Vierzehn Punkte: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Nur Teile des für Europas Zukunft so einschneidenden Programms (insbesondere zum Nachteil der [[Habsburg]]-Monarchie) wurden in den so gen. ''Pariser Vorortverträgen'' (1920 in Kraft getreten) verwirklicht. Die Wilson'schen Punkte 1-7 folgen im Wesentlichen dem Friedensaufruf von Papst [[Benedikt XV.]] vom 1. August 1917 ([[Dès le début]]). | + | Nur Teile des für Europas Zukunft so einschneidenden Programms (insbesondere zum Nachteil der [[Habsburg]]-Monarchie) wurden in den so gen. ''Pariser Vorortverträgen'' (1920 in Kraft getreten) verwirklicht. Die Wilson'schen Punkte 1-7 folgen, ohne Nennung des Urhebers, im Wesentlichen dem Friedensaufruf von Papst [[Benedikt XV.]] vom 1. August 1917 ([[Dès le début]]). |
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# Öffentliche Friedensverträge und Abschaffung der [[Geheimdiplomatie]] | # Öffentliche Friedensverträge und Abschaffung der [[Geheimdiplomatie]] | ||
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# Aufhebung sämtlicher Wirtschaftsschranken | # Aufhebung sämtlicher Wirtschaftsschranken | ||
# Kontrollierte Anbrüstung | # Kontrollierte Anbrüstung |
Version vom 4. November 2008, 17:35 Uhr
Das 14-Punkte-Programm (mutmaßlich an die Vierzehn Nothelfer der christlichen Tradition angelehnt) markiert die Grundzüge einer Friedensordnung für das vom Ersten Weltkrieg erschütterte Europa, die US-Präsident Woodrow Wilson am 8. Januar 1918 in einer programmatischen Rede umriss.
Nur Teile des für Europas Zukunft so einschneidenden Programms (insbesondere zum Nachteil der Habsburg-Monarchie) wurden in den so gen. Pariser Vorortverträgen (1920 in Kraft getreten) verwirklicht. Die Wilson'schen Punkte 1-7 folgen, ohne Nennung des Urhebers, im Wesentlichen dem Friedensaufruf von Papst Benedikt XV. vom 1. August 1917 (Dès le début).
Die „Vierzehn Punkte“
- Öffentliche Friedensverträge und Abschaffung der Geheimdiplomatie
- Vollkommene Freiheit der See-Schiffahrt
- Aufhebung sämtlicher Wirtschaftsschranken
- Kontrollierte Anbrüstung
- Schlichtung aller kolonialen Ansprüche
- Souveränität Russlands sowie seine Anerkennung als vollwertiger Staat
- Belgien muss geräumt und wiederhergestellt werden
- Alle französischen Gebiete sollen geräumt und wiederhergestellt werden, Rückgabe von Elsass-Lothringen
- Italienische Grenzziehung nach dem Nationalitätenprinzip
- Autonomie der Völker der Doppelmonarchie Österreich-Ungarn
- Wiederherstellung Rumäniens, Montenegros und Serbiens
- Autonomie der osmanischen Völker (jedoch ohne Unterdrückung der Minderheiten)
- Errichtung eines polnischen Staats, unabhängig von Deutschland oder Russland mit Zugang zum Meer
- Gründung einer „allgemeinen Gesellschaft der Nationen“ zur friedlichen Regelung von Streitigkeiten (Grundlage für den Völkerbund)