Primat: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Primat bezieht sich sowohl auf das Innenverhältnis als auch auf das Verhältnis zu anderen Konfessionen. Nach der Lehre der römisch-katholischen Kirche hat der Papst die höchste Rechtsgewalt in der Kirche ([[Jurisdiktionsprimat]]). Verbunden damit ist auch die höchste Lehrgewalt (''suprema quoque magisterii potestas''). | Der Primat bezieht sich sowohl auf das Innenverhältnis als auch auf das Verhältnis zu anderen Konfessionen. Nach der Lehre der römisch-katholischen Kirche hat der Papst die höchste Rechtsgewalt in der Kirche ([[Jurisdiktionsprimat]]). Verbunden damit ist auch die höchste Lehrgewalt (''suprema quoque magisterii potestas''). | ||
− | Diese Vorrangstellung des Papstes wurde im [[Erstes Vatikanisches Konzil|1. Vatikanischen Konzil]] zum [[Dogma]] erklärt und vom [[II. Vatikanum]] bekräftigt, jedoch unter Integration des Dogmas in die Lehre vom Kollegium der Bischöfe (LG 18). | + | Diese Vorrangstellung des Papstes wurde im [[Erstes Vatikanisches Konzil|1. Vatikanischen Konzil]] zum [[Dogma]] erklärt und vom [[II. Vatikanum]] bekräftigt, jedoch unter Integration des Dogmas in die Lehre vom Kollegium der Bischöfe ([[Lumen gentium|LG]] 18). |
==Weblinks== | ==Weblinks== | ||
*[http://www.sankt-georgen.de/leseraum/schatz2.html Geschichte des päpstlichen Primats - von Klaus Schatz SJ] | *[http://www.sankt-georgen.de/leseraum/schatz2.html Geschichte des päpstlichen Primats - von Klaus Schatz SJ] |
Version vom 9. November 2007, 11:35 Uhr
Der Primat bezeichnet in der römisch-katholischen Kirche die Vorrangstellung des Papstes.
Der Primat bezieht sich sowohl auf das Innenverhältnis als auch auf das Verhältnis zu anderen Konfessionen. Nach der Lehre der römisch-katholischen Kirche hat der Papst die höchste Rechtsgewalt in der Kirche (Jurisdiktionsprimat). Verbunden damit ist auch die höchste Lehrgewalt (suprema quoque magisterii potestas).
Diese Vorrangstellung des Papstes wurde im 1. Vatikanischen Konzil zum Dogma erklärt und vom II. Vatikanum bekräftigt, jedoch unter Integration des Dogmas in die Lehre vom Kollegium der Bischöfe (LG 18).