Zelebrant: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Zelebrant''' (von lat. ''celebrare'' für "feiern, preisen") ist der vorstehende [[Priester]] einer [[Eucharistiefeier]] oder einer anderen liturgischen Feier. Bei [[Konzelebration]]en wird der Priester lateinisch als ''celebrans principalis'' (zu deutsch Hauptzelebrant) genannt, der hier [[in persona christi]] (d.h. im Namen Christi, an Christi Stelle) der Feier vorsteht, während er von den Konzelebranten unterstützt wird.
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Der '''Zelebrant''' (von lat. ''celebrare'' für "feiern, preisen") ist der [[Kleriker]], der einer [[Eucharistiefeier]] oder einer anderen liturgischen Feier ''[[in persona christi]]'' (d.h. an Christi Stelle) vorsteht. Bei [[Konzelebration]]en wird er als ''celebrans principalis'' (Hauptzelebrant) bezeichnet, neben den Konzelebranten, die mit ihm amtieren.
  
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Bis zum Mittelalter wurde die ganze zum Gottesdienst versammelte Gemeinde als Zelebrant verstanden.<ref>Noch 1324 formulierte der Paderborner ''Liber Ordinarius'': "Populus celebrat." (Werner Hahne: DE ARTE CELEBRANDI oder Von der Kunst, Gottesdienst zu feiern, Freiburg/Basel/Wien 1990, S. 32 Anm. 82 mit Verweis auf Franz Kohlschein.)</ref> Im Mittelalter trat das Volk zurück, und der Dienst des Priesters wurde allein wesentlich.<ref>Franz Kohlschein: Der Gemeinde vorstehen. Zum Stil liturgischer Leitung. In: Gottesdienst 21 (1987), S. 17-19, hier S. 17.</ref> Nach dem Willen des [[Zweites Vatikanisches Konzil|Zweiten Vatikanischen Konzils]] (1963) verlangt das Wesen der Liturgie selbst jedoch die volle tätige und aktive Teilnahme des christlichen Volkes, das als "'das auserwählte Geschlecht, das königliche Priestertum, der heilige Stamm, das Eigentumsvolk' ({{B|1 Petr|2|9}}; vgl. {{B|1 Petr|2|4-5}}) kraft der Taufe berechtigt und verpflichtet" sei. "Diese volle und tätige Teilnahme des ganzen Volkes ist bei der Erneuerung und Förderung der heiligen Liturgie aufs stärkste zu beachten, ist sie doch die erste und unentbehrliche Quelle, aus der die Christen wahrhaft christlichen Geist schöpfen sollen."<ref>[[Sacrosanctum concilium (Wortlaut)|Sacrosanctum concilium]] Nr. 14</ref>
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Der Zelebrant wird in der erneuerten Liturgie als "Vorsteher" (''praeses'') in zweifacher Rolle verstanden: "Als Angehöriger der Versammlung dient er ihr als Sprecher und Leiter; durch seine Ordination stellt er den eigentlichen Vorsteher, den erhöhten Christus, im Auftrag der Kirche dar."<ref>Franz Kohlschein: Der Gemeinde vorstehen. Zum Stil liturgischer Leitung. In: Gottesdienst 21 (1987), S. 17-19, hier S. 18.</ref> Im Namen aller Feiernden spricht er - "in der Rolle Christi an der Spitze der Gemeinde stehend"<ref>[[Sacrosanctum concilium (Wortlaut)|SC Nr. 33]]</ref> - die "Präsidialgebete" oder "Amtsgebete" (''orationes praesidentiales''); Trägerin dieser Gebete ist die ganze Gemeinde, die sie abschließend durch "Amen" bestätigt.<ref>Irmgard Pahl: Art. "Präsidialgebete" in: [[Lexikon für Theologie und Kirche]], 3. Aufl., Bd. 8, Sp. 514f.</ref> 
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== Anmerkungen ==
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[[Kategorie:Liturgie]]
 
[[Kategorie:Liturgie]]

Version vom 28. Oktober 2014, 15:44 Uhr

Der Zelebrant (von lat. celebrare für "feiern, preisen") ist der Kleriker, der einer Eucharistiefeier oder einer anderen liturgischen Feier in persona christi (d.h. an Christi Stelle) vorsteht. Bei Konzelebrationen wird er als celebrans principalis (Hauptzelebrant) bezeichnet, neben den Konzelebranten, die mit ihm amtieren.

Bis zum Mittelalter wurde die ganze zum Gottesdienst versammelte Gemeinde als Zelebrant verstanden.<ref>Noch 1324 formulierte der Paderborner Liber Ordinarius: "Populus celebrat." (Werner Hahne: DE ARTE CELEBRANDI oder Von der Kunst, Gottesdienst zu feiern, Freiburg/Basel/Wien 1990, S. 32 Anm. 82 mit Verweis auf Franz Kohlschein.)</ref> Im Mittelalter trat das Volk zurück, und der Dienst des Priesters wurde allein wesentlich.<ref>Franz Kohlschein: Der Gemeinde vorstehen. Zum Stil liturgischer Leitung. In: Gottesdienst 21 (1987), S. 17-19, hier S. 17.</ref> Nach dem Willen des Zweiten Vatikanischen Konzils (1963) verlangt das Wesen der Liturgie selbst jedoch die volle tätige und aktive Teilnahme des christlichen Volkes, das als "'das auserwählte Geschlecht, das königliche Priestertum, der heilige Stamm, das Eigentumsvolk' ({{#ifeq: 1. Brief des Petrus | Zelebrant |{{#if: 1 Petr|1 Petr|1. Brief des Petrus}}|{{#if: 1 Petr |1 Petr|1. Brief des Petrus}}}} 2{{#if:9|,9}} Petr%202{{#if:9|,9}}/anzeige/context/#iv EU | BHS =bibelwissenschaft.de">Petr%202{{#if:9|,9}}/anzeige/context/#iv EU | #default =bibleserver.com">EU }}; vgl. {{#ifeq: 1. Brief des Petrus | Zelebrant |{{#if: 1 Petr|1 Petr|1. Brief des Petrus}}|{{#if: 1 Petr |1 Petr|1. Brief des Petrus}}}} 2{{#if:4-5|,4-5}} Petr%202{{#if:4-5|,4-5}}/anzeige/context/#iv EU | BHS =bibelwissenschaft.de">Petr%202{{#if:4-5|,4-5}}/anzeige/context/#iv EU | #default =bibleserver.com">EU }}) kraft der Taufe berechtigt und verpflichtet" sei. "Diese volle und tätige Teilnahme des ganzen Volkes ist bei der Erneuerung und Förderung der heiligen Liturgie aufs stärkste zu beachten, ist sie doch die erste und unentbehrliche Quelle, aus der die Christen wahrhaft christlichen Geist schöpfen sollen."<ref>Sacrosanctum concilium Nr. 14</ref>

Der Zelebrant wird in der erneuerten Liturgie als "Vorsteher" (praeses) in zweifacher Rolle verstanden: "Als Angehöriger der Versammlung dient er ihr als Sprecher und Leiter; durch seine Ordination stellt er den eigentlichen Vorsteher, den erhöhten Christus, im Auftrag der Kirche dar."<ref>Franz Kohlschein: Der Gemeinde vorstehen. Zum Stil liturgischer Leitung. In: Gottesdienst 21 (1987), S. 17-19, hier S. 18.</ref> Im Namen aller Feiernden spricht er - "in der Rolle Christi an der Spitze der Gemeinde stehend"<ref>SC Nr. 33</ref> - die "Präsidialgebete" oder "Amtsgebete" (orationes praesidentiales); Trägerin dieser Gebete ist die ganze Gemeinde, die sie abschließend durch "Amen" bestätigt.<ref>Irmgard Pahl: Art. "Präsidialgebete" in: Lexikon für Theologie und Kirche, 3. Aufl., Bd. 8, Sp. 514f.</ref>

Anmerkungen

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