Altkatholische Kirche: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 13. August 2018, 18:47 Uhr
Die Altkatholische Kirche, in der Schweiz Christkatholische Kirche, bezeichnet die Gemeinschaft selbstständiger katholischer Kirchen, die teilweise in der Utrechter Union zusammengeschlossen sind.
Inhaltsverzeichnis
Entstehung
Die Altkatholische Kirche formierte sich nach dem Ersten Vatikanischen Konzil, nachdem namhafte Theologen (in Deutschland z.B. Ignaz von Doellinger), es aus Gewissensgründen abgelehnt hatten, das dort verabschiedete Unfehlbarkeitsdogma sowie das Jurisdiktionsprimat des Papstes anzuerkennen. Die römisch-katholische Kirche exkommunizierte daraufhin diejenigen Gläubigen, die die beiden Dogmen nicht anerkennen konnten bzw. wollten, diese wiederum fanden sich, da sie sich immer noch als Katholiken verstanden in einer "Notkirche" zusammen, da sie die Hoffnung hegten, dass sie wieder zur Römisch-Katholischen Kirche stoßen könnten, sobald das Unfehlbarkeitsdogma nicht mehr bindend sei. Da sich dies jedoch nicht einstellte organisierten sich die Altkatholiken - zum Teil mit staatlicher Unterstützung - in vielen Bundesländern (z.B. Bayern, NRW, Baden-Württemberg, Berlin, Hessen) in öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen.
Die Altkatholiken verstehen sich als in der apostolischen Sukzession stehend und gehören der Utrechter Union an, zu der beispielsweise auch die Christkatholische Kirche der Schweiz sowie die altkatholische Kirchen in Österreich, den Niederlanden, Polen und Tschechien gehören, unselbständige Gemeinden gibt es in Kroatien, Dänemark, Frankreich, Italien und Kanada. Der Sitz des deutschen Bischofs der Altkatholiken ist Bonn, wo auch ein altkatholisches Seminar an der Universität Bonn für das Studium der altkatholischen Theologie zur Verfügung steht, ebenso in Bonn ist daher auch das altkatholische Priesterseminar angesiedelt.
Wesentliche Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede zur Römisch-Katholischen Kirche
Gemeinsam sind beiden:
-> das nicäno-konstantinopolitanische Glaubensbekenntnis.
-> die "allgemein anerkannten dogmatischen Entscheidungen der ökumenischen Synoden der ungeteilten Kirche des 1. Jahrtausends" (Utrechter Erklärung), also der Konzile von Nizäa I (325), von Konstantinopel I (381), von Ephesus (431), von Chalkedon (451), von Konstantinopel II und III (553 bzw. 680) sowie von Nicäa II (787).
-> das Sakramentsverständnis (7 Sakramente, wobei bei einzelnen durchaus Unterschiede bestehen, so erkennt die altkatholische Kirche bei der Kommunion nicht die Transsubstantiation an. Beim Sakrament der Ehe wird zwar auch von einer Unauflöslichkeit ausgegangen, in genau umrissenen Fällen kommt aber auch eine kirchliche Wiederverheiratung in Betracht. Das Sakrament der Beichte wird bei den Altkatholiken nicht als Ohrenbeichte abgenommen. Schließlich steht das Sakrament der Weihe (Priester und Diakonenweihe) auch Frauen offen (Frauenordination) sowie ist nicht mit dem Zölibat verbunden).
-> die katholische Liturgie, wobei die altkatholische Kirche die ökumenische Limaliturgie zelebriert.<ref>Die Tagespost vom 23. Mai 2009: Vatikan und Altkatholiken erzielen Fortschritte</ref>
Die Internationale Römisch-Katholische/Altkatholische Dialogkommission hat Gemeinsamkeiten zwischen beiden Kirchen in einem Dokument "Kirche und Kirchengemeinschaften" ausgearbeitet und am 12. Mai 2009 in Salzburg vorgestellt und danach den Gremien der beiden Kurchen zur Beratung vorgelegt.
Die größten Divergenzen zwischen beiden Kirchen bestehen danach in der Frauenordination in der altkatholichen Kirche, der Marienverehrung sowie in der Übernahme ehemals römisch-kathlischer Priester in die alt-katholische Kirche (oftmals nach einer Eheschließung).
Synodale Verfassung der altkatholischen Kirche
Wie oben ersichtlich, besteht der stärkste Unterschied zwischen der römisch-katholischen und der altkatholischen Kirche in der Nichtanerkennung des Unfehlbarkeitsdogmas des Papstes. Die Loslösung vom petrinischen Prinzip sowie die im Entstehungsprozess enge Anbindung an staatliche Stellen führte dazu, dass die altkatholischen Gemeinden ebenso wie die Kirchen auf Länderebene synodal verfasst sind, d.h. zwar nicht in Glaubensfragen, aber in Fragen der Gemeindeorganisation alle Entscheidungen synodal, d.h. durch Gemeindeversammlungen auf demokratische Weise gefällt werden.
Weblinks
Anmerkungen
<references />