Organspende: Unterschied zwischen den Versionen
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Lebendspenden sind neben der Zustimmung des Spenders oft noch an weiterreichende Bedingungen gebunden. Die Explantation lebenswichtiger Organe wie etwa Herz und Lunge kann ausschließlich ''post mortem'' vorgenommen werden. Gesetzliche Voraussetzung dafür ist die eindeutige Feststellung des Hirntods. Die Deutsche Bischofskonferenz unterstützt in ihrer Handreichung von 2015 Organspenden. | Lebendspenden sind neben der Zustimmung des Spenders oft noch an weiterreichende Bedingungen gebunden. Die Explantation lebenswichtiger Organe wie etwa Herz und Lunge kann ausschließlich ''post mortem'' vorgenommen werden. Gesetzliche Voraussetzung dafür ist die eindeutige Feststellung des Hirntods. Die Deutsche Bischofskonferenz unterstützt in ihrer Handreichung von 2015 Organspenden. | ||
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https://www.organspende-info.de/infothek/religionen/christentum | https://www.organspende-info.de/infothek/religionen/christentum |
Version vom 9. Februar 2016, 18:43 Uhr
Bei Organspenden werden menschliche Organe für eine Transplantation zur Verfügung gestellt.
Lebendspenden sind neben der Zustimmung des Spenders oft noch an weiterreichende Bedingungen gebunden. Die Explantation lebenswichtiger Organe wie etwa Herz und Lunge kann ausschließlich post mortem vorgenommen werden. Gesetzliche Voraussetzung dafür ist die eindeutige Feststellung des Hirntods. Die Deutsche Bischofskonferenz unterstützt in ihrer Handreichung von 2015 Organspenden.
Literatur
DB-Kommission Nr. 41 Hirntod und Organspende, 4. April 2015.
Weblinks
https://www.organspende-info.de/infothek/religionen/christentum