Zweites Vatikanisches Konzil: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 21. November 2007, 14:54 Uhr
Das Zweite Vatikanische Konzil war das bisher letzte der 21 ökumenischen Konzilien der katholischen Kirche und fand in St. Peter in Rom statt.
Am 25. Januar 1959 kündigte Papst Johannes XXIII. in der Basilika St. Paul vor den Mauern vor einer Gruppe von Kardinälen die Einberufung eines Konzils an. Zu diesem Zweck wurde 1959 in der Kurie die erste Vorbereitungskommission, mit Kardinalstaatssekretär Domenico Tardini an der Spitze, eingerichtet.
Eröffnet wurde das Konzil am 11. Oktober 1962. In insgesamt 4 Sitzungsperioden wurden 16 Dekrete und Konstitutionen veröffentlicht. Bereits nach der ersten Periode war Papst Johannes XXIII. gestorben und Paul VI. führte sein Werk fort. Am 8. Dezember 1965 schloss er das Konzil.
Das Zweite Vatikanische Konzil verstand sich als Konzil mit pastoraler Zielsetzung: Die Glaubenswahrheiten sollten Anwendung finden im Denken und Leben der heutigen Menschen. Das Dogma als solches sollte keineswegs aufgegeben werden, sondern im Gegenteil verdeutlicht. Der theologisch konservative Papst Johannes XXIII. verwendete dafür den Begriff "Aggiornamento", der sich im Deutschen ungefähr mit "Verheutigung" oder "Vergegenwärtigung" wiedergeben lässt. In der Eröffnungsansprache des Konzils traf der Papst die Unterscheidung zwischen dem wesentlichen Inhalt des wahren Glaubens und der jeweiligen Ausdrucksweise der Zeit. Diese anspruchvolle Unterscheidung setzt allerdings ein starkes kirchliches Amt voraus, das die jeweilige Abgrenzung trifft. Das zunächst eher ökumenische Konzilsziel weitete sich dann zur Begegnung von Kirche und Welt insgesamt. In der bisherigen Wirkungsgeschichte konkurrieren vornehmlich zwei Deutungsrichtungen: In eher konservativer Weise betrachtet, bezweckt diese Begegnung, dem "Sauerteig des Evangeliums" den Weg in die Herzen der Menschen zu bereiten. Eine eher liberale Deutung interpretiert das Konzil vor allem als Selbstkorrektur der katholischen Tradition (vgl. nachkonziliare Krise).
Im Hinblick auf den lehramtlichen Charakter der Dokumente gilt für katholische Christen jedoch: Alles, was das Konzil vorgelegt hat, "müssen alle und jeder der Christgläubigen als Lehre des obersten kirchlichen Lehramtes annehmen und festhalten entsprechend der Absicht der Heiligen Synode selbst, wie sie nach den Grundsätzen der theologischen Interpretation aus dem behandelten Gegenstand oder aus der Aussageweise sich ergibt" (Bekanntmachung des Generalsekretärs des Konzils in der 123. Generalkongregation am 16. November 1964).
Papst Benedikt XVI. schrieb bereits in seinem Buch "Zur Lage des Glaubens" (1985): Es ist ebenso unmöglich sich für Trient und Vatikanum I, aber gegen das Vatikanum II zu entscheiden. Wer das Vaticanum II verneint, negiert die Autorität, die die beiden anderen Konzilien trägt und hebt sie damit von ihrem Prinzp her auf (J. Ratzinger, Zur Lage des Glaubens).
Inhaltsverzeichnis
Ziel des Konzils
- Papst Johannes XXIII.: in seinem Brief an den venezianischen Klerus vom 24.4.1959: Bitten und hoffen wir, dass das Konzil vor allem das Schauspiel der nach der Himmelfahrt Christi in Jerusalem vereinigten Apostel erneuert: vereint in Gedanken und Gebet mit Petrus... eine Darbringung von Energien, die neue Kraft gewinnen, sich erneuern in der Suche nach dem, was den heutigen Erfordernissen des Apostolats am besten entspricht.
- Papst Johannes XXIII.: Erste Enzyklika „AD PETRI CATHEDRAM“ vom 29.6.1959, 33: Lebhaft angeregt von dieser trauten Hoffnung haben Wir öffentlich die Absicht ausgesprochen, ein Ökumenisches Konzil einzuberufen, an dem die Bischöfe des ganzen katholischen Erdkreises teilnehmen werden, um die schwierigen Probleme der Religion zu behandeln. Hauptziel dieses Konzils wird sein, das Wachstum des katholischen Glaubens und die heilsame Erneuerung der Sitten des christlichen Volkes zu fördern, sowie die kirchliche Disziplin den Notwendigkeiten unserer Zeit anzupassen. Das wird ohne Zweifel ein wunderbares Schauspiel der Wahrheit der Einheit, der Wahrheit und der Liebe sein, ein Schauspiel, das auch in der Sicht jener, die von diesem Apostolischen Stuhl getrennt sind, eine sanfte Einladung sein wird, wie Wir hoffen, jene Einheit zu suchen und zu erlangen, die Jesus Christus in solch glühenden Gebeten vom Himmlischen Vater erflehte.
- Papst Paul VI., Enzyklika „ECCLESIAM SUAM“ vom 6.8.1964, Nr. 44 ... um neue geistliche Kraft in den Mystischen Leib Christi als eine sichtbare Gesellschaft einzubringen, durch die Reinigung von den Fehlern vieler ihrer Glieder und die Anregung neuer Tugenden.
- Papst Paul VI.: Motu proprio „SANCTITAS CLARIOR“ über die Neuordnung der Selig- und Heiligsprechungsverfahren vom 19.3.1969: Ja, diese nachdrückliche Einladung zur Heiligkeit ist ein besonderer Zug der Lehre gerade dieses Konzils und gleichsam seine letzte Zielsetzung.
Aufgabe des Konzils
Johannes XXIII.: Das Rosenkranzgebet – drittes Gesätz des glorreichen Rosenkranzes: Das Konzil hat die Aufgabe, ein neues Pfingsten des Glaubens, des Apostolats und der außerordentlichen Gnaden herabzurufen, zum Wohl der Menschen und für den Frieden der ganzen Welt. Maria, die Mutter Jesu und allzeit auch unsere milde Mutter, befand sich gemeinsam mit den Apostel im pfingstlichen Abendmahlsaal. Kommen wir ihr doch - durch den Rosenkranz - immer näher! Dann werden unsere Gebete, vereint mit dem ihren, das alte Wunder erneuern, dann wird ein neuer Tag aufsteigen, ein lebendiges Morgenrot der Katholischen Kirche, der heiligen und immer heiligeren, der katholischen und immer katholischeren Kirche unserer Zeit.
Abhängigkeit des guten Ausgangs des Konzils
Johannes XXIII.: Erste Enzyklika „AD PETRI CATHEDRAM“ vom 29.6.1959, 46: Der gute Ausgang des künftigen Ökumenischen Konzils hängt tatsächlich mehr als von der menschlichen Mühe und sorgfältigem Fleiß von den glühenden Gebeten ab, die gewissermaßen in heiligem Wettstreit gemeinsam empor gesandt werden.
Zeittafel
Vorbereitung
- 25. Jan. 1959 Erste Vorankündigung durch Papst Johannes XXIII.
- 17. Mai 1959 Einsetzung einer ersten Vorbereitungskommission
- 5. Jun. 1960 Einsetzung der eigentlichen Vorbereitungskommissionen
- 12. Jun. 1961 Erste Sitzung der Zentralen Vorbereitungskommission
- 25. Dez. 1961 Offizielle Einberufung durch die Apostolische Konstitution "Humanae salutis"
Erste Session
- 11. Oktober bis 8. Dezember 1962 (ohne Ergebnisse)
- 3. Jun. 1963 Tod des Papstes Johannes
- 21. Jun. 1963 Wahl des Kardinals Montini zum Papst (Paul VI.)
Zweite Session
- 29. September bis 4. Dezember 1963
- 4. Dez. 1963 Konstitution über die Hl. Liturgie, Dekret über die Sozialen Kommunikationsmittel
- 4.-6. Jan. 1964 Pilgerreise des Papstes in das Heilige Land, Begegnung mit Patriarch Athenagoras
Dritte Session
- 14. September bis 21. November 1964
- 21. Nov. 1964 Konstitution über die Kirche, Ökumenismus-Dekret, Dekret über orientalische Kirchen
- 2.-5. Dez. 1964 Reise des Papstes nach Bombay (Indien)
Vierte Session
- 14. September bis 8. Dezember 1965
- 4. Okt. 1965 Rede des Papstes vor den Vereinten Nationen in New York
- 28. Okt. 1965 Dekrete über die Aufgaben der Bischöfe, Ordensleben, Priesterbildung, Erklärungen über christliche Erziehung und das Verhältnis zu den nichtchristlichen Religionen
- 18. Nov. 1965 Konstitution über die Offenbarung, Dekret über das Laienapostolat
- 7. Dez. 1965 Pastoralkonstitution, Missionsdekret, Dekret über das Leben und den Stand der Priester, Erklärung zur Religionsfreiheit
- 8. Dez. 1965 Feierlicher Abschluss, Botschaften des Konzils
Dekrete, Erklärungen und Konstitutionen
- I. Sacrosanctum Concilium: Konstitution über die heilige Liturgie
- II. Inter mirifica: Dekret über die sozialen Kommunikationsmittel
- III. Lumen gentium: Dogmatische Konstitution über die Kirche
- IV. Orientalium Ecclesiarum: Dekret über die katholischen Ostkirchen
- V. Unitatis redintegratio: Dekret über den Ökumenismus
- VI. Christus Dominus: Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe
- VII. Optatam totius: Dekret über die Ausbildung der Priester
- VIII. Perfectae caritatis: Dekret über die zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens
- IX. Gravissimum educationis: Erklärung über die christliche Erziehung
- X. Nostra aetate: Erklärung über das Verhältnis der Kirche zu den nichtchristlichen Religionen
- XI. Dei Verbum: Dogmatische Konstitution über die göttliche Offenbarung
- XII. Apostolicam actuositatem: Dekret über das Laienapostolat
- XIII. Gaudium et spes: Pastorale Konstitution über die Kirche in der Welt von heute
- XIV. Presbyterorum ordinis: Dekret über Dienst und Leben der Priester
- XV. Ad gentes: Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche
- XVI. Dignitatis humanae: Erklärung über die Religionsfreiheit
Botschaften des Konzils
Am 8. Dezember 1965 verlas Papst Paul VI. im Namen des II. Vatikanischen Konzils kurzgefasste, appellative Botschaften u.a. an Regierende, Wissenschaftler, Künstler, Frauen, Arbeiter und die Jugend und überreichte die Texte an ausgewählte Repräsentanten der angesprochenen Gruppen. Diese Botschaften markierten den feierlichen Abschluss der allgemeinen Kirchenversammlung.
Aus der Botschaft an die Jugend:
Die Kirche hat vier Jahre daran gearbeitet, ihr Gesicht zu verjüngen, um besser den Absichten ihres Gründers Christus zu entsprechen, der ewig jung und lebendig ist. Am Ende dieser eindrucksvollen revision de vie wendet sie sich an Euch. Besonders für Euch, die Jugend, hat die Kirche mit ihrem Konzil ein Licht entflammt, ein Licht, das die Zukunft erhellen soll, Eure Zukunft.
Auslegung des Konzils
Papst Paul VI.: Aus dem Schreiben an Kardinal Pizzardo anIäßlich des Internationalen Kongresses über die Theologie des II. Vatikanums am 21. September 1966: „Man möge in der Einschätzung und Auslegung der gesamten Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils sich davor hüten, diese Lehre vom übrigen Schatz der kirchlichen Lehre abzutrennen, als ob zwischen der überlieferten Lehre und der Lehre des Konzils irgendein Unterschied oder Widerspruch sein könnte“.
Kontinuität der Konzilien
- Papst Paul VI.: Aus der Ansprache an die Klosterfrauen am 8.1.2.1966: „Das Zweite Vatikanische Konzil stellt keinen Bruch mit der überlieferten Lehre und Disziplin dar, die ihm vorausging, als wäre es eine Neuigkeit, zu vergleichen mit einer umstürzenden Entdeckung, mit einer subjektiven Emanzipation, welche die Loslösung, fast eine Pseudobefreiung, von alledem berechtigen würde, was bis gestern von der Kirche bindend gelehrt und bekannt wurde, welche deshalb erlauben würde, neue und willkürliche Auslegungen des katholischen Glaubens vorzuschlagen... Das Konzil gilt insoweit, als es das Leben der Kirche fortsetzt, das Konzil unterbricht es nicht, verformt es nicht, erfindet es nicht, sondern bestätigt es, entwickelt es, vervollständigt es, hält es auf dem laufenden“.
- Konstitution „REGIMINI ECCLESIAE UNIVERSAE“ zur Kurienreform vom 15.8.1967: So haben Wir ja bei der Eröffnung der zweiten Sitzungsperiode des Zweiten Vatikanischen Konzils am 29. September 1963 erklärt: „Die vom Konzil erstrebte Neuerung darf weder für Umsturz (Revolution) im heutigen kirchlichen Leben gehalten werden, noch darf sie die Traditionen der Kirche in dem, was wichtig und ehrwürdig ist, unterbrechen; sie soll vielmehr diese Traditionen in Ehren halten, sie nach Beseitigung fehlerhafter und hinfälliger Formen wahrheitsentsprechend und fruchtbar gestalte
- „Jeder der im Konzil eine Auflockerung der früheren verpflichtenden Bindungen (engagements) der Kirche gegenüber ihrem Glauben erblicken würde, gegenüber ihrer Tradition, ihrer Askese, ihrer Caritas, ihrer Opfergesinnung und ihrer Anhänglichkeit an das Wort und das Kreuz Christi, oder gar eine nachsichtige Konzession an die gebrechliche und schwankende, relativistische Mentalität einer Welt ohne Prinzipien und ohne transzendentes Ziel, an eine Art angenehmeres und weniger forderndes Christentum, würde sich im Irrtum beflnden." (Zitat aus: Dietrich von Hildebrand, Das trojanische Pferd in der Stadt Gottes, Verlag Habbel Regensburg 1968).
- Ders., September 1967 : „Man muß vermeiden, die Gläubigen zu verleiten, anders darüber zu denken, so als wären nach dem Konzil heute einige Verhaltensweisen erlaubt, die die Kirche früher für sich in sich schlecht erklärt hatte. Wer sieht nicht, dass daraus ein bedauerlicher sittlicher Relativismus entstehen würde, der leicht das ganze Erbe der Lehre der KIRCHE in Frage stellen könnte?“
Literatur
- Bruno Kresing (Hg.), Die Botschaft des Konzils, Paderborn 1966.
- Kleines Konzilskompendium, hrsg. von Karl Rahner und Herbert Vorgrimler, Herder, Freiburg, 2002, 32. Auflage, ISBN 3451277352 (Imprimatur Freiburg im Breisgau, den 3. Oktober 1966).
- Kompendium der Glaubensbekenntnisse und kirchlichen Lehrentscheidungen, Heinrich Denzinger, hrsg. von Peter Hünermann, Herder, Freiburg, 2005, 40., aktualisierte Auflage, ISBN 3-451-28520-7
- Das verschwiegene Konzil - Was das Zweite Vatikanische Konzil wirklich gelehrt hat, hrsg. von Werner Schmid, Vorw. Kurt Krenn, Verlag St. Josef, St.Pölten, ISBN 3-901853-03-0
Weblinks
- Dokumente des II. Vatikanischen Konzils auf der Internetseite des Vatikans
- Die Texte des Konzils
- Sonderheft der Zeitschrift "Theologisches" zum Konzil
- Heiligenlexikon zum 2. Vaticanum