Organspende: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei '''Organspenden''' werden menschliche Organe für eine Transplantation an andere Personen zur Verfügung gestellt.
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Bei '''Organspenden''' werden menschliche Organe einem [[Sterben]]den für eine Transplantation an andere Personen zur Verfügung gestellt.
  
 
Lebendspenden sind neben der Zustimmung des Spenders oft noch an weiterreichende Bedingungen gebunden. Die Explantation lebenswichtiger Organe wie etwa das Herz oder die Leber, kann ausschließlich ''ex cadavere'' (nach dem [[Tod]]) vorgenommen werden.  
 
Lebendspenden sind neben der Zustimmung des Spenders oft noch an weiterreichende Bedingungen gebunden. Die Explantation lebenswichtiger Organe wie etwa das Herz oder die Leber, kann ausschließlich ''ex cadavere'' (nach dem [[Tod]]) vorgenommen werden.  
  
 
Der [[Katechismus der Katholischen Kirche]], [[Katechismus der Katholischen Kirche III. Teil: Das Leben in Christus#II Achtung der Menschenwürde|Nr. 2296]] besagt:  
 
Der [[Katechismus der Katholischen Kirche]], [[Katechismus der Katholischen Kirche III. Teil: Das Leben in Christus#II Achtung der Menschenwürde|Nr. 2296]] besagt:  
:Die Organverpflanzung entspricht dem sittlichen Gesetz, wenn die physischen und psychischen gefahren und Risiken, die der Spender eingeht, dem Nutzen, der beim Empfänger zu erwarten ist, entsprechen. Die Organspende nach dem Tod ist eine edle und verdienstvolle Tat, sie soll als Ausdruck großherziger Solidarität gefördert werden (Hier angemerkt: Wenn das medizinisch möglich ist). Sie ist sittlich unannehmbar, wenn der Spender oder die für ihn Verantwortlichen nicht ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben. Zudem ist es sittlich unzulässig, die Invalidität oder den Tod eines Menschen direkt herbeizuführen, selbst wenn dadurch der Tod anderer Menschen hinausgezögert würde.
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:''Die Organverpflanzung entspricht dem sittlichen Gesetz, wenn die physischen und psychischen gefahren und Risiken, die der Spender eingeht, dem Nutzen, der beim Empfänger zu erwarten ist, entsprechen. Die Organspende nach dem Tod ist eine edle und verdienstvolle Tat, sie soll als Ausdruck großherziger Solidarität gefördert werden (Hier angemerkt: Wenn das medizinisch möglich ist). Sie ist sittlich unannehmbar, wenn der Spender oder die für ihn Verantwortlichen nicht ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben. Zudem ist es sittlich unzulässig, die Invalidität oder den Tod eines Menschen direkt herbeizuführen, selbst wenn dadurch der Tod anderer Menschen hinausgezögert würde.''
  
 
==Wann ist der Mensch tot? ==
 
==Wann ist der Mensch tot? ==
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* [http://www.kath.net/news/51501

30 Organ- und Gewebehandelsverbot umfasst auch tote Embryonen und Föten]  [[Kath.net]] am 30. Juli 2015  
 
* [http://www.kath.net/news/51501

30 Organ- und Gewebehandelsverbot umfasst auch tote Embryonen und Föten]  [[Kath.net]] am 30. Juli 2015  
 
* [http://www.dei-verbum.de/die-organspende-der-atem-und-das-leben/ Die Organspende, der Atem und das Leben. Wann ist ein Mensch tot?] bei www.dei-verbum.de
 
* [http://www.dei-verbum.de/die-organspende-der-atem-und-das-leben/ Die Organspende, der Atem und das Leben. Wann ist ein Mensch tot?] bei www.dei-verbum.de
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* [https://gesundheitsberater.de/organspende-nie-wieder-organtransplantation-aus-der-sicht-einer-betroffenen/ Organspende – nie wieder. Organtransplantation aus der Sicht einer Betroffenen] von Renate Greiner
  
 
== Anmerkungen ==
 
== Anmerkungen ==

Version vom 13. April 2019, 21:05 Uhr

Bei Organspenden werden menschliche Organe einem Sterbenden für eine Transplantation an andere Personen zur Verfügung gestellt.

Lebendspenden sind neben der Zustimmung des Spenders oft noch an weiterreichende Bedingungen gebunden. Die Explantation lebenswichtiger Organe wie etwa das Herz oder die Leber, kann ausschließlich ex cadavere (nach dem Tod) vorgenommen werden.

Der Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 2296 besagt:

Die Organverpflanzung entspricht dem sittlichen Gesetz, wenn die physischen und psychischen gefahren und Risiken, die der Spender eingeht, dem Nutzen, der beim Empfänger zu erwarten ist, entsprechen. Die Organspende nach dem Tod ist eine edle und verdienstvolle Tat, sie soll als Ausdruck großherziger Solidarität gefördert werden (Hier angemerkt: Wenn das medizinisch möglich ist). Sie ist sittlich unannehmbar, wenn der Spender oder die für ihn Verantwortlichen nicht ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben. Zudem ist es sittlich unzulässig, die Invalidität oder den Tod eines Menschen direkt herbeizuführen, selbst wenn dadurch der Tod anderer Menschen hinausgezögert würde.

Wann ist der Mensch tot?

Die katholische Kirche teilt nicht die Auffassung, dass der Hirntod der Tod des ganzen Menschen ist. Der Hirntod ist der Tod eines wichtigen Organs, aber nicht der Tod des ganzen Menschen. Eine hirntote Schwangere, deren Schwangerschaft bis zur Geburt des Kindes fortgeführt wird, ist ein lebendiger Beleg dafür. Diese Position schränkt konsequenterweise die Möglichkeiten der Transplantationschirurgie deutlich ein. Aber deshalb den Hirntod in der Debatte um die Organspende zu umgehen, ist keine Lösung. Wenn ein Sterbender bereit ist, Organe zu spenden, darf er dies tun. Aber er sollte wissen und akzeptieren, dass die Organentnahme ein tödlicher Eingriff in seinen Sterbeprozess ist. Es ist deshalb nicht weniger christlich, diesen Eingriff zu verweigern. Aus christlicher Sicht hat die Würde des Sterbenden Vorrang vor den Interessen eines Kranken an fremden Organen.<ref>Ablehnung der Organspende ist nicht weniger christlich als Zustimmung Kath.net am 2. Oktober 2018 von Manfred Spieker</ref>

Lehramtliches

Pius XII.

  • 14. Mai 1956 Ansprache an Mitglieder des Italienischen Verbandes der Hornhautspender, des italienischen Blindenvereins, berühmter Augenärzte und Gerichtsmediziner über die Integrität des menschlichen Leibes im Leben und im Tod.

Johannes Paul II.

Benedikt XVI.

  • 7. November 2008 Ansprache an die Teilnehmer des internationalen Kongresses zum Thema „Ein Geschenk für das Leben. Überlegungen zur Organspende“, veranstaltet von der Päpstlichen Akademie für das Leben.

Franziskus

  • 4. April 2015 DB-Kommission Nr. 41, Hirntod und Organspende (PDF-Download)

Weblinks

Anmerkungen

<references />