir in seiner Weise beabsichtigen, etwaige ungesunde Subtilitäten oder nicht reiflich geprüfte Meinungen scholastischer Lehrer oder den erprobten Lehrgängen der späteren Zeit fernliegende Dinge oder endlich irgendwie Unhaltbares unserer Zeit fernliegende Dinge oder endlich irgendwie Unhaltbares unserer Zeit zur Nachahmung vorzulegen“ (2). Unter der scholastischen Philosophie, die Wir vorschreiben, verstehen Wir in erster Linie die Philosophie, wie sie Thomas von Aquin gelehrt hat, was Wir hauptsächlich betonen. Alles, was darüber von Unserem Vorgänger verfügt wurde, soll auch unter Unserer Regierung in Kraft bleiben, und wo es nötig ist, erneuern und bekräftigen Wir dasselbe und gebieten dessen genaue und allgemeine Beobachtung. Wo in den Seminarien diese Vorschriften nicht beachtet worden sind, werden die Bischöfe ihre Befolgung in Zukunft einschärfen und durchsetzen. Das gleiche schreiben Wir den Leitern der religiösen Orden vor. Die Lehrer aber mahnen Wir ernstlich, sich an den Grundsatz zu halten, dass vom Aquinaten, besonders in metaphysischen Dingen, auch nur wenig abzuweichen, nie ohne großen Schaden ist. Es dürfte am Platze sein, die eigenen Worte des Aquinaten anzuführen: Ein geringer Irrtum in Prinzipienfragen bedeutet einen großen Irrtum für das Endergebenis (3).

Das theologische Lehrgebäude

5 Wenn auf diese Weise das philosophische Fundament gelegt ist, so soll darauf mit größter Sorgfalt das theologische Lehrgebäude errichtet werden. – Fördert, ehrwürdige Brüder, das theologische Studium mit aller Kraft, damit die Kleriker beim Verlassen des Seminars eine recht große Liebe für dasselbe mitnehmen und immer darin ihre Freude finden. Denn durch die große Zahl vielverzeigter Lehrfächer, welche sie dem wahrheitssuchenden Geist darbietet, hat die Theologie ganz offenbar sich den ersten Rang gesichert, so dass seit alters die Gelehrten sagen, es sei Aufgabe der andern Wissenschaften und Künste, ihr zu dienen und gleichsam wie Gehilfinnen sie zu unterstützen (4). Wir fügen hier bei, dass Wir auch die Bestrebung für lobenswert halten, welche unter Wahrung der schuldigen Ehrerbietung gegen die Überlieferung, die Väter und das kirchliche Lehramt mit klugem Urteil und nach katholischen Grundsätzen (was nicht überall gleichmäßig beachtet wird), die positive Theologie mit den Ergebnissen der geschichtlichen Wissenschaft zu beleuchten suchen. Mehr als zuvor muss heute der positiven Theologie Beachtung geschenkt werden, doch darf dadurch die scholastische Theologie nicht geschädigt werden und jene alle, welche die positive Theologie mit Geringschätzung der scholastischen anpreisen, sind wie Parteigänger der Modernisten, zu tadeln.

Die profanen Fächer

6 Bezüglich der profanen Fächer wollen Wir nur wiederholen, was Unser Vorgänger so weisheitsvoll gesagt hat: Lasst euch das Studium der Naturwissenschaften ernstlich angelegen sein. Was auf diesem Gebiete in unseren Tagen mit Scharfsinn entdeckt und zum Segen unternommen worden ist, das bewundern die Zeitgenossen mit Recht und die Nachwelt wird es ebenso immer rühmlich in der Erinnerung bewahren (5). Doch soll dies nie zum Nachteil der Theologie geschehen, wie Unser Vorgänger ebenso mit ernstesten Worten betonte: Forscht man achtsam nach der Ursache der Irrtümer, so wird man die hauptsächlichste Veranlassung derselben in dem Niedergang des Betriebes der ernsteren höheren Lehrfächer finden, der im gleichen Maße abnahm, in dem das gewaltige Aufblühen der Naturwissenschaften wuchs. Denn jene sind teilweise fast in Vergessenheit geraten und verstummt, teilweise werden sie nur nachlässig und oberflächlich betrieben und was noch unwürdiger ist, nachdem der Schimmer der alten Weihe verblasst ist, dürfen sich auf ihrem Boden verkehrte Lehren und abenteuerliche Ausgeburten von Hypothesen auspflanzen (6) Das ist die Regel, nach der auch Wir das Studium der naturwissenschaftlichen Fächer in den geistlichen Seminarien gehandelt wissen wollen.

Wahl der Vorsteher und Lehrer

7 Alle diese Vorschriften, welche Wir und Unser Vorgänger erlassen haben, müssen ins Auge gefasst werden, wenn es sich um die Wahl der Vorsteher und Lehrer von Seminarien oder katholischen Universitäten handelt. Alle, welche irgendwie dem Modernismus anhängen, sollen ohne irgend welche Rücksichtnahme von der Leitung und vom Lehramt ferngehalten werden oder, wenn sie schon damit betraut sind, entfernt werden; gleiches ist jenen gegenüber zu beobachten, welche den Modernismus offen oder heimlich begünstigen, sei es, dass sie die Modernisten loben oder entschuldigen, oder dass sie die Scholastik, die Väter oder das kirchliche Lehramt tadeln oder, wie immer, es am Gehorsam gegen die kirchliche Gewalt fehlen lassen; ebenso gegenüber denjenigen, welche im Gebiete der Geschichte, der Archäologie oder der biblischen Wissenschaft Neuerungen einführen wollen und ebenso gegen jene, welche die theologischen Fächer zu vernachlässigen und die weltlichen ihnen vorzuziehen scheinen. In dieser Angelegenheit, ehrwürdige Brüder, besonders in der Auswahl der Lehrer kann eure Umsicht und Festigkeit nie groß genug sein. Nach dem Vorbild der Lehrer richten sich meistens die Schüler. Daher handelt, auf das Bewusstsein der Pflicht gestützt, in dieser Sache mit Klugheit und Festigkeit.

Auswahl der Kandidaten

8 Gleiche Wachsamkeit und Strenge tut bei Prüfung und Auswahl der Kandidaten für die heiligen Weihen not. Ferne, ja ferne sei vom Priesterstand die Neuerungssucht; stolze und widerspenstige Seelen hasst Gott! Keiner soll in Zukunft die theologischen Grade erhalten, der nicht zuvor den vorschriftsmäßigen Kurs in der scholastischen Philosophie durchlaufen hat. Werden sie trotzdem verliehen, so soll die Verleihung ungültig sein. – Was die heilige Kongregation für die Angelegenheiten der Bischöfe und der Religiosen über den Besuch der Universitäten für den Welt- und Ordensklerus in Italien im Jahre 1896 vorgeschrieben hat, das dehnen Wir hiermit in Zukunft durch Unseren Beschluss auf alle Völker aus. Kleriker und Geistliche, welche bei irgend einer katholischen Universität oder einem katholischen Institut eingeschrieben sind, dürfen die Fächer, für welche an diesen Lehrstühle errichtet sind, nicht an den weltlichen Universitäten hören. Wenn das irgendwo erlaubt wurde, gebieten Wir, dass es in Zukunft nicht mehr geschehe.

9 Die Bischöfe, welche die Leitung solcher Universitäten oder Institute innehaben, sollen eifrigst dafür sorgen, dass beständig beobachtet werde, was Wir bis jetzt befohlen haben.

Schrifttum

10 Gleichermaßen ist es Pflicht der Bischöfe, die Lesung von Schriften von Modernisten und Schriften, welche modernistischen Geist verraten oder den Modernismus befördern, zu verhindern, wenn sie schon herausgegeben sind oder die Herausgabe zuvor zu verbieten. – Desgleichen sollen alle Bücher, Zeitungen, Zeitschriften dieser Art den Jünglingen in den Seminarien und den Hörern an den Universitäten verboten bleiben. Denn dieselben schaden nicht weniger als Schriften gegen die guten Sitten; ja sie schaden mehr, weil sie die Grundlagen des christlichen Lebens verderben. Nicht anders ist von den Schriften gewisser Katholiken zu verurteilen, die an sich übrigens guter Gesinnung sind, aber ohne Ausbildung in der theologischen Wissenschaft und Anhänger der neueren Philosophie, diese mit dem Glauben ausgleichen und zur Förderung des Glaubens anwenden wollen. Da man solchen Schriften wegen des Namens ihrer Verfasser und wegen des guten Rufes ohne Furcht vertraut, so wird die Gefahr noch größer, dass sie einen unmerklich zum Modernismus führen.

11 Ganz allgemein geben Wir in Anbetracht der Wichtigkeit der Sache, ehrwürdige Brüder, die Vorschrift, dass ihr alle zum Leben gefährliche Bücher, welche sich in euerer Diözese finden, tatkräftig zu verbannen sucht, selbst unter Anwendung des öffentlichen Verbotes. Denn wenngleich der Apostolische Stuhl sich alle Mühe gibt, solche Schriften aus der Welt zu schaffen, so ist nach ihre Zahl dermaßen gewachsen, dass es kaum möglich ist, sie alle namhaft zu machen. So kommt es, dass manchmal die Heilmittel zu spät einsetzen, wenn das Übel während der langen Verzögerung schon groß geworden ist. Daher wollen Wir, dass die Bischöfe alle Furcht beiseite setzen, die Klugheit des Fleisches nicht zu Rat kommen lassen, alles Geschrei der Bösen verachten und wenn auch mild, so doch fest alles ihres Amtes walten. Es gilt hier dessen eingedenk zu sein, was Leo XIII. in der apostolischen Konstitution „Officiorum ac munerum“ (8) vorgeschrieben hat: Die Ordinarien sollen auch als Delegation des Apostolischen Stuhles schlechte Bücher und andere verderbliche Schriften, welche in ihren Diözesen erschienen sind oder verbreitet werden, verbieten und sich bestreben, sie aus den Händen der Gläubigen zu entfernen. Mit diesen Worten wird ihnen das Recht zugesprochen, aber auch die Pflicht auferlegt. Niemand möge wähnen, diese Amtspflicht erfüllt zu haben, wenn er das eine oder andere Buch bei uns zur Anzeige bringt, während andere und das in sehr großer Zahl, ungehindert ausgeteilt und verbreitet werden. Es braucht euch, ehrwürdige Brüder, durchaus nicht zurückhalten, dass vielleicht der Autor irgend eines Buches anderswo die Genehmigung erlangt hat, die man mit Imprimatur zu bezeichnen pflegt. Denn dieselbe kann bloß vorgeschützt sein, sie kann unvorsichtigerweise erteilt sein oder aus zu großer Güte oder zu großem Vertrauen zum Verfasser. Letzteres kommt wohl bisweilen bei Mitgliedern der religiösen Orden vor. Wie ferner dieselbe Speise nicht allen zusagt, so können Bücher in einer Gegend ohne Schaden sein, in einer andern aber wegen des Standes der Verhältnisse Schaden bringen. Wenn also der Bischof der Ansicht ist, dass irgend eines dieser Bücher in seiner Diözese zu verbieten ist und er darüber den Rat der Erfahrenen gehört hat, so geben Wir ihm gerne dazu die Vollmacht, ja Wir verpflichten ihn dazu. Die Ausführung soll indessen in geeigneter Weise geschehen; wenn es genügt, soll das Verbot nicht weiter als auf den Klerus ausgedehnt werden; dabei bleibt aber die Pflicht der katholischen Buchhändler bestehen, vom Bischof verbotene Bücher nicht zum Kaufe bereit zu stellen. – Da nun doch die Rede auf die Buchhändler kommt, so mögen die Bischöfe darüber wachen, dass die Buchhändler nicht aus Gewinnsucht schlechte Ware feilbieten. Bekanntlich werden in manchen Verzeichnissen Bücher von Modernisten in reicher Zahl und mit großem Lobe angeboten. Mögen die Bischöfe solchen, wenn sie den Gehorsam verweigern, ohne Zögern nach vorheriger Mahnung die Bezeichnung „katholische Buchhändler“ aberkennen; das um so entschiedener, wenn sie die Bezeichnung „bischöfliche Buchhändler“ führen; führen sie aber einen vom Papst verliehenen Titel, so sind sie dem Apostolischen Stuhl anzuzeigen. Allen rufen Wir endlich ins Gedächtnis zurück, was die erwähnte apostolische Konstitution Officiorum im 26. Artikel sagt: Alle, welche die päpstliche Erlaubnis erlangt haben, verbotene Bücher zu lesen und zu behalten, können deshalb noch nicht auch jedes beliebige, vom Ordinarius des Ortes verbotene Buch oder jede beliebige, von ihm verbotene Zeitung lesen und aufbewahren, wenn ihnen nicht in dem apostolischen Indult ausdrücklich die Ermächtigung zum Lesen und Aufbewahren von Büchern gegeben ist, mögen dieselben von wem immer auch verboten sein.

„Nihil obstat“ und „Imprimatur

12 Jedoch ist es nicht genügend, das Lesen und den Verkauf unverderblicher Bücher zu verhindern, man muss schon dem Erscheinen derselben vorbeugen. Daher sollen die Bischöfe die Erlaubnis zur Herausgabe von Büchern mit größter Strenge handhaben. Die Zahl der Bücher, welche zufolge der Konstitution Officiorum nur mit Erlaubnis des Bischofs erscheinen können, ist nun sehr groß und der in manchen Diözesen besondere Zensoren in hinlänglicher Anzahl zur Bewältigung der Prüfung eingesetzt worden. Die Aufstellung solcher Zensoren loben Wir auf das Höchste. Wir wünschen nicht nur, sondern schreiben geradezu vor, dass dieselbe in allen Diözesen erfolge. In allen bischöflichen Kanzleien sollen offizielle Zensoren zur Prüfung herauszugebender Schriften bestellt werden. Sie sollen aus dem Welt- und Ordensklerus erwählt werden, sich durch ihr Alter, ihre Bildung und Umsicht empfehlen und ein sicheres Urteil auf dem Gebiete haben, in welchem sie über Gutheißung oder Nicht-Gutheißung entscheiden sollen. Ihnen sollen die Schriften vorgelegt werden, welche nach Artikel 41 und 42 der erwähnten Konstitution einer Vorprüfung unterzogen werden müssen. Der Zensor hat sein Urteil schriftlich abzugeben. Lautet es günstig, so wird der Bischof die Ermächtigung zur Herausgabe erteilen durch das Wort: Imprimatur. Es soll demselben aber die Formel: Nihil obstat (Es liegt kein Hindernis vor), mit dem Namen des Zensors versehen, vorangestellt werden. In der römischen Kanzlei sollen wie an allen andern amtliche Zensoren aufgestellt werden. Dieselben wird unter Anhörung der Kardinalsvikars und unter Zustimmung des Papstes selbst der „Magister Sacri palatii“ ernennen. Er erwählt für die Prüfung jeder einzelnen Schrift den Zensor. Die Erlaubnis zur Veröffentlichung wird auch vom „Magister Sacri palatii“ erteilt, ebenso auch vom Kardinalvikar oder seinem Stellvertreter. Dabei ist, wie oben bemerkt, die Approbationsformel und die Unterschrift des Zensors voranstellen. Nur in außerordentlichen Fällen und ganz selten kann nach klugem Ermessen des Bischofs der Name des Zensors wegbleiben. Den Schriftstellern darf der Name des Zensors nie bekannt gegeben werden, ehe derselbe zu einem günstigen Urteil gekommen ist. Sonst könnten dem Zensor Unannehmlichkeiten erwachsen, während er die Schriften durchsieht oder wenn er die Veröffentlichung nicht gutheißt. Aus den Oden sollen niemals Zensoren genommen werden, ohne dass der Provinzial vertraulich befragt worden ist. Dieser hat nach bestem Wissen über den Wandel, die Gelehrsamkeit und die Glaubenstreue des Kandidaten Zeugnis zu geben. – Es ist die ernstliche Pflicht der Ordensvorsteher, an die Wir sie hier erinnern, dass sie niemals ihren Untergebenen die Drucklegung einer Schrift hingehen lassen, wenn nicht ihre und des Bischofs Erlaubnis nachgesucht wurde. – Schließlich verordnen und erklären Wir, dass der Titel Zensor, den jemand führt, keine weitere Bedeutung hat und niemals in die Wagschale fallen kann, um dessen Privatansichten Geltung zu verschaffen.

Der Zensor

13 Nach diesen allgemeinen Bestimmungen schärfen Wir namentlich die Verfügung des 42. Artikels der Konstitution Officiorum ein, welche folgendermaßen lautet: „Den Weltgeistlichen ist es verboten, ohne vorherige Erlaubnis des Bischofs die Leitung von Zeitungen oder Zeitschriften zu übernehmen. Wird diese Erlaubnis missbraucht, so soll sie ihnen nach einer Verwarnung entzogen werden. Bezüglich der Priester, welche als Korrespondenten und Mitarbeiter, wie der Ausdruck lautet, tätig sind, mögen die Bischöfe sehen, dass dieselben nicht ihre Befugnisse zu überschreiten suchen und, wenn es nötig ist, ihnen die Erlaubnis entziehen. Denn es kommt häufig vor, dass solche in Zeitungen und Zeitschriften Aufsätze veröffentlichen, die vom Modernismus angesteckt sind. Die Ordensvorsteher ermahnen Wir mit allem Nachdruck, in gleicher Weise, wie es den Bischöfen vorgeschrieben ist, vorzugehen. Versäumen sie ihre Pflicht, dann sollen die Bischöfe im Namen des Papstes einschreiten. Katholische Zeitungen und Zeitschriften sollen, soweit es möglich ist, ihren bestimmten Zensor haben. Diesem obliegt die Pflicht, die einzelnen Blätter oder Hefte, nachdem sie erschienen sind, ganz und aufmerksam durchzulesen. Findet sich ein gefährlicher Satz, so soll er im nächsten Blatt oder Heft eine Berichtigung fordern. Dieselbe Vollmacht steht ferner den Bischöfen zu, wenn vielleicht ein Zensor zu nachsichtig gewesen sein sollte.

Versammlungen

14 Die öffentlichen Kongresse und Versammlungen haben Wir schon oben als Gelegenheiten erwähnt, bei denen die Modernisten ihre Ansichten offen zu vertreten und zu verbreiten pflegen. In Zukunft sollen die Bischöfe Versammlungen der Priester nur ganz selten zulassen. Werden solche erlaubt, so darf es nur unter der Bedingung geschehen, dass keine Dinge auf ihnen verhandelt werden, deren Ordnung die Bischöfe oder der Apostolische Stuhl vorzunehmen haben; dass keine Vorlagen oder Forderungen aufgestellt werden, welche eine Anmaßung geistlicher Gewalt in sich schlössen und dass sie endlich keine Verlautbarungen zulassen, welche dem Modernismus, Presbyterianismus und Laizismus irgendwie verwandt sind. Derartigen Versammlungen, von welchen jede einzelne schriftlicher Erlaubnis für eine passende Zeit bedarf, kann kein Priester aus einer andern Diözese beiwohnen ohne schriftliche Empfehlung seines Bischofs. – Kein Priester vergesse je, was Leo XIII. aufs ausdrücklichste ihm ans Herz gelegt hat: Das Ansehen ihrer Bischöfe soll den Priestern heilig sein; sie sollen überzeugt sein, dass das priesterliche Amt nur dann heilig, wahrhaft segenbringend und ehrend ist, wenn es unter der Leitung der Bischöfe ausgeübt wird.8

Ein Rat zur Wirksamkeit der Vorschriften

15 Was würde es, ehrwürdige Brüder, indes helfen, Befehle und Verordnungen zu geben, wenn dieselben nicht gehörig und nachhaltig beobachtet werden? Um hierin den gewünschten Erfolg zu sichern, haben Wir beschlossen, auf alle Diözesen die weisen Maßnahmen auszudehnen, welche die Bischöfe Umbriens (9) vor mehreren Jahren für ihre Diözesen getroffen haben. Diese Bestimmung lautet: Um die bereits verbreiteten Irrtümer auszurotten und um die weitere Verbreitung derselben und die Befestigung des Einflusses gottloser Lehrer durch dieselbe zu verhindern, beschließt diese heilige Versammlung nach dem Vorbild des hl. Karl Borromäus, dass in jeder Diözese ein Rat bewährter Priester aus dem Welt- und Ordensklerus eingesetzt wird, dessen Pflicht es ist, Umlauf, Verbreitung und Verbreitungsweise neuer Irrtümer wachsam festzustellen und den Bischof davon unterrichten. In Beratung mit ihnen soll dann der Bischof die Maßregeln treffen, welche dieses Übel schon in seinem Entstehen ersticken lassen, dass es nicht zum Verderben der Seele immer weiter greift und was noch schlimmer ist, mit der Zeit sich fest einlebt und auswächst. – Wir beschließen daher, dass ein solcher Rat, den Wir die Aufsichtsbehörde nennen wollen, sobald als möglich in jeder Diözese errichtet werde. Bei der Ernennung der Mitglieder soll in derselben Weise etwa verfahren werden, wie Wir es für die Wahl der Zensoren bestimmt haben. Jeden zweiten Monat sollen sie an einem bestimmten Tage beim Bischof sich versammeln. Die Verhandlungen und Beschlüsse müssen geheim gehalten werden. Ihre amtlichen Obliegenheiten sind die folgenden: Sie haben den Anzeichen und Spuren des Modernismus in Büchern und Lehrvorträgen sorgfältig nachzugehen; zum Schutze des Klerus und der Jugend haben sie klug, aber unverzüglich und nachdrücklich die nötigen Verordnungen zu erlassen. – Neuerungen in der Terminologie haben sie zu verhüten, eingedenk der Mahnung Leos XIII.: Man könne es nicht gutheißen, wenn in den Schriften von Katholiken eine Sprache angewandt wird, welche durch die Parteinahme für verkehrte Neuerungen den Anschein weckt, die gläubige Frömmigkeit zu verlachen, und sich da ergeht über neue Ordnung des christlichen Lebens, neue Vorschriften der Kirche, neue Bedürfnisse des modernen Geistes, neuen sozialen Beruf des Klerus, neue christliche Gesittung und dergleichen.(10) Derartiges dürfen sie weder in Büchern noch in Vorlesungen dulden. Auch auf jene Bücher sollen sie ein Auge haben, in welchen fromme örtliche Überlieferungen oder religiöse Reliquien behandelt werden. Die Behandlung solcher Gegenstände in Zeitungen oder erbaulichen Zeitschriften dürfen sie nicht zugeben noch Ausdrücke dulden, welche Spott und Verachtung verraten, nach den Anspruch auf entscheidendes Urteil, insbesondere, wenn, wie es oft vorkommt, die vorgebrachten Behauptungen sich nur auf Wahrscheinlichkeiten oder Vorurteile stützen.

Reliquien

Bezüglich der Reliquien halte man sich an folgende Richtschnur: Wenn die Bischöfe, die hier allein zuständig sind, sicher wissen, dass eine Reliquie nicht echt ist, müssen sie dieselbe der Verehrung der Gläubigen entziehen. Wenn die Zeugnisse für die Echtheit einer Reliquie vielleicht bei bürgerlichen Wirren oder durch irgend einen Zufall verloren gegangen sind, darf dieselbe zur öffentlichen Verehrung nicht ausgesetzt werden, bis der Bischof sie als echt anerkennt hat. Der Beweis aus Verjährung und begründeter Vermutung soll nur dann zur Geltung kommen, wenn ein hohes Alter der Verehrung ihn unterstützt gemäß dem Dekret, welches von der heiligen Kongregation für die Beurteilung der Ablässe und Reliquien im Jahre 1896 erlassen wurde und welches lautet: Die alten Reliquien sind mit jener Verehrung zu bewahren, welche ihnen bisher zukam, es sei denn, dass in besondern Fällen sichere Beweise für ihre Fälschung oder Unechtheit vorliegen. Stehen fromme Überlieferungen zur Beurteilung, so beachte man folgendes: Die Kirche ist in diesem Stücke so vorsichtig, dass sie nur mit großem Bedacht und unter Vorausschickung der von Urban VIII. verordneten Erklärung solche Überlieferungen in Schriften vortragen lässt; und auch wenn die Forderung erfüllt wird, spricht sie sich nicht für die Wahrheit des Falles aus, sondern verbietet nur nicht, daran zu glauben, sofern nicht die menschlichen Beweggründe dazu fehlen. Ganz in diesem Geiste hat die Ritenkongregation vor dreißig Jahren hierüber die Bestimmung getroffen: Solche Erscheinungen und Offenbarungen seien vom Apostolischen Stuhl weder beglaubigt noch verworfen, sondern nur zum Gebrauche erlaubt als Gegenstände frommen, jedoch allein auf menschliche Zeugnisse gestützten Glaubens, gemäß der Überlieferung, aus welcher er stammt und der Bestätigung, welche er in Bezeugungen und Denkmälern findet (11). Wer sich daran hält, hat nichts zu fürchten. Denn die religiöse Verehrung jeglicher Erscheinungen hat, soweit die Tatsache in Betracht kommt und sie als relative bezeichnet wird, immer die Bedingung zur Voraussetzung, dass die Erscheinung auf Wahrheit beruht. Soweit aber die Verehrung absolut ist, beruht sie immer auf Wahrheit, denn sie richtet sich als solche an die Personen der Heiligen selbst, denen die Verehrung gilt. Dasselbe ist von den Reliquien zu sagen. – Endlich beauftragen Wir die Aufsichtsbehörde, dass sie auf die sozialen Institute und desgleichen auf die Literatur über die soziale Frage unermüdlich und sorgsam ihr Auge richte, damit nicht irgendwie dahinter der Modernismus sich verberge, sondern die Vorschriften der Päpste dabei eingehalten werden.

Berichterstattung

16 Damit diese Verordnungen nicht der Vergessenheit anheimfallen, befehlen Wir gemäß Unserer Willensentschließung, dass die Bischöfe der einzelnen Diözesen ein Jahr nach Veröffentlichung des gegenwärtigen Schreibens, später jedoch alle drei Jahre dem Heiligen Stuhl genauen und eidlich bekräftigen Bericht erstatten über die Durchführung der in diesem Rundschreiben getroffenen Anordnungen, ferner über die Lehren, welche beim Klerus Anklang gefunden haben, besonders aber auch in Seminarien und andern katholischen Instituten, auch jene nicht ausgenommen, welche der bischöflichen Gewalt nicht untergeben sind. Die gleichen Vorschriften geben Wir den Generalobern der religiösen Orden in Hinsicht auf ihre Untergebenen. Diese Anordnungen bestätigen Wir alle und diejenigen, welche den Gehorsam gegen sie verweigern sollten, verfallen der Strafe der Verletzung des Gewissens.

Schrifttum und Kleriker

17 Mit Rücksicht auf die Alumnen des geistlichen Standes in den Seminarien und auf die Zöglinge der religiösen Institute fügen Wir dann noch nachstehend einige besondere Vorschriften bei.

Alumnen

In den Seminarien nämlich soll alles darauf hinarbeiten, dass Priester herangebildet werden, welche dieses Namens würdig sind. Man soll nicht meinen, dass diese Häuser bloß für das Studium oder das religiöse Leben geschaffen seien. Durch beider Pflege erst erfüllt das Institut seinen Zweck ganz. Sie sind gleichsam Übungsplätze zur Einschulung der Kriegsschar Christi in täglicher Vorbereitung. Soll ein ganz gut geübtes Heer aus ihnen hervorgehen, dann bedarf es unbedingt zweier Dinge: der Wissenschaft zur Bildung des Geistes, der Tugend zur Vervollkommnung der Seele. Der Geist der ersteren erfordert, dass der geistliche Nachwuchs recht eigentlich in diejenigen Disziplinen unterrichtet werde, welche mit dem Studium der göttlichen Wahrheiten im engeren Zusammenhang stehen, der Geist der andern verlangt einzigartige Erprobung der Tugend und der Charakterstärke. Die Leiter des Unterrichts und der religiösen Übungen mögen also achten, zu welcher Hoffnung die einzelnen Alumnen berechtigen und welche Veranlagung ihnen verliehen ist, ob sie ihren Neigungen, mehr als angemessen ist, nachgeben oder vom Weltgeist sich erfasst zeigen; ob sie gerne gehorchen, Eifer für die Frömmigkeit haben, ohne Aufgeschlossenheit und treu gegen die Ordnung sind; ob sie von einem richtigen Ziel geleitet werden oder ob nur menschliche Rücksichten sie zur priesterlichen Würde zu streben veranlassen; ob sie endlich Heiligungseifer und wissenschaftliches Streben in nötigem Maße verbinden oder wo es ihnen daran fehlt, aufrichtig und willig danach streben. Diese Beobachtung ist nicht allzu schwer.

18 Ob ihnen die Tugenden, die Wir angeführt haben, mangeln, verrät sich bald darin, dass sie die religiösen Pflichten nur mit verstelltem Eifer erfüllen und die Ordnung nur aus Furcht und nicht mit Gewissenhaftigkeit beobachten. Wer sich nur aus knechtischer Furcht daran hält oder sie leichtsinnig und verächtlich übertritt, bei dem fehlt alle Hoffnung, dass er das Priesteramt heilig verwalten werde. Wer die Hausordnung gering schätzt, gilt nicht wohl als künftiger treuer Beobachter der öffentlichen Kirchengesetzte. Entdeckt der Leiter der geistlichen Erziehungsanstalt eine solche Seelenverfassung und findet er, dass trotz der einen oder andern Warnung im Laufe einjähriger Probezeit die Gewohnheit nicht aufgegeben wird, so soll er den Betreffenden ausschließen, so zwar, dass weder er noch irgend ein anderer Bischof ihn wieder aufnehmen darf.

19 Diese beiden Stücke sind für die Zulassung zum geistlichen Stand durchaus erforderlich: ein unbescholtenes Leben und damit verbunden eine gesunde Auffassung der Glaubenslehre. Man vergesse auch nicht: die Gebote und Mahnungen, welche die Bischöfe an die Weihekandidaten richten sollen, wenden sich nicht minder an sie selbst als an die Empfänger der Weihen; so wenn es dort heißt: „Man muss darauf achten, dass himmlische Weisheit, gute Sitten und langerprobte Übung der Gerechtigkeit den Ausgewählten empfehle ... Sie sollen erprobte und reif sein in der Wissenschaft zugleich und im Werke ... es leuchte in ihnen jegliche Gerechtigkeit.“

Tiefes Eindringen in die Vorzüge der Glaubenslehre

20 Was den guten Lebenswandel angeht, so könnte es an dem Gesagten genügen, wenn derselbe von den wissenschaftlichen Anschauungen und den Meinungen, zu denen jemand hält, leicht getrennt werden könnte. Aber das Buch der Sprichwörter sagt mit Recht: An seiner Lehre erkennt man den Mann (12). Und der Apostel lehrt: Wer nicht in der Lehre Christi verbleibt, hat Gott nicht (13). Welche Mühe man sich geben soll, viele und mannigfache Kenntnisse zu erwerben, das beweist schon unsere Zeitrichtung, von welcher nichts höher angeschlagen wird als die Aufklärung der fortschreitenden Bildung. Wer also im priesterlichen Stand sein Amt verwalten will, wie seine Zeit es fordert, wer mit Erfolg in der gesunden Lehre ermuntern und die Widersprechenden zurückweisen will (14), wer seine Geistesgaben zum Nutzen der Kirche anwenden möchte, der muss eine mehr als gewöhnliche wissenschaftliche Bildung sich aneignen und tief eindringen in die Vorzüge der Glaubenslehre. Denn man hat nicht mit unerfahrenen Gegnern zu kämpfen. Sie verbinden mit der Geschicklichkeit in den Studien ein oft mit Arglist auferbautes Wissen. Ihre täuschenden und blendenden Lehrsätze bringen sie mit großem Aufwand klangvoller Worte zum Vortrag und es gewinnt den Anschein, als wäre in ihnen etwas Weithergeholtes dargelegt worden. Daher muss man rechtzeitig die Geisteswaffen bereitstellen, d.h. alle, welche für das heilige, schwere Amt im Schatten der heimischen Schulen sich rüsten, sollen ein reiches Fruchtfeld der Wissenschaft sich verschaffen.

21 Da jedoch das menschliche Leben so eng begrenzt ist, dass man aus der reichen Quelle der Erkenntnis kaum die Probe kosten kann, so muss auch wieder der Wissensdurst gezügelt werden treu den Worten des heiligen Paulus: Nicht höher sich zu schätzen, als wie es sich geziemt, sondern sich zu schätzen nach dem richtigen Maße (15). Nun sind dem Kleriker schon Gegenstände des Studiums in genügend reicher Menge und schwieriger Natur aufgegeben, seien es solche der Heiligen Schrift, der Glaubenslehren, der Moral, der Wissenschaft vom frommen Leben und den religiösen Übungen, die man Aszetik nennt, der Kirchengeschichte, des kanonischen Rechtes oder der Homiletik. Um die studierende Jugend davor zu bewahren, mit andern Dingen ihre Zeit zu verlieren und sich von ihrem Hauptstudium abhalten zu lassen, verbieten Wir ihnen durchaus die Lektüre aller Zeitungen und Zeitschriften, selbst der besten und machen die Vorsteher in ihrem Gewissen verantwortlich, wenn sie nicht ängstlich dafür gesorgt haben, dass nichts derartiges vorkomme.

Den Eid zu Leistenden

22 Um dann jede Furcht vor einem heimlichen Einschleichen des Modernismus abzuschneiden, wollen Wir nicht nur alle oben unter Nr. 2 gegebenen Verordnungen beachtet sehen, sondern schreiben außerdem noch vor, dass alle Lehrer, bevor sie im Beginn des Studienjahres ihre Vorlesungen aufnehmen, dem Bischof die Abfassung dessen vorlegen, was sie als Gegenstand des Unterrichts behandeln wollen oder die Gegenstände ihrer Abhandlungen oder die Thesen; dann soll im Verlauf des Jahres die Lehrweise jedes Dozenten zur Kenntnis genommen werden; weicht sie von der gesunden Lehre ersichtlich ab, dann soll der Dozent sofort entfernt werden. Endlich müssen sie außer dem Glaubensbekenntnis ihrem Bischof nach der unterstehenden Formel einen Eid leisten und mit ihrem Namen unterzeichnen. Außerdem haben diesen Eid nach Ableistung des Glaubensbekenntnisses, wie es Unser Vorgänger Pius IV. vorgeschrieben hat und mit Beifügung der Definitionen des Vatikanischen Konzis ihrem Bischof zu schwören:

A). Die Kleriker, welche die höheren Weihen empfangen sollen. Jedem einzelnen derselben soll zuvor ein Exemplar des Glaubensbekenntnisses und des vorgeschriebenen Eides eingehändigt werden, damit sie dasselbe vorher genau zur Kenntnis nehmen. Dabei ist die Folge, welche die Verletzung des Eides nach sich zöge, wie unten geschieht, hervorzuheben.

B) Die Beichtväter und Kanzelredner, bevor sie die Ermächtigung zur Ausübung dieses Amtes erhalten.

C) Die Pfarrer, Kanoniker und Benefiziaten, ehe sie in den Besitz ihrer Pfründe eintreten.

D) Die Beamten der bischöflichen Kanzleien und der kirchlichen Gerichtshöfe mit Einschluss des Generalvikars und der Richter.

E) Die Fastenprediger für die vierzigtägige Fastenzeit.

F) Alle Beamten der römischen Kongregationen und Gerichtshöfe vor dem Kardinalpräfekten oder dem Sekretär der Kongregation oder des Gerichtshofes.

G) Die Leiter und Lehrer der religiösen Orden und Kongregationen der Übernahme ihres Amtes.

23 Die Akten über die Ablegung des Glaubensbekenntnisses, wie es angegeben ist und die Leistung des Eides sollen in besonderen Tabellen in den bischöflichen Kanzleien aufbewahrt werden, ebenso bei den römischen Kongregationen die sie betreffenden diesbezüglicher Schriftstücke. Wenn aber jemand, was Gott verhüte, sich erkühnen sollte, diesen Eid zu verletzen, so soll er sofort dem Tribunal des heiligen Offiziums angezeigt werden.

Eidesformel

24 „Ich ... heiße festiglich gut und nehme an alles und jedes, was vom unfehlbaren Lehramt der Kirche definiert, ausgesprochen und erklärt worden ist, insbesondere jene Lehrsätze, welche direkt gegen die Irrtümer der gegenwärtigen Zeit gerichtet sind. Zunächst bekenn ich, dass Gott, aller Dinge Ursprung und Ziel, mit dem Lichte der natürlichen Vernunft, durch das, was erschaffen worden ist, d.h. durch die sichtbaren Werke der Schöpfung, gleichwie die Ursache durch ihre Wirkungen, mit Sicherheit erkannt und somit auch bewiesen werden kann. Zweitens: Ich anerkenne die äußeren Beweismittel der Offenbarung, d.h. die göttlichen Taten, in erster Linie die Wunder und Prophezeiungen als ganz sichere Zeichen des göttlichen Ursprungs der christlichen Religion und halte dafür, dass dieselben dem Geiste aller Zeiten und Menschen, auch der Gegenwart, auf das beste angepasst sind. Drittens: Ich bekenne desgleichen mit festem Glauben, dass die Kirche, die Hüterin und Lehrerin des göttlichen Wortes, durch den wahren und geschichtlichen Christus selbst, als er bei uns weilte, also gleich und unmittelbar eingesetzt und dass dieselbe auf Petrus, den Fürsten der apostolischen Hierarchie und seine Nachfolger durch alle Zeit hindurch auferbaut worden ist. Viertens: Die von den Aposteln der durch die rechtgläubigen Väter im gleichen Sinn und immer gleichen Inhalt bis auf uns überlieferte Glaubenslehre nehme ich aufrichtig an. Daher verwerfe ich durchaus die häretische Annahme von der Entwicklung der Glaubensätze, als gingen sie von einem Sinn in einen andern, vom früher in der Kirche geltenden verschiedenen über; ebenso verdamme ich jeden Irrtum, durch welchen an Stelle des göttlichen, der Braut Christi übergebenen und von ihr zu bewahrenden Glaubensgutes eine Erfindung der Philosophie oder eine Schöpfung des menschlichen Bewusstseins gesetzt wird, welche durch menschliche Bemühung sich nach und nach gebildet habe und in Zukunft in unbegrenztem Fortschritt zur Vollendung kommen soll. Fünftens: Aus gewisseste halte ich fest und bekenne aufrichtig, dass der Glaube nicht ein blindes religiöses Gefühl ist, das aus dem Dunkel des Unterbewusstseins entspringt unter dem Druck des Herzens und Beugung des sittlich gestalteten Willens, sondern dass er eine wahre Zustimmung des Verstandes zur von außen durch das Hören empfangenen Wahrheit ist, durch welche wir wegen der Autorität Gottes des Allwahrhaften für wahr halten, was uns vom persönlichen Gott, unserm Schöpfer und Herrn gesagt, bezeugt und geoffenbart worden ist.

25 „Ich unterwerfe mich auch mit gebührender Ehrfurcht und pflichte mit ganzer Seele bei allen Verurteilungen, Erklärungen und Vorschriften, welche in dem Rundschreiben „Pascendi“ und in dem Dekret „Lamentabili“ enthalten sind, insbesondere jenen, welche die sogenannte Geschichte der Dogmen betreffen. – Desgleichen weise ich den Irrtum derjenigen zurück, welche behaupten, der von der Kirche gelehrte Glaube könne der Geschichte widersprechen und die katholischen Dogmen könnten in dem Sinne, in welchem sie heute verstanden werden, mit den im helleren Licht der Wahrheit erkannten Anfängen der christlichen Religion nicht vereinbart werden. – ich verwerfe auch und lehne ab die Lehre derjenigen, welche sagen, der gebildete Christi trage in sich eine doppelte Persönlichkeit, die eine als gläubiger, die andere als geschichtlich denkender Mensch, gleich als wäre es gestattet im geschichtlichen Denken festzuhalten, was dem Glauben des gläubigen Menschen widerspricht, oder Sätze aufzustellen, aus denen folgte, die Glaubenslehren seien falsch oder zweifelhaft, sofern man diese nur nicht direkt leugnet. – Gleichermaßen weise ich zurück jene kritische und exegetische Behandlung der Heiligen Schrift, welche die Überlieferung der Kirche, die Analogie des Glaubens und die Vorschriften des Apostolischen Stuhls beiseite setzt und sich an die Voraussetzungen der Rationalisten hält und die Textkritik als einzige und höchste Regel ebenso frei als kühn aufstellt. – Außerdem weise ich die Lehre derjenigen zurück, welche meinen, der Lehrer der kirchlichen Dogmengeschichte oder der Schriftsteller auf diesem Gebiete müsse zuerst jede zuvor gewonnene Meinung über den göttlichen Ursprung der katholischen Überlieferung oder über den göttlichen versprochenen Beistand zur dauernden Bewahrung aller geoffenbarten Wahrheit beiseite setzen; ferner die Schriften der einzelnen Väter seien nur nach den Grundsätzen der Wissenschaft unter Außerachtlassung jeder kirchlichen Autorität und mit derselben Urteilsfreiheit zu erklären, mit welcher man beliebige profane Denkmäler zu erforschen pflegt. – Schließlich erkläre ich mich völlig frei von jenem Irrtum, mit dem die Modernisten behaupten, dass der kirchlichen Überlieferung nichts Göttliches innewohne oder was noch viel schlimmer ist, es nur im pantheistischen Sinne zugeben; so dass nur eine bloße menschliche Tatsache übrig bleibt, die den gemeinen Tatsachen der Geschichte gleichsteht, nämlich die, dass eine Schule von Christus und keinen Aposteln begonnen, durch die folgenden Zeitalter von den Menschen durch ihren Fleiß, ihre Wachsamkeit und ihre Geisteskraft fortgesetzt worden ist. Daher halte ich aufs standhafteste fest und werde ich bis zum letzten Atemzug bewahren den Glauben der Väter vom sichern Charisma der Wahrheit, das liegt, war und immer sein wird in der Nachfolge der Bischöfe von den Aposteln her (16); so zwar, dass nicht das festgehalten wird, was für die Kultur des jeweiligen Zeitalters besser und passender erscheint, sondern so, dass niemals anders geglaubt und anders verstanden wird die absolute und unveränderliche, im Anfang durch die Apostel verkündete Wahrheit (17).

26 „Alles dieses gelobe ich getreu, unverkürzt und aufrichtig zu bewahren und unverletzlich zu behüten und davon niemals, sei es beim Lehren, sei es sonst wie in Wort und Schrift abzuweichen. Das gelobe ich und schwöre ich, so wahr mir Gott und dieses heilige Evangelium helfe.“

Über das geistliche Predigtamt

27 Aus langer Beobachtung haben Wir außerdem die Gewissheit gewonnen, dass die Sorgen der Bischöfe für die Verkündigung des Wortes Gottes nicht von den zu erhoffenden Früchten begleitet werden. Die Schuld daran glauben Wir nicht so sehr der Nachlässigkeit der Zuhörer beizumessen zu sollen, als dem Ehrgeiz der Kanzelredner, die mehr Menschenwort als Gotteswort vortragen. Daher haben Wir es für zeitgemäß erachtet, einen Erlass, den auf Befehl Unseres Vorgängers Leo XIII. seligen Angedenkens die Kongregation der Bischöfe und Regularen am 31. Juli 1894 herausgegeben und an die Ordinarien Italiens und an die Leiter der Orden und Kongregationen daselbst versandt hat, in lateinischer Übersetzung zu veröffentlichen und den Ordinarien zu empfehlen.

Die Tugenden der geistlichen Redner

28 Was in erster Linie die Tugenden angeht, welche allermeist den geistlichen Redner zieren und auszeichnen sollen, so mögen die Ordinarien und Ordensvorsteher es verhüten, dass das heilige und heilsame Amt der Verkündigung des göttlichen Wortes Männern anvertraut werde, die nicht in reichem Maße der Schmuck der Gottesfurcht und der Liebe gegen Christum unsern Herrn ziert. Wenn diese Eigenschaften den Verkündern des katholischen Glaubens fehlen, so sind sie nichts anderes als ein tönendes Erz und eine klingende Schelle (18), wenn sie auch noch so sehr über rednerische Begabung verfügen. Niemals besitzen sie das, was der Predigt des Evangeliums alle Kraft und Starke gibt, den Eifer für die Ehre Gottes und das Heil der Seelen. Diese für den geistlichen Redner in erster Linie nötige Religiosität muss auch im äußeren Lebensverkehr sich zeigen. Nicht sollen, während die Rede die christlichen Gebote und Einrichtungen feiert, die Sitten der Redner die Predigt verleugnen; und nicht sollen sie im Werke niederreißen, was sie durch ihre Predigt auferbaut haben. Auch soll außerdem diese Religiosität nicht von weltlichen Dingen beeinflusst sein, sondern sie sei mit jenem Ernst verbunden, welcher wirklich die Diener Christi und die Ausspender der Geheimnisse Gottes (19) charakterisiert. Sanft nämlich trifft das scharfe Wort des englischen Lehrers zu: Wenn die Lehre gut, der Verkündiger aber schlecht ist, dann ist gerade er die Veranlassung zur Verschmähung der Lehre Gottes (20). Die Frömmigkeit und die andern Tugenden soll dann die Wissenschaft treu begleiten. Denn es ist an sich klar und wird durch die tägliche Erfahrung bestätigt, dass eine weise, wohlgebaute und fruchtbringende Beredsamkeit dort nicht zu finden ist, wo kein reichliches Wissen zumal in der Theologie vorhanden ist und wo der Redner im Vertrauen auf eine angeborene Gewandtheit im Sprechen die Kanzel unbesonnen und fast ohne Vorbereitung betritt. Diese Rede ist nur ein Luftgetön. Ohne es zu wissen, setzen solche das Gotteswort der Verachtung und dem Spotte aus und verdienen es wohl, dass man den Ausspruch Gottes auf sie anwende: Weil du die Wissenschaft von dir gestoßen hast, will auch die dich von mir stoßen und von der Verwaltung des Priestertums zurückweisen.(21)

Nötige Religiosität und wissenschaftliche Bildung

29 Daher dürfen die Bischöfe und Ordensobern die Verkündigung des göttlichen Wortes keinem Priester anvertrauen, ehe von demselben bewesen ist, dass er die nötige Religiosität und wissenschaftliche Bildung besitze. Auch sollen sie sorgfältig darüber wachen, dass nur solche Gegenstände zum Thema der Predigt genommen werden, welche in das Gebiet der geistlichen Rede gehören. Dieses hat Christus der Herr selbst bezeichnet, als er sagte: Verkündigt das Evangelium ...(22) Lehret sie alles halten, was immer ich euch geboten habe (23). Passend bemerkt zu diesen Worten des heiligen Thomas: „Die Prediger sollen belehren über die Gegenstände des Glaubens, leiten in der Verrichtung der guten Werke, zeigen, was zu meiden ist und bald mit Drohungen, bald mit Ermutigungen den Menschen predigen.“(24) Und das Konzil von Trient stellt die Aufgabe: Die Fehler anzugeben, welche man meiden und die Tugenden zu zeigen, denen man nachstreben muss, um der ewigen Verdammnis zu entgehen und die himmlische Herrlichkeit zu erlangen (26). Dieses alles hat auch Pius IX. seligen Angedenkens ausführlich dargelegt in der Erklärung: „Die Prediger sollen nicht sich selbst, sondern Christum den Gekreuzigten, die Glaubenssätze und Gebote unserer heiligen Religion nach der Lehre der katholischen Kirche und der Väter in ernster und gutgebauter Rede dem katholischen Volke klar und offen verkündigen; mit Sorgfalt sollen sie die besondern Pflichten der einzelnen darlegen, alle vom Wege des Lasters abschrecken und die Frömmigkeit entzünden, damit die Gläubigen, durch das Wort Gottes heilsam bestärkt, alle Verfehlungen vermeiden, den Tugenden nachstreben und so der ewigen Strafe entgehen, aber die himmlische Herrlichkeit gewinnen können.“26 Aus alldem geht klar hervor, dass das Apostolische Glaubensbekenntnis, die Gebote Gottes und der Kirche, die heiligen Sakramente, die Tugenden und Sünden, die besondern Standespflichten, die letzten Dinge und die andern ewigen Wahrheiten, die eigentlichen und notwendigen Gegenstände für die Predigt sind.

Lechzen nach der Gunst des Volkes

30 Jedoch auf diese reichen, ergiebigen und wichtigen Stoffquellen legen nicht selten neuere Kanzelredner gar kein Gewicht. Wie an etwas Veraltetem und Nichtigem gehen sie daran voll Nachlässigkeit fast vorbei. Diese haben wohl beachtet, dass die erwähnten Gegenstände wenig geeignet sind, die Gunst des Volkes zu gewinnen, nach der sie so sehr lechzen. Da sie ihren eigenen Vorteil, nicht die Sache Jesu Christi (27) suchen, so haben sie jene Gegenstände ganz beiseite gesetzt. Sie tun das sogar in den Tagen der heiligen Fastenzeit und an den Hauptfesttagen des Jahres. Mit der Sache berauschen sie zugleich auch den Namen und setzen an die Stelle der alten Predigten eine neue und zu wenig verstandene Spezialität der Beredsamkeit, welche sie als Konferenzrede bezeichnen und welche besser geeignet ist, Geist und Gedanken anzuregen als den Willen aufzurütteln und die Sitten zu heben. Sie haben wahrlich nicht überlegt, dass Moralpredigten allen, Konferenzreden nur wenigen etwas nützen und dass, wenn für die sittliche Hebung dieser besser gesorgt würde durch häufige Ermahnung zur Keuschheit, zur Demut, zum Gehorsam gegen die Vorsteher der Kirche, sie ganz von selbst ihre Vorurteile gegen den Glauben ablegen würden und das Licht der Wahrheit mit empfänglichem Geiste aufnehmen würden. Wenn viele in Sachen der Religion verkehrten Ansichten huldigen, besonders unter katholischen Völkern, so hat man die Ursache eher in der Entfesselung der Begierlichkeit als in einem Irrgang des Geistes zu suchen. Das spricht das Wort Gottes selbst aus: „Aus dem Herzen kommen verkehrte Gedanken ..., Gotteslästerungen.“ (28) Daher bemerkt Augustinus zur Erfüllung des Psalmverses: „Der Tor spricht in seinem Herzen, es ist keinen Gott“ (29) „,in seinem Herzen, nicht in seinem Verstande`.“

Zur Abwehr von Irrtümern

31 Das ist jedoch nicht so zu verstehen, als ob Predigten dieser Art ganz und gar missbilligt werden sollten. Wenn sie richtig behandelt werden, können sie recht nützlich sein, ja sogar notwendig zur Abwehr von Irrtümern, durch welche die Religion angegriffen wird. Aber gänzlich ist von der Kanzel fernzuhalten jenes Wortgepränge, welches mehr bei der Zurschaustellung der Dinge sich aufhält, als zur Bestätigung der Religion anleitet, mehr mit den politischen Angelegenheiten sich befasst als mit der Religion und mehr in äußerem Glanz seinen Wert sucht als in reichlichen Früchten. Eine solche Behandlungsweise passt mehr für wissenschaftliche Abhandlungen und akademische Vorträge, der Würde und Weihe des Gotteshauses entspricht sie ganz und gar nicht. Vorträge aber oder Konferenzen, deren Zweck die Verteidigung der Religion gegen feindliche Angriffe ist, sind wohl manchmal notwendig, aber nicht für die Fassungskraft aller verständlich, sondern nur für die entsprechend Ausgerüsteten. Auch hervorragende Redner müssen hier große Vorsicht anwenden; solche Apologien dürfen nicht unternommen werden, außer wo die Zeit- und Ortverhältnisse oder die Lage der Zuhörer sie dringend fordern und wo man hoffen darf, Erfolg zu erzielen; das zuständige Urteil darüber haben die Ordinarien zu fällen, was niemand bezweifeln wird. Außerdem müssen bei solchen Vorträgen die Beweise mehr auf die göttliche Wahrheit sich stützen als auf menschliches Wissen; alles muss nachdrücklich und lichtvoll ausgesprochen werden, damit nicht etwa die Zuhörer die Irrtümer schärfer erfassen als die gegenteilige Wahrheit und die Einwürfe kräftiger packen als die Widerlegungen. Vor allem aber muss man zu verhüten trachten, dass solche Vorträge durch ihre Häufigkeit der Sittenpredigt an ihrem Ansehen Abtrag tun und sie zurückdrängen, gleich als wäre sie etwas weniger Wertvolles gegenüber jener streitbaren Beredsamkeit und daher auf die Hörer und Redner in den gewöhnlichen Volksreisen zu beschränken. Gerade das Gegenteil ist wahr. Sittenpredigten sind für die Wahrheit der Gläubigen höchst notwendig; an Wert aber stehen sie hinter den polemischen Erörterungen keineswegs zurück. Deshalb sollten auch die besten Redner vor jedem Publikum, mag es noch so vornehm oder zahlreich sein, mit allem Eifer mehrfach sich denselben widmen. Geschieht dies nicht, so sieht sich sie Mehrzahl der Gläubigen gezwungen, immer von Irrtümern zu hören, die ihnen meistenteils verhasst sind, niemals aber erfährt sie etwas von den Lastern und Sünden, von denen eine solche Zuhörerschaft mehr als andere betroffen wird.

Gestalt und Form der Predigt

32 Ist die Auswahl des Gegenstandes nicht vor Fehlgriffen sicher, so sind noch ernstere Missstände zu beklagen, wenn man die Gestalt und Form der Predigt in Betracht zieht. Der heilige Thomas von Aquin sagt darüber in vortrefflicher Erörterung: „Um ein Licht für die Welt zu sein, muss der Prediger des göttlichen Wortes drei Eigenschaften haben: die erste ist die Glaubensfestigkeit, so dass er nicht von der Wahrheit abirrt, die zweite ist die Klarheit, so dass er bei der Lehre keine Dunkelheit übrig lässt, die dritte ist die Nützlichkeit, gemäß der er Gottes Lob, nicht das eigene suchen soll.“ (30) Die heutige Art zu predigen ist nun aber oft so, weil von der Klarheit und Schlichtheit des Evangeliums entfernt, welche ihr eigen sein sollte, dass sie sich ganz in Weitschweifigkeiten und Tüfteleien verliert, welche die Fassungskraft des Volkes übersteigen. Wahrhaft eine beklagenswerte Erscheinung, von welcher man mit dem Propheten bedauernd sagen muss: „Die Kinder haben nach Brot verlangt und niemand brach es ihnen.“ (31) Noch schlimmer aber ist, dass solchen Predigten oft jener religiöse Geist, jener Hauch christlicher Frömmigkeit, endlich jene göttliche eindringliche Kraft und jene Macht des Heiligen Geistes fehlt, der zur Seele von innen spricht und die Herzen sanft zum Guten antreibt. In dieser Kraft und Macht aber sollten die geistlichen Redner immer die Worte des Apostels auf sich anwenden: „Mein Vortrag und meine Predigt stützt sich nicht auf die Überredungskünste menschlicher Weisheit, sondern auf den Erweis des Geistes und der Kraft.“ (32) Statt dessen aber verlassen sie sich gerade auf diese Überredungskünste menschlicher Weisheit, kaum oder gar nicht achten sie auf die göttlichen Aussprüche und auf die Heilige Schrift, wo doch für die geistliche Beredsamkeit die vorzüglichsten und reichsten Quellen fließen, wie dies neuestens die bedeutsamen Worte unseres Heiligen Vaters Leo XIII. so beredt dargetan haben: „Diese eigentümliche und einzigartige Kraft der Heiligen Schrift, die ihr vom Heiligen Geiste in göttlicher Eingebung eingehaucht worden ist, sie gibt dem geistlichen Redner Kraft, sie verleiht ihm apostolischen Freimut der Rede, sie gibt seinen Worten obsiegenden Nachdruck. Denn jeder, der in seiner Rede Geist und Kraft des göttlichen Wortes walten lässt, der spricht nicht nur in Worten, sondern auch in Kraft und im Heiligen Geist und in reicher Fülle.(33) Darum muss man jene eines verkehrten und unbesonnenen Verfahrens zeihen, welche bei religiösen Vorträgen und bei der Verkündigung der Gebote Gottes sich fast ganz auf menschliche Wissenschaft und Weisheit beschränken und sich mehr auf selbstersonnene Beweisgründe als auf Gottes Wort stützen. Solche Reden können wohl glänzen durch geistreiche Stellen, aber sie können nur Erschlaffung und Erkaltung hervorbringen, da ihnen das Feuer des göttlichen Wortes fehlt und sie ganz von der Kraft unberührt sind, die im Worte Gottes wogt; denn das Wort Gottes ist lebendig und wirksam und dringt schärfer ein als jedes zweischneidige Schwert und führt hinein bis dort, wo es Seele und Geist scheidet.“(34) Gleichwohl ist auch den Gelehrten zuzustimmen, dass die Heilige Schrift in wunderbarer Weise erfüllt ist von einer abwechslungsvollen, reichen und großzügigen Beredsamkeit. Der heilige Augustinus hat das schon erkannt und hervorgehoben (35) und die Tatsache bestätigt es, dass die besten geistlichen Redner mit Dank gegen Gott erklärt haben, ihren Ruf dem beständigen Studium der Bibel und der frommen Betrachtung vorzüglich zu verdanken.(36)

Quelle der Predigt

33 So ist also die Hauptquelle der geistlichen Beredsamkeit die Bibel. Aber die Prediger, welche sich nach neuen Vorbildern schulen, suchen den Inhalt ihrer Rede nicht aus dem Brunnen des lebendigen Wassers zu schöpfen, sondern unter unerträglichen Missbrauch wenden sie sich schadhaften Zisternen menschlicher Weisheit zu; die von Gott eingegebene Lehre lassen sie beiseite, ebenso die Väter und die Konzilien und können nicht genug Namen und Aussprüche weltlicher neuerer Schriftsteller, selbst noch lebender, anführen. Oft geben solche Aussprüche dann Anlass zu zweideutigen und sehr gefährlichen Auslegungen.“

Allein von der Liebe Christi reden - Übergehen der Pflichten

34 Eine andere Gefahr des Anstoßes schaffen Prediger, indem sie bei ihren Darlegungen das Religiöse ganz am Nutzen und Vorteil dieses hinfälligen Lebens messen und des künftigen und ewigen fast vergessen; sie legen dabei die Früchte klar dar, welche die Gesellschaft von der christlichen Religion empfängt, übergehen aber die Pflichten, welche den Menschen obliegen; sie sprechen allein von der Liebe Christi des Erlösers und schweigen von seiner Gerechtigkeit. Diese Art zu predigen, ist naturgemäß wenig fruchtbar. Der weltliche Mensch hört dabei zu und bleibt überzeugt, dass er seine Sitten nicht zu ändern brauche und doch ein guter Christ sein werde, wenn er nur sagt: Ich glaube an Jesum Christum.(37) – Doch was liegt ihnen daran, Früchte zu sammeln? Das ist ja gar nicht ihre Absicht, sondern ihr höchstes Ziel ist nur der Beifall jener, welche zuhören, um sich die Ohren kitzeln zu lassen; sehen sie nur volle Gotteshäuser, dann dürfen die Herzen schon leer bleiben. Dieser Grund verführt sie, jede Erwähnung der Sünde, der letzten Dinge und anderer hochwichtigen Angelegenheiten zu unterlassen und ihr ganzes Bestreben erschöpft sich in gefälligem Wortprunk. Eine solche Beredsamkeit ist eher eine politisch weltliche als eine apostolische und geistliche. Sie sucht Geschrei und Beifall, wogegen einst der heilige Hieronymus erklärte: „Wenn du im Gotteshause lehrst, so soll nicht ein Beifallsgeschrei, sondern Zerknirschung im Volke erwachen. Die Tränen der Zuhörer seien dein Lob.“(38) Für solche Predigten bieten sie innerhalb und außerhalb der Kirchen selbst eine theatralische Zurüstung auf und nehmen damit der Veranstaltung alle Heiligkeit und allen Ernst. So ist dem Ohre des Volkes und vielfach auch der Kleriker aller Freude verloren gegangen, die man sonst aus dem Worte Gottes schöpfte. Alle Gutgesinnten haben daran Anstoß genommen. Gerade bei den Abirrenden aber sieht man nur geringe oder gar keine Erfolge. Sie kommen wohl bisweilen zur Predigt und wollen schöne Worte vernehmen und es schmeichelt ihnen besonders, das hochklingende und immer wieder ertönende Lied vom Kulturfortschritt, vom Vaterland, von der neu aufblühenden Wissenschaft zu hören. Da folgen sie dem gewandten Redner mit reichem Beifall. Dann aber gehen sie zum Tempel hinaus, wie sie gekommen sind, nicht unähnlich jenen, die zwar von Bewunderung erfüllt wurden, aber sich nicht bekehren.(39)

Mahnung

35 In der Absicht, diese vielen und tadelnswerten Missbräuche abzustellen, richtet diese Kongregation im Auftrag unseres Heiligen Vaters an alle Bischöfe und obersten Vorsteher von Ordensgesellschaften und kirchlichen Institution die Ermahnung, dass sie mit apostolischem Mute denselben entgegentreten und sie mit allem Eifer auszutilgen streben sollen. Mögen sie der Vorschrift des tridentinischen Konzils eingedenk sein (40); dass die geistlichen Vorsteher verpflichtet sind, zur Ausübung des Predigtamtes befähigte Männer herbeizuziehen und in dieser Sache allen Eifer und alle Vorsicht walten lassen. Handelt es sich um Priester aus der eigenen Diözese, so mögen die Ordinarien nachdrücklichst darauf achten, dass zur Ausübung dieses Amtes niemand zugelassen werde, ohne zuvor durch seinen Wandel, durch Wissenschaft und Sitte erprobt zu sein (41), d.h. ohne dass durch eine Prüfung oder sonst auf geeignete Weise für ihre Tüchtigkeit der Beweis vorliegt. Handelt es sich aber um Priester einer andern Diözese, so sollen sie solche die Kanzel nicht besteigen lassen, am allerwenigsten bei festlichen Anlässen, außer wenn durch ein schriftliches Zeugnis des eigenen Ordinarius oder Ordensvorstehers der Beweis für die Rechtschaffenheit des Wandels und die Befähigung für das Amt erbracht ist. Die Leiter eines Ordens, einer geistlichen Gesellschaft oder Kongregation sollen durchaus keines ihrer Mitglieder das Predigtamt übernehmen lassen und noch weniger es durch ein schriftliches Zeugnis dem Ordinarius einer Gegend empfehlen, wenn sie nicht von seiner Rechtschaffenheit und der Befähigung zum Predigen, wie es erforderlich ist, sich überzeugt haben. Haben sie aber auf Grund schriftlicher Empfehlung einen Prediger angenommen, hernach jedoch die Erfahrung machen müssen, dass er beim Predigen die Regeln des gegenwärtigen Erlasses nicht einhalte, so sollen sie ihn sofort zum Gehorsam rufen. Gibt er nicht nach, so müssen sie ihm das Betreten der Kanzel verbieten und wenn es nötig ist, mit jenen kanonischen Strafen gegen ihn einschreiten, welche der Fall erfordert.

36 Diese Vorschriften und Erinnerungen haben Wir für nötig gehalten und befehlen, sie gewissenhaft zu beobachten. Es drängt Uns dazu die von Tag zu Tag wachsende Größe des Übelstandes, der sich später ohne schwerste Gefahr nicht mehr beheben lässt. Denn man hat es nicht mehr wie im Anfang mit Rednern zu tun, welche in Schafskleidern einhergehen, sondern mit offenen und gehässigen Feinden und zwar im eigenen Haus. Sie stehen im Bunde mit den Hauptfeinden der Kirche und haben zum Ziel den Umsturz des Glaubens. Es sind das nämlich jene, welche mit Verwegenheit täglich gegen die vom Himmel gebrachte Weisheit sich erheben und die sich das Recht anmaßen, sie zu verbessern, gleich als wäre sie verdorben, sie zu erneuern, als wäre sie altersschwach geworden, sie zu erweitern und den Wünschen des Zeitgeistes anzupassen, dem Fortschritt und der Wohlfahrt, gerade als wäre sie eine Feindin, nicht des Leichtsinns einiger wenigen, sondern des Wohles der Gesellschaft.

37 Diesem Unterfangen gegen die Lehre des Evangeliums und die kirchliche Tradition können die treuen berufenen Hüter dieses heiligen Schatzes niemals mit genug Wachsamkeit, niemals mit zu großer Strenge entgegentreten.

38 Die Ermahnungen und heilsamen Gebote, welche Wir hiermit durch dieses Motuproprio und auf Grund sicherer Kenntnisnahme erlassen haben, müssen von den Ordinarien und obersten Leitern der religiösen Orden und kirchlichen Institute auf gewissenhafteste beobachtet werden und Wir wollen und befehlen in Kraft Unserer Amtsgewalt, dass sie gültig sind und fest bestehen sollen, ohne dass irgend etwas Gegenteiliges Eintrag tun könne.

Gegeben zu Rom, bei St. Peter, am 1. September 1910,
im achten Jahre Unseres Pontifikates.
Pius PP. X.


Anmerkungen

(1) 8. September.1907: über die Lehre der Modernisten.

(2) Rundschreiben Leos XIII: „Aeterni Patris“ I 101.

(3) Über Sein und Wesen, Einf.

(4) Leo XIII., Rundschreiben vom 10. Dezember 1990.

(5) Ansprache an die Männer der Wissenschaft vom 7. März 1880.

(6) Ansprache a. a. O.

(7) 25. Januar 1897.

(8) Rundschreiben „Nobilissimus“ vom 8. Februar 1884.

(9) Akten der Versammlung, der umbrischen Bischöfe, Nov. 1849, Tit. 2, Art. 6.

(10) Instruktion der Kongregation für außerordentliche Angelegenheiten der Kirche vom 27. Januar 1902.

(11) Dekret vom 2. Mai 1877.

(12) Spr 12,8.

(13) 2 Joh 9.

(14) Tit 1,9.

(15) Röm 12,3.

(16) Irenäus, 4 c. 26.

(17) Praescr. c 28.

(18) 1 Kor 18,1.

(19) 1 Kor 4,1.

(20) Kommentar zu Mt 5.

(21) Hos 4,6.

(22) Mk 16,15.

(23) Mt 28,20.

(24) Ebd.

(25) 5. Sitzung, 2. Kap. Über die Reform.

(26) Rundschreiben vom 9. November 1846.

(27) Phil 2,21.

(28) Mt 15,19.

(29) Ps 14,1.

(30) U. a. O.

(31) Klgl 4,4.

(32) 1 Kor 2,4.

(33) 1 Thess 1,5.

(34) Hebr 4,12.

(35) De doct. Christ. (Die christliche Glaubenslehre) IV., 6.7.

(36) Rundschreiben über das Bibelstudium vom 18. Nov. 1893 a. a. O. IV 102.

(37) Kard. Bausa von Florenz, An den jungen Klerus, 1892.

(38) Brief an Nepotian.

(39) Aug. zu Mt 19,25.

(40) Konzil von Trient, 5. Sitzung, 2. Kap. Über die Reform.

(41) Konzil von Trient, 5. Sitzung, 2. Kap. Über die Reform