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− | Die Pfarrei ist in aller Regel territorial abgegrenzt und umfasst alle Gläubigen eines bestimmten Gebietes. Wo es jedoch angezeigt ist, | + | Die Pfarrei ist in aller Regel territorial abgegrenzt und umfasst alle Gläubigen eines bestimmten Gebietes. Wo es jedoch angezeigt ist, können [[Personalpfarrei]]en errichtet werden. |
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+ | Zur Teilhabe am Amt Christi ist der Pfarrer, der gemäß Kirchenrecht [[Priester]] ist, berufen, um für diese Gemeinschaft die Dienste des [[Lehramt|Lehrens]], des [[Priesteramt|Heiligens]] und des [[Hirtenamt|Leitens]] auszuüben, wobei auch andere Priester oder Diakone mitwirken sowie Laien nach Maßgabe des Rechts mithelfen. Die Pfarrei besitzt Rechtspersönlichkeit. | ||
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+ | Wenn der Diözesanbischof wegen Priestermangels glaubt, einen [[Diakon]] oder eine andere Person, die nicht die [[Priesterweihe]] empfangen hat, oder eine Gemeinschaft von Personen an der Wahrnehmung der Seelsorgsaufgaben einer Pfarrei beteiligen zu müssen, hat er einen [[Priester]] zu bestimmen, der, mit den Vollmachten und Befugnissen eines Pfarrers ausgestattet, die Seelsorge leitet. | ||
==Errichtung== | ==Errichtung== | ||
Pfarreien zu errichten, aufzuheben oder sie zu verändern, ist allein Sache des Diözesanbischofs, der keine Pfarreien errichten oder aufheben oder nennenswert verändern darf, ohne den Priesterrat gehört zu haben. | Pfarreien zu errichten, aufzuheben oder sie zu verändern, ist allein Sache des Diözesanbischofs, der keine Pfarreien errichten oder aufheben oder nennenswert verändern darf, ohne den Priesterrat gehört zu haben. | ||
− | + | == Pastoralverbünde == | |
− | + | Mehrere Gemeinden werden im deutschsprachigen Raum gegenwärtig immer öfter zu einem ''Pastoralverbund'' oder ''pastoralen Raum'' zusammengeführt. Diesem steht in der Regel ein Priester als Pfarrer aller (kirchenrechtlich nach wie vor existenten) Gemeinden vor. Weitere Priester können ihn als Kapläne/[[Vikar]]e und [[Subsidiar]]e unterstützen. Aufgrund des durch diese Vorgehensweise entstehenden Verwaltungsaufwand geht man mittlerweile vielerorts jedoch dazu über, Gemeinden aufzulösen, und die bestehende Kirche als Filialkirche einer Pfarrei anzugliedern. Mitunter werden die beiden Lösungsansätze auch kombiniert, so dass Pastoralverbünde entstehen, die sich aus mehreren Pfarreien zusammensetzen, denen wiederum Filialkirchen angegliedert sind. | |
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Version vom 22. August 2008, 23:47 Uhr
Eine Pfarrei (österr. Pfarre) ist eine bestimmte Gemeinschaft von Gläubigen, die in einer Teilkirche auf Dauer errichtet ist und deren Seelsorge unter der Autorität des Diözesanbischofs einem Pfarrer als ihrem eigenen Hirten anvertraut wird.
Die Pfarrei ist in aller Regel territorial abgegrenzt und umfasst alle Gläubigen eines bestimmten Gebietes. Wo es jedoch angezeigt ist, können Personalpfarreien errichtet werden.
Leitung der Pfarrei
Zur Teilhabe am Amt Christi ist der Pfarrer, der gemäß Kirchenrecht Priester ist, berufen, um für diese Gemeinschaft die Dienste des Lehrens, des Heiligens und des Leitens auszuüben, wobei auch andere Priester oder Diakone mitwirken sowie Laien nach Maßgabe des Rechts mithelfen. Die Pfarrei besitzt Rechtspersönlichkeit.
Wenn der Diözesanbischof wegen Priestermangels glaubt, einen Diakon oder eine andere Person, die nicht die Priesterweihe empfangen hat, oder eine Gemeinschaft von Personen an der Wahrnehmung der Seelsorgsaufgaben einer Pfarrei beteiligen zu müssen, hat er einen Priester zu bestimmen, der, mit den Vollmachten und Befugnissen eines Pfarrers ausgestattet, die Seelsorge leitet.
Errichtung
Pfarreien zu errichten, aufzuheben oder sie zu verändern, ist allein Sache des Diözesanbischofs, der keine Pfarreien errichten oder aufheben oder nennenswert verändern darf, ohne den Priesterrat gehört zu haben.
Pastoralverbünde
Mehrere Gemeinden werden im deutschsprachigen Raum gegenwärtig immer öfter zu einem Pastoralverbund oder pastoralen Raum zusammengeführt. Diesem steht in der Regel ein Priester als Pfarrer aller (kirchenrechtlich nach wie vor existenten) Gemeinden vor. Weitere Priester können ihn als Kapläne/Vikare und Subsidiare unterstützen. Aufgrund des durch diese Vorgehensweise entstehenden Verwaltungsaufwand geht man mittlerweile vielerorts jedoch dazu über, Gemeinden aufzulösen, und die bestehende Kirche als Filialkirche einer Pfarrei anzugliedern. Mitunter werden die beiden Lösungsansätze auch kombiniert, so dass Pastoralverbünde entstehen, die sich aus mehreren Pfarreien zusammensetzen, denen wiederum Filialkirchen angegliedert sind.