Presbyterium: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 31. Oktober 2008, 16:25 Uhr

Das Presbyterium ist a.) der (früher) den Priestern vorbehaltene (Altar-)Raum in Kirchengebäuden, b.) und allgemeiner: Das Kollegium der unter einem Bischof vereinten Weltpriester. Auch die in der Diözese mit Billigung des Ortsbischofs tätigen Ordenspriester gehören "außerordentlich" zum diözesanen Presbyterium, obzwar der Bischof akzeptiert, dass sie in ihrem priesterlichen Auftrag zugleich an die Regel des Ordens (oder Instituts) gebunden sind.

Das II. Vatikanum hat einige Aussagen getroffen, welche den Zusammenhalt und die Lebensordnung des Priesterstandes fördern sollten. Dennoch brach eine Identitätskrise im Klerus mancher Länder aus (dazu: Norbert Trippen im Handbuch Kirchengeschichte (Hg. H. Jedin), Bd. VII.), die sich offenbar durch die Aufwertung des Episkopats einerseits und die Aufwertung der Laien andererseits verunsichert sahen. Insbesondere die Zölibatsdiskussion, die dem Klerus von außen aufgezwungen wurde, aber durch kollektive Selbstzweifel verschärft wurde, schwächte das Standes- wie Dienstbewusstsein des Klerus.

Die Diakone bilden einen eigenen, besonders mit dem Bischof verbundenen Stand. Sie sind zwar Kleriker, gehören aber nicht zum Presbyterium, da sie nicht priesterlich in persona Christi handeln (weder in der Eucharistie noch im Bußsakrament, daher auch nicht in der Leitung der Gemeinden).

Protestantismus

In den kirchlichen Gemeinschaften, die im XVI. Jahrhundert von Rom abfielen, ist mancherorts ein Presbyterium im Sinne eines Ältestenrates (Gemeindevorstand) in den fürstlich-staatskirchlichen Ordnungen vorgesehen, soweit sie nach dem Sturz des Staatskirchentums 1918 fortgeführt werden.