Impressum: Unterschied zwischen den Versionen
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− | '''Impressum''' (lat.: ''eingedruckt'') ist der übliche Ausdruck für notwendige Angaben in Presseveröffentlichungen. Der Umfang der Anzeigepflicht variiert je nach der Rechtslage. Nach den Pressegesetzen der Länder muss zumeist mindestens eine Person genannt werden, die presserechtlich die Verantwortung für die Publikation übernimmt. Das muss nicht der inhaltlich maßgebliche Redakteur sein. Auch die rechtlich erforderlichen Angaben für Internet-Publikationen werden als ''Impressum'' bezeichnet. | + | '''Impressum''' (lat.: ''eingedruckt'') ist der übliche Ausdruck für notwendige Angaben in Presseveröffentlichungen. Der Umfang der Anzeigepflicht variiert je nach der Rechtslage. Die meisten Zeitungs- und Zeitschriftenverlage geben im Impressum aber gern bei weitem mehr an über das Produkt und die Redaktion als rechtlich vorgesehen ist. Nach den Pressegesetzen der Länder muss zumeist mindestens eine Person genannt werden, die presserechtlich die Verantwortung für die Publikation übernimmt. Das muss nicht der inhaltlich maßgebliche Redakteur sein. Auch die rechtlich erforderlichen Angaben für Internet-Publikationen werden als ''Impressum'' bezeichnet. |
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Aktuelle Version vom 21. Januar 2009, 14:09 Uhr
Impressum (lat.: eingedruckt) ist der übliche Ausdruck für notwendige Angaben in Presseveröffentlichungen. Der Umfang der Anzeigepflicht variiert je nach der Rechtslage. Die meisten Zeitungs- und Zeitschriftenverlage geben im Impressum aber gern bei weitem mehr an über das Produkt und die Redaktion als rechtlich vorgesehen ist. Nach den Pressegesetzen der Länder muss zumeist mindestens eine Person genannt werden, die presserechtlich die Verantwortung für die Publikation übernimmt. Das muss nicht der inhaltlich maßgebliche Redakteur sein. Auch die rechtlich erforderlichen Angaben für Internet-Publikationen werden als Impressum bezeichnet.