Paschalis sollemnitatis (Wortlaut): Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 27. Juni 2019, 18:18 Uhr

Rundschreiben
Paschalis sollemnitatis

Kongregation für den Gottesdienst
im Pontifikat von Papst
Johannes Paul II.
an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen
über die Feier von Ostern und ihre Vorbereitung
16. Januar 1988

(Quelle: DBK: VAS 81, S. 15-46; DAS 1988, S. 1765-1787; Arbeitshilfen 77, 12. Auflage 2015, S. 261-292)
Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


Vorwort

1. Die Ordnung der Feier der Osternacht und der ganzen Heiligen Woche, die Papst Pius XII. schon im Jahre 1951 reformiert hatte, wurde von allen Kirchen des lateinischen Ritus mit Freude aufgenommen. <ref> Vgl. Ritenkongregation. Dekret „Dominicae resurrectionis vigiliam“ vom 9.2.1951; AAS 43 (1951) 128-137; dies.: Dekret „Maxima redemptionis nostrae mysteria“ vom 16.11.1955; AAS 47 (1955) 838-847. </ref>

Das II. Vatikanische Konzil seinerseits hat immer wieder, besonders in der Konstitution über die heilige Liturgie, das Paschamysterium Christi von der Tradition her in den Mittelpunkt gestellt, und es hat betont, dass alle Sakramente und Sakramentalien ihre Kraft von ihm herleiten. <ref> Vgl. SC Nr. 5, 6, 61. </ref>

2. Wie jede Woche ihren Anfang und ihren Höhepunkt in der Feier des Sonntags hat, der stets österlichen Charakter besitzt, so hat das gesamte Kirchenjahr seinen lichtvollen Höhepunkt in den „drei österlichen Tagen vom Leiden, vom Tod und von der Auferstehung des Herrn“,<ref> Vgl. Grundordnung des Kirchenjahres und des neuen Römischen Generalkalenders Nr. 18. </ref> die in der Österlichen Bußzeit vorbereitet und während 50 Tagen der Osterzeit in Freude fortgesetzt werden.

3. In vielen Teilen der Christenheit geben die Gläubigen mit ihren Hirten diesen Feiern die größte Bedeutung und nehmen zahlreich und mit großem geistlichen Nutzen daran teil.

In einigen Gegenden hingegen begannen der religiöse Eifer und die Begeisterung, mit der die Reform der Osternacht anfänglich aufgenommen worden war, im Laufe der Zeit zu erkalten. Mancherorts ist heute selbst der Begriff der Osternacht so wenig bekannt, dass ihre Feier wie eine einfache Vorabendmesse angesehen wird, und auf dieselbe Art und zur selben Zeit gefeiert wird wie die Vorabendmesse des Sonntags am vorhergehenden Samstag.

Anderswo wiederum werden die Feiern zeitlich nicht so angesetzt wie es vorgesehen ist. Da zudem Andachten und andere Äußerungen der Volksfrömmigkeit nicht selten zu den bequemeren Zeiten gehalten werden, werden diese dann besser von den Gläubigen besucht als die liturgischen Feiern. Zweifellos sind diese Schwierigkeiten vor allem daraus zu erklären, dass sowohl der Klerus als auch die Gläubigen nur ungenügend über das Paschamysterium als Mittelpunkt des Kirchenjahres und des Christenlebens unterrichtet sind. <ref> Vgl. II. Vatikanum: Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der Kirche „Christus Dominus“, Nr. 15</ref>

4. Die Tatsache, dass die Ferienzeit heute in den meisten Gegenden mit der Heiligen Woche zusammenfällt, sowie die Mentalität der heutigen Gesellschaft, stellen eine zusätzliche Schwierigkeit für die Teilnahme der Gläubigen an diesen Feiern dar.

5. In Anbetracht dessen und unter Berücksichtigung von Erfahrungen, die gemacht wurden, schien es der Gottesdienstkongregation gut und angebracht, verschiedene theologische und pastorale Elemente in Erinnerung zu rufen und auf verschiedene Vorschriften hinzuweisen, die für die Heilige Woche erlassen wurden. Alles andere, was in den liturgischen Büchern über die Österliche Bußzeit, die Heilige Woche, die drei Österlichen Tage und die Osterzeit gesagt ist, bleibt gleichfalls in Kraft, es sei denn, dass es in diesem Dokument neu interpretiert wird. Alles das wird kraft dieses Dokumentes neu eingeschärft, damit die großen Geheimnisse unserer Erlösung besser gefeiert werden und alle Christgläubigen mit größerem Gewinn daran teilnehmen können. <ref> Vgl. Ritenkongregation : „Maxima redemptionis nostrae mysteria“ vom 16.11.1955; AAS 47 (1955) 838-847. </ref>

I. Die Fastenzeit

6. Die jährliche Fastenzeit ist die Zeit der Gnade, in der wir zum heiligen Berg des Osterfestes aufsteigen.

„Die Fastenzeit hat die doppelte Aufgabe, die Katechumenen und die Gläubigen auf die Feier des Paschamysteriums vorzubereiten. Die Bewerber werden durch die Feier der Einschreibung, durch Bußfeiern und Unterweisung zu den Sakramenten der Eingliederung geführt; die Gläubigen sollen mit größerem Eifer das Wort Gottes hören und dem Gebet obliegen und sich durch Buße auf die Erneuerung der Taufversprechen vorbereiten. <ref> Vgl. CD Nr. 249. </ref>

a) Was die Feier der Eingliederung in die Kirche betrifft

7. Die ganze Eingliederung in die Kirche hat einen österlichen Charakter, da sie die erste sakramentale Teilhabe an Christi Tod und Auferstehung ist. Deshalb soll die österliche Bußzeit intensiv für die geistliche Vorbereitung der Bewerber benutzt werden, besonders durch die Bußfeiern und die „Übergaben“. Aus demselben Grund soll die Osternacht die normale Zeit für die Sakramente der Eingliederung sein. <ref> Vgl. Rituale Romanum: Feier der Eingliederung Erwachsener in die Kirche, Nr. 8; CIC, can 856. </ref>

8. Gemeinden, in denen es keine Taufbewerber gibt, sollen dennoch das Gebet für die nicht unterlassen, die in der kommenden Osternacht anderswo die Sakramente der Eingliederung in die Kirche empfangen werden. Die Seelsorger sollen den Gläubigen erklären, welche Bedeutung für ihr geistliches Leben die Erneuerung des Taufversprechens hat, zu der sie in der Osternacht, nach Ablauf der 40 Tage der Fastenzeit, eingeladen werden . <ref> Messbuch für die Bistümer des deutschen Sprachgebietes, Osternachtfeier, Nr. 46. </ref>

9. Während der Fastenzeit sollen Katechesen gehalten werden für Erwachsene, die als Kinder getauft wurden, aber keinen Glaubensunterricht erhalten haben und daher auch nicht zu Firmung und Eucharistie zugelassen worden sind. Ebenso sollen während dieser Zeit Bußfeiern gehalten werden, um sie zum Empfang des Bußsakramentes hinzuführen. <ref> Vgl. Rituale Romanum: Feier der Eingliederung Erwachsener in die Kirche, Kap. IV, bes. Nr. 303. </ref>

10. Die österliche Bußzeit ist auch die geeignete Zeit für Bußfeiern, sowohl für Kinder im Schulalter, die noch nicht getauft sind, aber zur Glaubensunterweisung fähig sind, als auch für getaufte Kinder, die zum ersten Mal zum Bußsakrament zugelassen werden sollen. <ref> Vgl. ebd. Nr. 330-333. </ref> Der Bischof möge es sich angelegen sein lassen, die Glaubensunterweisung der Bewerber, seien es Erwachsene oder Kinder, zu fördern und nach Möglichkeit die vorgesehenen Feiern selbst zu halten mit möglichst großer Beteiligung der Gemeinde . <ref> Vgl. CD Nr. 250, 406-407; vgl. Rituale Romanum: Feier der Eingliederung, Nr. 41. </ref>

b) Die Feier der Fastenzeit selbst

11. Die Sonntage der österlichen Bußzeit haben den Vorrang vor allen Festen des Herrn und vor allen Hochfesten. Hochfeste, die auf einen dieser Sonntage fallen, werden auf den Samstag vorverlegt. <ref> Vgl. Grundordnung des Kirchenjahres und des neuen Römischen Generalkalenders Nr. 5 vgl. ebenda Nr. 56 ff und „Notitiae“, 23 (1987) 397. </ref> Die Wochentage der österlichen Bußzeit gehen ihrerseits allen gebotenen Gedenktagen vor . <ref> Grundordnung des Kirchenjahres und des neuen Römischen Generalkalenders Nr. 16. </ref>

12. An den Sonntagen soll in der Predigt vor allem eine Unterweisung über das Paschamysterium und über die Sakramente gehalten werden, dabei sollen die Texte des Lektionars erklärt werden, vor allem die Evangelienperikopen, die die verschiedenen Aspekte der Taufe und der anderen Sakramente sowie die Barmherzigkeit Gottes klar hervortreten lassen.

13. Die Priester sollen häufiger und intensiver das Wort Gottes verkündigen in Homilien während der Werktagsmesse, in Wortgottesdiensten, in Bußfeiern, <ref> Messbuch für die Bistümer des deutschen Sprachgebietes, AEM Nr. 42; vgl. Die Feier der Buße, Nr. 36-36. </ref> in eigenen Fastenpredigten, oder bei Hausbesuchen, wenn sie eine oder mehrere Familien besuchen und dabei die (in manchen Gegenden übliche) Häusersegnung vornehmen. Die Gläubigen sollen häufig an den Wochentagen die heilige Messe mitfeiern, und wo sie das nicht tun können, wenigstens die liturgischen Lesungen der Tagesmesse, allein oder mit ihrer Familie, lesen.

14. „Die österliche Bußzeit behält ihren Bußcharakter“<ref> Paul VI. Apostolische KonstitutionPaenitemini“, II, 1; AAS 58 (1966) 183. </ref> „In der Katechese soll den Gläubigen, gleichzeitig mit den sozialen Folgen der Sünde, das eigentliche Wesen der Buße eingeschärft werden, welche die Sünde verabscheut, insofern sie eine Beleidigung Gottes ist“.<ref> CF Nr. 251. </ref>

Die Tugend der Buße und ihre praktische Übung sind notwendige Teile der Vorbereitung auf Ostern: aus der Umkehr des Herzens geht die äußere Bußpraxis hervor, sowohl für den einzelnen Christen als auch für die ganze Gemeinde; diese Bußpraxis muss dem Geist der Buße, von dem das Evangelium klar spricht, entsprechen und kann zu Gunsten der Not leidenden Brüder genutzt werden, wobei nicht übersehen werden soll, dass sie der Situation und den Lebensbedingungen unserer Zeit angepasst sein muss.

Die Rolle der Kirche im Bußgeschehen ist dabei wohl zu beachten und das Gebet für die Sünder zu betonen; dies kann dadurch geschehen, dass man es oft in das Fürbittgebet einfügt. <ref> Vgl. ebd. Nr. 251; SC. Nr. 109. </ref>

15. „Den Gläubigen soll ans Herz gelegt werden, eifriger und mit größerem Nutzen an den Gottesdiensten der Fastenzeit und an den Bußfeiern teilzunehmen. Vor allem sollen sie auch aufgefordert werden, entsprechend der Vorschrift und der Tradition der Kirche, in dieser Zeit das Bußsakrament zu empfangen, damit sie mit reinem Herzen die österlichen Geheimnisse mitfeiern können. Dabei ist es sehr angebracht, in der Fastenzeit das Bußsakrament“ als gemeinschaftliche Feier der Versöhnung mit Bekenntnis und Lossprechung der Einzelnen, wie der Ritus es vorsieht („Die Feier der Buße“ S. 35 ff.), zu spenden . <ref> Vgl. CD Nr. 251. </ref>

Die Priester aber sollen häufiger zur Spendung des Bußsakramentes zur Verfügung stehen und längere Zeiten für die Einzelbeichte vorsehen und so den Zugang zu diesem Sakrament erleichtern.

16. „Die verschiedenen Übungen der Fastenzeit sollen auch darauf abzielen, das Leben der Ortskirche in helleres Licht zu stellen und es zu fördern. Es ist daher sehr zu empfehlen, dass die Ortskirchen, wenigstens in größeren Städten, entsprechend dem römischen Brauch in geeigneter Form Stationsfeiern halten. Es ist passend, dass der Diözesanbischof solche Feiern leitet. Als Orte empfehlen sich die bedeutenden Kirchen und Kapellen einer Stadt, die Heiligengräber und beliebte Wallfahrtsorte der Diözese“.<ref> Vgl. ebd. Nr. 260. </ref>

17. „In der Fastenzeit ist es nicht erlaubt, den Altar mit Blumen zu schmücken, der Klang von Instrumenten ist nur erlaubt zur Unterstützung des Gesanges“,<ref> Ebd. Nr. 252. </ref> weil beides den Bußcharakter dieser Zeit hervorstreicht.

18. Vom Beginn der Fastenzeit bis zur Osternacht entfällt das „Halleluja“ in allen Gottesdiensten, und zwar auch an Hochfesten und Festen. <ref> Grundordnung des Kirchenjahres und des neuen Römischen Generalkalenders Nr. 28. </ref>

19. Die Gesänge, die bei Gottesdiensten, besonders der Eucharistiefeier, aber auch bei Andachten, gebraucht werden, müssen dieser Zeit angepasst sein und soweit wie möglich den liturgischen Texten entsprechen.

20. Die Volksandachten, die dem Charakter der Fastenzeit entsprechen, wie z. B. die Kreuzwegandacht, sollen gepflegt und mit liturgischem Geist erfüllt werden, so dass die Gläubigen durch sie leichter zur Feier des Paschamysteriums Christi hingeführt werden.

c) Besondere Tage der Fastenzeit

21. „Am Aschermittwoch treten die Gläubigen, indem sie sich Asche auflegen lassen, in die Zeit ein, die zur Reinigung der Seele bestimmt ist. Dieses Zeichen der Buße, das aus biblischer Tradition stammt und im Gebrauch der Kirche bis auf uns gekommen ist, deutet an, dass der Mensch ein Sünder ist, der seine Schuld offen vor Gott bekennt; er gibt so seinem Willen zu innerer Umkehr Ausdruck, von der Hoffnung geleitet, dass der Herr ihm gnädig sein möge. Mit diesem Zeichen beginnt der Weg der Umkehr, deren Ziel der Empfang des Bußsakramentes vor dem Osterfest ist“.<ref> Vgl. CD Nr. 253 </ref>

Die Segnung und Austeilung der Asche geschieht entweder in der Messe oder außerhalb; im letzteren Fall beginnt man mit einem Wortgottesdienst und schließt mit den Fürbitten. <ref> Messbuch für die Bistümer des deutschen Sprachgebietes, Aschermittwoch </ref>

22. Der Aschermittwoch ist als Bußtag in der ganzen Kirche zu halten, und zwar mit Abstinenz und Fasten . <ref> Paul VI., Apostolische Konstitution „Paenitemini“, II. 1; AAS 58 (1966) 183; CIC, can. 1251. </ref>

23. Der 1. Fastensonntag ist der Beginn der ehrwürdigen Zeit der heiligen 40 Tage. <ref> Messbuch für die Bistümer des deutschen Sprachgebietes, Erster Fastensonntag, Tagesgebet und Gabengebet. </ref> In der Messfeier dieses Sonntags kann das zum Ausdruck kommen: z. B. durch eine Eingangsprozession, in der die Allerheiligenlitanei gesungen wird. <ref> Vgl. CD Nr. 261. </ref> Der Bischof sollte heute die Feier der Einschreibung der Bewerber in seiner Kathedralkirche halten oder auch in einer anderen Kirche, je nach pastoraler Notwendigkeit. <ref> Vgl. ebd. Nr. 408-410. </ref>

24. Die Evangelienlesungen von der Samariterin, vom Blindgeborenen und von der Auferstehung des Lazarus, die jeweils am 3., 4. und 5. Fastensonntag des Lesejahres A vorgesehen sind, können auch in den Lesejahren B und C gelesen werden, da sie für die Eingliederung in die Kirche von großer Bedeutung sind, dies gilt besonders dort, wo Taufbewerber vorhanden sind. <ref> Messlektionar, 2. Aufl. 1981, Pastorale Einführung, Nr. 97. </ref>

25. Am 4. Fastensonntag („Laetare“) und an Hochfesten und Festen können die Orgel und andere Musikinstrumente gespielt und der Altar kann mit Blumen geschmückt werden. An diesem Sonntag können auch rosafarbene Gewänder gebraucht werden. <ref>Vgl. CD Nr. 252. </ref>

26. Der Brauch, die Kreuze in den Kirchen vom 5. Fastensonntag an zu verhüllen, kann beibehalten werden, wenn die Bischofskonferenz es so angeordnet hat. Die Kreuze bleiben in diesem Fall verhüllt bis zum Ende der Karfreitagsliturgie, die Bilder jedoch bis zum Beginn der Osternachtfeier. <ref> Messbuch für die Bistümer des deutschen Sprachgebietes, Samstag der vierten Fastenwoche, Rubrik. </ref>

II. Die Heilige Woche

27. In der Heiligen Woche feiert die Kirche die Heilsgeheimnisse, die Christus in den letzten Tagen seines Lebens, von seinem messinanischen Einzug in Jerusalem an, vollbracht hat. Die Fastenzeit dauert bis zum Donnerstag dieser Woche an. Mit der Messe vom letzten Abendmahl beginnen die drei österlichen Tage, zu denen der Karfreitag und der Karsamstag gehören, die dann ihren Höhepunkt in der Osternachtfeier haben und mit der Vesper des Ostersonntags abgeschlossen werden.

„Die Tage der Heiligen Woche, vom Montag bis zum Donnerstag einschließlich, gehen allen Festfeiern vor“.<ref> Grundordnung des Kirchenjahres und des neuen Römischen Generalkalenders Nr. 16 a. </ref> Taufe und Firmung sollen an diesen Tagen nicht gespendet werden.

a) Der Palmsonntag

28. Die Heilige Woche beginnt am Palmsonntag, der die vorausgenommene Feier des königlichen Triumphes Christi mit der Verkündigung seines Leidens verbindet. Die Verbindung dieser beiden Aspekte des Paschamysteriums soll heute in der Feier und in der Katechese deutlich werden. <ref>Vgl. CD Nr. 263. </ref>

29. Seit alters her wird des Einzugs Christi in Jerusalem in einer feierlichen Prozession gedacht, mit der die Christen dieses Ereignis begehen und dabei den Herrn begleiten, wie die Kinder der Hebräer, die ihm entgegen zogen und „Hosanna“ zujubelten. <ref> Vgl. Messbuch für die Bistümer des deutschen Sprachgebietes, Palmsonntag, Nr. 9. </ref>

In jeder Kirche darf nur eine einzige Prozession gehalten werden, und zwar vor der Messe, zu der die meisten Gläubigen zusammenkommen; dies kann auch eine Abendmesse sein, sei es am Samstag oder Sonntag. Die Gläubigen versammeln sich in einer Nebenkirche oder an einem anderen passenden Ort außerhalb der Kirche, die das Ziel der Prozession ist, und tragen Palmzweige oder andere Zweige in den Händen. Der Priester und seine Assistenz tragen ebenfalls Zweige und gehen dem Volk voran. <ref>Vgl. CD Nr. 270. </ref>

Die Zweige werden gesegnet, um in der Prozession getragen zu werden. Die Gläubigen können die Zweige zu Hause aufbewahren; diese erinnern sie dann an den Sieg Christi, den sie in der Palmprozession gefeiert haben. Die Seelsorger sollen nichts unterlassen, um diese Prozession zu Ehren Christi, des Königs, so vorzubereiten und zu feiern, dass sie im Leben der Gläubigen auch geistliche Früchte bringen kann.

30. Das Messbuch bietet für die Feier des Einzugs Christi in Jerusalem, neben der oben beschriebenen feierlichen Prozession, zwei andere Formen an, die benützt werden können, wenn die Prozession aus verschiedenen Gründen nicht möglich ist;

sie sollen allerdings nicht aus Gründen der Bequemlichkeit oder größerer Leichtigkeit benutzt werden.

Die zweite Form ist der feierliche Einzug, wenn keine Prozession außerhalb der Kirche stattfinden kann. Die dritte Form ist der einfache Einzug, der in allen Messen dieses Sonntags stattfindet, denen kein feierlicher Einzug vorausgeht. <ref> Messbuch für die Bistümer des deutschen Sprachgebietes, Palmsonntag, Nr. 16. </ref>

31. Wo keine Messe gehalten werden kann, empfiehlt es sich, am Vorabend oder zu einer passenden Zeit am Sonntag einen Wortgottesdienst zum Thema des messianischen Einzugs Christi und seines Leidens zu halten. <ref>Vgl. ebd. Nr. 19. </ref>

32. Während der Prozession sollen die im Messbuch vorgesehenen Gesänge, wie die Psalmen 24 (23) und 47 (46), oder andere Gesänge zu Ehren Christi des Königs, von Schola und Volk gesungen werden.

33. Die Leidensgeschichte des Herrn wird mit besonderer Feierlichkeit vorgetragen. Anzuraten ist, sie in traditioneller Weise von drei Vortragenden lesen oder singen zu lassen, die den Part Christi, des Evangelisten und des Volkes übernehmen. Sie soll entweder von Diakonen oder von Priestern vorgetragen werden, oder, wenn solche nicht vorhanden sind, von Lektoren; in diesem Fall ist die Christus-Rolle dem Priester vorbehalten. Bei dieser Verkündigung der Leidensgeschichte werden keine Leuchter verwendet; Inzens, Begrüßung des Volkes und Bezeichnung des Buches entfallen; nur Diakone bitten vorher um den Segen des Priesters, wie sonst beim Evangelium . <ref> Vgl. ebd. Nr. 22; für das Pontifikalamt vgl. CD., Nr. 74. </ref>

Die Leidensgeschichte soll wegen des geistlichen Nutzens der Gläubigen ganz vorgetragen werden und die vorausgehenden Lesungen sollen nicht ausgelassen werden.

34. Nach der Passion soll eine Homilie gehalten werden.

b) Die Chrisam-Messe

35. Die Chrisam-Messe, in der der Bischof mit seinem Presbyterium konzelebriert, das heilige Chrisam und die anderen Öle weiht, soll Ausdruck der Verbundenheit der Priester mit ihrem Bischof in dem einen Priesteramt Christi sein. <ref> II. Vatikanum: Dekret über Dienst und Leben der Priester „Presbyterorum ordinis“, Nr. 7. </ref> Zu dieser Messe sollen die Priester aus allen Regionen des Bistums eingeladen werden und mit dem Bischof konzelebrieren; sie sollen als Zeugen und Helfer bei der Weihe des Chrisam fungieren, wie sie ja auch in ihrem täglichen Dienst Mitarbeiter des Bischofs und seine Ratgeber sind.

Auch die Gläubigen sollen dringend eingeladen werden, an dieser Messe teilzunehmen und in ihr die heilige Eucharistie zu empfangen. Traditionsgemäß wird die Chrisam-Messe am Gründonnerstag gefeiert. Wenn aber Klerus und Volk an diesem Tag schwerlich um den Bischof versammelt werden können, kann die Weihe auch vorgezogen werden an einem anderen Tag, der aber nahe an Ostern liegen muss. <ref> CD Nr. 275. </ref> Das neue Chrisma und Katechumenöl werden in der Osternacht für die Eingliederungs-Sakramente benützt.

36. Die Chrisam-Messe soll nur einmal gefeiert werden wegen ihrer Bedeutung im Leben der Diözese; sie soll in der Kathedrale, oder aus pastoralen Gründen in einer anderen bedeutenden Kirche gehalten werden.

Die heiligen Öle sollen in den einzelnen Pfarreien entweder vor der Messe vom Letzten Abendmahl oder zu einer anderen geeigneten Zeit, in Empfang genommen werden. Dies trägt dazu bei, die Gläubigen über den Gebrauch des Chrisams und der anderen heiligen Öle und über deren Wirkung und Bedeutung im Leben der Christen zu unterrichten. <ref> Vgl. CD Nr. 276. </ref>

c) Bußfeiern am Ende der Fastenzeit

37. Die Fastenzeit soll mit einer Bußfeier abgeschlossen werden, mit der sowohl der einzelne Gläubige als auch die ganze Gemeinde vorbereitet werden, tiefer in das Pascha-Mysterium einzugehen. <ref> Vgl. Die Feier der Buße, Anhang II, Nr. 1-7. </ref>

Solche Feiern sollen vor den drei Österlichen Tagen angesetzt werden, nicht aber unmittelbar vor der Messe vom Letzten Abendmahl.

III. Die drei österlichen Tage

38. Die Kirche feiert die größten Geheimnisse der Erlösung der Menschen jährlich an den drei Tagen, die von der Messe vom Letzten Abendmahl am Gründonnerstag an bis zur Vesper des Ostersonntags gehen. Diese Zeitspanne heißt mit Recht: „die drei Tage der Kreuzigung, der Grablegung und der Auferstehung Christi“;<ref> Vgl. Ritenkongregation Dekret „Maxima redemptionis nostrae mysteria“; AAS 47 (1955) 858; S. Augustinus, Epistula 55, 24, PL 35, 215. </ref> sie werden auch „die Drei Österlichen Tage“ genannt, weil in ihnen das Ostergeheimnis dargestellt und vollzogen wird, d. h. der Hinübergang des Herrn aus dieser Welt zum Vater. Die Kirche wird durch die Feier dieses Geheimnisses, in liturgischen und sakramentalen Zeichen, mit Christus, ihrem Bräutigam, innig vereint.

39. Das österliche Fasten an den beiden ersten dieser Tage ist ein heiliges Fasten; die Kirche fastet, nach ältester Tradition, „weil ihr der Bräutigam genommen wurde“.<ref> Vgl. Mk 2,19-20; Tertullian, de ieiunio, 2 und 13, Corpus Christianorum II, S. 1271. </ref> Am Karfreitag ist Fasten und Abstinenz überall zu halten; es wird zudem geraten, es auch am Karsamstag fortzusetzen, so dass die Kirche hochgestimmten und aufgeschlossenen Herzens zu den Freuden der Auferstehung des Herrn gelangt. <ref> Vgl. CD Nr. 295; SC Nr. 110. </ref>

40. Am Karfreitag und Karsamstag soll öffentlich die Lesehore und die Laudes mit der Gemeinde gefeiert werden. Der Bischof soll, wenn möglich, in seiner Kathedrale mit Klerus und Volk daran teilnehmen. <ref> Vgl. CD Nr. 296; Allgemeine Einführung in das Stundengebet, Nr. 210. </ref>

Dieser Gottesdienst, früher „Trauermette“ genannt, soll den ihm gebührenden Platz in der Frömmigkeit der Gläubigen erhalten; in ihm sollen sie das Leiden, den Tod und das Begräbnis des Herrn betend betrachten und die Verkündigung seiner Auferstehung erwarten.

41. Um die Drei Österlichen Tage angemessen zu feiern, ist eine entsprechend große Zahl Mitwirkender und Ministranten erfordert, die über ihren Dienst genau unterrichtet sein sollen. Die Seelsorger sollen den Gläubigen die Bedeutung und den Ablauf der Feiern möglichst eingehend erklären und sie zu einer aktiven und geistlichen Teilnahme hinführen.

42. Dem Gesang des Volkes, sowie der Priester und der anderen Mitwirkenden kommt in den Feiern der Heiligen Woche, und näherhin der Drei Österlichen Tage, besondere Bedeutung zu, da es der Feierlichkeit dieser Tage entspricht, die Texte zu singen, die dadurch auch ihren ganzen Sinngehalt entfalten. Die Bischofskonferenzen werden aufgefordert - wo dies noch nicht geschehen ist -, Melodien für die Teile vorzulegen, die niemals ohne Gesang vorgetragen werden sollen. Diese sind:

a) Die großen Fürbitten am Karfreitag; eventuell der Ruf des Diakons und die Antwort des Volkes;

b) die Gesänge der Erhebung und Verehrung des Kreuzes;

c) die Akklamationen zur Prozession mit der Osterkerze und zum Osterlob, das Halleluja nach der Epistel, die Litanei und die Akklamation nach der Taufwasserweihe. Die liturgischen Texte der Gesänge des Volkes soll man nicht der Leichtigkeit halber weglassen; ihre Übersetzungen in die Volkssprache sollen mit Melodien versehen werden. Solange die liturgischen Texte in der Volkssprache noch nicht mit Melodien versehen vorliegen, sollen andere ähnliche Texte gewählt werden. Es soll ein eigenes Repertorium der Gesänge für diese Feiern erstellt werden, das nur in diesen Feiern gebraucht werden soll. Dazu sollen insbesondere gehören:

a) die Gesänge zur Palmweihe und Palmprozession und zum Einzug in die Kirche;

b) die Gesänge zur Prozession mit den heiligen Ölen;

c) die Gesänge zur Gabenprozession in der Messe vom Letzten Abendmahl am Gründonnerstag und der Hymnus zur Übertragung des Allerheiligsten;

d) die Kehrverse zu den Antwortpsalmen in der Osternachtfeier und der Gesang während der Besprengung mit dem gesegneten Wasser.

Es ist angebracht, auch für den Gesang der Leidensgeschichte, das Osterlob und die Taufwasserweihe Melodien vorzusehen, die den Gesang dieser Texte erleichtern. In den größeren Kirchen soll auch aus dem Schatz alter und neuer Kirchenmusik geschöpft werden; dabei soll aber auch immer der Teilnahme des Volkes Raum gegeben werden.

43. Es empfiehlt sich, dass kleinere Ordensgemeinschaften, seien sie klerikal oder laikal, ebenso andere Laiengemeinschaften, an den Feiern der drei Österlichen Tage in größeren Kirchen teilnehmen. <ref> Vgl. Ritenkongregation Instruktion „Eucharisticum mysterium“ vom 25.5.1967, Nr. 26, AAS 59 (1967) 558.
Anmerkung: In den Nonnenklöstern soll die Feier der Drei Österlichen Tage mit größtmöglicher Feierlichkeit in der eigenen Klosterkirche begangen werden. </ref>

Desgleichen sollen dort, wo nicht genügend Teilnehmer, Ministranten oder Sänger vorhanden sind, die Feiern der Drei Österlichen Tage nicht stattfinden und die Gläubigen sich an eine größere Gemeinde anschließen. Wenn mehrere kleine Pfarreien einem einzigen Priester anvertraut sind, so sollen die Gläubigen, wenn möglich, in der größten Kirche zusammenkommen und dort die Feiern halten. Wenn einem Pfarrer aber zwei oder mehr Pfarreien anvertraut sind, in denen eine große Anzahl von Gläubigen an den Gottesdiensten teilnimmt, und diese mit gebührender Sorgfalt und Feierlichkeit gehalten werden können, dann darf er, unter Beachtung der diesbezüglichen Vorschriften, die Feiern der Österlichen Tage auch wiederholen. <ref> Vgl. Ritenkongregation Erklärungen über die Feier der erneuerten Liturgie der Hl. Woche, vom 1.2.1957, Nr. 21, AAS 49 (1957) 91-95. </ref>

Die Alumnen der Priesterseminare sollen „das Paschamysterium Christi so darleben, dass sie das Volk, das ihnen anvertraut wird, darin einzuführen vermögen“;<ref> II. Vatikanum, Dekret über die Ausbildung der Priester „Optatam totius“, Nr. 8. </ref> dazu sollen sie eine gute und vollständige liturgische Ausbildung erhalten. Es ist sehr angebracht, dass sie während ihrer Ausbildungszeit im Seminar die Fülle und den Reichtum der Feiern der österlichen Tage in den Gottesdiensten, die der Bischof feiert, erfahren. <ref> Vgl. Kongregation für das Katholische Bildungswesen: Instruktion In ecclesiasticam futurorum über die liturgische Bildung in den Seminarien, vom 17.5.1979, Nr. 15, 33. </ref>

IV. Die Messe vom letzten Abendmahl am Gründonnerstag

44. Mit der Messe am Abend des Gründonnerstags „beginnt die Kirche die Drei Österlichen Tage und gedenkt des Letzten Abendmahles, bei dem Christus in der Nacht, da er verraten wurde, aus Liebe zu den Seinen, die in der Welt waren, seinen Leib und sein Blut unter den Gestalten von Brot und Wein dem Vater darbrachte und den Aposteln zur Speise und zum Trank gab und ihnen und ihren Nachfolgern im Priesteramt auftrug, dies ebenfalls als Opfer darzubringen“.<ref> Vgl. CD Nr. 297. </ref>

45. Volle Aufmerksamkeit soll den Geheimnissen zugewandt werden, deren Gedächtnis in dieser Messe gefeiert wird: die Einsetzung der Eucharistie und des Priestertums und das Gebot der Bruderliebe; davon soll heute auch die Homilie handeln.

46. Die Messe vom Letzten Abendmahl wird am Abend gefeiert, und zwar zu der Stunde, die für die Teilnahme der gesamten Ortsgemeinde am geeignetsten ist. Alle Priester können in der Abendmesse konzelebrieren, auch, wenn sie an diesem Tag in der Chrisam-Messe konzelebriert haben oder aus seelsorglichen Gründen eine andere Messe zelebrieren müssen. <ref> Vgl. Messbuch für die Bistümer des deutschen Sprachgebietes, Gründonnerstag: Messe vom Letzten Abendmahl. </ref>

47. Wo die seelsorglichen Verhältnisse es erfordern, kann der Ortsordinarius in Kirchen und öffentlichen Kapellen eine zweite Abendmesse gestatten. Für Gläubige, denen eine Teilnahme an der Abendmesse unmöglich ist, kann er bei dringender Notwendigkeit auch eine Messe am Morgen erlauben. Solche Messen dürfen aber nie zum Nutzen einzelner oder kleiner Gruppen gestattet werden oder die Hauptmesse am Abend beeinträchtigen.

Nach ältester Überlieferung der Kirche sind heute alle Messen ohne Gemeinde untersagt. <ref> Vgl. ebd. </ref>

48. Der Tabernakel soll vor der Feier vollständig leer sein. <ref> Vgl. ebd., Nr. 1. </ref> Die Hostien für die Kommunion der Gläubigen müssen in dieser Feier des heiligen Opfers konsekriert werden. <ref> SC Nr. 55; Ritenkongregation : Instruktion „Eucharisticum mysterium“ vom 25.5.1967, Nr. 31, AAS 59 (1967) 557-558. </ref> Die Menge des zu konsekrierenden Brotes soll ausreichend sein auch für die Kommunion am Karfreitag.

49. Zur Aufbewahrung des Allerheiligsten soll eine Kapelle vorbereitet und würdig ausgeschmückt werden, die zum Beten und Meditieren einlädt; es empfiehlt sich aber dabei eine gewisse Nüchternheit, die diesen Tagen entspricht, wobei alle Missbräuche zu vermeiden bzw. abzustellen sind. <ref> Ritenkongregation : Dekret „Maxima redemptionis nostrae mysteria“ vom 16.11.1955, Nr. 9; AAS 47 (1955) 895. </ref> Wenn der Tabernakel in einer eigenen Kapelle steht, die vom Hauptschiff der Kirche getrennt ist, empfiehlt es sich, dort den Ort für die Aufbewahrung und Anbetung herzurichten.

50. Wahrend das „Gloria“ gesungen wird, läuten die Glocken, wo es Brauch ist, und schweigen danach bis zum Gloria der Osternacht, es sei denn, die Bischofskonferenz oder der Ortsbischof haben es anders bestimmt. <ref> Vgl. Messbuch für die Bistümer des deutschen Sprachgebietes, Gründonnerstag: Messe vom Letzten Abendmahl. </ref> Während dieser Zeit dürfen auch die Orgel und andere Musikinstrumente nur benutzt werden, um den Gesang zu unterstützen. <ref> Vgl. CD Nr. 300. </ref>

51. Am heutigen Tag wird gemäß der Tradition die Fußwaschung an ausgewählten Männern vorgenommen; sie soll die Gesinnung des Dienstes und der Liebe Christi darstellen, der gekommen ist, „nicht um bedient zu werden, sondern um zu dienen“.<ref> {{#ifeq: Evangelium nach Matthäus | Paschalis sollemnitatis (Wortlaut) |{{#if: Mt|Mt|Evangelium nach Matthäus}}|{{#if: Mt |Mt|Evangelium nach Matthäus}}}} 20{{#if:28|,28}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}. </ref> Dieser Gebrauch soll beibehalten und in seiner Bedeutung den Gläubigen nahe gebracht werden.

52. Zur Gabenbereitung kann man den Opfergang mit Gaben für die Armen halten, besonders wenn diese während der Fastenzeit als Frucht der Entsagung gesammelt wurden; dabei singt man „Wo die Güte und die Liebe, da wohnt Gott“.<ref> Vgl. CD Nr. 303. </ref>

53. Sehr angebracht ist es, dass Diakone, Akolythen oder Kommunionhelfer heute die Eucharistie direkt vom Altar, und zwar im Augenblick der Kommunion, entgegennehmen, um sie nachher den Kranken ins Haus zu bringen, damit diese so enger mit der feiernden Kirche verbunden sind.

54. Nach dem Schlussgebet wird eine Prozession gehalten, in der das Allerheiligste durch die Kirche zum Aufbewahrungsort übertragen wird; der Kreuzträger geht voran, ihm folgen Kerzen- und Weihrauchträger; inzwischen singt man den Hymnus „Pange lingua“ oder einen anderen eucharistischen Gesang. <ref> Vgl. Messbuch für die Bistümer des deutschen Sprachgebietes, Gründonnerstag: Messe vom Letzten Abendmahl, Nr. 15-16. </ref> Die Übertragung des Allerheiligsten findet nicht statt, wenn am folgenden Karfreitag die Feier vom Leiden und Sterben Christi nicht gehalten wird. <ref> Vgl. Ritenkongregation: Erklärung vom 15.3.1956, Nr. 3, AAS 48 (1956) 1-3; Ritenkongregation; Erklärungen über die Feier der erneuerten Liturgie der Hl. Woche, vom 1.2.1957, Nr. 14, AAS 49 (1957) 93. </ref>

55. Das Sakrament wird in den Tabernakel gestellt und dieser wird geschlossen. Eine Aussetzung mit der Monstranz ist nicht zulässig.

Der Aufbewahrungsort soll nicht die Form des „heiligen Grabes“ haben; man meide auch den Ausdruck „Heiliges Grab“: der Aufbewahrungsort ist nicht dazu da, das Begräbnis des Herrn darzustellen, sondern um das eucharistische Brot für die Kommunion am Karfreitag aufzubewahren.

56. Den Gläubigen soll nahe gelegt werden, nach der Messe des Gründonnerstags eine nächtliche Anbetung in der Kirche vor dem Allerheiligsten zu halten. Dabei kann ein Teil des Johannesevangeliums (Kap. 13-17) gelesen werden. Diese Anbetung soll aber nach Mitternacht ohne jede Feierlichkeit sein, da der Tag des Leides des Herrn dann schon angefangen hat. <ref> Vgl. Messbuch für die Bistümer des deutschen Sprachgebietes, Gründonnerstag: Messe vom Letzten Abendmahl, Nr. 21; SCR: Dekret „Maxima redemptionis nostrae mysteria“, vom 16.11.1955, Nr. 8-10, AAS 47 (1955) 845. </ref>

57. Nach der Messe wird der Altar abgedeckt. Die Kreuze werden, wenn möglich, mit einem Tuch von roter oder violetter Farbe verhüllt, wenn dies nicht schon am Samstag vor dem 5. Fastensonntag geschehen ist. Vor den Bildern der Heiligen sollen keine Kerzen angezündet werden.

V. Der Karfreitag

58. An diesem Tag, da „Christus, unser Opferlamm, geopfert ist“,<ref> {{#ifeq: 1. Brief des Paulus an die Korinther | Paschalis sollemnitatis (Wortlaut) |{{#if: 1 Kor|1 Kor|1. Brief des Paulus an die Korinther}}|{{#if: 1 Kor |1 Kor|1. Brief des Paulus an die Korinther}}}} 5{{#if:7|,7}} Kor%205{{#if:7|,7}}/anzeige/context/#iv EU | BHS =bibelwissenschaft.de">Kor%205{{#if:7|,7}}/anzeige/context/#iv EU | #default =bibleserver.com">EU }}. </ref> betrachtet die Kirche das Leiden ihres Herrn und Bräutigams und betet sein Kreuz an; dabei erwägt sie ihren eigenen Ursprung aus der Seitenwunde des am Kreuz entschlafenen Christus und tritt betend für das Heil der ganzen Welt ein.

59. Nach ältester Überlieferung feiert die Kirche heute keine Eucharistie; die heilige Kommunion wird den Gläubigen nur während der Feier vom Leiden und Sterben Christi gereicht, den Kranken aber, die dieser Feier nicht beiwohnen können, kann sie zu jeder Tageszeit gebracht werden. <ref> Vgl. Messbuch für die Bistümer des deutschen Sprachgebietes, Karfreitag, Nr. 1, 3. </ref>

60. Der Karfreitag ist in der ganzen Kirche als Bußtag zu halten, an dem Fasten und Abstinenz vorgeschrieben sind. <ref> Paul VI. Apostolische Konstitution „[[Paenitemini]“ II, 2; AAS, 58 (1966) 183; CIC can. 1251. </ref>

61. Die Feier der Sakramente ist heute ebenfalls streng untersagt, außer den Sakramenten der Buße und Krankensalbung. <ref> Vgl. Messbuch für die Bistümer des deutschen Sprachgebietes, Karfreitag, Nr. 1; Gottesdienstkongregation: „Erklärung zum Römischen Messbuch, in „Notitiae“ 13 (1977) 602. </ref> Begräbnisse werden ohne Gesang, Orgel und Glocken gehalten.

62. Es ist zu empfehlen, heute die Lesehore und die Laudes in der Kirche mit der Gemeinde zu feiern (vgl. Nr. 40).

63. Die Feier vom Leiden und Sterben Christi findet am Nachmittag etwa gegen 15 Uhr statt. Aus seelsorglichen Gründen kann eine andere Zeit festgelegt werden, zu der das Volk leichter versammelt werden kann, z. B. gleich nach der Mittagsstunde oder am Abend, nicht jedoch nach 21 Uhr. <ref> Vgl. Messbuch für die Bistümer des deutschen Sprachgebietes, Karfreitag, Nr. 3; Ritenkongregation : Erklärungen über die Feier der erneuerten Liturgie der Hl. Woche, vom 1.2.1957, Nr. 15, AAS 49 (1957) 94. </ref>

64. Die Ordnung der Feier vom Leiden und Sterben Christi, die aus alter Tradition der Kirche stammt, (nämlich: Wortgottesdienst, Kreuzverehrung, Kommunionfeier) soll genau und getreu eingehalten werden und darf von niemandem eigenmächtig abgeändert werden.

65. Der Priester und seine Assistenz ziehen unter Schweigen zum Altar, ohne dass dazu gesungen wird. Soll eine Einführung gehalten werden, so geschehe dies vor dem Einzug. Der Priester und seine Assistenz verneigen sich vor dem Altar und werfen sich dann auf ihr Angesicht nieder. Dieser Ritus, der dem Karfreitag eigen ist, soll unbedingt beibehalten werden, da er sowohl die Haltung der Demut, die dem „irdischen Menschen“<ref> Vgl. Messbuch für die Bistümer des deutschen Sprachgebietes, Karfreitag, Nr. 5. Gebet zur Auswahl. </ref> geziemt, als auch den Schmerz und die Trauer der Kirche ausdrückt.

Die Gläubigen stehen während des Einzuges und knien danach nieder und verharren eine Weile im stillen Gebet.

66. Die vorgesehenen Lesungen sollen vollständig gelesen werden. Antwortgesang und Gesang vor dem Evangelium werden in gewohnter Art gesungen. Die Leidensgeschichte nach Johannes wird auf die gleiche Art gesungen oder vorgelesen wie am Palmsonntag (vgl. Nr. 33). Nach der Leidensgeschichte folgt eine Homilie, an deren Schluss der Priester die Gläubigen zu einer kurzen Gebetsstille einladen kann. <ref> Vgl. ebd. Nr. 9; vgl. Caeremoniale Episcoporum, Nr. 319. </ref>

67. Die großen Fürbitten werden nach der Vorlage gehalten, die uns aus dem Altertum überkommen ist und zwar mit dem ganzen Umfang der Gebetsanliegen, da sie auf die universale Kraft des Leidens Christi hinweisen, der für das Heil der ganzen Welt am Kreuze hing. In einer schweren öffentlichen Notlage kann der Ortsordinarius eine besondere Bitte zusätzlich gestatten oder anordnen . <ref> Vgl. Messbuch für die Bistümer des deutschen Sprachgebietes, Karfreitag, Nr. 12. </ref>

Aus der Zahl der Fürbitten, die das Messbuch anbietet, kann der Priester diejenigen auswählen, die den örtlichen Verhältnissen am meisten entsprechen. Jedoch soll die Reihe der Gebetsanliegen gewahrt bleiben, die stets für das Allgemeine Gebet vorgesehen ist. <ref> Vgl. Messbuch für die Bistümer des deutschen Sprachgebietes, AEM, Nr. 46.</ref>

68. Für die Erhebung des Kreuzes soll dieses selbst groß und ansehnlich sein; eine der beiden im Messbuch angegebenen Formen kann gewählt werden. Dieser Ritus soll mit der ganzen Feierlichkeit vollzogen werden, die diesem Geheimnis unserer Erlösung zukommt: sowohl der Ruf zur Kreuzerhebung als auch die Antwort des Volkes sollen gesungen werden, und das ehrfurchtsvolle Schweigen nach jeder der drei Kniebeugen soll nicht übergangen werden, während der Priester stehend das Kreuz hoch erhoben hält.

69. Das Kreuz soll jedem einzelnen Gläubigen zur Verehrung dargeboten werden, da die persönliche Verehrung ein wesentliches Element dieser Feier ist; nur wenn eine sehr große Gemeinde versammelt ist, kann der Ritus der gemeinsamen Kreuzverehrung genommen werden. <ref> Vgl. Messbuch für die Bistümer des deutschen Sprachgebietes, Karfreitag, Nr. 19. </ref>

Es werde nur ein Kreuz zur Verehrung dargeboten, weil die Echtheit des Zeichens dies verlangt. Zur Kreuzverehrung werden die Antiphonen, die Improperien und der Hymnus gesungen, die die Heilsgeschichte in dichterischer Form in Erinnerung rufen; <ref> Vgl. {{#ifeq: Buch Micha | Paschalis sollemnitatis (Wortlaut) |{{#if: Mi|Mi|Buch Micha}}|{{#if: Mi |Mi|Buch Micha}}}} 6{{#if:3-4|,3-4}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}. </ref> es kann auch ein anderer geeigneter Gesang genommen werden.

70. Der Priester singt die Einleitung zum Gebet des Herrn, das dann von allen gemeinsam gesungen wird. Der Friedensgruß entfällt. Die Kommunion geschieht, wie im Messbuch angegeben. Wahrend der Kommunionausteilung kann Psalm 22 (21) gesungen werden, oder ein anderer passender Gesang. Nach der Kommunionspendung wird das Gefäß mit den übrig gebliebenen Hostien an einen dafür bereiteten Ort außerhalb der Kirche getragen.

71. Nach der Feier wird der Altar abgedeckt, wobei jedoch das Kreuz und die vier Leuchter auf dem Altar zurückbleiben. In der Kirche kann ein Ort für das Kreuz vorgesehen werden (z. B. die Kapelle, wo am Gründonnerstag das Allerheiligste aufbewahrt war), wo die Gläubigen es verehren und wo sie still davor beten können.

72. Die Übungen der Volksfrömmigkeit, z. B. der Kreuzweg, Passionsprozessionen oder Andachten zu den sieben Schmerzen Mariens, sollen aus seelsorglichen Gründen nicht vernachlässigt werden, ihre Texte und Gesänge aber sollen dem Geist der Liturgie entsprechen. Die Zeiten für diese Andachten aber werden so angesetzt, dass die Hauptgottesdienste nicht beeinträchtigt werden, so dass klar ersichtlich ist, dass die liturgischen Feiern all diese Andachten weit überragen. <ref> Vgl. SC Nr. 13. </ref>

VI. Der Karsamstag

73. Am Karsamstag verweilt die Kirche am Grab des Herrn, betrachtet sein Leiden, seinen Tod und seinen Abstieg in das Reich des Todes <ref> Vgl. Messbuch für die Bistümer des deutschen Sprachgebietes, Karsamstag; Apostolisches Glaubensbekenntnis; 1 Petr 3,19. </ref> und erwartet mit Fasten und Gebet seine Auferstehung. Es wird sehr angeraten, die Lesehore und die Laudes mit der Gemeinde zu feiern (vgl. Nr. 40). <ref> Vgl. Allgemeine Einführung in das Stundengebet, Nr. 210. </ref> Wo dies unmöglich ist, soll ein Wortgottesdienst gehalten werden oder eine Andacht, die dem Geheimnis dieses Tages angepasst ist.

74. Ein Bild Christi – am Kreuz, im Grab ruhend oder zum Reich des Todes hinabsteigend -–, das das Geheimnis des Karsamstags veranschaulicht, oder auch ein Bild der schmerzhaften Mutter, kann in der Kirche zur Verehrung der Gläubigen aufgestellt werden.

75. Die Kirche enthält sich heute gänzlich der Feier des Messopfers. <ref> Messbuch für die Bistümer des deutschen Sprachgebietes, Karsamstag. </ref> Die heilige Kommunion kann nur als Wegzehrung gereicht werden. Die Feier des Sakramentes der Ehe und anderer Sakramente, ausgenommen Beichte und Krankensalbung, müssen unterbleiben.

76. Die Gläubigen sollen über den eigenen Charakter des Karsamstags unterrichtet werden. <ref> SCR Dekret „Maxima redemptionis nostrae mysteria“ vom 16.11.1955, Nr. 2; AAS 47 (1955) 843. </ref> Gebräuche, die mit diesem Tag verbunden sind, weil auf ihn früher die Osternachtfeier vorverlegt war, sollen der Osternacht und dem Ostersonntag vorbehalten werden.

VII. Das Hochfest der Auferstehung des Herrn

A. Die Feier der Osternacht

77. Die Osternacht ist nach ältester Überlieferung „eine Nacht der Wache für den Herrn“<ref> Vgl. Ex 12,42. </ref> die Nachtwache, die in ihr gehalten wird, gedenkt jener heiligen Nacht, in der der Herr auferstand und wird daher als die „Mutter aller Nachtwachen“ angesehen. <ref> Augustinus von Hippo, Sermo 219, PL 38,1088. </ref> In dieser Nacht erwartet die Kirche betend die Auferstehung des Herrn und feiert sie dann mit den Sakramenten der Taufe, der Firmung und der Eucharistie. <ref> CD Nr. 332. </ref>

1. Die Osternacht als nächtliche Feier

78. „Die ganze Feier der Osternacht findet in der Nacht statt; sie soll entweder nicht vor Einbruch der Dunkelheit beginnen oder nicht nach der Morgendämmerung des Sonntags enden“.<ref> Vgl. Caeremoniale Episcoporum Nr. 332; Messbuch für die Bistümer des deutschen Sprachgebietes, Feier der Osternacht, Nr. 3. </ref> Diese Vorschrift ist streng einzuhalten. Gegenteilige Missbräuche und Gewohnheiten, die sich hier und dort eingebürgert haben, nämlich die Osternacht zu der Zeit zu feiern, zu der man die Vorabendmesse des Sonntags zu halten pflegt, werden verworfen. <ref> Ritenkongregation Instruktion „Eucharisticum mysterium“ vom 25.5.1967, Nr. 28, AAS 59 (1967) 556-557. </ref> Die Gründe, die manchmal dafür angeführt werden, um die Osternachtfeier vorzuverlegen, wie z. B. die öffentliche Unsicherheit, werden nicht geltend gemacht im Fall der Nacht der Geburt des Herrn oder wenn es sich um andere Veranstaltungen verschiedenster Art handelt.

79. Die Nacht des Paschafestes, die die Hebräer in Erwartung des Vorüberganges des Herrn, der sie von der Knechtschaft des Pharao befreien sollte, verbrachten, wurde von ihnen zum jährlichen Gedächtnis an dieses Ereignis gemacht; sie war ein Bild, das das wahre Pascha Christi ankündigte; zugleich ein Bild der wahren Befreiung, in der „Christus die Ketten des Todes zerbrach und aus der Tiefe als Sieger emporstieg“.<ref> Missale Romanum Feier der Osternacht, Nr. 19; Osterlob. </ref>

80. Von Anfang an hat die Kirche das jährliche Pascha, das Fest der Feste, in einer nächtlichen Feier begangen. Denn die Auferstehung Christi ist das Fundament unseres Glaubens und unserer Hoffnung; durch die Taufe und Firmung werden wir in das Paschamysterium Christi eingeführt: mit ihm gestorben, werden wir mit ihm begraben und mit ihm auferweckt und werden auch mit ihm herrschen. <ref> SC Nr. 6; vgl. {{#ifeq: Vorlage:Röm (Bibel) | Paschalis sollemnitatis (Wortlaut) |{{#if: Röm|Röm|Vorlage:Röm (Bibel)}}|{{#if: Röm |[[Vorlage:Röm (Bibel)|Röm]]|[[Vorlage:Röm (Bibel)]]}}}} 6{{#if:3-6|,3-6}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}; {{#ifeq: Brief des Apostels Paulus an die Epheser | Paschalis sollemnitatis (Wortlaut) |{{#if: Eph|Eph|Brief des Apostels Paulus an die Epheser}}|{{#if: Eph |Eph|Brief des Apostels Paulus an die Epheser}}}} 2{{#if:5-6|,5-6}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}; {{#ifeq: Brief des Paulus an die Kolosser | Paschalis sollemnitatis (Wortlaut) |{{#if: Kol|Kol|Brief des Paulus an die Kolosser}}|{{#if: Kol |Kol|Brief des Paulus an die Kolosser}}}} 2{{#if:12-13|,12-13}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}; {{#ifeq: 2. Brief des Paulus an Timotheus | Paschalis sollemnitatis (Wortlaut) |{{#if: 2 Tim|2 Tim|2. Brief des Paulus an Timotheus}}|{{#if: 2 Tim |2 Tim|2. Brief des Paulus an Timotheus}}}} 2{{#if:11-12|,11-12}} Tim%202{{#if:11-12|,11-12}}/anzeige/context/#iv EU | BHS =bibelwissenschaft.de">Tim%202{{#if:11-12|,11-12}}/anzeige/context/#iv EU | #default =bibleserver.com">EU }}. </ref>

Diese Nachtwache ist auch der Erwartung der Wiederkunft des Herrn geweiht. <ref>„Wir durchwachen diese Nacht, weil der Herr auferstand und jenes Leben ..., in dem es keinen Tod und keinen Schlaf gibt, in seinem Fleische für uns begann; er hat dies Leben so vom Tod erweckt, dass es nicht mehr stirbt und der Tod keine Macht mehr über es hat... Wenn wir ihm daher in seiner Auferstehung in einer etwas längeren Nachtwache Loblieder singen, wird er uns die Gnade verleihen, dass wir mit ihm in einem Leben ohne Ende herrschen“. S. Augustinus, Sermo Guelferbytanus, 5,4, PLS 2, 552. </ref>

2. Die Struktur der Osternachtfeier und die Bedeutung der einzelnen Elemente

81. Die Osternacht ist folgendermaßen gegliedert: Nach einer kurzen Lichtfeier und dem Osterlob (1. Teil) besinnt sich die Heilige Kirche auf die Großtaten, die Gott der Herr an seinem Volk in aller Zeit getan hat (2. Teil, Wortgottesdienst), bis sie mit ihren neuen Mitgliedern, die in der Taufe wiedergeboren wurden (3. Teil), vom Herrn zu dem Tisch gerufen wird, den er seinem Volk bereitet hat, als Gedächtnis seines Todes und seiner Auferstehung, bis er wiederkommt (4. Teil). <ref> Vgl. Messbuch für die Bistümer des deutschen Sprachgebietes, Osternachtfeier, Nr. 7. </ref> Diese liturgische Ordnung darf von niemandem eigenmächtig geändert werden.

82. Der erste Teil besteht in symbolischen Handlungen, die man in ihrem ganzen Umfang mit solcher Schönheit vollziehen soll, dass ihre Bedeutung, wie sie in den Einführungen und Gebeten zum Ausdruck kommt, den Gläubigen aufgeht.

Wenn möglich, soll außerhalb der Kirche an einem geeigneten Platz ein Holzfeuer angezündet werden, an dem das neue Feuer gesegnet wird; es soll so groß sein, dass seine Flamme wirklich die Finsternis zu durchbrechen und die Nacht zu erhellen vermag.

Die Osterkerze soll, um der Echtheit des Zeichens willen, eine wirkliche Kerze aus Wachs sein und jedes Jahr neu angeschaffen werden; es darf nur eine einzige Osterkerze gebraucht werden; sie soll von ansehnlicher Größe sein, darf aber niemals eine Kerzenattrappe sein (in die ein Einsatz – Kerze oder Gas – eingesetzt wird), damit sie wirklich ein Zeichen sein kann für Christus, der das Licht der Welt ist. Sie wird mit den im Messbuch vorgesehenen Zeichen und Worten gesegnet, die die Bischofskonferenzen aber auch durch andere ersetzen können. <ref> Vgl. ebd. Nr. 10-12. </ref>

83. Die Prozession, in der das Volk in die Kirche einzieht, wird allein vom Licht der Osterkerze erleuchtet und geführt. Wie die Kinder Israels in der Nacht von der Feuersäule geführt wurden, so folgen die Christen ihrerseits Christus in seiner Auferstehung. Man kann in dieser Prozession an die Antwort des Volkes „Dank sei Gott“ einen Ruf zu Ehren des Herrn anfügen.

Von der Osterkerze verteilt sich das Licht dann auf die Kerzen, die alle in Händen tragen sollen, während das elektrische Licht noch ausgeschaltet bleibt.

84. Der Diakon verkündet das Osterlob, das in dichterischen Worten das Ostergeheimnis besingt, eingebettet in die ganze Heilsgeschichte. Wenn kein Diakon da ist, und auch der Priester selbst das Osterlob nicht singen kann, kann es einem Kantor übertragen werden. Die Bischofskonferenzen können das Osterlob anpassen durch die Einführung von Akklamationen der Gemeinde. <ref> Vgl. ebd. Nr. 17. </ref>

85. Die Lesungen aus der Heiligen Schrift stellen den zweiten Teil der Osternachtfeier dar. Sie beschreiben die Großtaten der Heilsgeschichte, die die Gläubigen in Ruhe betrachten sollen; dazu helfen ihnen der Gesang des Antwortpsalmes, das meditative Schweigen und die Gebete nach den Lesungen.

Die erneuerte Osternachtfeier hat sieben Lesungen aus dem Alten Testament, und zwar aus dem Gesetz und den Propheten, die meist aus der ältesten Tradition sowohl des Ostens als auch des Westens stammen, und zwei Lesungen aus dem Neuen Testament, eine Apostellesung und das Evangelium. So erklärt die Kirche „ausgehend von Moses und aller Propheten“,<ref> {{#ifeq: Evangelium nach Lukas | Paschalis sollemnitatis (Wortlaut) |{{#if: Lk|Lk|Evangelium nach Lukas}}|{{#if: Lk |Lk|Evangelium nach Lukas}}}} 24{{#if:27|,27}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}; vgl. {{#ifeq: Evangelium nach Lukas | Paschalis sollemnitatis (Wortlaut) |{{#if: Lk|Lk|Evangelium nach Lukas}}|{{#if: Lk |Lk|Evangelium nach Lukas}}}} 24{{#if:44-45|,44-45}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}. </ref> das Paschamysterium Christi. Es sollen daher alle Lesungen gelesen werden, wo immer das möglich ist, damit der Charakter der Nachtwache, die notwendigerweise eine längere Dauer voraussetzt, erhalten bleibt.

Wenn jedoch pastorale Gründe es nahe legen, dass diese Zahl der Lesungen weiter vermindert wird, so sollen wenigstens drei Lesungen aus dem Alten Testament, und zwar aus den Büchern des Gesetzes und aus den Propheten, genommen werden; dabei darf die Lesung des 14. Kapitels des Buches Exodus, mit ihrem dazugehörigen Canticum, nie fehlen. <ref> Vgl. Messbuch für die Bistümer des deutschen Sprachgebietes, Osternachtfeier Nr. 21. </ref>

86. Die typologische Bedeutung der Texte des Alten Testamentes gründet im Neuen Testament und wird in dem Gebet, das der Priester nach jeder Lesung vorträgt, verdeutlicht; es kann hilfreich sein, die Gläubigen durch eine kleine Einführung zu diesem typologischen Verständnis hinzuführen, die der Priester oder der Diakon geben kann.

Die nationalen oder diözesanen Liturgischen Kommissionen sollen dazu den Seelsorgern die nötigen Hilfsmittel an die Hand geben. Nach jeder Lesung wird der Antwortpsalm gesungen; die Gemeinde antwortet mit dem Kehrvers.

Durch solche Wiederholung der einzelnen Elemente soll der Rhythmus gewahrt bleiben, der den Gläubigen hilft, mit innerer Aufmerksamkeit und Frömmigkeit dabei zu sein. <ref> Vgl. ebd. Nr. 23. </ref> Man vermeide es sorgfältig, die Psalmen durch Gesänge zu ersetzen, die der Liturgie nicht würdig sind.

87. Nach den Lesungen des Alten Testamentes wird das Gloria gesungen und werden die Glocken geläutet, wo dies üblich ist; danach folgt das Tagesgebet und so geht man zu den Lesungen aus dem Neuen Testament über. Als Epistel wird das Mahnwort des Apostels über die Taufe als Eingliederung in das Pascha-Mysterium Christi gelesen.

Dann stehen alle auf und der Priester stimmt feierlich das Halleluja an, das er dreimal und in jeweils höherem Ton singt, und das vom Volk wiederholt wird. <ref> Vgl. Caeremoniale Episcoporum Nr. 352. </ref> Wenn nötig singt der Psalmist oder der Kantor das Halleluja; das Volk wiederholt es weiterhin als Einschub zwischen die einzelnen Verse des Psalmes 118 (117), den die Apostel so oft in ihrer Osterpredigt gebraucht haben. <ref> Vgl. {{#ifeq: Apostelgeschichte | Paschalis sollemnitatis (Wortlaut) |{{#if: Apg|Apg|Apostelgeschichte}}|{{#if: Apg |Apg|Apostelgeschichte}}}} 44{{#if:1-12|,1-12}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}; {{#ifeq: Evangelium nach Matthäus | Paschalis sollemnitatis (Wortlaut) |{{#if: Mt|Mt|Evangelium nach Matthäus}}|{{#if: Mt |Mt|Evangelium nach Matthäus}}}} 21{{#if:42|,42}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}; {{#ifeq: Evangelium nach Markus | Paschalis sollemnitatis (Wortlaut) |{{#if: Mk|Mk|Evangelium nach Markus}}|{{#if: Mk |Mk|Evangelium nach Markus}}}} 12{{#if:10|,10}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}; {{#ifeq: Evangelium nach Lukas | Paschalis sollemnitatis (Wortlaut) |{{#if: Lk|Lk|Evangelium nach Lukas}}|{{#if: Lk |Lk|Evangelium nach Lukas}}}} 20{{#if:17|,17}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}. </ref> Die Ankündigung der Auferstehung des Herrn im Evangelium ist dann der Höhepunkt des ganzen Wortgottesdienstes. Auf das Evangelium folgt eine, wenn auch kurze Homilie, die nicht wegfallen soll.

88. Der dritte Teil der Osternacht ist die Tauffeier. Das Pascha des Herrn und unseres wird jetzt im Sakrament gefeiert. In jenen Kirchen, die einen Taufbrunnen haben, kommt dies voll zum Ausdruck; noch mehr, wenn auch Erwachsene in die Kirche eingegliedert werden oder wenigstens Kinder getauft werden. <ref> Vgl. Rituale Romanum: Die Feier der [[Kindertaufe||, Nr. 6. </ref> Auch wenn keine Taufbewerber da sind, wird in den Pfarrkirchen dennoch das Taufwasser gesegnet. Wenn die Segnung nicht am Taufbrunnen, sondern im Altarraum stattfindet, wird das Taufwasser später zum Taufbrunnen getragen, wo er während der ganzen Osterzeit aufbewahrt wird. <ref> Vgl. Messbuch für die Bistümer des deutschen Sprachgebietes, Osternachtfeier, Nr. 48. </ref> Wo aber keine Taufe vorgesehen ist und auch keine Taufwassersegnung, wird zum Taufgedächtnis Wasser gesegnet, mit dem das Volk besprengt wird. <ref> Vgl. ebd. Nr. 45. </ref>

89. Danach geschieht die Erneuerung des Taufversprechens. Der Priester sagt dazu einführende Worte. Die Gläubigen halten stehend brennende Kerzen in Händen und antworten auf die dazu gestellten Fragen. Dann werden sie mit Weihwasser besprengt. So werden sie durch Zeichen und Worte an die Taufe, die sie empfangen haben, erinnert. Der Priester geht durch die Kirche und besprengt die Gemeinde, während alle die Antiphon singen: „Vidi aquam“ - „Ich sah ein Wasser“ oder ein anderes Lied mit Taufcharakter . <ref> Vgl. ebd. Nr. 47. </ref>

90. Die Eucharistiefeier ist der vierte Teil der Osternachtfeier und auch ihr Höhepunkt, denn sie ist das österliche Sakrament, das Gedächtnis des Kreuzesopfers Christi, die Gegenwart des Auferstandenen, die Vollendung der Eingliederung in die Kirche und die Vorwegnahme des ewigen Paschafestes.

91. Es muss vermieden werden, dass diese Eucharistiefeier eilig und hastig gehalten wird; im Gegenteil sollen alle Riten und Worte größtmögliche Ausdruckskraft haben: die Fürbitten, in denen die Neugetauften zum ersten Mal als Gläubige das königliche Priestertum ausüben; <ref> Vgl. ebd. Nr. 49; Rituale Romanum: Die Feier der Eingliederung Erwachsener in die Kirche, Nr. 36. </ref> die Gabenprozession, bei der die Neugetauften mitwirken; das Hochgebet, - I, II oder III mit ihren eigenen Einschüben, - das möglichst gesungen werden soll; <ref> Vgl. Messbuch für die Bistümer des deutschen Sprachgebietes, Osternachtfeier, Nr. 53; Messbuch für die Bistümer des deutschen Sprachgebietes,: Messen zu bestimmten Feiern, 3: Bei der Taufspendung. </ref> schließlich die Kommunion, als der Augenblick der tiefsten Teilnahme am Geheimnis, das gefeiert wird. Zur Kommunion soll, wenn möglich, Psalm 118 (117) mit der Antiphon „Unser Osterlamm“, oder Psalm 33 (32) mit dem dreifachen Halleluja als Antiphon, oder ein anderes Osterlied gesungen werden.

92. Es ist angebracht, der Kommunion in der Osternacht die Fülle des eucharistischen Zeichens zu geben, indem man sie unter den Gestalten von Brot und Wein reicht. Die Ortsordinarien können darüber befinden, ob dies angebracht ist. <ref> Vgl. Messbuch für die Bistümer des deutschen Sprachgebietes,, AEM, Nr. 240-242. </ref>

3. Pastorale Hinweise

93. Die Feier der Osternacht soll so vollzogen werden, dass sie der Gemeinde den Zugang zum ganzen Schatz der Texte und Riten ermöglicht. Man muss also darauf achten, dass alles sinnvoll und sachgerecht ist, dass die Gläubigen aktiv mitwirken und dafür sorgen, dass genügend Ministranten und Lektoren da sind und ein Chor zur Verfügung steht.

94. Es ist zu wünschen, dass sich manchmal mehrere Gemeinden in einer Kirche zusammenfinden, wenn diese Gemeinden zu nahe aneinander liegen oder zu klein sind, so dass eine festliche Feier nicht möglich ist.

Man soll die Teilnahme einzelner Gruppen an der gemeinsamen Osternachtfeier der Gemeinde fördern, damit so alle Gläubigen eine tiefere Erfahrung der Gemeinschaft in der Kirche machen können.

Die Gläubigen, die aus Gründen des Urlaubs an diesen Tagen nicht in ihrem Wohnort sind, soll man dazu anhalten, dass sie an ihrem Ferienort an den Gottesdiensten teilnehmen.

95. Wenn man die Osternachtfeier ankündigt, vermeide man es, von ihr wie vom Abend des Karsamstags zu sprechen. Es soll vielmehr gesagt werden, dass die Osternachtfeier „in der Nacht von Ostern“ stattfindet und zwar als ein einziger Gottesdienst. Die Seelsorger sollen die Gläubigen dazu anhalten, an der ganzen Feier der Osternacht teilzunehmen. <ref> SC Nr. 106. </ref>

96. Eine gute Feier der Osternacht verlangt von den Seelsorgern, dass sie sich selbst um eine immer bessere Kenntnis der Texte und Riten bemühen, so dass sie fähig sind, die Gläubigen als richtige Mystagogen zum Geheimnis hinzuführen.

B. Der Ostertag

97. Die Messe am Ostersonntag soll mit aller Feierlichkeit gefeiert werden. Als Bußakt empfiehlt sich heute die Besprengung mit dem Wasser, das in der Osternacht geweiht wurde; währenddessen singt man die Antiphon „Vidi aquam“ – „Ich sah ein Wasser“ oder ein anderes Lied mit Taufcharakter. Mit diesem geweihten Wasser werden dann auch die Weihwasserbehälter an den Kirchentüren gefüllt.

98. Die Feier der Ostervesper („Tauf-Vesper“), in der man während des Psalmengesanges in Prozession zum Taufbrunnen zieht, soll beibehalten werden, wo sie Brauch ist, und soll, wenn möglich, eingeführt werden, wo sie nicht besteht. <ref> Vgl. Allgemeine Einführung in das Stundengebet, Nr. 213. </ref>

99. Die Osterkerze hat ihren Platz entweder neben dem Ambo oder neben dem Altar; sie wird wenigstens zu allen größeren liturgischen Feiern der Osterzeit angezündet, sei es Messe, Laudes oder Vesper, bis zum Pfingstsonntag. Danach wird sie in der Taufkapelle ehrfürchtig aufbewahrt, und bei Tauffeiern werden an ihr die Taufkerzen angezündet. In Messfeiern für Verstorbene am Begräbnistag soll die Osterkerze an den Sarg gestellt werden, zum Zeichen, dass der Tod des Christen sein persönliches Pascha ist. Außerhalb der Osterzeit darf die Osterkerze nicht angezündet werden und auch nicht im Altarraum stehen. <ref> Vgl. Messbuch für die Bistümer des deutschen Sprachgebietes, Pfingsten, Rubrik; Rituale Romanum: Die Feier der Aufnahme Erwachsener in die Kirche, Vorbemerkungen Nr. 25. </ref>

VIII. Die Osterzeit

100. Die Osterfeier wird in der Osterzeit fortgesetzt. Die 50 Tage, vom Ostersonntag bis zum Pfingstsonntag, werden wie ein einziger Festtag freudig gefeiert, wie ein „großer Sonntag“.<ref> Vgl. Grundordnung des Kirchenjahres und des neuen Römischen Generalkalenders Nr. 22. </ref>

101. Die Sonntage dieser Zeit werden wie Ostersonntage angesehen und auch so genannt, und haben Vorrang vor allen Festen des Herrn und vor allen Hochfesten. Wenn Hochfeste auf diese Sonntage fallen, werden sie auf den Samstag vorverlegt. <ref> Vgl. ebd. Nr. 5.23. </ref> Feiern zu Ehren der Jungfrau Maria oder der Heiligen, die in die Woche fallen, können an diesen Sonntagen nicht gehalten werden. <ref> Vgl. ebd. Nr. 58. </ref>

102. Für Erwachsene, die in der Osternacht in die Kirche eingegliedert wurden, ist die ganze Osterzeit eine Zeit der Mystagogie. Dort, wo Neugetaufte sind, soll das, was in der „Feier der Eingliederung Erwachsener in der Kirche“ in den Nummern 37-40 und 235-239 gesagt ist, eingehalten werden. In allen Kirchen aber werde während der Osteroktav im Eucharistischen Hochgebet für die Neugetauften gebetet.

103. Während der ganzen Osterzeit werden in den Sonntagsmessen den Neugetauften eigene Plätze bei den Gläubigen reserviert. Alle Neugetauften sollen, nach Möglichkeit, mit ihren Paten an den Messen teilnehmen. In den Homilien und, wo es angebracht ist, in den Fürbitten soll ihrer gedacht werden. Zum Abschluss der Zeit der Einführung, um den Pfingstsonntag, werde eine Feier angesetzt, je nach den Gewohnheiten des Landes. <ref> Vgl. Rituale Romanum: Die Feier der Eingliederung Erwachsener in die Kirche, Nr. 235-237; vgl. ebd., Nr. 238-129. </ref> Es ist auch angebracht, dass die Kinder ihre erste heilige Kommunion an den Sonntagen der Osterzeit empfangen.

104. In der Osterzeit sollen die Seelsorger die Gläubigen, die schon die Eucharistie empfangen haben, über den Sinn des Kirchengebotes, in dieser Zeit die Osterkommunion zu empfangen, unterrichten. <ref> Vgl. CIC, can. 920. </ref> Es ist sehr zu empfehlen, den Kranken, wenn möglich in der Osteroktav die heilige Kommunion zu bringen.

105. Wo es Sitte ist, zu Ostern die Häuser zu segnen, soll diese Segnung vom Pfarrer oder anderen Priestern oder Diakonen, die von ihm delegiert sind, gehalten werden. Es ist dies eine Gelegenheit zu seelsorglichen Begegnungen. <ref> Ritenkongregation Dekret „Maxima redemptionis nostrae mysteria“ vom 16.11.1955, Nr. 24; AAS 47 (1955) 847. </ref> Der Pfarrer soll in die Häuser gehen und jede einzelne Familie besuchen, mit ihnen sprechen und mit ihnen beten, wobei er sich auf die Texte des Benediktionale stützen kann. <ref> De Benedictionibus, caput I, II, Ordo benedictionis annuae familiarum in propriis domibus. Vgl. Benediktionale, Studienausgabe für die katholischen Bistümer des deutschen Sprachgebietes, S. 237-239. </ref> In großen Städten sollte man die Möglichkeit vorsehen, mehrere Familien zu versammeln und mit ihnen eine gemeinsame Segensfeier zu halten.

106. Es gibt Volksbräuche, die mit Ostern verbunden sind, und die mancherorts mehr Volk anziehen als die Feier der Liturgie selbst. Diese sollte man keineswegs verachten, da sie Ausdruck des religiösen Sinnes des Volkes sein können. Die Bischofskonferenzen und Ortsordinarien sollen dafür sorgen, dass solche Gebräuche, die der Frömmigkeit förderlich sein können, möglichst in Übereinstimmung mit der Liturgie gebracht werden, mit dem Geist der Liturgie erfüllt werden, von ihr her ihren Ursprung nehmen und das Volk zu ihr hinführen. <ref> SR Nr. 13; vgl. Gottesdienstkongregation: Orientamenti e proposte per la celebrazione dell'anno mariano, (3.4.1987) Nr. 3, 51-56. </ref>

107. Diese heiligen fünfzig Tage schließen mit dem Pfingstsonntag, in dem die Herabkunft des Heiligen Geistes auf die Apostel, der Ursprung der Kirche und der Anfang ihrer Mission bei den Menschen aus allen Sprachen, Völkern und Nationen gefeiert wird. <ref> Grundordnung des Kirchenjahres und des neuen Römischen Generalkalenders Nr. 23. </ref>

Es ist zu empfehlen, die Vorabendmesse zu einer Nachtwache zu verlängern; diese soll allerdings nicht auf die Taufe ausgerichtet sein, wie in der Osternacht, sondern vielmehr auf inständiges Gebet, nach dem Vorbild der Apostel und Jünger, die „einmütig im Gebet verharrten mit Maria, der Mutter Jesu“ und den Heiligen Geist erwarteten. <ref> Die erste Vesper des Hochfestes kann mit der Messe verbunden werden; dies geschieht, wie in Nr. 96 der Allgemeinen Einführung in das Stundengebet vorgesehen. Damit das Geheimnis dieses Tages tiefer und besser erkannt wird, können mehrere Lesungen aus der Hl. Schrift gelesen werden, die im Lektionar zur Auswahl an diesem Tag angeboten werden. In diesem Fall geht der Lektor zum Ambo und trägt dort die erste Lesung vor; danach singt der Psalmist oder Kantor den Antwortpsalm, wozu die Gemeinde den Kehrvers singt. Nach einer Zeit des stillen Gebetes, trägt er das Gebet vor, das der Lesung entspricht (z. B. eines der Tagesgebete der siebten Osterwoche). Dies wiederholt man je nach der Zahl der vorgesehenen Lesungen. </ref>

108. Der Osterfeier ist es eigen, dass an ihr die ganze Kirche sich des Nachlasses der Sünden erfreut, die nicht nur denen geschenkt wird, die in der Taufe wiedergeboren wurden, sondern auch denen, die schon lange zu den Adoptivsöhnen gehören“.<ref> Leo der Große, Sermo 6 de Quadragesima, 1-2, PL 54, 285. </ref> Durch intensive pastorale Bemühungen und vertieften geistlichen Eifer werden, mit der Hilfe des Herrn, alle, die das Osterfest gefeiert haben, dies in ihrem Leben auch bewahren. <ref> Vgl. Messbuch für die Bistümer des deutschen Sprachgebietes, Samstag der siebten Osterwoche: Tagesgebet. </ref>

Rom, im Sitz der Kongregation für den Gottesdienst, am 16. Januar 1988.

Paul Augustin Card. Mayer OSB.
Präfekt.
Virgilio Noè
Titularerzbischof von Voncaria.

Sekretar

Anmerkungen

<references />

Weblinks