Diskussion:Beichte: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | "Die Lossprechung des an einer Sünde gegen das sechste Gebot Beteiligten (sog. absolutio criminalis) ist außer in Fällen der Todesgefahr ungültig (Can. 977) und zieht die Exkommunikation als Tatstrafe nach sich (can. 1378 § 1)." | ||
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+ | LG --[[Benutzer:Damaris|Damaris]] ([[Benutzer Diskussion:Damaris|Diskussion]]) 22:08, 17. Jul. 2013 (CEST) |
Version vom 17. Juli 2013, 21:08 Uhr
Hallo Alexius,
was bedeutet: begin_of_the_skype_highlighting 08783/9600-0 end_of_the_skype_highlighting ?
Delphin
Hi, was ist mit damit gemeint?
"Die Lossprechung des an einer Sünde gegen das sechste Gebot Beteiligten (sog. absolutio criminalis) ist außer in Fällen der Todesgefahr ungültig (Can. 977) und zieht die Exkommunikation als Tatstrafe nach sich (can. 1378 § 1)."
In der ganz großen online-Enzyklopädie steht das auch. LG --Damaris (Diskussion) 22:08, 17. Jul. 2013 (CEST)