Lebensrecht: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 10. September 2015, 11:07 Uhr
Das Recht auf Leben ist ein Menschenrecht bzw. Grundrecht. Es gilt als das grundlegendste Recht eines jeden Menschen. Im deutschen Grundgesetz wird es in Art. 2 Abs. 2 GG garantiert.
Vereine und Initiativen
- Aktion Leben - Förderverein zum Schutz und zur Verteidigung der Würde des menschlichen Lebens von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod.
- Aktion Lebensrecht für alle (ALfA) e. V.
- Bewegung für das Leben - Südtirol
- Bewegung Rettet das ungeborene Leben - katholische Lebensrechtsgruppe
- Christdemokraten für das Leben
- St.-Michael-Gebetsgruppe Helft uns beten - Gebetsapostolat für die ungeborenen Kinder
- Human Life International (HLI) - Weltweits Lebensrecht-Organisation
- Juristen-Vereinigung Lebensrecht e. V. (JVL)
- Kooperative Arbeit Leben Ehrfürchtig Bewahren e. V. (KALEB)
- Pro Conscientia e.V. - Christlicher Verein zum Schutze menschlichen Lebens und für das ungeborene Kind.
Kongresse und Tagungen
Literatur
- Manfred Balkenohl / Roland Rösler: Handbuch für Lebensschutz und Lebensrecht, mit Beiträgen u. a. von Robert Spaemann und Clemens Breuer u. v. a., Bonifatius Verlag 2009 (ISBN-10: 3-89710-451-2).