Viertes Laterankonzil (Wortlaut): Unterschied zwischen den Versionen
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== Kap. 1.: [[Definition]] gegen die Albigenser und Katharer == | == Kap. 1.: [[Definition]] gegen die Albigenser und Katharer == |
Aktuelle Version vom 14. Februar 2024, 15:35 Uhr
Die wesentlichen Texte des Vierten Laterankonzils, das 12. Ökumenischen Konzils der Katholischen Kirche, das vom 11. bis 30. November 1215 stattfand, sind hier aufgelistet. Das Konzil verabschiedete in drei feierlichen Sitzungen am 11, 20 und 30. November Beschlüsse zur Wiedergewinnung des Heiligen Landes, für eine Reform der Kirche und gegen die unten genannten Irrlehren.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Kap. 1.: Definition gegen die Albigenser und Katharer
- 2 Kap. 2.: Die Irrlehre Joachims von Fiore
- 3 Kap. 3. Über die Häretiker (Waldenser)
- 4 Kap. 4. Der Hochmut der Griechen gegenüber den Lateinern
- 5 Kap. 5. Die Würde der Patriarchen
- 6 Kap. 21. Die Ablegung der Beichte, ihre Geheimhaltung durch den Priester und der Empfang der Kommunion an Ostern
- 7 Kap. 22. Die Kranken sollen eher für die Seele als für den Leib sorgen
- 8 Kap. 41. Die Forderung des guten Glaubens bei Ersitzung
- 9 Kap. 51. Das Verbot heimlicher Eheschließungen
- 10 Kap. 62. Reliquien von Heiligen
- 11 Kap. 63. Simonie
- 12 Anmerkungen
Kap. 1.: Definition gegen die Albigenser und Katharer
Der katholische Glaube
DH 801: Wir glauben fest und bekennen aufrichtig, daß nur e i n e r der wahre, ewige, unermessliche und unveränderliche, unbegreifliche, allmächtige und unaussprechliche Gott ist, der Vater , Sohn und Heilige Geist: zwar drei Personen, aber e i n e Wesenheit, Substanz oder gänzlich einfache Natur: der Vater (ist) von keinem, der Sohn allein vom Vater und der Heilige Geist in gleicher Weise von beiden: ohne Anfang, immerwährend und ohne Ende: der Vater zeugt, der Sohn wird geboren und der Heilige Geist geht hervor: wesensgleich, gleichartig, gleich allmächtig und gleich ewig: ein Anfang von allem: der Schöpfer alles Sichtbaren und Unsichtbaren, des Geistigen und des Körperlichen: er schuf in seiner allmächtigen Kraft vom Anfang der Zeit an aus nichts zugleich beide Schöpfungen, die geistige und die körperliche, nämlich die der Engel und die der Welt: und danach die menschliche, die gewissermaßen zugleich aus Geist und Körper besteht. Der Teufel nämlich und die anderen Dämonen wurden zwar von Gott ihrer Natur nach gut geschaffen, sie wurden aber selbst durch sich böse. Der Mensch aber sündigte aufgrund der Eingebung des Teufels.
DH 802: Diese Heiligste DreifaltigkeitHeilige Dreifaltigkeit, dem gemeinsamen Wesen nach unteilbar und den Eigentümlichkeiten der Personen nach unterschieden, hat zuerst durch Moses, die heiligen Propheten und ihre anderen Knechte nach wohlgefügter Anordnung der Zeiten dem Menschengeschlecht die Heilslehre mitgeteilt. Und schließlich hat der einzig geborene Sohn Gottes, Jesus Christus, – von der ganzen Dreifaltigkeit gemeinsam als Fleisch hervorgebracht, aus Maria, der immerwährenden Jungfrau, unter Mitwirkung des Heiligen Geistes empfangen, wahrer Mensch geworden, aus vernunftbegabter Seele und menschlichem Fleisch zusammengesetzt, e i n e Person in zwei Naturen – den Weg des Lebens noch deutlicher gezeigt: Er wurde, obwohl er der Gottheit nach unsterblich und leidensunfähig ist, zugleich der Menschheit nach leidensfähig und sterblich: Er hat sogar für das Heil des Menschengeschlechtes am Holz des Kreuzes gelitten und ist gestorben, hinabgestiegen in die Unterwelt, auferstanden von den Toten und hinaufgestiegen in den Himmel: hinabgestiegen aber ist er in der Seele und auferstanden im Fleisch: Und hinaufgestiegen ist er in beidem zugleich: Er wird kommen am Ende der Zeit, um Lebende und Tote zu richten und jedem einzelnen nach seinen Werken zu vergelten, sowohl den Verworfenen als auch den Erwählten: Sie alle werden mit ihren eigenen Leibern auferstehen, die sie jetzt tragen, damit jene mit dem Teufel die ewige Strafe und diese mit Christus die immerwährende Herrlichkeit empfangen, je nach ihren Werken, ob sie gut waren oder schlecht.
Es gibt aber eine allgemeine Kirche der Gläubigen, außerhalb derer überhaupt keiner gerettet wird<ref>Cyprian von Karthago, Brief (73) an Jubaian, Kap. 21 (CSEL 3/II, 7953f; PL 3,1169A): »Salus extra Ecclesiam non est« (»Außerhalb der Kirche gibt es kein Heil«).</ref>, in der der Priester selbst zugleich das Opfer ist, Jesus Christus, dessen Leib und Blut im Sakrament des Altars unter den Gestalten von Brot und Wein wahrhaft enthalten sind, wenn durch göttliche Macht das Brot in den Leib und der Wein in das Blut wesenhaft verwandelt sind: damit wir selbst zur Vollendung des Geheimnisses der Einheit von dem Seinigen empfangen, was er selbst von dem Unsrigen empfangen hat. Und dieses Sakrament kann freilich nur ein Priester vollziehen, der gültig geweiht wurde entsprechend den Schlüsseln der Kirche, die Jesus Christus selbst den Aposteln und ihren Nachfolgern gewährte.
Das Sakrament der Taufe aber (das unter Anrufung Gottes und der unteilbaren Dreifaltigkeit, nämlich des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes, im Wasser geheiligt wird) gereicht sowohl Kindern als auch Erwachsenen, von wem auch immer es in der Form der Kirche in rechter Weise gespendet wurde, zum Heil. Und wenn jemand nach dem Empfang der Taufe in Sünde gefallen ist, so kann er immer durch wahre B u ß e erneuert werden. Aber nicht nur Jungfrauen und Enthaltsame, sondern auch Verheiratete verdienen es, zur ewigen Seligkeit zu gelangen, wenn sie durch rechten Glauben und gutes Tun Gott gefallen.
Kap. 2.: Die Irrlehre Joachims von Fiore
Hintergrund
DH 803–808: Kap. 2. Die Irrlehre Joachims von Fiore.
Der Zisterzienserabt Joachim von Fiore († 1202) hatte in seinem verloren gegangenen Werk De unitate Trinitatis die unten angeführten, den Sententiae, l. I, dist. 5, entnommenen Worte des Petrus Lombardus bekämpft. Drei andere Werke Joachims, Concordia Novi et Veteris Testamenti, Expositio in Apocalypsim und Psalterium decem chordarum, die von seinen Schülern unter dem gemeinsamen Titel Evangelium aeternum herausgegeben wurden und die Lehre von den drei Zeiten des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes enthalten, kamen später in Verruf, nachdem der Minorit Gerhard von Borgo San Donnino seinen Liber introductorius in Evangelium aeternum geschrieben (1254) und der Ausgabe der Werke Joachims als Kommentar beigefügt hatte. Pariser Theologen exzerpierten 1254 aus diesen Werken 31 Irrlehren (DenCh 1,272–275). Alexander IV. begnügte sich damit, die Concordia Joachims mitsamt dem Liber introductorius zu verurteilen (23. Oktober 1255).
Ferner wurde auf dem Konzil die Irrlehre des Pariser Theologen Almarich bzw. Amalrich von Bena (Bène bei Chartres) verworfen; eine Auflistung seiner Irrlehren bei DenCh 1,71f (Nr. 12); DuPlA 1/I (1724) 126b–131b. Almarich vertrat unter anderem folgende Thesen:
1) Dass Gott alles ist. – 2) Dass jeder Christ gehalten sei zu glauben, er sei ein Glied Christi, und keiner könne gerettet werden, der dies nicht glaube, genauso wenig wie wenn er nicht glaubte, dass Christus geboren wurde, gelitten hat, oder andere Glaubensartikel. – 3) Dass den in der Liebe Feststehenden keine Sünde angerechnet werde.
[1) Quod Deus est omnia. – 2) Quod quilibet Christianus teneatur credere se esse membrum Christi, nec aliquem posse salvari qui hoc non crederet, non minus quam si non crederet Christum esse natum et passum vel alios fidei articulos. – 3) Quod in caritate constitutis nullum peccatum imputetur.]
Die Dreifaltigkeit
DH 803: Wir verurteilen also und verwerfen das Buch bzw. die Abhandlung, die Abt Joachim gegen Magister Petrus Lombardus über die Einheit bzw. das Wesen der Dreifaltigkeit herausgegeben hat; er nennt ihn Häretiker und wahnsinnig, weil er in seinen Sententiae sagt: »Denn eine höchste Wirklichkeit ist Vater und Sohn und Heiliger Geist, und diese zeugt nicht, noch wurde sie gezeugt, noch geht sie hervor.«
Daher behauptet er, dass jener nicht so sehr eine Dreifaltigkeit, als (vielmehr) eine Vierfaltigkeit in Gott errichtet habe, nämlich drei Personen und jenes gemeinsame Wesen gleichsam als vierte; er erklärt deutlich, dass es keine Wirklichkeit gebe, die Vater, Sohn und Heiliger Geist sei, auch kein Wesen, keine Substanz und keine Natur; gleichwohl räumt er ein, dass Vater, Sohn und Heiliger Geist e i n Wesen, eine Substanz und eine Natur sind. Er gesteht aber, dass eine derartige Einheit keine wahre und eigentliche, sondern eine gleichsam kollektive und in der Ähnlichkeit begründete sei, so wie viele Menschen e i n Volk genannt würden und viele Gläubige e i n e Kirche gemäß dem Wort: »Die Menge der Gläubigen war ein Herz und eine Seele« ({{#ifeq: Apostelgeschichte | Viertes Laterankonzil (Wortlaut) |{{#if: Apg|Apg|Apostelgeschichte}}|{{#if: Apg |Apg|Apostelgeschichte}}}} 4{{#if:32|,32}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}); und: »Wer Gott anhängt, ist e i n Geist« ({{#ifeq: 1. Brief des Paulus an die Korinther | Viertes Laterankonzil (Wortlaut) |{{#if: 1 Kor|1 Kor|1. Brief des Paulus an die Korinther}}|{{#if: 1 Kor |1 Kor|1. Brief des Paulus an die Korinther}}}} 6{{#if:17|,17}} Kor%206{{#if:17|,17}}/anzeige/context/#iv EU | BHS =bibelwissenschaft.de">Kor%206{{#if:17|,17}}/anzeige/context/#iv EU | #default =bibleserver.com">EU }}) mit ihm; ebenso: »Der pflanzt und der gießt, sind eins« ({{#ifeq: 1. Brief des Paulus an die Korinther | Viertes Laterankonzil (Wortlaut) |{{#if: 1 Kor|1 Kor|1. Brief des Paulus an die Korinther}}|{{#if: 1 Kor |1 Kor|1. Brief des Paulus an die Korinther}}}} 3{{#if:8|,8}} Kor%203{{#if:8|,8}}/anzeige/context/#iv EU | BHS =bibelwissenschaft.de">Kor%203{{#if:8|,8}}/anzeige/context/#iv EU | #default =bibleserver.com">EU }}); und: Wir alle »sind e i n Leib in Christus« ({{#ifeq: Vorlage:Röm (Bibel) | Viertes Laterankonzil (Wortlaut) |{{#if: Röm|Röm|Vorlage:Röm (Bibel)}}|{{#if: Röm |[[Vorlage:Röm (Bibel)|Röm]]|[[Vorlage:Röm (Bibel)]]}}}} 12{{#if:5|,5}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}); im Buch der Könige wiederum: »Mein Volk und Dein Volk sind eins« ({{B|1 Kön|22|5}): Vulgata; vgl. Rut 1,16].
Um aber diese seine Auffassung zu untermauern, führt er vor allem jenes Wort an, das Christus im Evangelium von den Gläubigen sagt: »Ich will, Vater, dass sie eins seien in uns, so wie auch wir eins sind, damit sie vollendet seien in eins« ({{#ifeq: Evangelium nach Johannes | Viertes Laterankonzil (Wortlaut) |{{#if: Joh|Joh|Evangelium nach Johannes}}|{{#if: Joh |Joh|Evangelium nach Johannes}}}} 17{{#if:22f|,22f}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}). Die Gläubigen Christi sind nämlich, wie er sagt, nicht eins, das heißt, e i n e Wirklichkeit, die allen gemeinsam ist, sondern sie sind dergestalt eins, das heißt, e i n e Kirche, wegen der Einheit des katholischen Glaubens, und schließlich e i n Reich wegen der Einigung der unauflöslichen Liebe, wie man in dem kanonischen Brief des Apostels Johannes liest: Denn »drei sind es, die Zeugnis ablegen im Himmel, der Vater und der Sohn und der Heilige Geist: und diese drei sind eins« ({{#ifeq: 1. Brief des Johannes | Viertes Laterankonzil (Wortlaut) |{{#if: 1 Joh|1 Joh|1. Brief des Johannes}}|{{#if: 1 Joh |1 Joh|1. Brief des Johannes}}}} 5{{#if:7|,7}} Joh%205{{#if:7|,7}}/anzeige/context/#iv EU | BHS =bibelwissenschaft.de">Joh%205{{#if:7|,7}}/anzeige/context/#iv EU | #default =bibleserver.com">EU }}); und sogleich wird hinzugefügt: »Und drei sind es, die Zeugnis ablegen auf der Erde: der Geist, das Wasser und das Blut: und diese drei sind eins« ({{#ifeq: 1. Brief des Johannes | Viertes Laterankonzil (Wortlaut) |{{#if: 1 Joh|1 Joh|1. Brief des Johannes}}|{{#if: 1 Joh |1 Joh|1. Brief des Johannes}}}} 5{{#if:8|,8}} Joh%205{{#if:8|,8}}/anzeige/context/#iv EU | BHS =bibelwissenschaft.de">Joh%205{{#if:8|,8}}/anzeige/context/#iv EU | #default =bibleserver.com">EU }}), wie man es in einigen Handschriften findet.
DH 804: Wir aber glauben und bekennen unter Zustimmung des heiligen Konzils mit Petrus Lombardus, dass es e i n e höchste Wirklichkeit gibt, und zwar eine unbegreifliche und unaussprechliche, die wahrhaftig Vater und Sohn und Heiliger Geist ist; drei Personen zugleich und eine jede von ihnen: Und deshalb gibt es in Gott lediglich eine Dreifaltigkeit, keine Vierfaltigkeit; denn jede der drei Personen ist jene Wirklichkeit, d. h. göttliche Substanz, Wesenheit oder Natur: Sie allein ist der Ursprung von allem, außer dem man keinen anderen finden kann: Und jene Wirklichkeit zeugt nicht, noch wurde sie gezeugt, noch geht sie hervor; vielmehr ist es der Vater, der zeugt, und der Sohn, der gezeugt wird, und der Heilige Geist, der hervorgeht: die Unterschiede liegen also in den Personen und die Einheit in der Natur.
DH 805: Wenn also auch »ein anderer der Vater ist, ein anderer der Sohn, ein anderer der Heilige Geist, so (sind sie) dennoch nicht etwas anderes«<ref>Vgl. Gregor von Nazianz, Brief (101) an Cledonius I 20–21 (P. Galley: SouChr 208 [1974] 44–46 / PG 37,180AB).</ref>: vielmehr ist das, was der Vater ist, gänzlich der Sohn und ebenso der Heilige Geist; man glaubt also gemäß dem rechten und katholischen Glauben, dass sie wesensgleich sind. Der Vater nämlich gab dem Sohn, indem er ihn von Ewigkeit zeugte, seine Substanz, wie er selbst bezeugt: »Was mir der Vater gegeben hat, ist größer als alles« ({{#ifeq: Evangelium nach Johannes | Viertes Laterankonzil (Wortlaut) |{{#if: Joh|Joh|Evangelium nach Johannes}}|{{#if: Joh |Joh|Evangelium nach Johannes}}}} 10{{#if:29|,29}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}).
Man kann nun nicht sagen, dass er ihm einen Teil seiner Substanz gegeben und einen Teil für sich selbst zurückbehalten habe; denn die Substanz des Vaters ist unteilbar, da sie ja ganz und gar einfach (ist). Man kann aber auch nicht sagen, dass der Vater in der Zeugung seine Substanz auf den Sohn übertragen habe, als ob er sie so dem Sohn gegeben hätte, dass er sie nicht für sich zurückbehalten hätte; sonst hätte er aufgehört, Substanz zu sein. Es ist also klar, dass der Sohn in der Geburt ohne irgendeine Verminderung die Substanz des Vaters empfangen hat und der Vater und der Sohn dementsprechend dieselbe Substanz haben: Und so ist dieselbe Wirklichkeit Vater und Sohn und ebenso Heiliger Geist, der von beiden hervorgeht.
DH 806: Wenn aber die Wahrheit für ihre Gläubigen zum Vater betet und sagt: »Ich will, dass sie eins seien in uns, so wie auch wir eins sind« ({{#ifeq: Evangelium nach Johannes | Viertes Laterankonzil (Wortlaut) |{{#if: Joh|Joh|Evangelium nach Johannes}}|{{#if: Joh |Joh|Evangelium nach Johannes}}}} 17{{#if:22|,22}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}), so wird zwar dieser Ausdruck »eins« für die Gläubigen gebraucht, damit die Einigung der Liebe in der Gnade verstanden werde, für die göttlichen Personen aber, damit die Einheit der Identität in der Natur erkannt werde; ebenso sagt die Wahrheit an einer anderen Stelle: »Ihr sollt vollkommen sein, wie auch euer himmlischer Vater vollkommen ist« ({{#ifeq: Evangelium nach Matthäus | Viertes Laterankonzil (Wortlaut) |{{#if: Mt|Mt|Evangelium nach Matthäus}}|{{#if: Mt |Mt|Evangelium nach Matthäus}}}} 5{{#if:48|,48}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}), als ob sie noch deutlicher sagte: »Ihr sollt vollkommen sein« durch die Vollkommenheit der Gnade, »wie euer himmlischer Vater vollkommen ist« durch die Vollkommenheit der Natur, beides nämlich auf seine Weise: Denn zwischen dem Schöpfer und dem Geschöpf kann man keine so große Ähnlichkeit feststellen, dass zwischen ihnen keine noch größere Unähnlichkeit festzustellen wäre.
Wer sich also anmaßen sollte, die Auffassung bzw. Lehre des vorgenannten Joachim in diesem Punkte zu verteidigen oder zu billigen, der soll von allen als häretisch abgewiesen werden.
DH 807: Wir wünschen jedoch, dass dem Kloster von Fiore, dessen Gründer Joachim selbst war, deswegen in keiner Hinsicht Nachteile entstehen – denn die dortige Lehre entspricht der Regel und der Lebensstil ist heilsam –, um so mehr, da Joachim selbst die Weisung gegeben hat, Uns alle seine Schriften vorzulegen, damit sie durch das Urteil des Apostolischen Stuhls bestätigt oder auch berichtigt würden, und einen Brief<ref>Die Protestatio Joachims von Fiore, geschrieben im Jahre 1200 (DuPlA 1/I,121ab).</ref> diktierte, den er mit eigener Hand unterschrieben hat, in dem er fest bekennt, er halte den Glauben fest, den die Römische Kirche festhält, die nach Anordnung des Herrn die Mutter und Lehrerin aller Gläubigen ist.
DH 808: Wir verwerfen und verurteilen auch die völlig verkehrte Lehre des gottlosen Almarich, dessen Geist der Vater der Lüge so verblendet hat, dass man seine Lehre weniger als häretisch denn als unsinnig erachten muss.
Kap. 3. Über die Häretiker (Waldenser)
Die Notwendigkeit der Missio canonica
DH 809: Weil aber »manche unter dem Anschein von Frömmigkeit, sich von ihrer Kraft (aber, wie der Apostel sagt) lossagend (vgl. {{#ifeq: 2. Brief des Paulus an Timotheus | Viertes Laterankonzil (Wortlaut) |{{#if: 2 Tim|2 Tim|2. Brief des Paulus an Timotheus}}|{{#if: 2 Tim |2 Tim|2. Brief des Paulus an Timotheus}}}} 3{{#if:5|,5}} Tim%203{{#if:5|,5}}/anzeige/context/#iv EU | BHS =bibelwissenschaft.de">Tim%203{{#if:5|,5}}/anzeige/context/#iv EU | #default =bibleserver.com">EU }}), für sich die Autorität beanspruchen, zu predigen, obwohl derselbe Apostel sagt: ›Wie sollen sie predigen, wenn sie nicht gesandt werden?‹ ({{#ifeq: Vorlage:Röm (Bibel) | Viertes Laterankonzil (Wortlaut) |{{#if: Röm|Röm|Vorlage:Röm (Bibel)}}|{{#if: Röm |[[Vorlage:Röm (Bibel)|Röm]]|[[Vorlage:Röm (Bibel)]]}}}} 10{{#if:15|,15}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}), (deshalb) sollen alle, die verbotener maßen oder nicht gesandt, ohne vom Apostolischen Stuhl oder dem katholischen Ortsbischof eine Ermächtigung erhalten zu haben, öffentlich oder privat das Amt der Predigt sich anzumaßen wagen«,<ref>Luzius III.: Synode von Verona, Ende Oktober bis Anfang November 1184.</ref> mit dem Band der Exkommunikation gebunden werden: Und wenn sie nicht schleunigst wieder Vernunft annehmen, sollen sie mit einer anderen geeigneten Strafe bestraft werden.
Kap. 4. Der Hochmut der Griechen gegenüber den Lateinern
Schon im Brief vom 23. Oktober 867 an die im Reiche Karls des Kahlen amtierenden Bischöfe (PL 119,1152D–1161A; JR 2879) hatte sich Nikolaus I. über die Griechen beklagt wegen ihrer Verachtung der sakramentalen Riten der lateinischen Kirche.
Die Verachtung der sakramentalen Riten der lateinischen Kirche
DH 810: Auch wenn Wir die Griechen, die in unseren Tagen zum Gehorsam gegenüber dem Apostolischen Stuhl zurückkehren, fördern und ehren wollen, indem Wir ihre Bräuche und Riten, soweit Wir es mit dem Herrn können, unterstützen, wollen und dürfen Wir ihnen dennoch nicht in dem beipflichten, was Gefahr für die Seelen erzeugt und der Ehrbarkeit der Kirche Abbruch tut. Nachdem sich nämlich die Kirche der Griechen mitsamt einigen ihrer Verbündeten und Anhänger dem Gehorsam gegenüber dem Apostolischen Stuhl entzogen hatte, begannen die Griechen, die Lateiner so sehr zu verabscheuen, dass unter anderem, was sie in gottloser Weise zu ihrer Verunglimpfung begingen, wenn einmal lateinische Priester auf ihren Altären zelebriert hatten, sie selbst nicht eher das Opfer auf ihnen darbringen wollten, als dass sie sie, so als ob sie dadurch befleckt worden seien, abgewaschen hatten; auch wagten die Griechen in leichtfertigem Unterfangen, von Lateinern Getaufte wieder zu taufen: Und bis heute scheuen sich, wie Wir gehört haben, manche nicht, dies zu tun.
In der Absicht, dieses so große Ärgernis aus der Kirche Gottes zu entfernen, gebieten Wir deshalb auf Anraten des heiligen Konzils streng, dass sie solches künftighin nicht mehr wagen und sich als Söhne des Gehorsams der hochheiligen Römischen Kirche, ihrer Mutter, anpassen sollen, damit »e i n e Hürde und e i n Hirt« ({{#ifeq: Evangelium nach Johannes | Viertes Laterankonzil (Wortlaut) |{{#if: Joh|Joh|Evangelium nach Johannes}}|{{#if: Joh |Joh|Evangelium nach Johannes}}}} 10{{#if:16|,16}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}) sei.
Wer aber etwas Derartiges wagt, soll mit dem Schwert der Exkommunikation getroffen und von jedem kirchlichen Amt und jeder kirchlichen Pfründe abgesetzt werden.
Kap. 5. Die Würde der Patriarchen
Der Vorrang des Römischen Stuhles
DH 811: Die alten Vorrechte der Patriarchalstühle erneuernd, legen Wir mit Zustimmung des heiligen allgemeinen Konzils fest, dass nach der Römischen Kirche, die auf Anordnung des Herrn als Mutter und Lehrerin aller Christgläubigen den Vorrang der ordentlichen Vollmacht über alle anderen innehat, die konstantinopolitanische den ersten, die alexandrinische den zweiten, die antiochenische den dritten und die Jerusalemer den vierten Rang innehaben.
Kap. 21. Die Ablegung der Beichte, ihre Geheimhaltung durch den Priester und der Empfang der Kommunion an Ostern
Das Gebot der jährlichen Beichte und der Osterkommunion
DH 812: Jeder Gläubige beiderlei Geschlechts soll, nachdem er in die Jahre der Unterscheidung gelangt ist, wenigstens einmal im Jahr all seine Sünden allein dem eigenen Priester getreu beichten, die ihm auferlegte Buße nach Kräften zu erfüllen suchen und zumindest an Ostern ehrfürchtig das Sakrament der Eucharistie empfangen, sofern er nicht etwa auf Anraten des eigenen Priesters aus irgendeinem vernünftigen Grunde meint, auf eine bestimmte Zeit von seinem Empfang absehen zu sollen: andernfalls soll er sowohl lebend am Betreten der Kirche gehindert werden als auch sterbend des christlichen Begräbnisses entbehren. Daher soll diese heilsame Bestimmung oftmals in den Kirchen veröffentlicht werden, damit keiner aufgrund der Blindheit der Unwissenheit für sich den Deckmantel einer Entschuldigung beanspruche.
Wer aber seine Sünden aus triftigem Grund einem fremden Priester beichten will, der soll zuerst vom eigenen Priester die Erlaubnis erbitten und erhalten, da andernfalls jener ihn nicht lossprechen oder binden kann.
Verpflichtungen des Beichtvaters
DH 813: Der Priester aber sei besonnen und vorsichtig, damit er nach Art eines erfahrenen Arztes Wein und Öl (vgl. {{B|Lk|10|34}) über die Wunden des Verletzten gieße; er erforsche sorgsam die Umstände sowohl des Sünders als auch der Sünde, damit er durch sie klug erkenne, welchen Rat er ihm geben und was für ein Heilmittel er anwenden muss, indem er verschiedene Versuche anstellt, um den Kranken zu heilen.
DH 814: Er hüte sich aber sehr, durch ein Wort, ein Zeichen oder auf eine beliebige andere Weise den Sünder in irgendeiner Hinsicht zu verraten: wenn er aber klügeren Rates bedarf, soll er diesen ohne irgendeine Erwähnung der Person vorsichtig einholen: denn wer eine ihm im Beichtgericht enthüllte Sünde zu offenbaren wagt, der soll gemäß unserem Beschluss nicht nur vom priesterlichen Amte abgesetzt, sondern auch, um immerwährende Buße zu tun, in ein strenges Kloster verstoßen werden.
Kap. 22. Die Kranken sollen eher für die Seele als für den Leib sorgen
Erörtert werden vor allem sexuelle Akte, die zur Heilung insbesondere psychischer Krankheiten angeraten wurden. So Claudius Galen, De venereis (Opera omnia, hrsg. von K. G. Kühn, Bd. 5 [Leipzig 1823] 912f); De locis affectis V 5 (ebd. Bd. 8 [1824] 417f). Vgl. das Lob über den Yorker Erzbischof Thomas († 1114) in den Gesta S. Anselmi (Acta Sanctorum, April, Bd. 2 [Antwerpen 1675] 949aC, Anm. h) und bei Eadmer, Historia Novorum (PL 159,483CD, Fußnote).
Unerlaubte Mittel zur Wiederherstellung der Gesundheit
DH 815: ... Da die Seele im übrigen viel wertvoller als der Leib ist, verbieten wir unter Androhung des Anathema, dass ein Arzt einem Kranken etwas für das leibliche Wohl rät, was in eine Gefahr für die Seele umschlägt.
Kap. 41. Die Forderung des guten Glaubens bei Ersitzung
Der zur Ersitzung erforderliche gute Glaube
DH 816: Da »alles, was nicht aus Glaube ist, Sünde ist« ({{#ifeq: Vorlage:Röm (Bibel) | Viertes Laterankonzil (Wortlaut) |{{#if: Röm|Röm|Vorlage:Röm (Bibel)}}|{{#if: Röm |[[Vorlage:Röm (Bibel)|Röm]]|[[Vorlage:Röm (Bibel)]]}}}} 14{{#if:23|,23}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}), legen wir durch Konzilsentscheid fest, dass weder eine kirchliche noch eine staatliche Ersitzung ohne guten Glauben gültig ist, da allgemein jede Verordnung und Gewohnheit abzuschaffen ist, die ohne Todsünde nicht beachtet werden kann. Daher darf, wer etwas durch Ersitzung erwirbt, zu keinem Zeitpunkt das Wissen haben, dass es sich um eine fremde Sache handelt.
Kap. 51. Das Verbot heimlicher Eheschließungen
DH 817: In die Fußstapfen Unserer Vorgänger tretend, verbieten Wir heimliche Eheschließungen völlig; Wir verbieten auch, dass sich ein Priester unterstehe, an solchen (Eheschließungen) teilzunehmen. Deshalb weiten wir die besondere Gewohnheit bestimmter Gegenden allgemein auf die anderen aus und bestimmen, dass, wenn Ehen geschlossen werden sollen, sie in den Kirchen durch die Priester öffentlich angekündigt werden sollen; dabei soll ein angemessener Termin festgesetzt werden, bis zu dem, wer will und kann, ein rechtmäßiges Hindernis entgegenstellen soll. Nichtsdestoweniger sollen auch die Priester selbst nachforschen, ob sich ein Hindernis entgegenstellt. ...
Kap. 62. Reliquien von Heiligen
Unehrenhafter Umgang mit Reliquien
DH 818: Weil dadurch, dass manche Leute Heiligenreliquien zum Verkauf anbieten und diese allüberall zeigen, die christliche Religion öfter herabgewürdigt wurde, bestimmen Wir, damit sie künftig nicht herabgewürdigt werde, durch das vorliegende Dekret, dass die alten Reliquien von nun an keinesfalls mehr außerhalb des Reliquiars gezeigt oder zum Verkauf angeboten werden dürfen. Neugefundene aber soll niemand öffentlich zu verehren wagen, wenn sie nicht zuvor durch die Autorität des Römischen Bischofs anerkannt wurden. Die Vorsteher aber sollen fortan nicht erlauben, daß jene, die um der Verehrung willen zu ihren Kirchen kommen, mit leeren Erdichtungen oder falschen Dokumenten getäuscht werden, wie es auch an sehr vielen Orten wegen der günstigen Gelegenheit zum Gelderwerb zu geschehen pflegt.
Missbrauch bei Ablässen
DH 819: ... Weil durch unterschiedslose und überflüssige Ablässe, die nämlich die Vorsteher der Kirchen zu gewähren sich nicht scheuen, sowohl die Schlüssel der Kirche verachtet werden als auch die mit der Buße verbundene Genugtuung geschwächt wird, beschließen Wir, dass, wenn eine Basilika geweiht wird, der Ablass nicht über ein Jahr ausgedehnt werde ... ; und danach soll am Jahrestag der Weihe der gewährte Ablass 40 Tage von den auferlegten Bußen nicht übersteigen. Diese Zahl an Tagen werde auch, so gebieten Wir, den Ablassbriefen als Maß gesetzt, die für irgendwelche Anlässe mehrmals gewährt werden; denn der Römische Bischof, der die Fülle der Gewalt innehat, pflegt in solchen Dingen dieses Maß zu beachten.
Kap. 63. Simonie
DH 820: ... Vielerorts und von sehr vielen Personen, die gleichsam Tauben im Tempel verkaufen, werden schändliche und verwerfliche Forderungen erhoben und Erpressungen gemacht für Konsekrationen von Bischöfen, Segnungen von Äbten und Weihen von Klerikern: und es ist festgelegt, wieviel diesem oder jenem und wieviel dem einen oder anderen zu zahlen ist; und zum Übermaß eines noch größeren Schadens bemühen sich einige, eine solche Schändlichkeit und Verworfenheit durch die lange Zeit über gepflegte Gewohnheit (auch noch) zu verteidigen.
In der Absicht, diesen so großen Missbrauch abzuschaffen, verwerfen Wir deshalb völlig diese Gewohnheit, die man eher Bestechung nennen müsste, und legen unumstößlich fest, dass keiner, um diese (Weihen) entweder zu übertragen oder übertragen zu bekommen, irgendetwas unter welchem Vorwand auch immer zu fordern und zu erpressen wage. Andernfalls soll, sowohl wer einen derartigen ganz und gar verfluchten Kaufpreis empfängt als auch wer ihn gibt, zusammen mit Giezi (vgl. {{B|2 Kön|5|20–27||) und Simon [vgl. {{#ifeq: Apostelgeschichte | Viertes Laterankonzil (Wortlaut) |{{#if: Apg|Apg|Apostelgeschichte}}|{{#if: Apg |Apg|Apostelgeschichte}}}} 8{{#if:9–24|,9–24}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}) verurteilt werden.
Anmerkungen
<references />