Direktorium: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Direktorium''' hat verschiedene Bedeutungen:
 
'''Direktorium''' hat verschiedene Bedeutungen:
  
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A) [[Liturgisches Direktorium]], ein jährlich erscheinender Kalender mit Angaben zur jeweiligen Tagesliturgie.
  
 
B) Päpstliche Erklärungen, Grundsätze und Orientierungen zu verschieden Bereichen:
 
B) Päpstliche Erklärungen, Grundsätze und Orientierungen zu verschieden Bereichen:
Ein '''Direktorium''' im päpstlichen Sinne, ist ein ausführlicher schriftlicher Gesamtüberblick über ein wichtiges Thema in der [[Kirche]], mit normativen, richtungsweisenden Charakter. Dort, wo die Normen der Direktorien gleiche Disziplinarvorschriften wie der [[CIC|Codex des kanonischen Rechtes]] anführen oder die Anwendungsweisen der allgemeinen Gesetze der [[Kirche]] genauer bestimmen, ihre theoretischen Gründe erläutern und ihre zuverlässige Beachtung einschärfen bzw. anmahnen, haben rechtsverbindlichen Charakter. In eben diesen Fällen müssen sie als formale allgemeine Ausführungs[[dekret]]e angesehen werden (vgl. [[CIC]] can. 32).
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Ein '''Direktorium''' im päpstlichen Sinne ist ein ausführlicher schriftlicher Gesamtüberblick über ein wichtiges Thema in der [[Kirche]] mit normativem, richtungsweisendem Charakter. Dort, wo die Normen der Direktorien gleiche Disziplinarvorschriften wie der [[CIC|Codex des kanonischen Rechtes]] anführen oder die Anwendungsweisen der allgemeinen Gesetze der [[Kirche]] genauer bestimmen, ihre theoretischen Gründe erläutern und ihre zuverlässige Beachtung einschärfen bzw. anmahnen, haben sie rechtsverbindlichen Charakter. In eben diesen Fällen müssen sie als formale allgemeine Ausführungs[[dekret]]e angesehen werden (vgl. [[CIC]] can. 32).
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C) In manchen Ordensgemeinschaften: die nähere Erklärung der Satzungen ([[Konstitution]]en).
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D) "Das offizielle Direktorium zum Exerzitienbuch vom Jahre 1599", eine Erklärung des Exerzitienbuches des heiligen [[Ignatius von Loyola]] (2 Teile, Geistliche Texte SJ Nr. 15/16, herausgegeben im Auftrag der Provinzialskonferenz der Zentraleuropäischen Assistenz SJ, Frankfurt 1988).
  
 
==Direktorien u.ä.==
 
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* [[1997]] ([[1971]]) [[Allgemeines Direktorium für die Katechese]] ([[Katechese]])
 
* [[1997]] ([[1971]]) [[Allgemeines Direktorium für die Katechese]] ([[Katechese]])
 
* [[1993]] (1967-70) [[Ökumenisches Direktorium]] ([[Ökumene|Ökumenismus]])
 
* [[1993]] (1967-70) [[Ökumenisches Direktorium]] ([[Ökumene|Ökumenismus]])
* [[1988]] [[Christi ecclesia|Direktorium für die Feier von Sonntagsgottesdiensten ohne Priester]] ([[Sonntag]])
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* [[1988]] [[Christi ecclesia|Direktorium für die Feier von Sonntagsgottesdiensten ohne Priester]]  
 
* [[1988]] [[Direktorium für den Ad-limina-Besuch]] ([[Bischof]])
 
* [[1988]] [[Direktorium für den Ad-limina-Besuch]] ([[Bischof]])
* [[1973]] [[Pueros baptizatos|Direktorium von Kindermessen]] ([[Kind]])
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* [[1973]] [[Pueros baptizatos|Direktorium von Kindermessen]]  
* [[1969]] [[Peregrinans in terra (Wortlaut)|Allgemeines Direktorium für die Touristenseelsorge]] ([[Migrant]])
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* [[1969]] [[Peregrinans in terra (Wortlaut)|Allgemeines Direktorium für die Touristenseelsorge]]  
 
 
*In manchen Ordensgemeinschaften: die nähere Erklärung der Satzungen ([[Konstitution]]en).
 
 
 
*"Das offizielle Direktorium zum Exerzitienbuch vom Jahre 1599", eine Erklärung des Exerzitienbuches des heiligen [[Ignatius von Loyola]] (2 Teile, Geistliche Texte SJ Nr. 15/16, herausgegeben im Auftrag der Provinzialskonferenz der Zentraleuropäischen Assistenz SJ, Frankfurt 1988).
 
  
 
[[Kategorie:Direktorien|!]]
 
[[Kategorie:Direktorien|!]]
 
[[Kategorie:Lehramtstexte|!]]
 
[[Kategorie:Lehramtstexte|!]]

Version vom 23. November 2015, 23:00 Uhr

Direktorium hat verschiedene Bedeutungen:

A) Liturgisches Direktorium, ein jährlich erscheinender Kalender mit Angaben zur jeweiligen Tagesliturgie.

B) Päpstliche Erklärungen, Grundsätze und Orientierungen zu verschieden Bereichen: Ein Direktorium im päpstlichen Sinne ist ein ausführlicher schriftlicher Gesamtüberblick über ein wichtiges Thema in der Kirche mit normativem, richtungsweisendem Charakter. Dort, wo die Normen der Direktorien gleiche Disziplinarvorschriften wie der Codex des kanonischen Rechtes anführen oder die Anwendungsweisen der allgemeinen Gesetze der Kirche genauer bestimmen, ihre theoretischen Gründe erläutern und ihre zuverlässige Beachtung einschärfen bzw. anmahnen, haben sie rechtsverbindlichen Charakter. In eben diesen Fällen müssen sie als formale allgemeine Ausführungsdekrete angesehen werden (vgl. CIC can. 32).

C) In manchen Ordensgemeinschaften: die nähere Erklärung der Satzungen (Konstitutionen).

D) "Das offizielle Direktorium zum Exerzitienbuch vom Jahre 1599", eine Erklärung des Exerzitienbuches des heiligen Ignatius von Loyola (2 Teile, Geistliche Texte SJ Nr. 15/16, herausgegeben im Auftrag der Provinzialskonferenz der Zentraleuropäischen Assistenz SJ, Frankfurt 1988).

Direktorien u.ä.