Ministeria quaedam: Unterschied zwischen den Versionen

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''' Ministeria quaedam ''' ist der lateinische Titel eines [[Motu proprio]], das [[Papst]] [[Paul VI.]] am [[15. August]] [[1972]] erlassen hat. Die Ordnung der niederen Weihen und der  [[Diakon|Subdiakonatsweihe]] in der Lateinischen [[Kirche]] wird darin neu geordnet. Der Eintritt in den Klerikerstand ist seither an die Diakonatsweihe geknüpft. Die Tonsur entfällt. An die Stelle der niederen Weihen treten die Dienste ('ministeria') -- mit Beauftragungen -- als [[Lektor]] oder [[Akolyth]]. Die Bezeichnung ''Subdiakon'' darf zwar für den Akolythen weiter verwendet werden, ist aber keine Weihestufe mehr (No. 9 IV).
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''' Ministeria quaedam ''' ist der lateinische Titel eines [[Motu proprio]], das [[Papst]] [[Paul VI.]] am [[15. August]] [[1972]] erlassen hat. Die Ordnung der niederen Weihen und der  [[Diakon|Subdiakonatsweihe]] in der Lateinischen [[Kirche]] wird darin neu geordnet. Der Eintritt in den [[Kleriker]]stand ist seither an die Diakonatsweihe geknüpft. Die Tonsur entfällt. An die Stelle der niederen Weihen treten die Dienste ('ministeria') -- mit Beauftragungen -- als [[Lektor]] oder [[Akolyth]].
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Die Bezeichnung ''Subdiakon'' darf zwar für den Akolythen weiter verwendet werden, ist aber keine Weihestufe mehr (No. 9 IV).
  
 
==Der Text des Schreibens ==
 
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Version vom 16. Juni 2008, 17:33 Uhr

Ministeria quaedam ist der lateinische Titel eines Motu proprio, das Papst Paul VI. am 15. August 1972 erlassen hat. Die Ordnung der niederen Weihen und der Subdiakonatsweihe in der Lateinischen Kirche wird darin neu geordnet. Der Eintritt in den Klerikerstand ist seither an die Diakonatsweihe geknüpft. Die Tonsur entfällt. An die Stelle der niederen Weihen treten die Dienste ('ministeria') -- mit Beauftragungen -- als Lektor oder Akolyth.

Die Bezeichnung Subdiakon darf zwar für den Akolythen weiter verwendet werden, ist aber keine Weihestufe mehr (No. 9 IV).

Der Text des Schreibens

Ministeria quaedam (Wortlaut)

Siehe auch: Liste von Lehramtstexten

Weblinks