Kardinal: Unterschied zwischen den Versionen

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(Bedingungen zur Ernennung)
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== Bedingungen zur Ernennung ==
 
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Bedingung zur Ernennung eines Kardinals ist das [[Sakrament]] der [[Weihe]]. In der Regel ist ein Kardinal bereits [[Bischof]] oder wird vor dem [[Konsistorium]] zum [[Bischof]] geweiht. Es gibt aber Ausnahmen davon. ([[Leo Scheffczyk|Leo Kardinal Scheffczyk]])
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Bedingung zur Ernennung eines Kardinals ist der Empfang wenigstens der [[Priesterweihe]]. In der Regel ist ein Kardinal bereits [[Bischof]]. Wer noch nicht Bischof ist, muß die [[Bischofsweihe]] empfangen. Auch wenn das Kirchenrecht hier keine Ausnahmen kennt, so hat es dennoch auch schon Ausnahmen gegeben (z.B. [[Leo Scheffczyk|Leo Kardinal Scheffczyk]]). Über die tatsächlichen Gründe für diese Ausnahme ist nichts bekannt, es kann jedoch vermutet werden, daß es am hohen Alter des neuen Kardinals gelegen hat, der, wenn er zum Bischof geweiht worden wäre, noch am gleichen Tag um seine Entpflichtung aufgrund des Alters hätte bitten müssen.
  
 
== Zeichen des Kardinalsranges ==
 
== Zeichen des Kardinalsranges ==

Version vom 17. Juli 2006, 18:27 Uhr

Ernennung

Die Kardinäle werden vom Papst ernannt und in einem Konsistorium offiziell zum Kardinal erhoben. Der Kardinalsrang ist eine Ehrenbezeugung an einen Kleriker. Auch gibt es traditionelle Bischofssitze, die mit der Kardinalswürde verbunden sind, obwohl der Heilige Vater nicht daran gebunden wäre.

Bedingungen zur Ernennung

Bedingung zur Ernennung eines Kardinals ist der Empfang wenigstens der Priesterweihe. In der Regel ist ein Kardinal bereits Bischof. Wer noch nicht Bischof ist, muß die Bischofsweihe empfangen. Auch wenn das Kirchenrecht hier keine Ausnahmen kennt, so hat es dennoch auch schon Ausnahmen gegeben (z.B. Leo Kardinal Scheffczyk). Über die tatsächlichen Gründe für diese Ausnahme ist nichts bekannt, es kann jedoch vermutet werden, daß es am hohen Alter des neuen Kardinals gelegen hat, der, wenn er zum Bischof geweiht worden wäre, noch am gleichen Tag um seine Entpflichtung aufgrund des Alters hätte bitten müssen.

Zeichen des Kardinalsranges

Als Zeichen der Würde und Ehre des Kardinals trägt er ein Purpurornat.

Das Wappen eines Kardinals wird timbriert mit dem roten Prälatehut, an dem beidseitig je 15 rote Quasten ("fiocchi") herabhängen. Im Jahr 1832 wurde die Zahl endgültig festgelegt.

Weblinks