Erzbistum: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Ein Erzbistum ist Bistum dem ein oder mehrere sog. Suffraganbistümer unterstellt sind. Dem Erzbistum steht als Metropolit ein [[Erzbischof]] mit bestimmten kirchenrechtlichen Befugnissen vor. | + | Ein '''Erzbistum''' (oder '''Erzdiözese''') ist [[Bistum]] dem ein oder mehrere sog. [[Suffraganbistum|Suffraganbistümer]] unterstellt sind. Dem Erzbistum steht als [[Metropolit]] ein [[Erzbischof]] mit bestimmten kirchenrechtlichen Befugnissen vor. |
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Version vom 23. August 2006, 12:15 Uhr
Ein Erzbistum (oder Erzdiözese) ist Bistum dem ein oder mehrere sog. Suffraganbistümer unterstellt sind. Dem Erzbistum steht als Metropolit ein Erzbischof mit bestimmten kirchenrechtlichen Befugnissen vor.
Siehe auch: Kirchenprovinz