Reichskonkordat: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Reichskonkordat''' bezeichnet man den am 20 Juli 1933 geschlossenen völkerrechtlichen Vertrag zwischen dem [[Heiliger Stuhl|Heiligen Stuhl]] und dem nationalsozialistisch regierten Deutschen Reich. Das [[Konkordat]] gilt in [[Deutschland]] bis zum heutigen Tag.
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Als '''Reichskonkordat''' bezeichnet man den am 20 Juli 1933 geschlossenen völkerrechtlichen Vertrag zwischen dem [[Heiliger Stuhl|Heiligen Stuhl]] und dem nationalsozialistisch regierten Deutschen Reich. Das Konkordat gilt in [[Deutschland]] bis zum heutigen Tag, allerdings wurde auf Veranlassung des Bundeslandes Niedersachsen und des damaligen Apostolischen Nuntius das Bundesverfassungsgericht einbezogen.
  
== Dokument ==
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==Weblinks==
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*[http://www.servat.unibe.ch/law/dfr/bv006309.html Konkordatsurteil vom 26. März 1957]
  
 
[[Reichskonkordat (Text)|Text des Reichskonkordats]] vom 20. Juli 1933
 
[[Reichskonkordat (Text)|Text des Reichskonkordats]] vom 20. Juli 1933
  
 
[[Kategorie:Kirchengeschichte]]
 
[[Kategorie:Kirchengeschichte]]

Version vom 12. Oktober 2007, 13:29 Uhr

Als Reichskonkordat bezeichnet man den am 20 Juli 1933 geschlossenen völkerrechtlichen Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem nationalsozialistisch regierten Deutschen Reich. Das Konkordat gilt in Deutschland bis zum heutigen Tag, allerdings wurde auf Veranlassung des Bundeslandes Niedersachsen und des damaligen Apostolischen Nuntius das Bundesverfassungsgericht einbezogen.

Weblinks

Text des Reichskonkordats vom 20. Juli 1933