Habilitation: Unterschied zwischen den Versionen

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Unter '''Habilitation''' versteht man das in Deutschland und wenigen anderen Ländern geltende Erfordernis, dass ein [[Promotion|promovierter]] Wissenschaftler, z.B. ''Dr. theol.'', zur Ausübung einer Lehrtätigkeit als Professor ein weiteres Verfahren durchlaufen muss, für das regelmäßig ein weiteres wissenschaftliches Werk erarbeitet und vorgelegt werden muss.
 
Unter '''Habilitation''' versteht man das in Deutschland und wenigen anderen Ländern geltende Erfordernis, dass ein [[Promotion|promovierter]] Wissenschaftler, z.B. ''Dr. theol.'', zur Ausübung einer Lehrtätigkeit als Professor ein weiteres Verfahren durchlaufen muss, für das regelmäßig ein weiteres wissenschaftliches Werk erarbeitet und vorgelegt werden muss.
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Durch kumulieren, dem Zusammenstellen verschiedener eigener wissenschaftlicher Arbeiten, ist ein Leistungsnachweis möglich, der Habilitationsschrift gleichgestellt ist. 
  
 
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Version vom 3. September 2014, 17:34 Uhr

Unter Habilitation versteht man das in Deutschland und wenigen anderen Ländern geltende Erfordernis, dass ein promovierter Wissenschaftler, z.B. Dr. theol., zur Ausübung einer Lehrtätigkeit als Professor ein weiteres Verfahren durchlaufen muss, für das regelmäßig ein weiteres wissenschaftliches Werk erarbeitet und vorgelegt werden muss.

Durch kumulieren, dem Zusammenstellen verschiedener eigener wissenschaftlicher Arbeiten, ist ein Leistungsnachweis möglich, der Habilitationsschrift gleichgestellt ist.