Ehebruch: Unterschied zwischen den Versionen
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Unter '''Ehebruch''' versteht die Kirche den ehelichen Akt, der außerhalb der gültigen [[Ehe]] vollzogen wird. Es handelt sich dabei um eine [[Todsünde]], die mit Apostasie und [[Mord]] gleichzusetzen ist (vgl. Lk 16,18). | Unter '''Ehebruch''' versteht die Kirche den ehelichen Akt, der außerhalb der gültigen [[Ehe]] vollzogen wird. Es handelt sich dabei um eine [[Todsünde]], die mit Apostasie und [[Mord]] gleichzusetzen ist (vgl. Lk 16,18). | ||
− | + | Die [[Kommunion]] ist im Falle des Ehebruchs nicht gestattet. | |
==Weblinks== | ==Weblinks== |