Freikirche: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 17. Dezember 2008, 12:18 Uhr
Freikirche ist ein deutscher Oberbegriff für diejenigen Vereinigungen innerhalb des Protestantismus, die, in historischer Sichtweise, die Zuständigkeit der europäischen Territorialstaaten (Fürsten) für Fragen der Religion abgelehnt hatten. Sie traten damit in Opposition zum deutschen und skandinavischen Luthertum wie zum so gen. helvetischen Bekenntnis (Kalvinismus). Die freikirchliuche Auffassung von Religionsfreiheit konnte zuerst in Amerika (USA) breit verwirklicht werden (1776). Diese Trennung von Staat und Kirche, zugunsten der Religion, wird in jüngerer Zeit auch vom Katholizismus unterstützt (vgl. Gaudium et spes: relative Autonomie der weltlichen Bereiche). Denn insbesondere die Erfahrungen mit dem totalen Anspruch des modernen Staates (im Totalitarismus) hat zur Einsicht verholfen, dass die Religion beim Versuch einer weiteren Aufrechterhaltung des alten Prinzips von "katholischer Kirche im katholischen Staat" heute und in Zukunft ihren eigenen Auftrag nicht mehr wird erfüllen können. Das gilt auch dann (und insbesondere), wenn man dieses Konzept für politisch noch irgendwie "durchsetzbar" hält.
Jedoch gestattet es auch die Konzilserklärung Dignitatis humanae nach wie vor nicht, dass der einzelne Mensch dem Prinzip nach sein privates Urteil in Fragen der Religion (außer: im echten, individuellen Gewissensfall) dem moralischen Anspruch der Wahrheit auf Gehorsam überordnet. Insofern unterscheidet sich die auf Hierarchie und Tradition gestützte Identität der katholischen Kirche, die eigentlich für alle dienen will, wesentlich vom elitären Modell der Freikirche, bei der jede sich selbst nur um die "Gerufenen" ergänzt, die zur Gemeinde hinzutreten.