Ordinarius: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 24. Oktober 2007, 23:40 Uhr
Ordinarius ist die kirchenrechtliche Bezeichnung für Diözesanbischöfe, Gefreite Abte und Prälaten (Abbates und Praelati nullius, d. h. solche Äbte und Prälaten, die einen von jeder Diözese unabhängigen Bezirk verwalten) und ihre Generalvikare. Ferner für Apostolische Administratoren, Vikare und Präfekten und ihre rechtmäßigen Stellvertreter. Schließlich für die höheren Oberen, d. h. vom Provinzial aufwärts, in exempten Priestergenossenschaften in Bezug auf ihre Untergebenen mit Ausnahme der Ordensoberen als solcher sind die Genannten Ortsordinarien.