Kulturkampf: Unterschied zwischen den Versionen
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Daraufhin brach am [[8. Juli]] 1871, also kurz nach der Gründung des Deutschen Reiches, der Kulturkampf ganz aus. Bismarck, damals Reichskanzler, erließ den ''Kanzelparagraphen'', der für kath. Geistliche den sprichwörtlichen Maulkorb darstellte. | Daraufhin brach am [[8. Juli]] 1871, also kurz nach der Gründung des Deutschen Reiches, der Kulturkampf ganz aus. Bismarck, damals Reichskanzler, erließ den ''Kanzelparagraphen'', der für kath. Geistliche den sprichwörtlichen Maulkorb darstellte. |
Version vom 31. Juli 2007, 02:20 Uhr
Der Begriff Kulturkampf wurde durch den nationalliberalen Parlamentarier Rudolf Virchow seit 1858 verwendet als Bezeichnung für weltanschaulichen und politischen Konflikt zwischen der Katholischen Kirche und dem antiklerikalen Liberalismus. Die Wurzeln des Kulturkampfes liegen in der Aufklärung und der darauf folgenden Loslösung der Staaten von der Kirchlichen Macht.
Im Zuge der Bildung von Nationalstaaten kam es in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts in den meisten europäischen Staaten zu Kulturkämpfen. Mit dem Aufkommen des politischen und weltanschaulichen Liberalismus verhärtete sich der latente Konflikt zunehmend, nachdem der Papst 1832 den Liberalismus mit der Enyklika Mirari vos verurteilt hatte, und 1864 mit der Enzyklika Quanta cura 1864 den Syllabus der "hauptsächlichsten Irrtümer der Zeit" publiziert hatte.
Der deutsche Kulturkampf zur Zeiten des Kaiserreiches und der Kanzlerschaft Bismarcks zog sich über sieben Jahre hin.
Den Auslöser bildete das 1870 erlassene Unfehlbarkeitsdogma und die Gründung der katholischen Zentrumsfraktion im preußischen Landtag, da Preußen dadurch einen Machtverlust in den katholischen Gebieten wie Schlesien, Polen, Westfalen und dem Rheinland fürchtete.
Daraufhin brach am 8. Juli 1871, also kurz nach der Gründung des Deutschen Reiches, der Kulturkampf ganz aus. Bismarck, damals Reichskanzler, erließ den Kanzelparagraphen, der für kath. Geistliche den sprichwörtlichen Maulkorb darstellte. 1872 wurde dann das Schulaufsichtsgesetz verabschiedet, wodurch alle Schulen im Deutschen Reich ab diesem Zeitpunkt unter staatlicher Aufsicht standen. Weiterhin wurde zur gleichen Zeit der Jesuitenorden gesetzlich verboten. 1873/74 trat das Maigesetz in Kraft, welches staatliche Examen für Priester und Bestimmungen für kirchliche Disziplinargewalt beinhaltete. Dies degradierte den katholische Priester zu einem Staatsbeamten, der der staatlichen Aufsicht unterworfen war. Einen weiteren Punkt, den Bismarck 1874/75 durchsetzte war die Zivilehe, was eine standesamtliche Funktion des Staates zur Folge hatte. Im gleichen Zeitraum wurden etliche sogenannte Sperrgesetze erlassen. Diesen lagen Gehaltssperren für katholische Priester zu Grunde.
Ab 1878 bis noch in das Jahr 1903 war Papst Leo XIII. um Ausgleich mit dem Deutschen Reich bemüht. Geschichtlich gesehen ist der Kulturkampf jedoch schon 1878 beendet.
Seine Ziele, wie zum Beispiel die Kontrolle des Staates über die katholische Kirche und Einschränkung ihrer Befugnisse, sowie die politische Schwächung der Zentrumspartei, verfehlte Otto von Bismarck weitgehend. Er musste bis 1886 die meisten Kulturkampfgesetze zurücknehmen. Erhalten blieben - noch bis heute - die staatliche Schulaufsicht sowie die standesamtliche Eheschließung.
An den Kulturkampf schlossen sich dann 1878 die Schutzzollgesetze, ab 1878 die Sozialistengesetzte und 1883-1889 die soziale Gesetzgebung an. Dies alles unter der Obhut und auf den Druck von Otto von Bismarck hin. 1890 wurde er dann jedoch aus seinem Amt als Reichskanzler entlassen.
Mit dem Kulturkampf hat Otto von Bismarck seine Ziele fast alle verfehlt.
Literatur
- Karl Zuchardt: Der Kulturkampf und Bismarck, Halle (Saale)