Diskussion:Codex Iuris Canonici: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 8. Juni 2017, 10:24 Uhr
Ich möchte auf eine sprachliche Unebenheit im Artikeltext zum CIC hinweisen: "promulgiert und auf den 1. Adventssonntag 1983 in Kraft gesetzt". Im Sinne der allgemeinen deutschen Orthographie muss es "zum 1. Adventssonntag in Kraft gesetzt" heißen. Ich würde diesen Text gerne selbst bearbeiten, doch ist dieser Abschnitt bedauerlicherweise nicht zur Bearbeitung frei gegeben. Gimli
Der Text ist nicht gesperrt und kann schon bearbeitet werden. --Gandalf 12:18, 11. Jan 2007 (CET)
Kirchenrecht
Hallo, ich finde es sehr schade, dass es keinen Artikel "Kirchenrecht" gibt, sondern nur die Weiterleitung zum CIC/ 1983. Das ist doch eine starke Verkürzung des Begriffs auf das aktuell gültige Recht in der römisch-katholischen Kirche ohne Berücksichtigung von Festlegungen die den CIC übersteigen (Pastor Bonus, Staatskirchenrecht z.B. Konkordate). --Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht (Vaclav Havel) (Diskussion) 12:24, 8. Jun. 2017 (CEST)