Macht: Unterschied zwischen den Versionen
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Von der [[Vernunft]] und dem [[Naturrecht]] gesetzte Grenzen, wie sie beispielsweise in der [[Erklärung der Menschenrechte]] von 1948 zum Ausdruck kommen, hat die staatliche Autorität jedoch einzuhalten, genauso wie die religiös begründete Autorität der [[Kirche]] an ihren Zweck gebunden ist, der übernatürlichen Ordnung zu dienen. Der kirchlichen Autorität kommt nach katholischer Auffassung ein Vorrang zu, der sich auch auf Fragen der öffentlichen Moral und des gesellschaftlichen Zusammenlebens erstreckt. Eine völlige [[Autonomie]] der öffentlichen Belange gegenüber dem Plan Gottes ist aus katholischer Sicht inakzeptabel (vgl. [[Laizismus]]). | Von der [[Vernunft]] und dem [[Naturrecht]] gesetzte Grenzen, wie sie beispielsweise in der [[Erklärung der Menschenrechte]] von 1948 zum Ausdruck kommen, hat die staatliche Autorität jedoch einzuhalten, genauso wie die religiös begründete Autorität der [[Kirche]] an ihren Zweck gebunden ist, der übernatürlichen Ordnung zu dienen. Der kirchlichen Autorität kommt nach katholischer Auffassung ein Vorrang zu, der sich auch auf Fragen der öffentlichen Moral und des gesellschaftlichen Zusammenlebens erstreckt. Eine völlige [[Autonomie]] der öffentlichen Belange gegenüber dem Plan Gottes ist aus katholischer Sicht inakzeptabel (vgl. [[Laizismus]]). |
Aktuelle Version vom 8. Oktober 2008, 08:16 Uhr
Nach christlicher, aber auch jüdischer und islamischer Überzeugung ist Macht vor allem eine Eigenschaft Gottes (siehe: Allmacht Gottes), der diese Macht auch auf Menschen überträgt. Macht begegnet uns im Gemeinwesen in zweierlei Erscheinungsformen, als Ausübung legitimer Autorität einerseits und als Gewaltherrschaft andererseits. Autorität ist auf religiösem wie auf gesellschaftlichem Gebiet gegeben. Die staatliche Gewalt ist nach der Soziallehre der Kirche dazu befugt, aufgrund ihrer Aufgabe, der menschlichen Gesellschaft zu dienen, eine ordnende Macht auszuüben, die Gehorsam des Staatsbürgers erwarten darf.
Von der Vernunft und dem Naturrecht gesetzte Grenzen, wie sie beispielsweise in der Erklärung der Menschenrechte von 1948 zum Ausdruck kommen, hat die staatliche Autorität jedoch einzuhalten, genauso wie die religiös begründete Autorität der Kirche an ihren Zweck gebunden ist, der übernatürlichen Ordnung zu dienen. Der kirchlichen Autorität kommt nach katholischer Auffassung ein Vorrang zu, der sich auch auf Fragen der öffentlichen Moral und des gesellschaftlichen Zusammenlebens erstreckt. Eine völlige Autonomie der öffentlichen Belange gegenüber dem Plan Gottes ist aus katholischer Sicht inakzeptabel (vgl. Laizismus).
Kirche und Macht
Im II. Vatikanum hat die Kirche den Charakter ihres Amtes sorgfältiger, als es zu früheren Zeiten möglich war, von Kategorien der politisch bezweckten Machtausübung abgegrenzt. Dadurch ist die Kirche der Konkurrenz um Gewaltmittel über die zeitliche Ordnung der Zivilisation entgangen, ohne jedoch den öffentlichen Anspruch der Verkündigung Christi preiszugeben. Im Gegenteil: Die geistliche Autorität des Evangeliums soll um so deutlicher hervortreten, da sie nicht mehr mit Machtansprüchen weltlicher Art verwechselt werden kann.
Das Vertrauen auf die Überzeugungskraft der Wahrheit scheint die Macht der Kirche, im Sinne von Einfluss auf die Gesellschaftsordnung, in manchen Weltgegenden zunächst erschüttert zu haben. Auch manche Reformappelle (etwa seitens Hans Küng)* zielen vernehmlich auf eine vorgebliche Wiederherstellung der Akzeptanz der Kirche als Teilgruppe der Gesellschaft ab.
Jedoch hat das kirchliche Amt im Prinzip zunächst allgemeinen Respekt gewonnen. Außer von Seiten der integralistischen Konzilsgegner (insb. Marcel Lefebvre predigte eine "katholische" Gewaltherrschaft, die jedoch, ohne Bezug zum wirklichen kirchlichen Amt, nur virtuell formulierbare Ansprüche vertreten kann) und einzelnen theologisch modernen Strömungen fordert niemand mehr eine Kirchenverfassung, die auf die amtliche Struktur (insb. Papst und Bischöfe) verzichtet. Weder Regierungen noch Konfessionen oder Religionen, nicht die Völker der Welt und auch nicht das katholische Volk stellt noch die Forderung auf, die katholische Kirche müsse ihre Amtsverfassung preisgeben. Insofern hat der eingeräumte Machtverzicht die geistliche Autorität des kirchlichen Amtes bereits gestärkt, wenn auch die freiwillige Folgebereitschaft (etwa in Fragen der Ehelehre) nur allmählich mehr Zuspruch findet.
[* Binnenkirchliche Klagen über den "römischen Zentralismus" stehen dieser generellen Akzeptanz nicht entgegen, da es bei solchen Konflikten nur um die konkrete Machtverteilung innerhalb der Amtsverfassung geht. Eingestandenermaßen hat sich das allgemeine Gehorsamsprinzip des Katholizismus, das eigentlich verfasste Freiheit in der Nachfolge Christi darstellt, mancherorts zum wenig religiös fundierten Machtgerangel verändert (bei dem zwar jeder befehlen will, aber niemand hören).]